Ihre Gesund­heit im Fokus – auch bei Beitrags­anpassungen

Beitragsanpassungen werfen Fragen auf. Erfahren Sie hier, warum diese Maßnahme notwendig ist, um Ihnen auch in Zukunft eine hochwertige Versorgung zu sichern.

Veröffentlicht am 07.11.2025

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was sind die Hintergründe der Beitragsanpassung?

    Die Kosten im Gesundheitswesen steigen aktuell stark an. Diese Entwicklung stellt uns alle vor Herausforderungen und betrifft auch Ihre Private Krankenversicherung. Wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben stark von der ursprünglichen Kalkulation abweichen, müssen wir Ihren Beitrag anpassen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet und stellen so sicher, dass wir unser Leistungsversprechen langfristig garantieren können.

  • Was sind die Gründe für die höheren Kosten?

    Die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen hauptsächlich durch höhere Personalkosten, den medizinischen Fortschritt und eine alternde Bevölkerung. Neue Behandlungsmethoden und Medikamente sind oft teurer, während mehr ältere Menschen häufiger und länger medizinische Versorgung benötigen.

  • Welche Möglichkeiten gibt es für die weitere Planung meines Versicherungsvertrages?

    Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihre Vertragsgestaltung beeinflussen können, damit diese auch weiterhin zu Ihrer Lebensplanung passt. Lassen Sie uns darüber sprechen – wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Hier auf dieser Seite finden Sie die passenden Kontaktmöglichkeiten für allgemeine Fragen oder eine persönliche Betreuung in Ihrer Nähe.

Warum ändert sich Ihr Beitrag zur Krankenversicherung?

Medizinischer Fortschritt

Neue Medikamente, innovative Behandlungsmethoden und verbesserte Diagnosetechniken sind oft teurer als bisherige Behandlungsoptionen. Dafür ermöglichen Sie eine effektivere und schonendere Versorgung.

Inflation und allgemeine Kostenentwicklung

Aktuell beeinflusst die hohe Inflation die Gesundheitskosten erheblich. Krankenhäuser haben beispielsweise höhere Personal- und Sachkosten, was Behandlungen teurer macht.

Lebenserwartung

Die Menschen leben länger, was bedeutet, dass medizinische Leistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Aktuelle Zinsen

Die Entwicklung der Zinsen hat Einfluss auf die Rücklagen, die sogenannten Alterungsrückstellungen, die wir für zukünftige Leistungen bilden müssen. Sinkt die Verzinsung, muss die Alterungsrückstellung durch höhere Beiträge aufgefüllt werden.

Die Anpassung Ihres Beitrags spiegelt auch den Fortschritt in der Medizin wider, der Ihnen zugutekommt.

Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie:

Die Kosten in diesem Bereich sind im Jahr 2023 um 13,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass psychische Erkrankungen heute offener behandelt werden und mehr Menschen professionelle Hilfe suchen und erhalten.

Quelle: PKV-Verband

Schutzimpfungen:

Die Ausgaben für Impfstoffe sind in den letzten fünf Jahren um über 77 Prozent gestiegen. Dies liegt auch daran, dass neue, hochwirksame Impfstoffe verfügbar sind, wie zum Beispiel der seit 2018 erhältliche Impfstoff gegen Gürtelrose, der einen wichtigen Schutz bietet.

Quelle: PKV-Verband

MRT und Strahlendiagnostik:

Seit 2019 gab es hier Mehrkosten von 19,8 Prozent. MRT-Untersuchungen sind heute ein Standard in der Diagnostik. Noch vor 20 Jahren waren diese detaillierten Untersuchungen eine Seltenheit, während sie heute vielen Patienten zugänglich sind und präzisere Diagnosen ermöglichen.

Quelle: PKV-Verband

Expertenvideo zur Beitragsanpassung

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. informiert

Wir bei SIGNAL IDUNA legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation. Deshalb möchten wir Ihnen eine unabhängige Perspektive auf die aktuellen Beitragsanpassungen bieten.

Im folgenden Video erfahren Sie durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., warum es zu Beitragsanpassungen kommt, wie Beiträge kalkuliert werden und wie deren Bezahlbarkeit auch im Alter unterstützt wird. Zudem wird ein Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezogen.

PKV-Beitrag – FAQ

Da die Kosten im Gesundheitswesen rasant steigen, müssen wir die Beiträge in bestimmten Tarifen der Krankenversicherung entsprechend anpassen. Weitere Details hierzu können Sie aus folgenden Faktenblättern entnehmen:

Leider haben wir hierauf wie auch alle anderen privaten Krankenversicherer keinen Einfluss. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beitragsanpassung legen fest:

Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent (oder einem ggf. in den Versicherungsbedingungen vereinbarten geringeren Prozentwert) höher liegen als ursprünglich kalkuliert und diese Abweichung als nicht nur vorübergehend beurteilt wird.

Ob diese Bedingungen vorliegen, wird von einer unabhängigen Treuhänderin oder einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert. Die Kostensteigerungen in Ihren Tarifen überschreiten längst nicht in jedem Jahr diese vorgeschriebenen Schwellenwerte.

Die veränderten Kosten der Vorjahre müssen zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, sobald der Schwellenwert überschritten ist. Das führt dann dazu, dass diese Veränderungen nachträglich im Beitrag berücksichtigt werden müssen.

Gemeinsam mit anderen Versicherten bilden Sie eine Solidargemeinschaft, in der die Beiträge so kalkuliert werden, dass sich Beiträge und Leistungen in einem Tarif ausgleichen. Das ist unabhängig davon, wie viel Leistung eine einzelne versicherte Person in Anspruch genommen hat. So sind Sie auch bei hohen Behandlungskosten bestens geschützt. Das ist der typische Versicherungsgedanke: Der Ausgleich im Kollektiv.

Übrigens: Bei nicht oder geringer Leistungsinanspruchnahme profitieren Sie in der privaten Krankenvollversicherung von hohen Beitragsrückerstattungen.

Die Kosten im Gesundheitsbereich steigen kontinuierlich an – das ist eine Entwicklung, die alle Krankenversicherer betrifft. Ob es um neue medizinische Behandlungsmethoden, innovative Medikamente oder die allgemeine Kostenentwicklung geht: Diese Faktoren wirken sich auf alle Unternehmen aus. Das bedeutet, dass auch Kunden anderer Versicherer mit Beitragsanpassungen rechnen müssen.

Es mag sein, dass manche Unternehmen diese Anpassungen zu einem etwas späteren Zeitpunkt vornehmen, doch angesichts der beständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen führt kein Weg daran vorbei, die Beiträge entsprechend anzupassen.

Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. ist sehr solide und zukunftsorientiert aufgestellt. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen auch weiterhin eine exzellente Versorgung und umfassende Leistungen zu bieten.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss ebenfalls ihre Kosten decken, welche neben der allgemeinen Leistungssteigerung zusätzlich aufgrund des demografischen Wandels stetig steigen. Die arbeitende Bevölkerung trägt schon heute einen hohen Anteil der Kosten für die Rentner. Daher sind zukünftige Beitragserhöhungen in der GKV unvermeidbar.

Aktuell erhöhen sich die GKV-Beiträge jährlich. Bei entsprechendem Gehalt wächst aufgrund der dynamischen Beitragsbemessungsgrenze, die zum 1. Januar 2026 auf 69.750 Euro angehoben wird, auch der individuelle Versicherungsbeitrag.

In der gesetzlichen Krankenversicherung fließen die angehobenen Beiträge in die Beitragskassen und werden direkt für Leistungsausgaben genutzt.

In der privaten Krankenversicherung kommt ein Teil der Bildung der Alterungsrückstellung zugute, die Ihren Beitrag im Alter nicht allein wegen des Älterwerdens steigen lassen, wenn Sie die Leistungen stärker in Anspruch nehmen müssen.

Die Beiträge in der GKV und in der PKV werden auf zwei völlig unterschiedliche Weisen berechnet. In der GKV orientieren sich die Beiträge an Ihrem Einkommen und Familienstatus, wobei die Einnahmen nach dem Umlageverfahren direkt für die aktuellen Leistungsausgaben verwendet werden. In der PKV werden hingegen individuelle Prämien mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, um für das Alter vorzusorgen.

Untersuchungen haben ergeben, dass sich langfristig die durchschnittlichen Beiträge der GKV- und PKV-Versicherten in den letzten Jahren recht ähnlich entwickelt haben. 

In der GKV wird der Beitrag neben der eigentlichen Erhöhung des Beitragssatzes sowie durch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze beeinflusst. 

Da die Beiträge in der PKV üblicherweise nicht jährlich angepasst werden dürfen, kommt es oft nach jahrelanger Stabilität zu Beitragssprüngen. Dadurch erscheint es vielen Versicherten so, dass die Erhöhungen in der PKV deutlicher ausfallen, als in der GKV.

Die Kalkulation in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, die insbesondere im Versicherungsaufsichtsgesetz und Krankenversicherungsaufsichtsverordnung geregelt sind. Jedes Unternehmen hat diese Vorschriften einzuhalten.

Details zur Beitragskalkulation finden Sie in folgendem Faktenblatt:

Die Berechnung der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die bei Vertragsabschluss angesetzten Rechnungsgrundlagen auch für die gesamte erwartete Vertragsdauer Gültigkeit haben. Auf dieser Basis ist auch garantiert, dass die Beiträge nicht - wie z. B. die zu erwartenden Krankheitskosten- wegen des Älterwerdens steigen.

Da die künftig zu erwartenden Ausgabensteigerungen (z. B. durch den medizinischen Fortschritt, Preiserhöhungen bei den Gesundheitsleistungen, ein stärkeres Gesundheitsbewusstsein und einen steigenden Anspruch an die medizinische Versorgung) in ihrer Größenordnung nicht absehbar sind, können diese im Voraus bei der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt werden. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften lassen diese Berücksichtigung auch nicht zu. Kostensteigerungen fließen grundsätzlich erst nach ihrer Feststellung in die Kalkulation ein. Gemäß § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vergleicht der Versicherer jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt sich dabei eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Schwellenwert (10 Prozent bzw. 5 Prozent), ist der Versicherer verpflichtet, die Beiträge zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.

Ihr Versicherungsschutz ist dynamisch ausgelegt, sodass die Versicherungsleistungen von Jahr zu Jahr mit den steigenden Preisen im Gesundheitswesen mitwachsen. Die Beitragsanpassungen stellen somit sicher, dass die Erfüllung der Ihnen vertraglich zustehenden Ansprüche dauerhaft gewährleistet ist.

Die Beiträge zur sog. Basisabsicherung sind in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Erhöht sich der Beitrag für die Vollversicherung, können entsprechend höhere Beträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Mehr dazu in unserem Ratgeber Steuern sparen mit dem Bürger|entlastungsgesetz.

Ihre Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung können sich aus verschiedenen Gründen verändern. Neben Veränderungen der allgemeinen Lebenserwartung sind die gestiegenen Leistungsausgaben ein wichtiger Faktor. Durch mehrere Pflegereformen wurden die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich verbessert und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Zusätzlich wurden per Gesetz beispielsweise die Personalanforderungen in Pflegeheimen erhöht, um die Pflegequalität zu sichern.

Diese sozialpolitisch wichtigen Verbesserungen führen leider auch zu höheren Kosten im gesamten Pflegesystem. Das wirkt sich sowohl auf die private als auch auf die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aus und führt zu steigenden Beiträgen für alle Versicherten.

Gut zu wissen: Wenn Sie im Pflegeheim leben, bekommen Sie seit 2022 finanzielle Unterstützung, um Ihre Kosten zu senken. Seit dem 1. Januar 2024 wurde diese Unterstützung sogar noch erhöht. Das zeigt, wie wichtig die private Pflegeversicherung ist. Im Umkehrschluss bedeuten diese Verbesserungen steigende Ausgaben.

Für eine Beitragsanpassung gelten gesetzliche und vertragliche Vorschriften. Sobald die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung festgestellt und die unabhängige Treuhänderin zugestimmt hat, dürfen die Erhöhungen durchgeführt werden. Ein Widerspruchsrecht hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

PKV im Alter – FAQ

Der Beitrag wird in der Privaten Krankenversicherung (PKV) über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er in jüngeren Jahren oberhalb und in späteren Jahren unterhalb der durchschnittlichen Krankheitskosten liegt. Der in jüngeren Jahren für die laufenden Krankheitskosten sowie die Kostendeckung nicht benötigte Teil des Beitrages wird in der Alterungsrückstellung reserviert und verzinst. Wenn in späteren Lebensjahren die Krankheitskosten über dem gezahlten Beitrag liegen, wird die Differenz aus der Alterungsrückstellung finanziert. Die PKV trifft innerhalb ihres Kalkulationssystems mit der Bildung von Alterungsrückstellungen Vorsorge für die im Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Entwicklung der Alterungsrückstellungen (schematisches Modell):

Erhöhte Gesundheitskosten im Alter werden durch gebildete Alterungsrückstellungen finanziert. Damit steigt der Beitrag nicht allein deshalb, weil Sie älter werden.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Alterungsrückstellungen.

Die (vereinfachte) Grafik verdeutlicht die Beitragsberechnung Ihrer privaten Krankenversicherung. Die blaue Linie zeigt den kalkulatorisch gleichbleibenden Beitrag, der in jungen Jahren über den Gesundheitskosten (graue Linie) liegt. Dadurch können Alterungsrückstellungen gebildet werden. In späteren Jahren liegt dieser Beitrag unter den gestiegenen Gesundheitskosten. Die Differenz wird mit den gebildeten Rückstellungen finanziert (Anwartschaftsdeckungsverfahren).

So teilt sich die Beitragsanpassung für PKV-Versicherte auf

Folgendes Beispiel aus unserer Praxis zeigt Ihnen, wie sich der Mehrbeitrag nach einer notwendigen Beitragsanpassung auf die Komponenten Risikobeitrag, Sparanteil und Sonstiges aufteilt:

Die Grafik zeigt, wie sich die Beitragsanpassung für PKV-Versicherte aufteilt, am Beispiel des Tarifs EXKLUSIV-PLUS 1 Unisex, 40-jähriger Erwachsener,
Beitragserhöhung um 122,40 Euro.

Beispiel: Tarif EXKLUSIV-PLUS 1 Unisex, 40 Jahre,
Beitragserhöhung um 122,40 Euro

Fazit: 53 % des Mehrbeitrages kommt der Stärkung der Vorsorge für das Alter zugute.

Zur Vermeidung größerer Beitragssteigerungen im Alter, zahlen Versicherte einer privaten Krankenversicherung 10 Prozent Beitragszuschlag. Zum 1. Januar des Jahres nach Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt dieser Zuschlag, wodurch Ihr Beitrag entlastet wird. Die angesparten Gelder aus dem Beitragszuschlag werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres eingesetzt, um künftige Beitragssteigerungen abzumildern.

Mit Rentenbeginn erübrigt sich eine vorhandene Krankentagegeldversicherung, da Sie nicht mehr erwerbstätig sind. Der bisherige Beitrag zu Ihrer privaten Krankenversicherung reduziert sich um den entsprechenden Beitrag einer Krankentagegeldversicherung. Ebenfalls entfällt der Arbeitgeberzuschuss mit dem Eintritt in die Rente. Als privat krankenversicherte Person und Bezieher einer gesetzlichen Rente erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zu Ihrem Beitrag.

Die Beitragssituation im Alter für Angestellte:

Es wird die Beitragssituation für Angestellte  während und nach der Erwerbstätigkeit aufgezeigt.

Die Beitragssituation im Alter für Selbstständige:

Es wird die Beitragssituation für Selbstständige während und nach der Erwerbstätigkeit aufgezeigt.

Die Beitragssituation im Alter für Beihilfeempfängerinnen und Beihilfeempfänger:

Es wird die Beitragssituation für Beihilfeberechtigte während und nach der Erwerbstätigkeit aufgezeigt.

Sichern Sie sich niedrigere Krankenversicherungsbeiträge im Alter mit dem Beitragsentlastungstarif BE-SI.

Tarifwechsel – FAQ

Bei einem Wechsel in einen günstigeren Tarif sollten Sie berücksichtigen, dass eine Rückkehr in einen leistungsstärkeren Tarif mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden ist. Hierbei kann bei bereits bestehenden Erkrankungen ein Risikozuschlag auf Ihren Beitrag anfallen.

Mehr Informationen finden Sie in folgendem Faktenblatt:

Eine Möglichkeit, Ihren monatlichen Beitrag aktiv zu beeinflussen, ist die Vereinbarung oder Erhöhung eines versicherbaren Selbstbehalts.

Was bedeutet Selbstbehalt?

Ein Selbstbehalt, auch als Selbstbeteiligung bekannt, ist der Anteil an den Kosten, den Sie im Leistungsfall selbst tragen, bevor Ihre Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Wenn Ihr Tarif beispielsweise einen Selbstbehalt von 500 Euro vorsieht und Ihre Behandlungskosten 800 Euro betragen, zahlen Sie die ersten 500 Euro selbst, und Ihre Versicherung erstattet die verbleibenden 300 Euro.

Ein günstigerer Beitrag verändert unter Umständen nachteilig die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Wenn Sie in einen günstigeren Tarif wechseln oder Ihren Selbstbehalt erhöhen, um Ihren monatlichen Beitrag zu senken, kann dies folgende steuerliche Konsequenzen haben.

Geringere abzugsfähige Beiträge:

Da Ihr Gesamtbeitrag sinkt, sinkt in der Regel auch der Anteil des Beitrags, der für die Basisabsicherung entfällt. Dies führt dazu, dass Sie insgesamt weniger Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können.

Beispiel zur Verdeutlichung:

Angenommen, Sie zahlen monatlich 500 Euro Beitrag, wovon 400 Euro auf die Basisabsicherung entfallen und steuerlich absetzbar sind. Wenn Sie nun in einen Tarif wechseln oder den Selbstbehalt erhöhen, sodass Ihr Beitrag auf 400 Euro sinkt und davon nur noch 350 Euro auf die Basisabsicherung entfallen, können Sie 50 Euro weniger pro Monat (also 600 Euro pro Jahr) steuerlich geltend machen.

Fazit und Empfehlung:

Die Entscheidung für einen Tarifwechsel oder die Anpassung des Selbstbehalts sollte nicht ausschließlich auf Basis des monatlichen Beitrags getroffen werden. Es ist wichtig, die Gesamtkostenbetrachtung inklusive der steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Gerne schauen wir uns mit Ihnen vor einem Tarifwechsel Ihre Gesamtsituation an.

Wenn Sie als Arbeitnehmer privat krankenversichert sind, leistet Ihr Arbeitgeber einen wertvollen Beitrag zu Ihren Versicherungskosten – den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Dieser Zuschuss ist ein fester Bestandteil Ihrer monatlichen Finanzierung der privaten Krankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).

Die Auswirkung eines Tarifwechsels auf den Arbeitgeberzuschuss:

Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif, der eine Reduzierung Ihres monatlichen Beitrags zur Folge hat, ist auf den ersten Blick finanziell attraktiv. Doch es ist entscheidend zu verstehen, dass sich dadurch auch die Höhe des Arbeitgeberzuschusses reduziert, was für Sie generell von Nachteil ist.

Warum das so ist:

Da der Arbeitgeberzuschuss an die Höhe Ihres tatsächlichen Beitrags gekoppelt ist, sinkt er proportional, wenn Ihr eigener Beitrag sinkt.

Der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ermöglicht es Ihnen als Versicherungsnehmer, innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.

Als Ihr Versicherer kennen wir Ihre Vertragssituation am besten und können Sie kostenlos und optimal beraten. Wir haben Zugriff auf alle relevanten Informationen und können Ihnen transparent aufzeigen, welche Tarife für Sie in Frage kommen und welche Auswirkungen ein Wechsel auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Beiträge hat.

Die Beauftragung externer „Tarifwechseloptimierer“ ist kostenpflichtig und kann auch zu Missverständnissen oder unvollständigen Informationen führen.

Ausgezeichnete Qualität

Dass Kunden mit SIGNAL IDUNA eine hervorragende Wahl treffen, bestätigen auch die positiven Bewertungen in unabhängigen Vergleichstests.

mmm+ Qualitätssiegel 12/2024 - Rating Private Krankenversicherung
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