Eine Zahnzusatzversicherung abschließen ohne vorher lästige Fragen beantworten zu müssen? Klingt erst mal verlockend – aber ist es das auch wirklich?
Zum ArtikelEine Zahnspange kann aus schiefen Zähnen ein hübsches – und gesundes – Lächeln machen. Zahnfehlstellungen stören viele Menschen nämlich nicht nur aus ästhetischen Gründen, sie sind auch häufig der Grund für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Neben Schwierigkeiten beim Kauen, Zahnstein und Karies oder dem Zähneknirschen kann es auch zu gesundheitlichen Symptomen kommen, die auf den ersten Blick nichts mit einer Zahnfehlstellung zu tun haben. Hierzu zählen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder sogar Tinnitus.
Doch wann macht eine kieferorthopädische Behandlung Sinn?
Dies entscheiden Kieferorthopäden anhand der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG). Diese teilen Zahnfehlstellungen in verschiedene Schweregrade ein:
- KIG I:
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
Leichte Zahn-fehlstellung - Beispiel:
Obere Schneidezähne ragen <3 mm vor - Behandlung:
Behandlung aus ästhetischen Gründen - Zuschuss der GKV:
Kein Zuschuss
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
- KIG II:
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
Geringe Zahn- oder Kieferfehlstellung - Beispiel:
Untere Schneidezähne berühren den Gaumen - Behandlung:
Behandlung aus medizinischen Gründen - Zuschuss der GKV:
Kein Zuschuss
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
- KIG III:
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehl-stellung - Beispiel:
Untere Schneidezähne verletzen den Gaumen - Behandlung:
Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich - Zuschuss der GKV:
Nur Übernahme der Regelversorgung
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
- KIG IV:
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung - Beispiel:
Obere Schneidezähne stehen zw. 6 bis 9 mm vor - Behandlung:
Behandlung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich - Zuschuss der GKV:
Nur Übernahme der Regelversorgung
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
- KIG V:
- Schweregrad der Zahnfehlstellung:
Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehl-stellung - Beispiel:
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte - Behandlung:
Behandlung aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich - Zuschuss der GKV:
Nur Übernahme der Regelversorgung
- Schweregrad der Zahnfehlstellung: