Familienhaftpflicht

  • Eine der höchsten Deckungssummen am Markt
  • Die gesamte Familie in einem Vertrag
  • Versicherungsschutz auf dem neusten Stand
Kleines Mädchen schaut überrascht in die Kamera während hinter ihr ein Laptop mit zerbrochenem Bildschirm ist

Missgeschicke passieren schneller als einem lieb ist, vor allem mit Kindern im Haus. Wir können Sie zwar nicht davor bewahren, unsere Privathaftpflicht für Familien schützt Sie aber im Fall eines Schadens vor den Forderungen Dritter. Besteht ein Schadensersatzanspruch gegen Sie, übernehmen wir die Abwicklung und die Kosten. Gerade im hektischen Alltag einer Familie gehört daher die Haftpflicht zu den sinnvollsten Versicherungen.

Mit der Familienhaftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA sind Sie und alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder entspannt in einem Vertrag abgesichert. Es ist #NichtSoSchlimm.

Deliktunfähige Kinder mitversichert

Schäden durch Kinder unter 7 Jahren bzw. 10 Jahren im Straßenverkehr sind mitversichert, obwohl diese eigentlich gar nicht dafür haften.

Kostenübernahme bei Schlüsselverlust

Gilt für alle Schlüssel und Codekarten ob privat, beruflich oder ehrenamtlich.

Einfacher Versicherungswechsel

Beim Premiumtarif profitieren Sie sofort von unseren Leistungen und zahlen erst, wenn Ihr alter Vertrag endet.

Familienhaftpflicht: #NichtSoSchlimm-Momente

Das kaputte Display

Ein Freund besucht Sie mit seinem einjährigem Kind. Das Kind lässt das Handy des Freundes fallen und beschädigt das Display. SIGNAL IDUNA übernimmt die Kosten für die Reparatur.

Das Laufrad und der Sportwagen

Ihr Kind beschädigt mit dem Laufrad aus Versehen das Auto des Nachbarn? Ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge: SIGNAL IDUNA reguliert den Schaden.

Der Radweg am Bolzplatz

Ihr Kind stürzt beim Fußballspielen mit dem Fahrrad einer Frau zusammen. Zum Glück gibt es nur leichte Schäden am Rad – SIGNAL IDUNA regelt den Schaden.

Das Skater-Video

Beim Dreh eines coolen Skate-Videos wird die geliehene Kamera zerstört? SIGNAL IDUNA kommt für den Schaden auf und rettet den Tag!

Der kräftige Austauschschüler

Football-Neuling Kyler trifft beim Üben nicht den Ball, sondern die Scheibe des Nachbarn. Ärgerlich, aber kein Problem: SIGNAL IDUNA reguliert den Schaden.

Die neue Nachbarin

Beim Tragen des Fernsehers der neuen Nachbarin fällt dem Sohn die teure Technik aus der Hand? SIGNAL IDUNA kommt für den Schaden auf.

Wer ist mit der Familienhaftpflicht versichert?

Eine Familienhaftpflichtversicherung sichert die gesamte Familie und weitere im Haushalt lebende Personen gegen Schadensersatzansprüche ab. Der Vorteil: Kein Familienmitglied benötigt eine eigene Police, da alle in einem Vertrag geschützt sind. Das macht die Sache deutlich überschaubarer und günstiger.

Versicherungsschutz besteht demnach für Sie als Versicherungsnehmer und entsprechende Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch unverheiratete oder nicht eingetragene Partner in der häuslichen Gemeinschaft sowie alle minderjährigen Kinder, die in Ihrem Haushalt leben sind mitversichert. Dabei muss es sich nicht um Ihre leiblichen Kinder handeln, es können genauso gut Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sein. Volljährige Kinder sind im Rahmen ihrer Erstausbildung weiterhin mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht ein Jahr nach der ersten Berufsausbildung weiter. Sollte Ihr Kind innerhalb dieses Jahres eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium beginnen besteht der Schutz sogar noch länger.

Je nach gewähltem Tarif besteht der Versicherungsschutz sogar für weitere Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft Leben. Dazu gehören beispielsweise Großeltern, Schwiegereltern oder Enkel, aber auch Geschwister. Gerade für Familien interessant: Kinder und junge Erwachsene, die nur für eine bestimmte Zeit bei Ihnen wohnen – wie Au-pairs und Austauschschüler – sind mitversichert.

Leistungen der Haftpflichtversicherung für Familien

Pur
ab 4,39 € im Monat
Basis
ab 7,18 € im Monat
Premium
ab 8,78 € im Monat
Au-pairs und Austausch­schüler
Schäden durch Gefälligkeits­handlungen
Deliktunfähige Personen
bis 5.000 €, Selbstbehalt 500 €
bis 500.000 €, Personenschaden bis 50 Mio. €
bis 1 Mio. €, Personenschaden bis 75 Mio. €
Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen
bis 2.500 €
bis 25.000 €
Mietsach­schäden an beweglichen Sachen in Hotels, Ferien­häusern etc.
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
bis 2.500 €
bis 25.000 €
Fliegen von Drohnen und Flugmodellen
Forderungsausfall
ab 5.000 € Schadenhöhe
ab 2.500 € Schadenhöhe
Cyber-Mobbing
Selbstständige/ nebenberufliche Tätigkeiten/ Tagespflegeperson
Ehrenamt (nicht hoheitlich)
Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater – bis zu 5 Kindern
Schülerpraktikum
Hüten fremder Hunde
Vorüber­gehender Auslands­aufenthalt – weltweit

Fragen und Antworten

Ja, Schäden deliktunfähiger Personen sind in allen Tarifvarianten der Familienhaftpflicht eingeschlossen. Sollte zum Beispiel Ihr jüngstes Kind beim Ballspiel im Garten eine Scheibe im Gewächshaus der Nachbarin beschädigen, kann das teuer werden. Solange ein Erziehungsberechtigter in Sichtweite war, haftet niemand: Zum einen weil Ihr Kind in diesem Alter als deliktunfähig gilt und zum anderen, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

 

Da bei der SIGNAL IDUNA jede Familienhaftpflichtversicherung automatisch Schäden durch deliktunfähige Personen bis zu einer gewissen Summe abdeckt, bleibt Ihre Nachbarin glücklicherweise nicht auf den Kosten zur Behebung des Schadens sitzen. Der Vorfall war also gar #nichtsoschlimm. Beachten Sie dabei, dass es je nach Tarifvariante unterschiedliche Höchstentschädigungsgrenzen bis zu maximal 1 Mio. Euro gibt. In der Tarifvariante PUR müssen Sie zusätzlich mit einem Selbstbehalt von 500 Euro rechnen.

Mit der Ausfalldeckung, auch als Forderungsausfalldeckung bezeichnet, sind Sie selbst dann abgesichert, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher kein Geld oder keine Haftpflichtversicherung besitzt. Damit Sie die Schäden nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, übernimmt die Ausfalldeckung der SIGNAL IDUNA im Umfang der jeweiligen Versicherungsbedingungen die Kosten in Höhe der Versicherungssumme.

 

Da eine Haftpflichtversicherung normalerweise für die Schäden aufkommt, die Sie oder ein Familienmitglied verursacht haben, ist die Ausfalldeckung ein spezieller Fall der Privathaftpflichtversicherung. Sie greift also nur im Falle eines Haftpflichtschadens. Dazu gehören folgende Ereignisse:

 

  • der Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Personen
  • die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen
  • eine Vermögensschädigung, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist

 

Um die Ausfalldeckung in Anspruch zu nehmen, muss der Schuldner auf Schadensersatz verklagt werden. Das Gericht stellt fest, ob und welchen Anspruch Sie haben. In diesem Verfahren muss ebenfalls nachgewiesen werden, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.

In der Familienhaftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder bis zum Alter von 18 Jahren mitversichert. Darüber hinaus sind auch volljährige unverheiratete Kinder weiterhin versichert, wenn sie sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden. Sollte Ihr Kind nicht direkt im Anschluss einen Arbeitsplatz finden oder die Zeit anderweitig nutzen wollen, ist es sogar bis zu ein Jahr nach Beendigung der Erstausbildung noch Teil der Familienhaftplicht. In dieser Zeit kann auch eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium begonnen werden und der Versicherungsschutz besteht weiter. Im Tarif PREMIUM sind volljährige Kinder grundsätzlich mitversichert, so lange sie in der häuslichen Gemeinschaft leben. Dabei ist es egal, was sie lernen oder arbeiten.

 

Ob es Ihre leiblichen Kinder sind oder nicht, spielt für uns keine Rolle. Daher werden Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder grundsätzlich mitversichert. Der Versicherungsschutz endet erst dann, wenn Ihr Kind heiratet oder die Erstausbildung erfolgreich abschließt und anschließend eine Arbeit beginnt.

Oft heißt es: „Eltern haften für ihre Kinder.“

Doch wie lange ist das eigentlich so? Tatsächlich haften Eltern nur dann für die Missgeschicke ihrer Kinder, wenn sie zum Zeitpunkt des Schadens ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind unter § 828 die Altersgrenzen definiert, bis zu denen Kinder generell nicht haftbar sind:

  • Kinder bis zum siebten Lebensjahr gelten als deliktunfähig und sind daher nicht schuldfähig. Bis dahin können Kinder also auch nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden.
  • Kinder, die das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben sind grundsätzlich deliktfähig – außer bei Unfällen im fließenden Straßenverkehr.

Die Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA greift auch bei Schäden deliktunfähiger Kinder.

Ja, Schäden deliktunfähiger Personen sind in allen Tarifvarianten der Familienhaftpflicht eingeschlossen.

 

Sollte zum Beispiel Ihr jüngstes Kind beim Ballspiel im Garten eine Scheibe im Gewächshaus der Nachbarin beschädigen, kann das teuer werden. Aber für wen? Denn solange ein Erziehungsberechtigter in Sichtweite war, haftet niemand: Zum einen weil Ihr Kind in diesem Alter als deliktunfähig gilt und zum anderen, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

 

Da bei SIGNAL IDUNA jede Familienhaftpflichtversicherung automatisch Schäden durch deliktunfähige Personen bis zu einer gewissen Summe abdeckt, bleibt Ihre Nachbarin glücklicherweise nicht auf den Kosten zur Behebung des Schadens sitzen. Beachten Sie dabei, dass es je nach Tarifvariante unterschiedliche Höchstentschädigungsgrenzen bis zu maximal 1 Mio. Euro gibt. In der Tarifvariante PUR müssen Sie zusätzlich mit einem Selbstbehalt von 500 Euro rechnen.

 

Zu deliktunfähigen Personen gehören neben Kindern auch beispielsweise Menschen in Ihrer häuslichen Gemeinschaft, die an Demenz erkrankt sind. Wenn sie anderen Schaden zufügen, werden sie nicht haftbar gemacht. Wir kümmern uns auch hier um die Schadensabwicklung und die Kosten.

Wenn Sie oder ein Familienmitglied im Ausland einen Schaden verursachen, müssen Sie für die Kosten aufkommen. Bei der SIGNAL IDUNA sind Versicherungsfälle bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit und zeitlich unbegrenzt versichert.

 

Ein Beispiel: Während des Urlaubs verlieren Sie den Schlüssel zum Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung geht ein Fenster zu Bruch – Missgeschicke, die genauso auch zu Hause hätten passieren können. In diesem Fall übernimmt Ihre Familienhaftpflicht die Kosten innerhalb der Deckungssummen.

 

Bei längeren Auslandsaufenthalten wie Weltreise, Auslandssemester oder Work & Travel sieht es ähnlich aus. Solange sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie und Ihre Kinder als Privatpersonen überall versichert und können sorgenfrei in der Welt umherziehen. Im Schadensfall können Sie die Familienhaftpflichtversicherung weltweit in Anspruch nehmen. Allerdings besteht der Versicherungsschutz nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit.

Im Premium-Tarif der Familienhaftpflichtversicherung können alle Personen in der häuslichen Gemeinschaft mitversichert werden. Dazu zählen demnach Eltern, aber auch Großeltern. Paare mit Kindern müssen nicht einmal verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, um von den Vorteilen der Familienhaftpflicht zu profitieren. Sie können bereits in den Tarifvarianten PUR und BASIS mitversichert werden. Durch die Aufnahme des Partners in die Police entstehen keine Mehrkosten.

 

Damit eine häusliche Gemeinschaft auch als diese zählt, erfordert es die Begründung eines gemeinsamen Lebensmittelpunktes – beispielsweise eine Gemeinschaft der Wirtschaftsführung wie sie zwischen Ehegatten oder eben zwischen Eltern und Kind besteht. 

Bei der SIGNAL IDUNA Haftpflichtversicherung für Familien sind nur Personenschäden innerhalb der Familie abgesichert – keine Sach- oder Vermögensschäden.

 

Personenschäden entstehen, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Einmal nicht aufgepasst und schon kann es auch innerhalb der Familie zu Verletzungen kommen. Das wiederum kann dazu führen, dass Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder eine Reha auf Sie zukommen. In den Tarifen Basis und Premium kommen wir auch bei Schäden auf, die innerhalb der Familie passiert sind.

 

Sach- und Vermögensschäden sind nicht abgesichert, da Geschädigter und Verursacher beide sog. Versicherungsnehmer des gleichen Vertrages sind. Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind aus Versehen seinen Kakao über Ihren Laptop kippt, wird der Schaden nicht übernommen. In diesem Fall müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Manchmal kommt alles ganz anders, als man sich das ursprünglich erhofft hat: Eine Trennung oder Scheidung ist nicht selten der letzte Ausweg. Die Familienhaftpflichtversicherung gilt in diesem Fall für beide Partner in einer Lebenspartnerschaft bis zur Trennung bzw. bei Eheleuten bis zur Scheidung. Unterdessen können beide die Versicherungsleistungen bis zur endgültigen Trennung vollständig in Anspruch nehmen. Anschließend besteht nur noch für den Versicherungsnehmer Schutz, der den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hat.

 

Für Kinder und andere im Haushalt lebende Familienmitglieder besteht der Versicherungsschutz weiter. Sollten keine Kinder mehr im Haushalt leben oder sich die Umstände anderweitig verändern, kann ein Tarifwechsel mitunter sinnvoll sein.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren