Existenzschutz­versicherung

VitaLife - für eine gesicherte Existenz.

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Das finden Sie hier:

Nicht alles im Leben lässt sich vorhersehen und manches davon, wie ein Unfall oder eine schwere Krankheit, kann Sie schnell aus dem Gleichgewicht bringen. VitaLife kümmert sich um Ihre finanzielle Versorgung, wenn Ihre Gesundheit oder Ihre körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ganz gleich, ob durch Unfall oder schwere Krankheit verursacht: Eine monatliche Rente sorgt dafür, dass Sie sich wenigstens um die finanzielle Seite keine Gedanken machen müssen.

  • Existenzsicherung nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit
  • Einmalige Kapitalleistungen und / oder lebenslange Rentenzahlungen
  • Kapitalsoforthilfe
  • Wahl zwischen Tarif-Variante Exklusiv und Optimal

Die Leistungen im Detail

Nach einem Unfall erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 % vorliegt.

Ein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit kann Ihr Leben grundlegend verändern, zum Beispiel wenn lebenswichtige Organe (Gehirn, Herz, Lunge, Leber oder Nieren) oder körperliche oder geistige Fähigkeiten nach objektiven medizinischen Kriterien irreversibel beeinträchtigt sind. Dann können Sie sich auf eine monatliche Rente von VitaLife verlassen.

Gerade bei einer so schwerwiegenden Krankheit wie Krebs können Sie sich auf die finanzielle Absicherung von VitaLife verlassen. Sie erhalten grundsätzlich eine einmalige Zahlung von 12 Monatsrenten, wenn ein bösartiger Tumor, eine Blutkrebs- oder Lymphknotenkrebserkrankung festgestellt wurde. Abhängig vom Grad / Stadium der Krebserkrankung zahlen wir zusätzlich eine monatliche Rente bis zu weiteren 48 Monaten. 

Wie wichtig grundlegende Dinge sind, wird einem oft erst bewusst, wenn sie fehlen. VitaLife leistet deshalb eine Rente, wenn der unfall- oder krankheitsbedingte Verlust definierter Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel Sehen, Sprechen, Hören oder Orientieren medizinisch unheilbar und nicht mehr therapierbar ist. Dies gilt auch bei schwerwiegenden Störungen des Bewegungs- und Stützapparates.

Ein Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung kann Pflegebedürftigkeit bedeuten. Mit VitaLife sind Sie gegen die finanziellen Belastungen, die sich aus den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 oder 5 ergeben, bestens abgesichert. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie eine einmalige Kapitalleistung von 12 Monatsrenten. Die volle VitaLife-Rente erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 2. Auf Wunsch ein Leben lang.

Schwere Erkrankungen und Operationen (zum Beispiel eine Operation der Herzklappen) bringen nicht nur Ihre Lebensplanung durcheinander, sondern sind auch eine finanzielle Belastung. Gut, wenn die einmalige Kapitalleistung über 12 Monatsrenten sofort zur Verfügung steht. Diese Leistung erhalten Sie auch nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Sie erhalten telefonische Beratung durch medizinisch ausgebildete Fachkräfte. Wenn Sie bei einer angeratenen Behandlung unsicher sind, vermitteln wir Ihnen gern eine ärztliche Zweitmeinung. Einen Termin zu bekommen, ist gerade bei spezialisierten Fachärzten oft nicht einfach – auch hierbei unterstützen wir Sie. Auf den Service von VitaLife können Sie sich sogar im Ausland verlassen: Vor der Reise bieten wir Ihnen eine reisemedizinische Beratung, die bestehende Erkrankungen berücksichtigt, und auch bei der Suche nach Dialysestationen im Ausland sind wir behilflich.

An den Fall der Arbeitslosigkeit ist bei VitaLife ebenfalls gedacht: Bei Einschluss der Arbeitslosenklausel zahlen wir ein Jahr lang Ihre Beiträge.

Im Laufe des Lebens kann sich einiges ändern. Dann ist es gut zu wissen, dass Sie den Schutz von VitaLife anpassen können. Mit dieser Ausbaugarantie haben Sie zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes, der Heirat oder dem Kauf eines Hauses einmalig die Gelegenheit, die vereinbarte Rente um bis zu 50 %, maximal 500 € aufzustocken. Das ist selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Damit Ihre VitaLife-Rente im Leistungsfall immer ausreichend ist, können Sie eine jährliche Anpassung der Rentenzahlung von 1,5% vereinbaren.

Mit dem Einschluss der Summendynamik sorgen Sie für eine kontinuierliche Erhöhung Ihrer abgesicherten VitaLife-Rente während der Vertragslaufzeit. Diese erfolgt bis zum 50. Lebensjahr, maximal bis zu einer Rentenhöhe von 3.500 €.

Werden die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen im Laufe der Zeit ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne einen zusätzlichen Beitrag geändert, so gelten diese Verbesserungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.