Schöner Blumenschmuck, ein individueller Grabstein, ein gemeinsames Essen nach der Beisetzung: All das spendet in der Trauer um einen lieben Menschen Trost. Für einen würdigen Abschied gehen Angehörige oft an ihre Ersparnisse. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keine Zuschüsse mehr.
Eine Sterbegeldversicherung – auch „Sterbeversicherung“ oder „Todesfallversicherung“ – hilft, die Kosten einer Bestattung abzudecken. Mit der ausgezahlten Versicherungssumme können die Hinterbliebenen zum Beispiel die folgenden Ausgaben bestreiten:
- Rechnungen des Bestattungsinstituts (z. B. für Überführung, Sarg oder Urne)
- Grabkosten und Beisetzungsgebühr
- Kosten für die Trauerfeier (z. B. Kirche, Trauerrede, Leichenschmaus)
- Kosten für den Grabstein
- Kosten für Blumenschmuck (Trauerkranz, Sargschmuck etc.)
Schützen Sie Ihre Hinterbliebenen
Möchten Sie Ihre Liebsten vor finanzieller Bedrängnis durch ungeplante Ausgaben schützen? Dann sorgen Sie mit einer Sterbegeldversicherung rechtzeitig vor. Schon ab 40 Jahren ist ein Abschluss zu günstigen Konditionen möglich.