Teilkasko

  • ergänzt die Kfz-Haftpflicht um wichtige Leistungen
  • deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand oder Diebstahl
  • schützt bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Junge, blonde Frau schaut aus dem Fenster ihres Fahrzeugs.

Teilkasko: Böse Überraschungen? Nein danke!

Unverhofft kommt oft: Hagelkörner schlagen tiefe Dellen in das Dach Ihres Autos; ein Reh springt aus dem Wald direkt vor Ihre Motorhaube – Totalschaden! Manchmal genügt es nicht, umsichtig und vorausschauend zu fahren. Bei unverschuldeten Schäden durch äußere Einflüsse springt die Teilkasko ein. Diese freiwillige Kfz-Versicherung kommt für die Reparatur auf und leistet sogar bei Diebstahl Schadenersatz.

Vorteile der Teilkaskoversicherung

Schutz bei Tierschäden aller Art

Marderbiss oder Wildunfall? Wir zahlen bei Tierbiss-Schäden inklusive Folgeschäden bis 5.000 Euro und Zusammenstößen mit Tieren jeder Art.

Top-Service in Partnerwerkstätten

Unsere zahlreichen Partnerwerkstätten bieten Ihnen viele Extras – vom Abschleppdienst bis zur Sechs-Jahres-Garantie auf die Reparatur.

Neuwert/Kaufpreis zurück

Bei Diebstahl oder Totalschaden erstatten wir den Neu- bzw. Kaufpreis Ihres Fahrzeugs – je nach gewählter Produkt-Linie und Zusatzbaustein bis zu zwölf, 24 oder sogar 36 Monate lang.

Teilkasko – was heißt das?

Das eigene Fahrzeug schützen

Ohne Kfz-Haftpflicht­versicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug auf die Straße. Sie kommt allerdings nur für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen. Die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Teilkasko oder Vollkasko können Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz freiwillig erweitern – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

 

Schäden von außen absichern

Die Teilkasko springt bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel oder Wildunfall ein. Die Vollkasko deckt diese ebenfalls ab und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Sie sichert Ihr Fahrzeug zudem für den Fall von Fahrerflucht nach einem Unfall oder Vandalismus ab. Kurz gesagt: Die Vollkasko bietet noch mehr Schutz, ist aber meist auch teurer als die Teilkasko.

 

Schnell-Check: Bringt die Teilkasko mir Vorteile?

  • Wünschen Sie sich über die Kfz-Haftpflicht hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz zu einem relativ günstigen Beitrag?

  • Möchten Sie sich speziell gegen Schäden absichern, die Sie nicht oder kaum beeinflussen können?

  • Angenommen, Ihr Auto wird durch äußere Einflüsse beschädigt oder komplett zerstört. Würde Sie das finanziell stark belasten?

Haben Sie mindestens einmal mit „Ja“ geantwortet? Dann kann die Teilkasko­versicherung für Sie sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne.

Leistungen von Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Basisschutz oder Rundum-sorglos-Paket? Wie Sie sich und Ihr Fahrzeug absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Kasko­versicherungen erweitern die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Sie gewährleisten, dass im Schadenfall auch Ihr eigenes Fahrzeug und Sie selbst vor hohen Folgekosten geschützt sind. Hier erfahren Sie, welche Leistungen die unterschiedlichen Versicherungen abdecken.

Auf einen Blick: Leistungsvergleich

Basis
Premium
Kfz-Haftpflicht
Deckungssumme je Schadenfall
100 Mio. Euro Pauschaldeckung
100 Mio. Euro Pauschaldeckung
Teilkasko
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge
12 Monate
24 Monate
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
12 Monate
24 Monate
Sonderzubehör unbegrenzt mitversichert (Motortuning bis zu 10.000 Euro)
Genereller Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ bei vollständiger, fachgerechter Reparatur
Tierbiss-Schäden an Dämmmatten, Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten
Mit Erweiterung auf Folgeschäden bis zu 5.000 Euro
Schäden durch Dachlawinen (zusätzlich zu Berglawinen, Erdrutsch, Muren, Erdbeben und Vulkanausbruch)
Fährrisiko
Übernahme von Entsorgungskosten bei Totalschaden
Nach Totalschaden: Übernahme der Ab- und Anmeldekosten bis zu 150 Euro und der Überführungskosten des fabrikneuen Pkw bis zu 1.000 Euro
Nach Glasbruch: Erstattung der Umwelt- und Feinstaubplaketten sowie Vignetten
Vollkasko (inkl. Teilkasko)
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
Eigenschäden bis zu 100.000 Euro je Schadenfall (SB 500 Euro)
Erweiterte Leistungen für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge
Totalschadenschutz: Mietwagen, Gebrauchtwagencheck, Taxifahrt und Ab- und Anmeldekostenerstattung

Ratgeber für Ihren Versicherungsschutz

In welchen Fällen und für wen ist eine Teilkasko sinnvoll? Anhand der folgenden Beispiele können Sie prüfen, ob diese Art der Kasko­versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt.

Bsp. 1: Mobilität sichern

Ihr zuverlässiger Kombi ist perfekt für Großeinkäufe und Urlaubsreisen. Die Teilkasko schützt Sie – meist günstiger als eine Vollkasko – im Falle von Schäden, die nicht in Ihrer Hand liegen.

Bsp 2: Schutz vor teuren Reparaturen

Damit Sie bei der nächsten Reparatur nicht wieder selbst zahlen müssen, ist eine Teilkasko sinnvoll. Ob Steinschlag, Tierschaden, Blitzschlag oder Brand – eine Teilkasko schützt Sie.

Soll ich von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln?

Die Wahl des Versicherungsschutzes ist immer individuell und vom eigenen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Sie im Schadenfall selbst für die Reparatur Ihres Fahrzeugs aufkommen könnten. Bei der Entscheidung über einen Tarifwechsel sollten Sie folgende Aspekte bedenken:

  • Mit einer Teilkasko­versicherung sparen Sie in der Regel gegenüber der Vollkasko deutlich bei den Beiträgen. Sie ist sinnvoll für alle, die eventuelle Schäden durch äußere Einflüsse am eigenen Fahrzeug nicht aus der eigenen Tasche bezahlen können oder wollen.
  • Da Fahrzeuge mit den Jahren an Wert verlieren, kann es sinnvoll sein, den Versicherungstarif nach einiger Zeit zu wechseln. Insbesondere dann, wenn Sie ohnehin mit einem geringen Risiko fahren: selten mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn, fast nie durch verkehrsreiche Großstädte und überhaupt nur wenige tausend Kilometer im Jahr.
  • Die Teilkasko kommt nicht für Schäden durch eigenes Verschulden, Vandalismus und Fahrerflucht auf. Daher sollten Sie mit einem Neuwagen oder einem Fahrzeug mit einem hohen Sachwert in der Vollkasko bleiben.

Wann zahlt die Teilkasko, wann nicht?

Grundsätzlich gilt: Die Teilkasko­versicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse bzw. unkalkulierbare Risiken entstanden sind. Sie kommt für Schäden auf, die Sie nicht selbst verursacht haben.

Gut zu wissen: Bei Diebstahl oder Totalschaden ohne eigenes Verschulden erstattet die Teilkasko den Neu- bzw. Kaufwert, und zwar bis zu zwölf, 24 oder sogar 36 Monate nach Erstzulassung bzw. erstmaliger Zulassung auf Sie (abhängig von der gewählten Produkt-Linie und eventuellen Zusatzbausteinen). Gleiches gilt, falls die erforderliche Reparatur 80 Prozent des Neuwerts übersteigt.


Die Teilkasko zahlt:
  • bei Beulen im Autodach durch schweren Hagel

  • bei Schäden an der Autoverglasung durch Steinschlag

  • bei Sturmschäden am Fahrzeug, z. B. durch Astbruch (ab Windstärke 8)

  • bei einem Motorschaden infolge zerbissener Kühlschläuche, verursacht durch einen Marder

  • bei Diebstahl Ihres Fahrzeugs

  • bei Diebstahl von fest eingebautem Fahrzeugzubehör wie Radio oder Navigationsgerät

  • bei Fahrzeugschäden durch Feuer, z. B. durch einen Kabelbrand


Die Teilkasko zahlt nicht:
  • bei Schäden und Unfällen, die Sie selbst verursacht haben

  • bei Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug, wenn die verursachende Person Fahrerflucht begeht

  • wenn jemand mutwillig die Motorhaube Ihres Autos zerkratzt (Vandalismus)

  • bei Zweckentfremdung des Fahrzeugs (z. B. Teilnahme an Autorennen)

  • bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Was kostet eine Teilkaskoversicherung?

Die Höhe Ihres Beitrags hängt von verschiedenen Kriterien ab. In vielen Fällen ist die Teilkasko günstiger als eine Vollkasko­versicherung, da sie weniger Leistungen enthält. Ihr individueller Tarif richtet sich unter anderem nach

  • der Art des Fahrzeugs bzw. der Typklasse
  • Ihrem Wohnort (bzw. der Regionalklasse des Zulassungsbezirks)
  • dem gewählten Versicherungsschutz
  • den gefahrenen Kilometern pro Jahr
  • der Anzahl der regelmäßigen Fahrerinnen und Fahrer

 

Aufgepasst: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Warum? Auf Risiken wie Brand, Blitzschlag, Hagel oder Diebstahl hat die Fahrerin oder der Fahrer keinen Einfluss. Daher bleibt die Versicherungsprämie immer bei 100 Prozent. Wer in der Vollkasko durch langjähriges unfallfreies Fahren eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, fährt daher mit dieser Versicherung womöglich günstiger als mit der Teilkasko. Lassen Sie sich beraten!

So sparen Sie in der Teilkasko

Fragen und Antworten