Altersvorsorgedepot oder Riester: Was passt besser für mich?

Bleiben oder wechseln? Vor dieser Frage stehen jetzt alle, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Denn ab 2027 gibt es neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Lesen Sie hier, ob sich ein Wechsel zum Altersvorsorgedepot für Sie lohnt. 

15.10.2026

Altersvorsorge-Reform – und jetzt?

Mit Ihrem Riester-Vertrag möchten Sie Ihre Rente absichern – und nun bringt die Altersvorsorge-Reform alles durcheinander? Erst einmal ist es gut, dass Sie privat fürs Alter vorsorgen. Denn finanzielle Vorsorge ist ebenso wichtig wie Selbstfürsorge in Form von gesunder Ernährung oder Sport. Private Altersvorsorge hilft, Ihre Rentenlücke zu schließen und Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten. 

Und keine Sorge: Ihr angespartes Riester-Guthaben ist sicher. Das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) nimmt Ihnen nichts weg, sondern schenkt Ihnen mehr Gestaltungsspielraum, um schon heute für die eigene Zukunft vorzusorgen. 

Wo sich die Riester-Rente als zu kompliziert, unflexibel und renditeschwach erweist, bietet das neue Fördermodell mehr Klarheit und attraktive Optionen. Möglich ist das durch den Verzicht auf die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie der Riester-Rente: Sie können künftig selbst entscheiden, wie sicherheits- oder chancenorientiert Sie Ihr Geld anlegen möchten.

Das Wichtigste zur Altersvorsorge-Reform

  • Die Riester-Rente läuft aus – das hat die Bundesregierung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 können Sie keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. Ihr bestehender Vertrag ist geschützt, Sie können ihn aber auch umstellen oder übertragen. 
  • Die neue Altersvorsorge bietet mehr Flexibilität und bessere Renditechancen. Sie stellt drei Produkte zur Wahl: das Altersvorsorgedepot (für maximale Renditechancen), ein Garantieprodukt (mit bis zu 100 Prozent Beitragsgarantie) und ein Standardprodukt (kostengünstig). 
  • Das neue Altersvorsorgedepot bietet attraktive Zulagen und steuerliche Vorteile für alle Sparenden – wie eine Grundzulage von 540 Euro, eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr sowie einen Berufseinsteiger-Bonus. Auch viel mehr Selbstständige als bisher profitieren von dem neuen Gesetz. 
  • Wie hoch Ihre persönliche Förderung ausfällt, ermitteln Sie schnell und einfach mit dem Fördervergleichsrechner in unserem Ratgeber „Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt“.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Ob Sie Ihre Riester-Rente weiterführen oder zu der neuen Anlageform wechseln, haben Sie selbst in der Hand. Diese vier Möglichkeiten gibt es:

1

Sie führen Ihren Riester-Vertrag mit den alten Beiträgen und der alten Riester-Förderung fort. Ihr Riester-Vertrag hat einen lebenslangen Bestandsschutz. 

2

Sie behalten Ihren Riester-Vertrag, aber stellen das Fördersystem auf die neue Zulage um (proportional zu Ihren Beiträgen). 

3

Sie lassen Ihren Riester-Vertrag ruhen. Parallel schließen Sie ein neues AVRG-Produkt ab und besparen es mit der neuen Förderung. 

4

Sie übertragen Ihr angespartes Riester-Guthaben auf ein neues AVRG-Produkt – steuerfrei und ohne Verluste – und lösen so Ihren Riester-Vertrag auf. 

Was muss ich jetzt tun?

Sie brauchen nichts überstürzen: Ihr Geld im Riester-Vertrag ist sicher. Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist auch nach 2027 jederzeit möglich – Sie müssen sich also nicht direkt entscheiden und haben in Ruhe Zeit, sich zu informieren.

Dennoch gilt: Je früher Sie sich für einen Wechsel entscheiden, desto eher profitieren Sie von den neuen, attraktiveren Zulagen. Sie möchten mehr erfahren und Ihre persönliche Förderhöhe ermitteln? Alle Infos und unseren Fördervergleichsrechner finden Sie im Ratgeber „Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt“.

Riester-Rente und Altersvorsorgedepot: die Unterschiede

Die Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot haben einige Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich aber auch in vielen Punkten. Hier die wichtigsten Aspekte:

Die Riester-Rente ist sehr sicherheitsorientiert. Sie garantiert, dass 100% der eingezahlten Beiträge und Zulagen ab Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Diese Beitragsgarantie schränkt allerdings die Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt ein: Anbieter bevorzugen sichere Geldanlagen mit eher geringer Rendite, um ihr Versprechen halten zu können.

Für das Altersvorsorgedepot gilt hingegen keine gesetzliche Garantiepflicht. Dadurch können Anbieter in chancenreichere Anlagen investieren und höhere Renditen erzielen.

Die Riester-Rente gewährt feste Zulagen (Grund- und Kinderzulagen). Dafür müssen Sparende einen individuellen Eigenbeitrag erbringen, um die volle Zulage zu erhalten: Er beträgt 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 €) abzüglich der Zulagen. Die jährliche Grundzulage beträgt 175 €. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es eine feste, jährliche Zulage von 300 € (bzw. 185 € für vor 2008 geborene Kinder). Der gesetzliche Mindesteigenbeitrag beträgt dagegen 60 € im Jahr – in diesem Fall erhält man die Zulagen allerdings nur anteilig.

Das Altersvorsorgedepot fördert proportional zum Eigenbeitrag. Bis zu einem Betrag von 1.800 € zahlt der Staat die Zulagen. Die maximale Grundzulage ist mit 540 € pro Jahr deutlich höher als bei Riester. Die maximale Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind liegt bei 300 € pro Jahr; dafür sind Eigenbeiträge von mindestens 300 € pro Jahr zu leisten.

Bei der Riester-Rente erhalten Sparende ihre Auszahlung als lebenslange Leibrente. Optional können sie sich einmalig zu Beginn 30 % auszahlen lassen. Riester-Sparende sichern sich also ein lebenslanges Einkommen, können das Kapital nach Rentenbeginn aber nicht vererben.

Das Altersvorsorgedepot lässt die freie Wahl zwischen einer Leibrente und einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr. Bei der zweiten Variante lässt sich das Restvermögen im Todesfall vollständig vererben. Auch hier lassen sich zu Beginn einmalig 30 & auszahlen.

Bei beiden Systemen profitieren Sie von Steuervorteilen. Es gilt die nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase können Sie Ihre eigenen Beiträge plus die erhaltenen Zulagen von der Steuer absetzen.

Bei Riester ist der Abzug auf maximal 2.100 €/Jahr begrenzt (Zulagen bereits eingerechnet). Beim Altersvorsorgedepot können Sie den Eigenbeitrag von 1.800 € zuzüglich aller Zulagen absetzen (also mindestens 2.340 €/Jahr, mit Kinderzulagen noch mehr). Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist Ihre Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet. Die Auszahlungen im Alter müssen in beiden Systemen versteuert werden.

Im neuen Altersvorsorgedepot haben viel mehr Selbstständige und freiberuflich Tätige als bisher Anspruch auf Förderung und Zulagen. Junge Menschen unter 25 erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €.

Aus dem Leben gegriffen

Riester-Vertrag: übertragen oder behalten?

Ist es für Sie günstiger, Ihren Riester-Vertrag in das neue Fördersystem zu übertragen oder zu behalten? Das hängt von mehreren individuellen Aspekten ab. Diese kompakte Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung:

Aspekt

Tendenz behalten 

Tendenz wechseln 

Restlaufzeit bis zum Renteneintritt 

Ihr Vertrag hat eine kurze Restlaufzeit (< 10 J.). Warum behalten? Der Sicherheitsaspekt (100 % Beitragsgarantie) überwiegt.

Ihr Vertrag hat eine lange Restlaufzeit (> 15 J.). Warum wechseln? Im Altersvorsorgedepot haben Sie ein höheres Renditepotenzial.

Familienstand und Einkommen 

Sie haben mehrere Kinder und ein eher niedriges Einkommen. Warum behalten? Bei Riester profitieren Sie von vollen, festen Zulagen bei einem geringen Eigenbeitrag. 

Sie haben keine Kinder oder Ihre Kinder fallen bald aus der Förderung. Warum wechseln? Der Riester-Vorteil entfällt. Vor allem bei einem höheren Einkommen ist die chancenreiche Förderung im Altersvorsorgedepot attraktiver.

Flexibilität und Vererbbarkeit in der Auszahlungsphase 

Sie wünschen sich eine garantierte, lebenslange Rente.  Warum behalten? Mit Riester sind Sie dank der Beitragsgarantie auf der sicheren Seite.

Sie wünschen sich eine flexible Auszahlung und ein vererbbares Restkapital.  Warum wechseln? Das neue System lässt alle Optionen zu – Leibrente und Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr.

Die Reform der Altersvorsorge bedeutet nicht das Aus für Ihren Riester-Vertrag – im Gegenteil: Sie erweitert Ihre Möglichkeiten für die private Vorsorge. Nutzen Sie diese Chance, um in aller Ruhe zu prüfen, welcher Weg für Sie am günstigsten ist: der bestehende Riester-Vertrag oder das neue Altersvorsorgedepot.

 

In unserem Ratgeber „Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt“ haben wir alle wichtigen Informationen zum Altersvorsorge-Reformgesetz kompakt für Sie zusammengefasst. Ermitteln Sie mit nur wenigen Klicks über unseren integrierten Fördervergleichsrechner, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Zudem haben Sie dort direkt die Möglichkeit, einen persönlichen Termin mit Ihrer SIGNAL IDUNA Agentur zu vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.

Fragen und Antworten

Keine Sorge: Ihre bisherigen Beiträge und staatlichen Zulagen bleiben beim Wechsel vollständig erhalten und fließen ohne Abzüge in Ihren neuen Vertrag.

Aber Achtung bei einem Wechsel in ein Aktien-Depot: Wenn Sie Ihr gesamtes Erspartes auf einen Schlag in ein neues, aktienbasiertes Depot übertragen, ist das so, als würden Sie eine große Summe auf einmal an der Börse anlegen. Erwischt der Markt gerade eine schlechte Phase, kann Ihr Guthaben kurz nach dem Wechsel erst einmal an Wert verlieren. Beim monatlichen Sparen gleicht sich dieses Risiko mit der Zeit aus – bei einem Komplett-Übertrag jedoch nicht.

Tipp: Wer schon viel Geld angespart hat, sollte den Wechsel gut planen oder sich für ein Produkt mit eingebauter Beitragsgarantie entscheiden.

Ja, das dürfen Sie: Es gibt keine Pflicht zum Wechsel. Ihr Riester-Vertrag ist auf unbegrenzte Zeit gesetzlich geschützt. Sie können ihn also unverändert fortführen, weiter besparen und im alten Fördersystem mit den bisherigen Zulagen nutzen. 

Ja, das ist möglich. Sie können bei Ihrem Anbieter einen unwiderruflichen Wechsel in das neue Fördersystem beantragen. Dabei bleiben Ihre ursprünglichen Vertragskonditionen, zum Beispiel die vereinbarte Beitragsgarantie, vollständig erhalten. Es ändert sich nur die Art der staatlichen Förderung.

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können Ihren Riester-Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen lassen. Dann zahlen Sie nichts mehr ein, aber Ihr angespartes Guthaben bleibt im alten System und wird dort weiter verzinst. Parallel dazu können Sie ab 2027 ein neues Altersvorsorgedepot abschließen und mit der neuen Förderung besparen. Mehr zum Altersvorsorgedepot erfahren Sie hier. 

Ja, auch diesen Weg können Sie wählen. Er ist „förderunschädlich“ – das heißt, alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile gehen vollständig auf Ihren neuen Vertrag über. Für diesen Vertrag gelten dann die flexibleren Regeln und die neue Fördersystematik des Altersvorsorge-Reformgesetzes (AVRG). 

Nein, für diesen Vorgang müssen Sie keine Steuern zahlen. Erst die Auszahlungen im Alter müssen Sie versteuern.  

Diese Form der nachgelagerten Besteuerung gibt es ansonsten in der privaten Altersvorsorge nicht – die einzige Ausnahme ist hier die Basis-Rente (bei der die nachgelagerte Besteuerung für Rentenbeginne ab 2058 in vollem Umfang gilt). Für Riester und das neue Fördersystem ist diese steuerfreie Übertragung und spätere Versteuerung jedoch fest vorgeschrieben.

Nein, Sie müssen sich für eines der beiden Fördermodelle entscheiden.

Wenn Sie bald in den Ruhestand gehen, sollten Sie sich einen Wechsel sehr gut überlegen. Jetzt steht Sicherheit im Vordergrund – ein hohes Marktrisiko sollten Sie keinesfalls riskieren. Deshalb ist ein chancenorientiertes Altersvorsorgedepot für Sie nicht zu empfehlen.

Ein Wechsel in ein AVRG-Produkt mit 100 Prozent Garantie kann Ihnen jedoch finanzielle Vorteile bringen, da Sie von höheren staatlichen Zulagen profitieren. Prüfen Sie in jedem Fall Ihren Altvertrag: Falls er Ihnen hohe Zinsen garantiert, sollten Sie ihn fortführen.

Bisher gibt es für den Wechsel nur einen Startpunkt (1. Januar 2027), aber keine gesetzliche Frist oder einen Stichtag. Deshalb können Sie jederzeit nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Altersvorsorgereform in Ruhe entscheiden, ob Sie Ihren Riester-Vertrag übertragen oder behalten möchten. 

Das hängt stark von individuellen Faktoren ab: zum Beispiel, wie viel Risiko Sie eingehen möchten, ob Sie eher sicherheitsorientiert sind, oder wie lange Ihr Vertrag läuft.

In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um die neue Reform kompakt für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie zudem den passenden Fördervergleichrechner. 

Gerne können Sie auch direkt einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.