Die lukrative Förderung der Direktversicherung
Die Beiträge zur Altersversorgung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Rentenalter fallen Steuern und ggf. Sozialabgaben für die Leistungen an.
Die Leistungen aus der Altersversorgung
1. Der Betrieb schließt für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter den Vertrag in Form einer Rentenversicherung ab. Bei Erreichen des Rentenalters wird aus der Rentenversicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt.
2. Für den Fall des Todes der versicherten Person kann eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Witwen-/Witwerrente und/oder einer Waisenrente eingeschlossen werden.
3. Bei Invalidität während der Ansparphase wird auf Wunsch eine lebenslange Invaliditätsrente gezahlt, sobald eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.