Die (freie) Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Die (freie) Heilfürsorge wird in der Regel dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrengeneigt ist. Die (freie) Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zur Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.
(Freie) Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt - für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.
Sobald die (freie) Heilfürsorge endet, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur so ist schon jetzt sichergestellt, dass nach Ende der (freien) Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande kommt. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für Beihilfeberechtigte. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.