Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund um die ePA

Allgemein

Bei Fragen und Problemen kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice telefonisch oder per E-Mail:

 

Telefon: 0231 135 7332 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr)

 

E-Mail: ePA-Hilfe@signal-iduna.de

Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, ist eine digitale Akte, in der alle Ihre gesundheitlichen Dokumente zu finden sind. Dazu zählen zum Beispiel Arztbriefe, Diagnosen, Laborergebnisse, Krankenhausberichte, Notfalldaten, der digitale Impfpass, Medikationspläne, der Mutterpass und das U-Heft für Kinder.

 

Ärzte, weitere medizinische Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Hebammen, etc.) und natürlich auch Sie selbst können die ePA mit Dokumenten befüllen. So können Sie Ihre Arztpraxis nach einem Arztbesuch bitten, Ihnen die neuen Dokumente in Ihre ePA zu übertragen. Alternativ können Sie Dokumente auch selbst in Ihre ePA hochladen.

 

Wer auf Ihre ePA und die darin enthaltenen Dokumente zugreifen darf, liegt in Ihrer Hand: Sie können Berechtigungen vergeben und dadurch festlegen, wer Informationen einsehen und wer Unterlagen hochladen darf. So können Sie zum Beispiel einstellen, dass Ihr Hausarzt auf unbestimmte Zeit auf alle Dokumente zugreifen und auch Dokumente hochladen darf; Ihr Zahnarzt bekommt dagegen beispielsweise nur lesenden Zugriff für einen begrenzten Zeitraum und auch nur auf ausgewählte Dokumente.

 

Wir als Versicherer können die Inhalte Ihrer ePA grundsätzlich nicht einsehen.

Sie können die SI ePA App nutzen, wenn

  • Sie bei der SIGNAL IDUNA eine private Krankenvoll- oder Beihilfe-Versicherung abgeschlossen haben und
  • Sie selbst Versicherungsnehmer sind – also der Vertrag auf Ihren Namen läuft.

 

Eine Altersbeschränkung für die ePA gibt es nicht.

 

Weitere Personen, die Sie in Ihrem Vertrag mitversichert haben – wie z. B. Ehegatten oder Kinder – können die SI ePA App derzeit leider noch nicht nutzen. Das heißt im Umkehrschluss für Sie: Wenn Sie keinen eigenen Vertrag haben, können Sie die ePA aktuell nicht verwenden. Zukünftig werden auch mitversicherte Personen die SI ePA App nutzen können.

Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Nutzung der ePA freiwillig und Sie müssen selbst aktiv werden, damit Ihre ePA angelegt wird (z. B. indem Sie die SI ePA App herunterladen und der Einwilligungserklärung zustimmen). Ein Widerspruch ist daher nicht erforderlich.

Die SI ePA App finden Sie als eigenständige App im App Store bzw. Google Play Store.

Damit haben Sie eine gute Trennung zwischen Ihrer Gesundheit und Ihren Versicherungsangelegenheiten:

  • Die SI ePA App ist Ihr persönlicher Datentresor für alle Ihre Gesundheitsdokumente, die Sie von Ärzten oder anderen medizinischen Einrichtungen erhalten oder selbst hochladen.
  • Möchten Sie Ihre Verträge bei der SIGNAL IDUNA einsehen, Rechnungen einreichen oder Ihre persönlichen Daten ändern, können Sie dies über die Meine SI Mobile App oder das Meine SI Kundenportal erledigen.

Beide Apps spielen für Ihren Komfort zusammen: Von der Startseite der SI ePA App aus können Sie die Meine SI Mobile App öffnen. Auch aus der Meine SI Mobile App heraus werden Sie zukünftig die SI ePA App aufrufen können.

Die Anmeldedaten sind für alle digitalen Services der SIGNAL IDUNA identisch: Nutzen Sie einfach den Benutzernamen und das Passwort Ihres SIGNAL IDUNA Kundenkontos.

Ja. Die ePA ist unser kostenloses Service-Angebot für Sie, wenn Sie bei der SIGNAL IDUNA eine private Krankenvollversicherung oder Beihilfe-Versicherung haben.

Auch wenn sich niemand diese Situation wünscht, kann sie doch vorkommen: man ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ansprechbar oder verstirbt im schlimmsten Fall.

 

Zunächst ist wichtig: Solange Sie leben – ob ansprechbar oder nicht – bleibt Ihre ePA unbeeinflusst bestehen. Sollten Sie jedoch versterben, werden Ihre ePA und die darin enthaltenen Daten nach 60 Tagen, nachdem wir als Krankenversicherung von Ihrem Tod erfahren haben, gelöscht.

 

Wichtig ist daher, dass Sie zu Lebzeiten vorsorgen, dass andere Zugriff auf Ihre ePA bekommen, falls Sie dies wünschen. Sind Sie nicht mehr ansprechbar oder sollten im schlimmsten Fall versterben und haben anderen keinen Zugriff auf Ihre ePA gegeben, kommt niemand mehr an Ihre Daten heran.

 

So können Sie vorsorgen:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachkommen, Erben oder andere vertraute Personen die Zugangsdaten zu Ihrer ePA kennen oder wissen, wo sie diese finden können. Ohne Ihre Zugangsdaten können sich die Personen nicht in Ihre ePA einloggen.
  • Legen Sie sogenannte Vertreter in ihrer ePA an: Solange Ihre ePA noch nicht gelöscht wurde, können Ihre Vertreter über die eigene ePA-App auf Ihre Dokumente zugreifen und diese zum Beispiel auf das eigene Smartphone herunterladen. Informationen, was Vertreter sind und wie Sie diese anlegen, finden Sie im Bereich „Berechtigungen vergeben / Vertreter anlegen“.

 

Wichtig: Durch eine Patientenverfügung können Sie nicht auf die ePA einer anderen Person zugreifen.

Installation / Registrierung / Anmeldung

Bevor Sie die SI ePA App herunterladen, stellen Sie bitte vorab sicher, dass

  1. Sie ein digitales SIGNAL IDUNA Kundenkonto haben,
  2. Sie die neu eingeführte Krankenversichertennummer beantragt haben,
  3. die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist und Sie die zugehörige PIN parat haben.

Durch diese Vorbereitung funktioniert Ihre Registrierung reibungslos und schneller.

Sollte Ihnen einer der obigen Voraussetzungen fehlen, finden Sie hier eine Anleitung sowie den Link zur SI ePA App im App Store bzw. Google Play Store.

Nachdem Sie die SI ePA App heruntergeladen und gestartet haben, werden Sie durch folgende Schritte geleitet:

  1. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort Ihres SIGNAL IDUNA Kundenkontos ein oder erstellen Sie ein neues Kundenkonto, wenn Sie noch nicht registriert sind.
  2. Falls Sie bereits eine Krankenversichertennummer haben, wird diese automatisch in die App übertragen. Falls Sie diese Nummer noch nicht haben, werden Sie auf einen digitalen Antrag weitergeleitet. Diesen können Sie in wenigen Minuten ausfüllen. Danach müssen Sie warten, bis Ihre Nummer vorliegt, um mit Ihrer Registrierung fortzufahren – dies dauert in der Regel wenige Tage.
  3. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Einwilligung zum Anlegen Ihres ePA-Benutzerkontos
  4. Legen Sie einen App-Code als weiteres Sicherheitsmerkmal fest.
  5. Ihre Identität wird mit der Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Personalausweises oder Aufenthaltstitels überprüft.
  6. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Einwilligung zum Einrichten Ihrer elektronischen Patientenakte.
  7. Ihr Gerät wird als weiteres Sicherheitsmerkmal mit der SI ePA App verknüpft.
  8. Im Anschluss wird Ihre Patientenakte aktiviert und kann von Ihnen genutzt werden.

Nutzen Sie auf der Login-Seite der App die Funktion „Zugangsdaten vergessen". Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen sowie einem Link, um sich ein neues Passwort vergeben zu können.

Die Krankenversichertennummer ist eine neue, zusätzliche Nummer für privat Krankenversicherte. Sie begleitet Sie ein Leben lang, unabhängig davon, wo Sie versichert sind. Die Nummer brauchen Sie, wenn Sie sich für die elektronische Patientenakte oder zukünftige digitale Gesundheitsdienste registrieren möchten. Damit werden Sie eindeutig identifiziert. Ohne die Krankenversichertennummer können Sie diese Anwendungen nicht nutzen.

Ihre Versicherungsnummer (auch Vertragsnummer genannt) bezieht sich auf Ihre Verträge bei der SIGNAL IDUNA. Sie brauchen diese für alle Versicherungsangelegenheiten. Wenn Sie beispielsweise einen Schaden in der Hausratversicherung melden oder einen Kostenvoranschlag für die Krankenversicherung einreichen wollen, geben Sie Ihre Versicherungsnummer an. Sie finden Ihre Versicherungsnummer zum Beispiel auf Ihrer „Card für Privatversicherte”.

Aktuell können Sie sich nur über die Online-Ausweisfunktion identifizieren. Eine Alternative gibt es noch nicht.

Häufige Fragen zur Online-Ausweisfunktion werden im Personalausweisportal des Bundesministeriums für Inneres und Heimat beantwortet.

Sollte Ihnen das nicht weiterhelfen, kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice:

Telefon: 0231 135 7332 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr)

E-Mail: epa-Hilfe@signal-iduna.de

Falls Sie Ihren App-Code vergessen haben, gehen Sie in der SI ePA App auf „App-Code vergessen“, wenn Sie in der App nach Ihrem App-Code gefragt werden.

Sie müssen danach Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren. Die App leitet Sie durch die entsprechenden Schritte.

Sollten Sie Ihren App-Code 3-Mal falsch eingegeben haben, wird Ihr Benutzerkonto gesperrt. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte unter 0231 135 7332 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.

Um sicher zu gehen, dass niemand an Ihre Daten gelangt, können Sie Ihr Benutzerkonto für die SI ePA App löschen:

  • Öffnen Sie dafür unseren Online-Service.
  • Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort Ihres SIGNAL IDUNA Kundenkontos ein.
  • Gehen Sie in den Bereich „Benutzerkonto löschen“.
  • Wählen Sie „Löschen“.
    Gut zu wissen: Die Daten in Ihrer Patientenakte werden dadurch nicht gelöscht.

Im Anschluss können Sie die SI ePA App auf Ihrem neuen Smartphone installieren. Sie müssen sich dann ein neues Benutzerkonto für Ihre Patientenakte einrichten: Öffnen Sie dazu Ihre ePA-App und folgen Sie den Anweisungen.

Ich möchte mein Smartphone wechseln. Was muss ich tun?

Mein Gerät wurde gesperrt. Was kann ich tun?

Auf welchen Smartphones funktioniert die SI ePA App? Kann ich sie auch auf dem Tablet oder Computer bzw. Laptop nutzen?

Kann ich die ePA ohne ePA-App nutzen?

Wenn Sie ein neues Smartphone haben, müssen Sie Schritte auf Ihrem neuen und alten Gerät durchführen.

Nehmen Sie zunächst Ihr neues Gerät:

  • Installieren Sie die SI ePA App und melden Sie sich an.
  • Sie werden in der App aufgefordert, Ihr neues Gerät auf Ihrem alten Gerät freizugeben.
  • Wählen Sie „Freigabe anfragen“.
  • Sie haben nun 6 Minuten Zeit, die Freigabeanfrage auf Ihrem alten Gerät zu bestätigen.
  • Falls Sie das alte Gerät nicht mehr haben, wählen Sie „Benutzerkonto zurücksetzen“. Sie müssen sich danach erneut mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren. Die App leitet Sie durch die entsprechenden Schritte. Ihre Dokumente in der ePA werden dadurch nicht gelöscht.

Wechseln Sie auf Ihr altes Gerät:

  • Öffnen Sie die SI ePA App auf Ihrem alten Gerät und melden Sie sich an.
  • Gehen Sie in Ihr „Profil“ und wählen Sie dort „Apps und Geräte freigeben“.
  • Dort sehen Sie die ausstehende Freigabe.
  • Wählen Sie „Jetzt freigeben“

Nehmen Sie wieder Ihr neues Gerät:

  • Geben Sie den App-Code ein. (Der App-Code ist auf allen Geräten identisch).
  • Danach können Sie Ihre ePA auf Ihrem neuen Gerät nutzen.

Falls Sie ein anderes Smarthone haben, können Sie Ihr Gerät selbst entsperren:

  • Laden Sie sich die SI ePA App auf dem anderen Smartphone herunter und melden Sie sich an.
  • Die App zeigt Ihnen die Option „Benutzerkonto zurücksetzen“ an. Wählen Sie diese aus. (Ihre Dokumente in der ePA werden dadurch nicht gelöscht.)
  • Anschließend müssen Sie sich erneut mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren. Die App leitet Sie durch die entsprechenden Schritte.
  • Gehen Sie dann in Ihrem „Profil“ auf „Benutzerkonto verwalten“ und dort auf „Apps und Geräte verwalten“.
  • Wählen Sie „Entsperren“ für das Gerät, das Sie wieder freischalten möchten.

Sollten Sie kein anderes Gerät zur Verfügung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter 0231 135 7332 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Wir entsperren das Gerät für Sie.

Die SI ePA App funktioniert auf Smartphones, die mit der Near Field Communication (NFC) Funktion ausgestattet sind und folgende Betriebssysteme haben:

  • Android 10 oder höher
  • iOS 16 oder höher

Für Tablets ist die App leider nicht optimiert.

Auf dem Computer oder Laptop können Sie die ePA nicht nutzen – sie ist aktuell nicht als Desktop-Anwendung verfügbar.

Nein, die ePA kann aktuell nur sinnvoll zusammen mit der SI ePA App auf dem Smartphone genutzt werden. Ohne die App ist es zum Beispiel nicht möglich, Dokumente in Ihre ePA einzustellen oder Ärzte und andere medizinische Einrichtungen zu berechtigen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0231 135 7332 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.

Dokumente hochladen / löschen

Um Ihre ePA zu befüllen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie laden selbst Dokumente hoch.
  2. Sie bitten Ihre Ärzte, Ihnen Dokumente einzustellen.

 

Um selbst Dokumente hochzuladen, gehen Sie in der SI ePA App auf den Bereich „Dokumente“ und drücken Sie auf das „Plus“-Symbol (auf iOS finden Sie dieses rechts oben am Bildschirm, auf Android unten rechts). Danach können Sie auswählen, ob Sie die Dokumente fotografieren oder eine Datei von Ihrem Smartphone hochladen möchten. Anschließend können Sie verschiedene Informationen zum Dokument hinzufügen, wie den Namen des Dokuments oder wer es erstellt hat. Auch können Sie festlegen, wer auf das Dokument zugreifen darf. Folgen Sie hierfür den Anweisungen in der App.

 

Alternativ können Sie Ihre Ärzte bitten, Ihnen Ihre Gesundheits-Dokumente in Ihre ePA einzustellen. Wichtig ist, dass Sie der Arztpraxis vorab eine Berechtigung erteilen. Wie das funktioniert, erläutern wir Ihnen in der Frage „Wie berechtige ich Ärzte oder andere medizinische Einrichtungen auf meine ePA zuzugreifen?“

 

Wichtig: Die Arztpraxis kann Ihnen nur die Dokumente einstellen, die in ihrer Praxis-Software vorliegen. Damit Sie alle Ihre Gesundheitsdokumente vollständig in Ihrer App haben, müssen Sie ggf. mehrere Ärzte berechtigen und bitten, Ihre ePA zu befüllen. Ihr Hausarzt ist eine gute erste Anlaufstelle.

Zwar sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die ePA zu nutzen – leider gibt es aber aktuell noch Arztpraxen, die noch nicht in der Lage sind, Ihnen Dokumente in Ihre ePA einzustellen. Fragen Sie gerne immer wieder bei Ihrem Arzt nach: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis alle medizinischen Einrichtungen Ihre ePA befüllen können.

 

Bis dahin können Sie Ihre Arztpraxen bitten, Ihnen die benötigten Dokumente auszudrucken. Die Ausdrucke können Sie abfotografieren und über Ihr Smartphone eigenständig in Ihre ePA hochladen. Wie Sie dies tun, erläutern wir Ihnen in der Frage „Wie kommen Dokumente in meine ePA?“.

Ja. Sie können für jedes Dokument in Ihrer ePA eine Vertraulichkeitsstufe festlegen und somit zum Beispiel den Zugriff auf Dokumente, die für Sie sehr privat sind, besonders beschränken.

 

Es gibt 3 Vertraulichkeitsstufen:

  1. Normal: Das Dokument ist für medizinische Einrichtungen sichtbar, denen Sie Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA erteilt haben.
  2. Vertraulich: Das Dokument ist für medizinische Einrichtungen sichtbar, denen Sie explizit auch den Zugriff auf vertrauliche Dokumente erteilt haben.
  3. Privat: Das Dokument ist nur für Sie und Ihre angelegten Vertreter sichtbar. Sie müssen das Dokument explizit für einen Arzt oder medizinische Einrichtung freigeben, damit diese(r) darauf Zugriff bekommt. Was Vertreter sind, erläutern wir Ihnen in der Frage „Wie berechtige ich Angehörige oder Familienmitglieder als Vertreter auf meine ePA zuzugreifen?“

 

Die Vertraulichkeitsstufen spielen eine Rolle, wenn Sie Berechtigungen vergeben: Dabei legen Sie unter anderem fest, auf welche Vertraulichkeitsstufe ein berechtigter Arzt zugreifen darf. Wie dies funktioniert, erläutern wir Ihnen in der Frage „Wie berechtige ich Ärzte oder andere medizinische Einrichtungen auf meine ePA zuzugreifen?“.

 

Tipp: Sie können jederzeit prüfen, wer auf welches Ihrer Dokumente zugreifen kann. Wählen Sie dazu in der SI ePA App das gewünschte Dokument aus und gehen Sie auf „Vertraulichkeit“. Unter der Überschrift „Wer hat Zugriff?“ sehen Sie alle medizinischen Einrichtungen, die das Dokument sehen können.

Ja, Sie können jederzeit Dokumente aus Ihrer ePA löschen.

 

Um ein einzelnes Dokument zu löschen, gehen Sie in Ihre SI ePA App und rufen Sie im Bereich „Dokumente“ das Dokument aus, das sie löschen möchten. Gehen Sie auf der Detail-Seite des Dokuments unten auf „Dokument löschen“.

 

Möchten Sie mehrere Dokumente gleichzeitig löschen?

  • Gehen Sie in den Bereich „Dokumente“.
  • Wählen Sie rechts oben das Menü-Symbol (3 Punkte nebeneinander) und dann bei iOS „Auswählen“ bzw. bei Android „Alle auswählen“.
  • Wählen Sie dann die Dokumente aus der Liste aus, die Sie löschen möchten.
  • Gehen Sie danach bei iOS rechts unten am Bildschirm auf „Löschen“. Bei Android gehen Sie erst wieder auf das Menü-Symbol oben rechts und wählen darin „Löschen“ aus.

 

Die Dokumente sind danach nur in Ihrer ePA-App gelöscht. Bei Ihren behandelnden Ärzten liegen Ihre Dokumente weiterhin in deren Praxis-Software vor. So gehen keine Gesundheitsdokumente von Ihnen verloren.

Berechtigungen vergeben / Vertreter anlegen

Es gibt 2 Möglichkeiten, Ihre ePA für andere freizugeben:

  1. Sie können sogenannte Vertreter für Ihre ePA einrichten. Dies sind keine gesetzlichen Vertreter, sondern Personen, denen Sie Ihre ePA anvertrauen möchten. So können beispielsweise Ihre Familienmitglieder, Angehörige oder andere vertraute Personen auf die Dokumente und Berechtigungen in Ihrer ePA zugreifen.
  2. Sie können medizinische Einrichtungen berechtigen und für diese festlegen, ob – und für welchen Zeitraum – sie Dokumente in Ihre ePA einstellen, auf diese zugreifen oder diese löschen können. Auch können Sie bestimmen, welche Dokumente eingesehen werden dürfen und welche nicht.

 

Die folgenden medizinischen Einrichtungen können von Ihnen berechtigt werden:

  • Ärzte / Fachärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheken
  • Krankenhäuser
  • Psychotherapeuten
  • Pflegepersonal
  • Hebammen / Entbindungspfleger
  • Physiotherapeuten
  • Diätassistenten

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die SI ePA App und melden Sie sich an.
  2. Gehen Sie in Ihrer Patientenakte auf den Bereich „Berechtigungen“.
  3. Wählen Sie dort unter „Praxen und Einrichtungen“ die Aktion „Hinzufügen“ aus.
  4. Suchen Sie nach der Arztpraxis oder der medizinischen Einrichtung, die Sie berechtigen möchten, zum Beispiel anhand des Namens der Einrichtung, der Adresse oder der Fachrichtung.
  5. Stellen Sie ein, welche Rechte die Einrichtung bekommen soll:      
  • „Zeitraum“: Standardmäßig ist ein Zeitraum von 7 Tagen festgelegt. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Einrichtung auf Ihre ePA zugreifen.
  • Wählen Sie „Ändern“, um den Zeitraum anzupassen.
  • Auswahl „Einfach“ oder „Erweitert“: Hier legen Sie fest, auf welche Dokumente die Einrichtung zugreifen darf:„Einfach“: Dies ist die schnellste Einstellungsmöglichkeit.
  • Sie können entscheiden, ob Sie alle Dokumente („Alle Kategorien“) freigeben möchten oder keine.
  • Falls Sie „Alle Kategorien“ freigeben, können Sie entscheiden, ob die Einrichtung später auch auf Dokumente zugreifen darf, denen Sie die Vertraulichkeitsstufe „vertraulich“ gegeben haben. Andernfalls kann die Einrichtung nur auf Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe „normal“ zugreifen.
  • Mehr zu Vertraulichkeitsstufen erläutern wir Ihnen in der Frage „Manche meiner Dokumente sind vertraulicher als andere. Kann ich unterschiedliche Vertraulichkeitsstufen meiner Dokumente einstellen?“ .
  • „Erweitert“: Sie können detailliert auswählen, auf welche Kategorien von Dokumenten die Einrichtung Zugriff bekommen soll.
  • Wählen Sie unter „Kategorien & Vertraulichkeit“ aus, auf welche medizinischen Fachgebiete, medizinischen Dokumente und welche weiteren Kategorien die Einrichtung zugreifen darf.
  • Wählen Sie weiterhin pro Kategorie aus, ob nur auf die Vertraulichkeitsstufe „normal“ zugegriffen werden darf oder ob auch als „vertraulich“ eingestufte Dokumente sichtbar sein sollen.
  • „Einzelne Dokumente freigeben“: Hierüber können Sie einzelne Dokumente auswählen, auf die die Einrichtung zugreifen darf.
  • „Einzelne Dokumente sperren“: Hierüber können Sie einzelne Dokumente auswählen, die die Einrichtung nicht sehen darf.
  • „Vorschau“: Hier können Sie überprüfen, welche Dokumente für die Einrichtung basierend auf Ihren Einstellungen sichtbar werden.

    6. Wählen Sie „Berechtigung hinzufügen“, um die Berechtigung zu erteilen.

 

    Sie können Vertrauenspersonen, wie Angehörige, Familienmitglieder oder sonstige Personen, als sogenannte Vertreter Ihrer ePA anlegen – bis zu 5 Vertreter sind möglich.

     

    Personen, die Sie als Vertreter Ihrer ePA einrichten möchten, müssen nicht bei der SIGNAL IDUNA krankenversichert sein.

     

    Ihre Vertreter benötigen jedoch eine eigene ePA-App. Die App wird immer von der eigenen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt: Ist Ihr Vertreter bei der SIGNAL IDUNA versichert, kann er die SI ePA App nutzen. Ist Ihr Vertreter bei einer anderen Krankenversicherung versichert, kann er sich auf der Webseite seiner Versicherung darüber informieren, wo er die entsprechende ePA-App herunterladen kann.

     

    Gehen Sie wie folgt vor, um Vertreter einzurichten:

     

    1. Öffnen Sie die SI ePA App und melden Sie sich an.
    2. Gehen Sie in Ihrer Patientenakte auf den Bereich „Berechtigungen“.
    3. Wählen Sie dort unter „Mich vertretende Personen“ die Aktion „Hinzufügen“ aus.
    4. Geben Sie die folgenden Informationen ein:
      • Name (frei wählbar)
      • Versichertennummer: Dies ist die Krankenversichertennummer der Person, die Ihre Vertretung übernehmen soll.
      • E-Mail-Adresse der Person, die Ihre Vertretung übernehmen soll.
      • Den Datenschutzbestimmungen zustimmen
    5. Wählen Sie „Jetzt hinzufügen“.
    6. Es erscheint die Erfolgsseite mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Einrichtungsinformationen für Ihre Vertretung herunterzuladen und auszudrucken. Hierbei handelt es sich um den Namen Ihrer Krankenversicherung und um die Krankenversichertennummer. Diese Informationen braucht Ihre Vertretung, um Zugriff auf Ihre Patientenakte zu erhalten. Geben Sie diese Informationen daher an die Person, die Sie vertreten soll, weiter. 

    7. Wählen Sie anschließend „Fertig“. Ihre Vertretung erscheint nun namentlich unter „Mich vertretende Personen“ auf der Seite „Berechtigungen“.

    8. Sie erhalten eine E-Mail: Öffnen Sie diese und stimmen Sie der Einrichtung der Vertretung zu.

    9. Im Anschluss erhält Ihre Vertretung eine E-Mail mit einer Anleitung, wie sie den Zugriff auf Ihre ePA einrichten kann.

    Um eine Vertretung einer anderen ePA zu übernehmen, benötigen Sie eine eigene ePA-App. Die ePA-App wird Ihnen immer von Ihrer eigenen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt: Ob Sie die SI ePA App verwenden können, erfahren Sie in der Frage „Wer kann die ePA-App der SIGNAL IDUNA nutzen?“. Sind Sie nicht bei SIGNAL IDUNA krankenversichert, informieren Sie sich bitte auf der Webseite Ihrer Krankenversicherung, wo sie die ePA-App herunterladen können.

     

    Wenn eine andere Person Sie als Vertretung einrichtet, erhalten Sie eine E-Mail mit Anweisungen, wie Sie den Zugriff einrichten. Weiterhin benötigen Sie die Einrichtungsinformationen – diese erhalten Sie von der Person, die Sie als Vertretung eingeladen hat.

     

    Gehen Sie nun wie folgt vor:

    1. Öffnen Sie die SI ePA App und melden Sie sich an.
    2. Gehen Sie auf Ihr „Profil“.
    3. Dort finden Sie unter „Weitere Patientenakten“ die Aktion „Patientenakte hinzufügen“.
    4. Geben Sie die Daten der Person ein, deren Vertretung Sie übernehmen möchten. Die Daten finden Sie in den Einrichtungsinformationen:
      • Name (frei wählbar)
      • Krankenversichertennummer der Person, auf deren ePA Sie zugreifen möchten.
      • Krankenversicherung der Person, auf deren ePA Sie zugreifen möchten.
    5. Wählen Sie „Patientenakte hinzufügen“.
    6. Sie können nun wählen, sich jetzt in der Patientenakte der anderen Person anzumelden oder erst später. Wählen Sie „Jetzt anmelden“, um die Patientenakte der anderen Person direkt zu öffnen.
    7. Bei Ihrem ersten Zugriff erhalten Sie eine E-Mail: Öffnen Sie diese und bestätigen Sie die Verknüpfung Ihres Gerätes.
    8. Ab jetzt können Sie auf die Patientenakte der anderen Person zugreifen. Sie erscheint in Ihrem „Profil“ unter „Weitere Patientenakten“.

    Ihre Vertreter haben nahezu die gleichen Rechte wie Sie: Ihre Vertreter können Dokumente hinzufügen, anzeigen oder löschen sowie Berechtigungen hinzufügen, ändern oder löschen.

     

    Vertreter können jedoch keine neuen Vertreter anlegen oder Vertreter – außer sich selbst – entfernen. Auch können Ihre Vertreter Ihre ePA nicht löschen.

    ePA löschen / Versicherung wechseln

    Ja, Sie können Ihre ePA jederzeit löschen. Danach stehen sämtliche Dokumente und erteilte Berechtigungen Ihrer ePA nicht mehr zur Verfügung.

    Bevor Sie Ihre ePA löschen: Bitte sichern Sie die Daten aus Ihrer ePA auf Ihrem Smartphone, falls Sie diese behalten möchten. Sind Ihre Daten einmal gelöscht, können wir sie nicht wiederherstellen. Wie dies funktioniert, erklären wir Ihnen in der Frage „Wie speichere ich die Daten aus meiner ePA auf meinem Smartphone?“.

     

    Um Ihre ePA zu löschen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

    1. Kündigen Sie Ihre ePA, indem Sie in der SI ePA App in Ihrem „Profil“ auf „Patientenakte verwalten“ und anschließend „Meine Patientenakte kündigen“ auswählen.

      Wählen Sie diese Variante, wenn Sie Ihre Versicherung wechseln möchten – Sie können auswählen, Ihre Daten aus der ePA zu Ihrer neuen Krankenversicherung zu übertragen. Wie das funktioniert, erläutern wir in der Frage „Ich wechsele die Krankenversicherung. Was passiert mit meiner ePA? Kann ich meine Daten aus meiner ePA zu meiner neuen Versicherung mitnehmen?“.

      Natürlich können Sie Ihre ePA auch kündigen, ohne Ihre Daten mitzunehmen. Auch dies wird Ihnen in der Frage erklärt. In diesem Fall können Sie das Datum angeben, zu dem Sie Ihre ePA kündigen und damit löschen möchten.

    2. Widerrufen Sie Ihr Einverständnis zur ePA über „Patientenakte verwalten“ und dann „Einwilligung widerrufen“
      Achtung: In diesem Fall werden Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten unmittelbar und unwiderruflich gelöscht. Dies kann nicht rückgängig gemacht werden.

    Die ePA-App wird Ihnen immer von Ihrer aktuellen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Falls Sie die Versicherung wechseln, müssen Sie die ePA bei Ihrer bisherigen Versicherung kündigen und sich die ePA-App Ihrer neuen Versicherung herunterladen und einrichten.

     

    Wenn Sie die ePA kündigen, können Sie entscheiden, ob Sie die Daten aus Ihrer ePA zu Ihrer neuen Krankenversicherung übertragen möchten oder ob Ihre Daten gelöscht werden sollen. Im letzteren Fall starten Sie mit einer leeren ePA bei Ihrer neuen Versicherung.

     

    Um Ihre ePA zu kündigen und die Daten zu Ihrer neuen Krankenversicherung zu übertragen, gehen Sie wie folgt vor:

    1. Öffnen Sie die SI ePA App und melden Sie sich an.
    2. Gehen Sie in Ihrem „Profil“ auf „Patientenakte verwalten“ und dort auf „Meine Patientenakte kündigen“.
    3. Wählen Sie die Option „Daten mitnehmen (Umzug)" aus.
    4. Wählen Sie „Kündigen“, um die Datenübertragung zu Ihrer neuen Versicherung zu starten.
    5. Sie erhalten im Anschluss E-Mails mit den weiteren Schritten.
      Wichtig: Sie haben nach der Kündigung Ihrer ePA 60 Tage Zeit, um die Schritte aus der E-Mail auszuführen und Ihre Daten zur neuen Krankenversicherung zu übertragen. Nach Ablauf der Frist wird Ihre ePA gelöscht.

     

    Falls Sie Ihre Daten nicht zu Ihrer neuen Krankenversicherung übertragen, sondern löschen möchten, führen Sie folgende Schritte aus:

    1. Öffnen Sie die SI ePA App und melden Sie sich an.
    2. Gehen Sie in Ihrem „Profil“ auf „Patientenakte verwalten“ und dort auf „Meine Patientenakte kündigen“.
    3. Deaktivieren Sie die Option „Daten mitnehmen (Umzug)“.
    4. Geben Sie bei „Kündigen und Löschen zum:“ das Datum ein, zu wann Ihre ePA geschlossen werden soll.
    5. Wählen Sie dann die Aktion „Kündigen“ aus.
    6. Sobald das von Ihnen eingegebene Kündigungsdatum erreicht ist, werden Ihre ePA und die darin enthaltenen Daten gelöscht.
    7. Wenn Sie sich die ePA-App Ihrer neuen Versicherung herunterladen und einrichten, starten Sie somit mit einer leeren ePA.

     

    Wenn Sie es nicht innerhalb der Frist von 60 Tagen schaffen, Ihre Daten zu Ihrer neuen Versicherung übertragen, oder Sie das gewählte Kündigungsdatum auf später verschieben möchten, melden Sie sich telefonisch bei uns unter 0231 135 7332 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Wir können die Kündigungsfrist gerne für Sie verlängern.

     

    Falls Sie Ihre Kündigung zurücknehmen bzw. widerrufen möchten, können Sie dies innerhalb der oben genannten Frist bzw. bis zum Erreichen des Kündigungsdatums tun:

    1. Gehen Sie dazu in die SI ePA App und melden Sie sich an.
    2. Gehen Sie in Ihrem „Profil“ auf „Meine Patientenakte verwalten“ und dort auf „Kündigung widerrufen“.
    3. Wählen Sie auf die Aktion „Kündigung widerrufen“ aus.

    Sie können die Daten aus Ihrer ePA auf Ihr Smartphone herunterladen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, bevor Sie Ihre ePA löschen oder wenn Sie Ihre Versicherung wechseln und Ihre Daten nicht zu Ihrer neuen Versicherung übertragen, aber dennoch behalten möchten.

     

    So speichern Sie die Dokumente aus Ihrer ePA auf Ihrem Smartphone:

    • Öffnen Sie die SI ePA App und gehen Sie in Ihre Patientenakte.
    • Gehen Sie in den Bereich „Dokumente“.
    • Wählen Sie das Menü-Symbol (3 Punkte oben rechts am Bildschirm) aus und gehen Sie bei iOS auf „Auswählen“ und bei Android auf „Alle auswählen“.
    • Wählen Sie alle Dokumente aus, die Sie sichern möchten.
    • Bei iOS wird Ihnen die Aktion „Herunterladen“ unten am Bildschirm angezeigt: Wählen Sie diese aus. Bei Android gehen Sie zunächst wieder auf das Menü-Symbol und wählen Sie „Herunterladen“ aus.

     

    Möchten Sie auch die Protokolldaten Ihrer ePA sichern (in denen gespeichert ist, was wann in Ihrer ePA passiert ist), gehen Sie wie folgt vor:

    • Öffnen Sie die SI ePA App und gehen Sie in Ihre Patientenakte.
    • Gehen Sie in den Bereich „Aktivitäten“.
    • Wählen Sie das Menü-Symbol aus und anschließend „Protokoll exportieren“.

    Digitales Organspende-Register

    Sie können seit 2024 Ihre Entscheidung zur Organspende digital und rechtsverbindlich festhalten. Das neue Register ist kostenlos und freiwillig für alle ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland nutzbar.

    Sie können mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion Ihre Erklärung hinterlegen. Im Ernstfall können Krankenhäuser diese dann abrufen.

    Um sich als SIGNAL IDUNA Krankenvollversicherter einzutragen, benötigen Sie zunächst ihre Krankenversichertennummer* (KVNR) und müssen in der SI ePA-App registriert sein. Sobald Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, können Sie wie folgt vorgehen:

    1. Öffnen Sie Ihre SI- ePA App
    2. Auf der Startseite finden Sie unten den Bereich „Weitere Inhalte"
    3. Rufen Sie dort den Link zu www.organspende-register.de auf

    *Achtung: die KVNR ist nicht Ihre Versichertennummer!

    Ja, Sie können sich auch direkt auf www.organspende-register.de mit Ihrem

    • Personalausweis mit eID,
    • einem NFC-fähigem Smartphone oder Kartenlesegerät und
    • der AusweisApp

    registrieren.

    Sie können folgende Entscheidungen hinterlegen:

    • Zustimmung oder Widerspruch zur Organ- und Gewebespende
    • Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person
    • Beschränkung auf bestimmte Organe/Gewebe

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte speichert Ihre Daten sicher in Deutschland. Nur berechtigte Krankenhaus-Mitarbeiter dürfen darauf zugreifen.

    Ja, Ihr Organspendeausweis bleibt gültig. Bei Registrierung im digitalen Register sollten Sie auf übereinstimmende Angaben achten. Es gilt immer Ihre aktuelle Erklärung.

    Datenschutz / Sicherheit

    Mit Ihrem Smartphone und der SI ePA App haben zunächst nur Sie selbst Zugriff auf Ihre Daten.

     

    Sie bestimmen, wer darüber hinaus welche Daten in Ihrer ePA hochladen darf und mit wem Sie diese Daten teilen möchten. Ohne Ihr Einverständnis kann niemand Ihre Daten einsehen – auch nicht wir als Ihre private Krankenversicherung. Wie Sie andere Personen berechtigen, auf Ihre ePA zuzugreifen, erläutern wir Ihnen im Bereich „Berechtigungen vergeben / Vertreter anlegen“.

     

    Die ePA unterliegt strengen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die zum Beispiel im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) festgelegt sind. Sie wird kontinuierlichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.

     

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft regelmäßig, dass die Kommunikation über Ihre ePA wirklich sicher ist und Ihre sensiblen Informationen geschützt sind. Die dafür nötigen technischen Verschlüsslungsverfahren werden in diesem Zuge immer an die neuesten Entwicklungen angepasst.

     

    Die Daten aus der ePA werden auf Servern in Deutschland gespeichert.

    Ja, dies ist im Bereich „Aktivitäten“ in Ihrer SI ePA App möglich. Dort ist aufgelistet, was zu welchem Zeitpunkt in Ihrer ePA passiert ist: Beispielsweise können Sie sehen, wann Sie selbst oder von Ihnen berechtigte Einrichtungen Dokumente in Ihre ePA eingestellt, abgerufen oder gelöscht haben.

    Alle rechtlichen Dokumente zur ePA der SIGNAL IDUNA finden Sie auf dieser Seite.

    Die SI ePA App wird Ihnen von der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. zur Verfügung gestellt. Die SIGNAL IDUNA muss in einem Zulassungsverfahren nachweisen, dass alle Anforderungen der gematik GmbH bzgl. Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz erfüllt sind.

    Dabei arbeitet die SIGNAL IDUNA mit verschiedenen Unternehmen zusammen, die die ePA nach den Anforderungen der gematik GmbH entwickeln und betreiben:

    • Generalunternehmer ist die „Research Industrial Systems Engineering (RISE) Deutschland GmbH“ (Invalidenstraße 113 10115 Berlin, Deutschland).
    • Sub-Dienstleister der RISE GmbH sind:
      • BITMARCK Technik GmbH (Rechenzentrum-Standorte BITMARCK Technik: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg und Elisabeth-Flügge-Str. 8a, 22337 Hamburg)
      • BITMARCK Service GmbH (Rechenzentrum-Standorte BITMARCK Service GmbH: Natorpstr. 36-38, 45139 Essen und Vestische Str. 89-91, 46117 Oberhausen)
      • SDA SE Open Industry Solutions (Reeperbahn 1, 20359 Hamburg)

    Anhand der Krankenversichertennummer prüfen die SIGNAL IDUNA und die oben aufgeführten Industriepartner, ob ein Versicherter bereits eine ePA besitzt. Darüber hinaus tauschen sie administrative personenbezogene Informationen aus, um die ePA einrichten zu können.

     

    Personenbezogene Gesundheitsdaten werden nicht ausgetauscht.