Ziehen Sie mit jemandem zusammen in eine gemeinsame Wohnung, können Sie einige Versicherungen zusammenlegen, zum Beispiel die Hausratversicherung. Mit einer gemeinsamen Versicherung kann man in der Regel viel Geld sparen. Wenn Sie bislang jeweils eine eigene Hausratversicherung hatten, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die zuletzt abgeschlossene Versicherung fristlos kündigen.
Bei einem Zusammenzug mit einer Partnerin oder einem Partner, der bereits eine ältere Hausratsversicherung hat, können Sie Ihre Versicherung aufgeben und Ihren Hausrat über die Person mitversichern, mit der Sie zusammengezogen sind. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie beide die Vertragskonditionen erneut prüfen. Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, erhöht sich meist der Wert des Hausrates und die Versicherungssumme muss angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Mit einer Hausratversicherung inklusive Unterversicherungsverzicht – zum Beispiel von SIGNAL IDUNA – sind Sie immer auf der sicheren Seite: Sie müssen keine Versicherungssumme angeben und Ihr Hausrat ist immer optimal versichert, auch wenn sein Wert steigt.