Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV?

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), und warum ist sie auch für privat Krankenversicherte wichtig? Welcher Grenzwert gilt für das Jahr 2025? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema. 

David Bläsing
Veröffentlicht am 12.06.2024
4 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist ausschlaggebend für die maximale Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung bemisst sich ebenfalls an der Beitragsbemessungsgrenze. 
  • Daher ist die Beitragsbemessungsgrenze auch für Beschäftigte mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) wichtig.
  • Für 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro pro Jahr.

Beitragsbemessungsgrenze – ganz schön kompliziert?

Nicht wirklich: Letztlich bezeichnet das sperrige Wort nur einen Kennwert, der beim Berechnen von Beiträgen hilft. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) dient dazu, die Höhe der Sozialversicherungs­beiträge zu ermitteln, sprich: die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Aber wozu brauchen wir überhaupt eine solche Größe?

Anpassungsfähig: die Beitragsbemessungsgrenze

Das Einkaufen wird teurer, die Energiekosten steigen – und zum Glück gibt es gelegentlich eine Gehaltserhöhung. Anders gesagt: Unsere Lebenshaltungskosten und das durchschnittliche Einkommen verändern sich ständig. Damit die soziale Absicherung mit dieser Entwicklung Schritt hält, orientieren sich die Beiträge zur Sozialversicherung an einem Kennwert: der Beitragsbemessungsgrenze. Diesen Grenzwert passt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einmal jährlich an die Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung an. Es gibt eine BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie eine BBG für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

  • Die Beitragsbemessungsgrenze dient als Rechengröße: Mit dieser Zahl lassen sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnen. Genauer gesagt: Die BBG ist die Obergrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt eingerechnet wird.
  • Für 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro pro Jahr.
  • Für Höherverdienende gilt: Der Teil des Arbeitsentgelts, der über diese Grenze hinausgeht, spielt bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle.

Nicht verwechseln

Wichtig für die Krankenversicherung ist auch die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Dieser Grenzwert ändert sich – wie die Beitragsbemessungsgrenze – ebenfalls von Jahr zu Jahr.

Warum ist die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV wichtig?

Sind Sie privat krankenversichert? Dann fragen Sie sich vielleicht: Was geht mich die Beitragsbemessungsgrenze an? Sie ist doch nur dazu da, die Beiträge zur GKV zu berechnen. Aber die BBG ist auch für privat Krankenversicherte interessant. Warum? Weil dieser Grenzwert den maximalen Arbeitgeberanteil bestimmt.

Arbeitgeberanteil

Mit diesem Zuschuss beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beiträgen zu Ihrer Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Wenn Sie privat versichert sind, so orientiert sich der Arbeitgeberzuschuss an der Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze.

Wie sich der Arbeitgeberzuschuss berechnen lässt, erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Arbeitgeberanteil.

Einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich nicht um eine feststehende Zahl: Sie ist variabel und richtet sich nach der aktuellen wirtschaftlichen Situation und dem durchschnittlichen Einkommen. Daher ist sie in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung 66.150 Euro jährlich. Auf den einzelnen Monat bezogen liegt sie bei 5.512,50 Euro.

Fazit

Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Beschäftigte mit einer privaten Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ein wichtiger Kennwert. In der privaten Krankenversicherung bestimmt sie, in welcher Höhe ein Arbeitgeber sich maximal an den Beiträgen beteiligt. Informieren Sie sich regelmäßig, denn die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich von Jahr zu Jahr. Steigt sie, so erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss zur PKV. 

Fragen und Antworten

Diese Grenze beschreibt das Bruttoeinkommen, das als Obergrenze beim Berechnen der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dient. Anders ausgedrückt: Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus müssen Beschäftigte keine weiteren Sozialabgaben bezahlen.

Der Grund dafür ist, dass sich auch das durchschnittliche Einkommen der Bevölkerung verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfolgt diese Entwicklung und passt die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung jedes Jahr neu an.  

Für 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei 66.150 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro pro Monat.

Der Grenzwert bestimmt, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber sich an den Beiträgen zu Ihrer privaten Krankenversicherung beteiligt. Mit dem Arbeitgeberzuschuss übernimmt er wie bei gesetzlich Krankenversicherten bis zu 50 Prozent der Kosten für Ihre PKV, und zwar maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Ja. Auch für Selbstständige ist die Beitragsbemessungsgrenze wichtig, da sie bis zu dieser Einkommensgrenze Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. 

  • Die Versicherungspflichtgrenze legt das maximale Einkommen fest, bis zu der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer höhere Einkünfte hat, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist hingegen eine reine Rechengröße: Sie legt fest, bis zu welcher Grenze das Bruttoeinkommen bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird.

Über den Autor

David Bläsing

Spezialist für Krankenversicherungen

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personenversicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Krankenversicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

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