Ist die Gewerbehaftpflichtversicherung Pflicht?

Muss ich eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abschließen oder kann ich mir die Beiträge sparen? Welche Schäden deckt die Versicherung ab? Und was ist der Unterschied zur Berufs-Haftpflichtversicherung? Lesen Sie hier, wie Sie sich und Ihr Gewerbe am besten vor Haftungsrisiken schützen.

Marisa Reinhar
Veröffentlicht am 06.08.2025
5 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Eine Gewerbehaftpflichtversicherung (auch Betriebs-Haftpflichtversicherung genannt) ist in Deutschland nur für wenige Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Auch ohne Pflicht ist es für alle Arten von Unternehmen empfehlenswert, eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Schon aus einer kleinen Unachtsamkeit kann sich ein teurer Haftungsschaden entwickeln.
  • Die BHV sichert Unternehmerinnen und Unternehmer gegen Schadenersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden ab.
  • Die Berufs-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für freie Berufe: Sie schützt vor Haftungsschäden bei falscher Beratung oder Behandlung.

Missgeschick mit teurem Nachspiel

In Ihrem Eiscafé stürzt ein Sonnenschirm auf einen Gast. In Ihrer Autowerkstatt läuft Motoröl aus und verseucht das Erdreich. Ein Missgeschick ist im täglichen Betrieb schnell passiert. Die finanziellen Folgen können verheerend sein. Denn ohne Betriebs-Haftpflichtversicherung müssen Unternehmerinnen und Unternehmer Haftungsschäden meist aus der eigenen Tasche bezahlen.

Betriebs-, Gewerbe- oder Firmen-Haftpflicht?

Alle drei Begriffe beschreiben dasselbe – nämlich die Pflicht eines Unternehmens, für einen Schaden einzustehen, sprich: zu haften. Hier geht es vor allem um Sach- und Personenschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit bei Dritten (zum Beispiel bei der Kundschaft, Geschäftspartnerinnen und -partnern) entstehen.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV) deckt solche Schäden ab. Sie schützt Unternehmerinnen und Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Versicherung nur für wenige Branchen – empfehlenswert ist sie für alle.

Für wen ist die BHV Pflicht?

Für manche ein Muss

Ein Muss ist die Gewerbe- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung nur in Ausnahmefällen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie zum Beispiel für

  • Immobilienmaklerinnen und -makler,
  • Versicherungsvermittlungen sowie
  • Handwerksbetriebe, die Subunternehmen beschäftigen.

Warum? Das Risiko von Haftungsschäden ist in bestimmten Branchen und bei bestimmten Tätigkeiten besonders groß. Auftraggebende riskieren, einen Schaden nicht ersetzt zu bekommen. Die BHV deckt dieses Risiko ab. Sie prüft den Anspruch und leistet gegebenenfalls Schadenersatz.

 

Für alle sinnvoll

Dringend empfehlenswert ist die Betriebs-Haftpflichtversicherung jedoch für alle Unternehmen – auch ohne gesetzliche Pflicht. Denn sie bietet einen wichtigen Basisschutz für die unternehmerische Tätigkeit. Schon kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadenersatzforderungen auslösen.

  • Für Einzelunternehmen ist der Abschluss einer BHV existenziell: Bei berechtigten Ansprüchen auf Schadenersatz haften sie oft mit ihrem privaten Vermögen.
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Konzernen deckt die BHV auch Schäden, die Mitarbeitende verursachen, und Schäden an gemieteten Räumen.
  • Für alle Unternehmen bedeutet der Abschluss einer BHV im Schadensfall wertvolle Entlastung und eine professionelle Abwicklung.

Die BHV deckt verschiedene Arten von Schäden ab:

  • Personenschäden: Jemand kommt in Ihrem Ladenlokal oder durch Ihren Betrieb zu Schaden.
  • Sachschäden: Bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beschädigen Sie oder Ihre Mitarbeitenden fremdes Eigentum.
  • Vermögensschäden: Infolge eines Personen- oder Sachschadens erleidet Ihre Kundin oder Ihr Geschäftspartner einen finanziellen Verlust ("unechte" Vermögensschäden). Wichtig: „Echte“ Vermögensschäden deckt die BHV grundsätzlich auch mit ab, jedoch ersetzt dieser Einschluss nicht die für manche Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte, Makler, Architekten) notwendige Berufs-Haftpflichtversicherung (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genannt).

Betriebshaftpflicht versus Berufshaftpflicht

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung ist ein freiwilliger Schutz und keine gesetzliche Pflichtversicherung. Anders sieht das bei der Berufs-Haftpflichtversicherung aus. Das ist eine spezielle Versicherung für Personen, die andere beraten oder behandeln, zum Beispiel

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer
  • Architektinnen und Architekten
  • Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler
  • Maklerinnen und Makler

Für diese „freien Berufe“ ist die Berufs-Haftpflichtversicherung ein Muss. Ohne diesen Schutz müssten zum Beispiel Anwälte oder Ärztinnen persönlich haften, wenn sie ihre Kundschaft falsch beraten oder behandeln. Die Berufshaftpflicht deckt also Vermögensschäden durch fehlerhafte Dienstleistung, während die Betriebshaftpflicht bei Sach- und Personenschäden durch den Betrieb greift.

Beispiel: Frist versäumt

Vanessa Hayok ist Rechtsanwältin. Ein Mandant beauftragt sie, ihn in einem Zivilprozess gegen einen ehemaligen Geschäftspartner zu vertreten. Es geht um eine strittige Forderung in Höhe von 50.000 Euro aus einem nicht erfüllten Dienstleistungsvertrag. Der Mandant behauptet, sein Geschäftspartner habe vereinbarte Leistungen nicht erbracht. Das Gericht weist die Klage in der ersten Instanz ab. Vanessas Mandant möchte Berufung einlegen. Durch eine falsche Notiz versäumt die Rechtsanwältin es, dies innerhalb der Frist zu tun. Ihr Mandant verliert somit die letzte Möglichkeit, sein Geld zurückzufordern. Ihm entsteht ein Vermögensschaden in Höhe von 50.000 Euro. Die Berufs-Haftpflichtversicherung übernimmt den entgangenen Rückzahlungsbetrag sowie die Anwalts- und Gerichtskosten.

Schnell gecheckt: Brauche ich eine Berufs-Haftpflichtversicherung?

  • Gehören Sie zu einer der oben genannten Berufsgruppen? Dann ist die Berufs-Haftpflichtversicherung ein Muss.
  • Falls Sie unsicher sind, ob die Berufshaftpflicht in Ihrem Fall gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft.
  • In vielen Fällen ist es sinnvoll, sowohl eine Betriebshaftpflicht- als auch eine Berufs-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ergänzen sich und schützen im Zusammenspiel umfassend vor unterschiedlichen Haftungsrisiken: Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch Fehler in Ihrer beratenden oder ausführenden Tätigkeit (z. B. als Steuerberater oder Ärztin) entstehen. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch den Betrieb Ihrer Betriebsstätte oder durch sonstige betriebliche Tätigkeiten entstehen (z. B. Unfall auf Betriebsgelände).

Welche Schäden deckt die BHV ab?

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt – wie oben beschrieben – bei drei Arten von Schäden:

  • Sachschäden,
  • Personenschäden und
  • Vermögensfolgeschäden.

 

Dabei deckt sie zwei Arten von Risiken ab:

Darunter fallen Schäden, die von der Betriebsstätte (Firmengebäude, Fabrik, Betriebsgelände etc.) selbst ausgehen, auch wenn gerade niemand dort arbeitet. Zum Beispiel durch

  • Stolperfallen auf dem Betriebsgelände: Jemand stolpert über lose Kabel, rutscht auf einem verschneiten Weg aus oder stürzt auf einer beschädigten Treppe.
  • herabfallende Gegenstände: Ein vom Firmengebäude herabfallender Dachziegel demoliert ein geparktes Fahrzeug.
  • Austritt von Stoffen: Aus einem undichten Schlauch läuft an einer Tankstelle über Nacht Benzin aus.
  • Brand- oder Explosionsgefahr: In einem Büro kommt es durch ein defektes Stromkabel zu einem Brand.
  • Beeinträchtigung durch Lärm, Staub oder Abgase: Aus einer Schreinerei gelangt Feinstaub in die Luft und durch offene Fenster in eine benachbarte Arztpraxis. Der Staub beschädigt ein empfindliches medizinisches Gerät.

Darunter fallen Schäden, die durch das aktive Tun entstehen. Zum Beispiel bei

  • Montagearbeiten: Beim Aufbau einer maßgefertigten Schrankwand beschädigt der Mitarbeiter einer Möbelfirma mit der Bohrmaschine das Parkett einer Kundenwohnung.
  • der Lieferung von Waren: Ein Großhandel für Lebensmittel liefert Tiefkühlware an ein Restaurant. Der Fahrer vergisst, die Kühlfunktion des Fahrzeugs einzuschalten. Daher taut die Ware unbemerkt auf und verdirbt.

Wie schützt die Betriebshaftpflicht?

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung sichert Unternehmerinnen und Unternehmer in vielfacher Hinsicht bei Haftungsschäden ab:

1

Sie prüft, ob eine Forderung nach Schadenersatz berechtigt ist.

2

Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

3

Sie erledigt die gesamte Kommunikation mit den Geschädigten.

4

Sie übernimmt bei einer Schadenersatzklage die Verteidigung vor Gericht.

5

Sie leistet Schadenersatz für berechtigte Forderungen.


Die BHV leistet

  • bei Sachschäden

    Vor dem Portal seines Sanitärunternehmens hat Piotr Kowalski zwei Flaggen gehisst. Eine Windböe reißt eine der Flaggen aus der Halterung. Sie kippt auf den Gästeparkplatz und beschädigt das Auto einer Kundin. Die Reparatur kostet 3.500 Euro. Die BHV bezahlt der Kundin den Schaden.

  • bei Personenschäden

    Sofia De Luca führt ein kleines Feinkostgeschäft. Vor der Ladenöffnung saugt sie noch rasch die Schmutzfangmatte im Eingangsbereich. Dabei bildet sich eine Falte. Der erste Kunde, ein älterer Herr, stolpert darüber und bricht sich den Oberschenkelhals. Er muss operiert werden. Die Behandlungskosten betragen rund 16.000 Euro, die Reha kostet 13.000 Euro, darüber hinaus verlangt der Geschädigte Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro. Die BHV kommt für all diese Kosten auf.

  • bei Vermögensschäden

    Justin Weber betreibt einen Partyservice. Für die Jubiläumsfeier eines Unternehmens liefert er an einem heißen Sommertag Platten mit belegten Brötchen aus. Durch mangelhafte Kühlung und Stau auf dem Transportweg verderben die Mettbrötchen. Am Tag nach der Feier klagen mehrere Gäste über Anzeichen einer Lebensmittelvergiftung. Das Unternehmen verlangt Schadenersatz für den Imageverlust bei seinen Geschäftspartnern sowie für die ärztliche Behandlung der Betroffenen: insgesamt 12.250 Euro. Die BHV übernimmt die Kosten vollständig.


Die BHV leistet nicht

  • bei Schäden an eigenen Sachen

    Die Betriebshaftpflicht ersetzt nicht die beschädigte Flagge des Sanitärunternehmers aus dem ersten Fallbeispiel. Um solche Schäden abzudecken, ist eine Sachversicherung (zum Beispiel Inhalts- oder Gebäudeversicherung) sinnvoll.

  • bei Schäden durch Vorsatz

    Die Betriebshaftpflicht kommt nicht für den Haftungsschaden des Partyservices auf, wenn die verdorbene Ware absichtlich an den Kunden geliefert wurde: zum Beispiel, wenn Justin Weber bewusst Zutaten mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verwendet hat.

  • bei Vertragsstrafen

    Die Betriebshaftpflicht bezahlt nicht, wenn der Partyservice die Bestellung verspätet an seinen Auftraggeber ausliefert und dieser zum Beispiel die Annahme der Ware ablehnt.

  • bei Bußgeldern und Strafen

    Die Betriebshaftpflicht kommt nicht für das Verwarngeld auf, wenn der Betreiber des Partyservices beim Ausliefern mit dem Firmenwagen geblitzt wird. 

Fazit

Eine Gewerbe- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung ist zwar kein Muss, aber ein existenzieller Schutz für Ihr Unternehmen und Ihr privates Vermögen. Im Kundenkontakt, bei handwerklichen Tätigkeiten oder bei der Produktion ist schnell ein Fehler passiert, der Ihre Existenz bedrohen kann. Wer einen freien Beruf ausübt, muss sich mit einer Berufs-Haftpflichtversicherung gegen Beratungs- und Behandlungsfehler absichern. Sicherheit rundum gewährt die Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflicht.

Fragen und Antworten

Nein. Das sind nur unterschiedliche Ausdrücke. Manchmal ist auch von einer „Firmen-Haftpflicht“ die Rede. All diese Begriffe bezeichnen die Pflicht eines Unternehmens, für Schäden durch die betriebliche Tätigkeit zu haften: für Personen- und Sachschäden, die Dritten entstehen, und für Vermögensschäden, die sich daraus ergeben. Für diese Schäden kommt die Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung auf.

Nein, der Abschluss einer BHV ist in Deutschland in keiner Branche gesetzlich vorgeschrieben. Dringend empfehlenswert ist diese Versicherung dennoch: Zu einem vergleichsweise geringen Beitrag schützt sie vor hohen Schadenersatzforderungen. Solche Forderungen können aus kleinen Fehlern oder Missgeschicken bei der Arbeit schnell entstehen. Ohne BHV müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer meist mit Ihrem privaten Vermögen dafür haften.

In bestimmten Fällen kann es allerdings vertraglich notwendig sein, dass sie eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abschließen – beispielsweise, wenn Sie Geschäftsräume anmieten oder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Die Beiträge zur Betriebs-Haftpflichtversicherung sind bei SIGNAL IDUNA individuell. Das ist sinnvoll und fair, denn unterschiedliche Unternehmen haben unterschiedlich große Haftungsrisiken. Die Versicherungsprämie richtet sich zum Beispiel nach der jeweiligen Branche und der Art der Tätigkeit, ferner nach dem Umsatz sowie der gewünschten Deckungssumme und weiteren Faktoren wie Selbstbeteiligung und eventuellen Zusatzleistungen.

Informieren Sie sich gut und vergleichen Sie unterschiedliche Angebote. Achten Sie dabei nicht nur auf die Höhe der Beiträge, sondern auch auf die zugesicherten Leistungen. Wichtig ist auch, dass Sie einen Schutz wählen, der zu Ihrem Unternehmen passt und Ihre individuellen Risiken optimal absichert. Sonst riskieren Sie entweder zu hohe Beiträge oder eine unzureichende Absicherung.

  • Schäden durch Fahrlässigkeit deckt die Betriebshaftpflicht von SIGNAL IDUNA ab. Beispiel: Es stürmt, doch die Betreiberin eines Friseurladens vergisst, ein Werbeschild hereinzuholen. Das Schild fliegt durch die Luft und verletzt einen Passanten.
  • Für Schäden durch Vorsatz leistet die BHV nicht. Beispiel: Ein Maler hat die Fassade eines Einfamilienhauses mit einer vom Kunden ausgewählten Farbe gestrichen. Nach Abschluss der Arbeiten beschwert sich der Kunde, der Ton weiche von der ausgewählten Farbe ab. Vor Wut schleudert der Maler einen Eimer Farbe gegen die Haustür. Den entstandenen Sachschaden muss er aus der eigenen Tasche bezahlen. 

Nein. Die BHV kommt für nur Schadenersatzansprüche auf, die Dritte an Sie stellen. Für Schäden an Ihrem Eigentum – zum Beispiel Einrichtungsgegenständen oder Maschinen – leistet sie nicht. Ihr Inventar und Ihre Produkte können Sie mit einer Inhaltsversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Brand oder anderweitigen Verlust absichern. Eine Gebäudeversicherung ist empfehlenswert, wenn Sie ein eigenes Firmengebäude besitzen.

Die Berufs-Haftpflichtversicherung schützt Personen, die andere Menschen beraten oder behandeln – zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärztinnen, Architekten, Steuerberaterinnen und Versicherungsvermittler. Für sie ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, damit sie für eine falsche Beratung oder Behandlung nicht persönlich haften müssen. Der Fokus liegt bei der Berufshaftpflicht auf Vermögensschäden durch fehlerhafte Dienstleistungen – bei der Betriebshaftpflicht hingegen auf Personen- und Sachschäden durch den Betrieb.

Über die Autorin

Marisa Reinhard

Marketingmanagerin

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbeversicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie.