Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit?
Nein. Von einer Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU) erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Ohne Prüfung, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zu einem bestimmten Prozentsatz ausüben könnten, wie es bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Fall wäre.
Die ECHTE Dienstunfähigkeitsabsicherung
Von einer echten Dienstunfähigkeitsabsicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Der Versicherer folgt dieser Entscheidung und verzichtet auf ein eigenes Prüfrecht.
Wichtig: Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel
Sie erhalten auch Leistungen, wenn Sie zwar noch allgemein dienstfähig sind aber nicht mehr im Polizeivollzugsdienst arbeiten können.