Der Schutz über die familiäre Haftpflichtversicherung bleibt auch für volljährige Kinder bestehen. Aber was ändert sich für Studenten und Azubis?
Zum ArtikelEs gibt ehrlich gesagt einige Gründe, die gegen die Möglichkeit eines nachträglichen Abschlusses einer Privathaftpflichtversicherung sprechen. Die wichtigsten sind:
Entspricht nicht dem Vorsorgegedanken
Das Grundprinzip einer Versicherung folgt dem Vorsorgegedanken: Man hofft, dass zukünftig nichts passiert. Aber falls doch, springt der Versicherer ein und übernimmt die finanziellen Folgen. Eine Versicherung ist also eine Vorsorge für die Zukunft, keine Nachsorge für die Vergangenheit.
Rechnerischer Unsinn
Die Berechnung von Versicherungsbeiträgen ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Wahrscheinlichkeiten, statistische Erhebungen, Erfahrungswerte, mögliche Schadenhöhe – all das (und noch einiges mehr) wird in diese Rechnung einbezogen. Die Wahrscheinlichkeit ist hierbei ein entscheidender Faktor. Je niedriger die Wahrscheinlichkeit, desto besser geht die Rechnung für den Versicherer auf. Und letztlich auch für den Kunden, denn nur dann sind moderate Beiträge möglich. Liegt die Wahrscheinlichkeit allerdings bei 100%, weil der Schaden ja schon eingetreten ist, geht diese Rechnung nicht mehr auf.
Gesetzliche Vorgaben
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist festgelegt, dass grundsätzlich das Prinzip der Vorwärtsversicherung gilt. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur für zukünftige Versicherungsfälle vereinbart werden kann.
Gesunder Menschenverstand
Lassen wir Versicherungsethik, -mathematik und -recht mal beiseite. Stellen Sie sich vor, jemand möchte bei Ihnen ein Haus gegen Feuer versichern, das schon brennt. Würden Sie darauf eingehen? Vermutlich eher nicht. Warum also sollte ein Versicherer das tun?