Hausrat­versicherung als Mieter: Sinnvoll oder verzichtbar?

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

In Ihren vier Wänden haben Sie sich schön eingerichtet. Wenn jetzt ein Rohrbruch die neue Schrankwand im Wohnzimmer unter Wasser setzt, wer kommt für den Schaden auf? Was bringt eine Hausrat­versicherung, wenn Sie zur Miete wohnen?  

Veröffentlicht am 21. Februar 2023

Eine glückliche Familie verbringt gemeinsam Zeit zu Hause und nutzt dabei ein Tablet.

Kurzer Überblick

  • Ihre Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und Schmuck haben einen hohen Wert, der sich nicht ohne Weiteres ersetzen lässt.
  • Wer zur Miete wohnt, kann sein Inventar freiwillig mit einer Hausrat­versicherung absichern; Vermietende sind nur für das Wohngebäude verantwortlich.
  • Eine Hausrat­versicherung schützt Ihr Hab und Gut vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel – auf Wunsch auch vor Elementarschäden.
  • Der Beitrag richtet sich vor allem nach der Größe Ihrer Wohnung und dem Wert der Einrichtung.

Hausrat schützen - auch in der Mietwohnung

Wissen Sie, was Ihr gesamtes Mobiliar, Ihre Elektrogeräte, Lampen, Teppiche, Kleidung und Ihr Schmuck wert sind? Gehen Sie einmal durch Ihre Wohnung und bedenken Sie: Ein Brand oder ein Wasserschaden kann Liebgewonnenes und Wertvolles in kürzester Zeit zerstören und Sie in finanzielle Not bringen. Ihre Vermieterin oder ihr Vermieter kommt für Schäden an Ihrem Inventar nicht auf. Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr Hab und Gut aber selbst schützen, auch wenn Sie zur Miete wohnen. Zu einem verhältnismäßig geringen Beitrag sichert sie hohe Summen ab.

Was ist mein Hausrat wert?

Die meisten Menschen unterschätzen den Wert ihres Hausrats. Es ist äußerst mühsam, jeden Einrichtungsgegenstand, jedes Kleidungsstück und jedes Bild an der Wand zu bewerten. Daher empfiehlt die Versicherungswirtschaft, die Versicherungssumme pauschal zu ermitteln. Als Faustregel dafür gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das macht bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung bereits 52.000 Euro – Wertsachen wie Schmuck kommen obendrauf.

Wussten Sie, dass Sie in der Hausratversicherung von SIGNAL IDUNA keine Versicherungssumme festlegen müssen? Es genügt, die Wohnfläche korrekt in Quadratmetern anzugeben, und Ihr Schaden ist in unbegrenzter Höhe abgedeckt.

Was ist eine Hausratversicherung?

Zum Hausrat zählt alles, was Sie bei einem Umzug in Kisten packen oder direkt in den Umzugswagen tragen würden: zum Beispiel Möbel, Fernseher, Musikanlage und Computer, Haushaltsgeräte, Kleidung und Schmuck, Geschirr, Lampen und Teppiche. Die Hausratversicherung sichert Ihr gesamtes Hab und Gut rundum ab – auch wenn es sich im Keller, in der Garage, im Garten oder in dazugehörigen Nebengebäuden befindet.

Die Hausratversicherung greift bei Schäden durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl sowie Raub oder Vandalismus

Vor Elementargefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbruch, Rückstau oder Schneedruck können Sie sich mit einem Zusatzbaustein extra absichern. Er schließt all diese Gefahren ein. Das ist vor allem in risikoreichen Wohngegenden zu empfehlen, zum Beispiel am Wasser oder in Hanglage.

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, ersetzt diese im Schadenfall den Neuwert der beschädigten, zerstörten oder entwendeten Sachen, das heißt: Die Versicherung erstattet Ihnen den Betrag, den Sie benötigen, um gleichwertige Gegenstände zu kaufen.

Schäden in der Mietwohnung – wer trägt die Kosten?

In einem Mietverhältnis sind die Pflichten klar geregelt: Jede Partei – die mietende und die vermietende – ist für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Daraus folgt:

  • Wer eine Wohnung vermietet, muss sich um alle Schäden kümmern, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Solche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie versichert auch fest mit dem Wohngebäude verbundene Bestandteile in der (vermieteten) Wohnung, also zum Beispiel die maßgefertigte Einbauküche, Sanitäranlagen und Böden. Folgeschäden in Wohnräumen – zum Beispiel Wasserschäden bei einem Rohrbruch – sind ebenfalls abgedeckt.
  • Wer eine Wohnung mietet, muss sich selbst um seinen Hausrat kümmern und für eventuelle Schäden selbst aufkommen. Eine Hausratversicherung schützt Mieterinnen und Mieter zu einem überschaubaren Beitrag vor hohen finanziellen Verlusten.
  • Sonderfall: möblierte Wohnung. Wenn Sie eine möblierte Wohnung mieten, gehört das Inventar dem Vermietenden. Daher müssen Sie sich als Mieterin oder Mieter nicht um die Absicherung kümmern.

Hausrat­versicherung: Pflicht für die Mietwohnung?

  • Die Hausrat­versicherung ist ein freiwilliger Schutz. Wer zur Miete wohnt, ist nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen – selbst dann nicht, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag das verlangt. Sie ist laut Mietrecht ungültig.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat eine Hausrat­versicherung für die unmöblierte Mietwohnung abgeschlossen und legt die Versicherungsprämie auf Ihre Nebenkosten um? Auch das ist rechtswidrig. Sie allein entscheiden, ob Sie Ihren Hausrat mit einer Versicherung schützen möchten.

Kurz gesagt: Die Hausrat­versicherung ist keine Pflicht, aber ein sinnvoller Schutz für alle, die zur Miete wohnen. Informieren Sie sich unverbindlich und wägen Sie Kosten und Nutzen ab.

Brauche ich eine Hausratversicherung oder nicht?

Die folgenden Fragen können Ihnen die Entscheidung erleichtern:

  • Was kommt auf mich zu, wenn ich mich nach einem Totalschaden der Mietwohnung von der Küche bis zum Schlafzimmer, vom Computer bis zur Waschmaschine komplett neu einrichten muss?
  • Kann und will ich die Kosten aus meinen Ersparnissen bewältigen?

Mietwohnung: Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Sie mögen noch so sorgsam mit Ihren Habseligkeiten umgehen – dennoch kann es passieren: Ein Funke aus dem Kamin entfacht einen Hausbrand und lässt Ihr Hab und Gut in Flammen aufgehen. Oder Sie werden Opfer eines Einbruchs und finden Ihre Wohnung verwüstet vor. Das Schicksal haben Sie nicht in der Hand, wohl aber die Möglichkeit, sich vor häufigen Gefahren zu schützen.

Eine Hausratversicherung springt ein bei Schäden durch

Während es draußen bedrohlich dunkel wird, erstellt Dilara Arslan gerade am PC ihre Steuererklärung. Es blitzt und donnert – und plötzlich ist der Bildschirm schwarz. Ein Überspannungsschaden durch Gewitter hat den Computer lahmgelegt. Gut, dass die Hausratversicherung einspringt.

Die Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden durch Überspannung infolge eines Gewitters ab, sondern auch Schäden durch

  • Feuer, Ruß und Rauch sowie Schmoren und Sengen
  • Ex- oder Implosion, Verpuffung sowie Überschalldruckwellen
  • Anprall eines Fahrzeugs sowie Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen
  • Transportmittelunfälle

Als Charlotte und Marc Heinrich aus dem Urlaub zurückkehren, ist ihr Wasserbett ausgelaufen. Durch die Feuchtigkeit hat sich der Schlafzimmerschrank verzogen, auch der teure Teppich ist hin. Zum Glück kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.

Als Leitungswasser zählt bei der Hausratversicherung jegliches Wasser, das entgegen seiner Bestimmung ausläuft. Versichert sind Schäden durch austretendes Wasser, zum Beispiel aus

  • Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
  • Badewannen
  • Heizungsanlagen
  • Fußbodenheizung
  • Löschanlagen
  • Aquarien und Wasserbetten

Pawel Grabowski hat seiner Frau Zuzanna zum 50. Geburtstag einen luxuriösen Relaxsessel geschenkt. Zwei Wochen später deckt der Sturm das Dach ab und es regnet in die Maisonette-Wohnung. Der teure Sessel ist ruiniert! Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert.

Die Hausratversicherung kommt auf

  • für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke acht) und Hagel auf versicherte Sachen
  • wenn der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
  • für Schäden infolge eines Sturm- oder Hagelschadens wie zuvor beschrieben

Kirsten und Lukas Berghoff feiern ihren Hochzeitstag mit einem Essen im Restaurant. Zuhause erwartet sie eine böse Überraschung: Einbrecher sind in die Wohnung eingedrungen. Kirstens wertvoller Schmuck und Lukas‘ Laptop sind weg. Die Hausratversicherung steht dem geschockten Paar zur Seite und gleicht den finanziellen Verlust aus.

Die Hausratversicherung deckt Schäden durch

  • Einbruchdiebstahl (zum Beispiel Aufbrechen der Wohnung oder Einschleichen in die Wohnung)
  • Raub (Wegnahme versicherter Sachen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt)
  • Phishing und Pharming (Vermögensschäden durch Diebstahl von Zahlungsmittel- oder Anmeldedaten)

Sie müssen ins Hotel?

Nach einem Brand oder Wasserschaden kann es passieren, dass Ihre Wohnung längere Zeit unbewohnbar ist. Auch in diesem Fall steht Ihnen die Hausratversicherung zur Seite: Je nach gewähltem Tarif deckt sie weitere Kosten, die mit dem Schadenfall verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Hotelkosten, aber auch Kosten fürs Aufräumen, Transport- und Lagerkosten, Kosten zum Abwenden oder Mindern eines Schadens oder für den Austausch eines Schlosses.

Den Versicherungsschutz sinnvoll erweitern

Fahren Sie häufig E-Bike und möchten Sie Ihr wertvolles Rad gut geschützt wissen? Bei einem Fahrraddiebstahl leistet die Hausratversicherung normalerweise nicht. Viele Versicherungen bieten aber Zusatzbausteine, die Ihren Schutz je nach persönlicher Situation bedarfsgerecht erweitern. Sinnvolle Ergänzungen sind bei SIGNAL IDUNA zum Beispiel:

Fahrraddiebstahl

Das Extra versichert Ihr Fahrrad oder E-Bike auch außerhalb der Wohnung weltweit gegen Diebstahl – Tag und Nacht.

Elementarschäden/Naturgefahren

Wohnen Sie nah am Wasser oder in Hanglage? Das sind typische Risikofaktoren, die Sie absichern können. Dieser Baustein schützt Ihren Hausrat vor elementaren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau,

Glasschäden

Haben Sie einen Wintergarten oder hochwertige Verglasungen an Ihrem Mobiliar? Dieses Extra sichert Glasschäden ab, auch am Ceran-Kochfeld oder an der Duschkabine.

Höhe der Versicherungssumme

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, müssen Sie in der Regel eine Versicherungssumme festlegen: Das ist die maximale finanzielle Entschädigung, die Sie im Schadenfall von Ihrer Versicherung erhalten. Sie sollte dem tatsächlichen Wert Ihres gesamten Hausrats entsprechen – andernfalls laufen Sie Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder bei einem Schaden nicht alles ersetzt zu bekommen.

 

Am Richtwert orientieren

Der Richtwert für die Mindestversicherungssumme liegt bei 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das klingt viel? Überschlagen Sie einmal den Wert all Ihrer Einrichtungsgegenstände inklusive sämtlicher Elektrogeräte, Kleidung und Schmuck. Sie werden staunen, was da unterm Strich zusammenkommt.

 

Vorsicht vor Unterversicherung

Achtung: Beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung sollten Sie keinesfalls tiefstapeln. Wenn Ihr Hausrat mehr wert ist als die vereinbarte Versicherungssumme, kann Sie das im Schadenfall teuer zu stehen kommen. Es kann passieren, dass die Versicherung ihre Leistungen stark kürzt.

 

Unbegrenzten Versicherungsschutz genießen

Tipp: Mit der Hausratversicherung von SIGNAL IDUNA sind Sie auf der sicheren Seite. In Ihrer Police müssen Sie nur die Wohnfläche in Quadratmetern angeben, aber keine Versicherungssumme festlegen. Das ist komfortabel für Sie, und Ihr Schaden ist in unbegrenzter Höhe abgedeckt.

Fazit

Wer eine Wohnung mietet, muss keine Hausratversicherung abschließen. Ratsam und sinnvoll ist es dennoch: Ihr gesamtes Hab und Gut ist mehr wert, als Sie vermutlich denken. Und Sie als Mieterin oder Mieter sind selbst dafür verantwortlich, es abzusichern. Da der Beitrag zur Hausratversicherung relativ günstig ist, rechnet sich der Abschluss schon bei kleinen Schadenfällen. Und falls es einmal zu einem großen Schaden kommen sollte, schützt die Versicherung Sie vor hohen finanziellen Verlusten.

Fragen und Antworten

Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht, wenn Sie eine Wohnung mieten. Sie ist allerdings sehr sinnvoll: Wenn Ihre gesamten Habseligkeiten zerstört wären und Sie auf einen Schlag alles neu beschaffen müssten, wäre das eine riesige finanzielle Belastung. Die Hausratversicherung schützt Sie davor.

Nein, für das Inventar Ihrer Mietwohnung sind Sie selbst verantwortlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Einbaumöbel: Wenn diese mit den Innenwänden fest verbunden sind wie eine mitvermietete Einbauküche, Sanitäranlagen oder Fußböden, ist die Vermieterin/der Vermieter dafür verantwortlich.

Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert des beschädigten oder entwendeten Hausrats. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss des Vertrags die Wohnfläche und den Wert des Hausrats korrekt angeben. Im Falle einer Unterversicherung bleiben Sie auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen. Bei SIGNAL IDUNA kann das nicht passieren: Wir haben die Versicherungssumme abgeschafft. Daher genießen Sie in der Hausratversicherung unbegrenzten Versicherungsschutz – vorausgesetzt, Sie haben die Wohnfläche in Ihrer Police korrekt angegeben.

Ihr Beitrag hängt von dem Tarif ab, den Sie wählen, und den darin enthaltenen Leistungen, ferner von Ihrem Wohnort und eventuellen Zusatzbausteinen. Darüber hinaus beeinflussen die folgenden Faktoren den Beitrag:

  • Wohnfläche und Neuwert der Einrichtung
  • Wohnort und Wohnlage (Großstadt ist teurer als Kleinstadt, weil es dort häufiger zu Versicherungsschäden kommt)
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Länge der Vertragslaufzeit (gegebenenfalls Nachlass bei mehrjähriger Vertragsdauer)

Solche Schäden zählen nicht zum Grundschutz. Sie können diese aber über einen Zusatzbaustein in die Hausratversicherung einschließen. Dann sind Sie vor Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben etc. geschützt.

Ja, der Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen. Ihr Hausrat ist auch bei Untervermietung vor den abgesicherten Gefahren geschützt. Aber aufgepasst: Verursacht Ihre Untermieterin/Ihr Untermieter einen Schaden, so handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Für die entstandenen Kosten kommt die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person auf.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

  • Hausratversicherung und Umzug: Das müssen Sie beachten

    Was passiert eigentlich mit meiner Hausratversicherung, wenn ich umziehe? Bin ich in meiner neuen Wohnung automatisch weiter versichert? Oder muss ich die Versicherung kündigen und eine neue abschließen? Erlischt der Versicherungsschutz, sobald ich woanders gemeldet bin? Ziehen Sie um, müssen Sie Ihre Hausratversicherung an Ihren neuen Wohnort anpassen. Was es zu beachten gibt.

    Zum Artikel
  • Ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

    Ich besitze weder Juwelen noch teure Designermöbel. Ist eine Hausratversicherung da überhaupt sinnvoll? Für welche Schäden kommt sie auf? Dieser Beitrag erläutert, welchen Nutzen eine Hausratversicherung hat und für wen sich der Schutz lohnt.

    Zum Artikel
  • Unterschiede der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

    Ihr Zuhause ist Ihnen lieb und wert. Was, wenn ein Rohrbruch Ihre Wohnküche in einen See verwandelt oder Ihre Geburtstagskerze den Tisch in Brand steckt? Wer zahlt den Schaden? Im Dschungel der Versicherungen ist die Orientierung manchmal schwer. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sichern Sie unterschiedlich ab.

    Zum Artikel
  • Sicher unterwegs mit der Außenversicherung

    In den eigenen vier Wänden schützt die Hausratversicherung Ihr Hab und Gut. Aber was ist, wenn Sie mit Laptop, Gepäck und Wertsachen unterwegs sind? Lesen Sie hier, wofür die Außenversicherung aufkommt und wie Sie Ihr Eigentum auch außerhalb der Wohnung optimal absichern. 

    Zum Artikel
  • Bei Sturm sicher sein

    Abgedeckte Dächer, überflutete Keller, umgestürzte Bäume: Stürme verursachen immer häufiger enorme Schäden. Ab Windstärke 8 sprechen Versicherer von Sturm und vergüten versicherte Fälle. Dabei decken Hausrat-, Wohngebäude-, Kasko- und Haftpflichtversicherungen unterschiedliche Schäden ab. In der Hausratversicherung zählt Sturm zum Grundschutz. 

    Zum Artikel
  • Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?

    Aus Unachtsamkeit oder Gedankenlosigkeit – Missgeschicke passieren jedem. Entsteht dabei ein richtiger Schaden, winken die meisten Versicherer ab: Bei Eigenverschulden zahlen viele Hausratversicherungen gar nicht oder nur anteilig. Wie unterscheiden Versicherer Fälle von Fahrlässigkeit, Verstoß gegen Vorschriften und Vorsatz? Welche Konsequenzen hat das für Versicherte?

    Zum Artikel
  • Was deckt die Hausratversicherung bei Wohngemeinschaften ab?

    Zu zweit, zu viert, zu acht? In WGs leben mehrere Personen zusammen, meist mit eigenem Hausrat. Teure Gegenstände – Handys oder PCs – hat jeder im Zimmer. Je bunter der WG-Alltag, desto schneller geht etwas schief. Wie schützt eine WG ihren Hausrat? Mit der passenden Versicherungen, günstig und gut – auch für Studierende.

    Zum Artikel
  • Unterversicherungsverzicht – einfach erklärt

    Sie möchten Ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung schützen? Eine gute Entscheidung! Doch was bedeutet der Begriff Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag? Und wie kommt es überhaupt zu einer Unterversicherung? Lesen Sie hier, wie Sie finanziellen Einbußen im Schadenfall vorbeugen können.

    Zum Artikel
  • Hausratversicherung für die Zweitwohnung

    Zweitwohnung – das klingt nach Luxus. Oft ist der Zweitwohnsitz jedoch eine Notwendigkeit: zum Beispiel, wenn der Arbeitsplatz für das tägliche Pendeln zu weit entfernt liegt. Möchten Sie Ihr Hab und Gut in der Nebenwohnung schützen? Hier erfahren Sie, inwieweit die Hausratversicherung auch für die Zweitwohnung greift.

    Zum Artikel
  • Schimmel: Zahlt die Hausratversicherung?

    Schimmel in der Wohnung – das ist gefährlich, oder? Doch bevor Sie dem Schimmelpilz zu Leibe zu rücken, sollten Sie die Ursache für den Befall suchen: ein Rohrbruch in der Wand? Fehler beim Heizen und Lüften? Die Detektivarbeit hilft herauszufinden, ob die Hausrat- oder eine andere Versicherung den Schaden deckt.

    Zum Artikel
  • Smart Home: Fünf Tipps für mehr Sicherheit und Wohlbefinden

    Ein stressiger Tag. Sie waren lange unterwegs und kommen spät nach Hause. Es ist bereits dunkel – für Langfinger bekanntlich die beste Tageszeit, um einzubrechen. Das muss nicht sein: Fünf Tipps, wie Sie mit intelligenten Smart-Home-Hacks nicht nur Ihr Zuhause schützen, sondern mit der richtigen Beleuchtung für mehr Wohlbefinden sorgen.

    Zum Artikel
  • Wie versichere ich meinen Garten richtig?

    Wenn es draußen wärmer wird, ist der Garten ein beliebter Rückzugsort. Hier treffen wir Familie, Freundinnen und Freunde zu Kaffee und Kuchen, lassen die Kinder toben oder entspannen bei einem guten Buch. Doch was ist, wenn die Idylle jäh gestört wird? Wie Sie Ihren Garten gegen Schäden und Verlust absichern können.

    Zum Artikel
  • Was übernimmt die Hausratversicherung im Fall von Diebstahl?

    Vor Diebstahl ist niemand sicher. Ob Handy, Laptop oder Bargeld: Handliches Diebesgut ist bei Langfingern besonders beliebt – entsprechend groß ist der Schaden. Welche Diebstahl-Versicherung ist sinnvoll? Die Hausratversicherung punktet hier mit umfangreichen Leistungen und passgenauen Lösungen zum günstigen Tarif.

    Zum Artikel