Optionen während der Ansparzeit:
1) Flexible Anpassung des Garantieniveaus während der Laufzeit:
Sie können Ihre Garantiesumme während der Ansparzeit erhöhen, wenn beispielsweise aufgrund einer guten Entwicklung der Kapitalmärkte bereits vor Rentenbeginn das Vertragsguthaben den ursprünglichen Garantiewert überschreitet.
2) Option Sicherheit+:
Bei Versicherungsbeginn oder aber auch im Nachgang haben Sie hier die Option, dass künftige Erträge automatisch zur Erhöhung des Garantieniveaus verwendet werden. (Der Garantieplan kann erst ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren eingeschlossen werden.)
3) Option Ablaufmanagement+:
Als weiteren Sicherheitsanker können Sie die Option Ablaufmanagement+ in Ihren Vertrag einschließen. Diese sorgt dafür, dass in den letzten 6 bzw. 4 Jahren vor Rentenbeginn das Vertragsguthaben systematisch, jährlich in sichere Anlagen umgeschichtet wird. (Das Ablaufmanagement+ kann erst ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren eingeschlossen werden.)
4) Einkommensschutz:
Sie haben die Möglichkeit Ihre private Altersvorsorge um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu ergänzen. Dabei übernehmen wir, im Falle einer Berufsunfähigkeit, die Zahlung Ihrer Beträge für Ihre Rentenversicherung. Zusätzlich können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente einschließen.
5) Beitragsrückgewähr:
Sie können in der Ansparzeit für den Falle Ihres Todes eine Beitragsrückgewähr vereinbaren. Diese garantiert, dass im Todesfall der versicherten Person mind. die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden
Optionen während des Rentenbezugs:
1) Rentengarantiezeit:
Sie können für die Zeit des Rentenbezugs eine Rentengarantiezeit integrieren. Diese garantiert, dass im Todesfall der versicherten Person die Rente bis Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt wird.
2) Todesfallleistung:
Alternativ zur Rentengarantiezeit können Sie eine einmalige Todesfallleistung vereinbaren. Verstirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Todesfallleistung im Rentenbezug, wird die Summe der noch ausstehenden Renten in einer Summe als Todesfallleistung ausgezahlt.
3) Kapitalrückgewähr:
Als dritte Möglichkeit zur Absicherung der Hinterbliebenen in der Rentenphase können Sie die Kapitalrückgewähr wählen. Auch damit erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalleistung. Die Höhe dieser Kapitalleistung ist abhängig vom gesamten Vertragsguthaben bei Rentenbeginn und den bis zum Todesfall bereits gezahlten Renten.