Als Einzelunternehmerin oder Freiberufler müssen Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen. Aber Sie müssen nicht alle Risiken allein tragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung steht Ihnen bei Schadenersatzforderungen Dritter zur Seite und schützt Ihr privates Vermögen.
Selbstständig, aber nicht allein gelassen
Von diesen Vorteilen profitieren Einzelunternehmen
Finanzielle Absicherung der Selbstständigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Personen- und Sachschäden, daraus resultierenden Vermögens- sowie Mietsachschäden.
So individuell wie Ihr Unternehmen
Der Versicherungsschutz ist maßgeschneidert für Ihre Branche und Ihren Bedarf.
Professioneller Beistand bei Schadenersatzforderungen
Die Betriebshaftpflicht entlastet Sie: vom Prüfen der Haftungsfrage bis zum Regulieren des Schadens.
Existenziell für Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
Sie haben Ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht, viel geplant und gerechnet, um sich Ihren Traum zu erfüllen. Und dann passiert Ihnen bei einem wichtigen Auftrag ein fataler Fehler. Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) bewahrt Sie davor, dass ein kleines Malheur Sie in existenzielle Not bringt.
Die Versicherung greift, wenn Dritte – also Ihre Kundschaft oder Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner – Anspruch auf Schadenersatz erheben. Sie deckt Schäden, die in Ihren Geschäftsräumen entstehen oder die Sie bei Ihrer Arbeit verursachen.
Schadenersatzforderungen können teuer werden. Hier einige Beispiele aus dem Unternehmensleben:
Zerstörte Kunst
Als Alleinunternehmerin restauriert Camila Rojas im Auftrag von Museen beschädigte oder gealterte Kunstobjekte. Nach mehreren Wochen Arbeit ist sie fast fertig mit einem impressionistischen Landschaftsbild, als ihr ein Missgeschick passiert: Sie verwechselt den Firnis zum Versiegeln des Kunstwerks mit einer aggressiven Lösung. Statt das Bild mit einer Schutzschicht zu überziehen, zerstört sie versehentlich große Teile des Gemäldes. Der Schaden, den das Kunstmuseum Camila in Rechnung stellt, beträgt 750.000 Euro.
Totalschaden in der Werkstatt
Die Kfz-Werkstatt von Thilo Eisenhart ist auf die Reparatur hochwertiger Oldtimer spezialisiert. Nebenbei kümmert er sich auch um das Alltagsgeschäft wie Reifenwechsel. Im April und Oktober geht es in seiner Werkstatt zu wie im Taubenschlag. Da geschieht es, dass ein hoher Reifenturm ins Wanken gerät. Zwei herabstürzende Reifen beschädigen den Sportwagen, den eine Kundin zur Inspektion vorbeigebracht hat. Totalschaden! Die Kundin verlangt von Thilo Schadenersatz in Höhe von 140.000 Euro.
Schmerzhafte Beratung
Maria Halberg arbeitet freiberuflich als PR-Beraterin und hat Büroräume angemietet. Als ein Kunde sie besucht, stürzt er im Besprechungsraum über das Verlängerungskabel für den Beamer. Er bricht sich den Mittelfuß und ist wochenlang arbeitsunfähig. Die Schadenersatzforderung für ärztliche Behandlung, Physiotherapie, Schmerzensgeld und Verdienstausfall beträgt 28.500 Euro.
Ob Sie ein Einzelunternehmen führen oder freiberuflich tätig sind: In der Regel müssen Sie berechtigte Schadenersatzanforderungen aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit privat bezahlen.
So schützt die Betriebshaftpflichtversicherung:
- Finanzielle Leistung: Die BHV leistet Schadenersatz bei Personen- und Sachschäden.
- Schutz für Ihr Vermögen: Die BHV schützt Sie vor finanziellen Folgeschäden („unechten Vermögensschäden“).
- Bei gemieteten Räumen: Die BHV übernimmt Mietsachschäden in Ihrem Büro/Betrieb.
- Juristische Beratung: Die BHV prüft die Rechtmäßigkeit von Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Professionelle Entlastung: Die BHV wickelt die gesamte Kommunikation mit Geschädigten ab.
- Beistand vor Gericht: Die BHV übernimmt Ihre Rechtsverteidigung bei einer Klage.
Die Tarife der Betriebshaftpflichtversicherung
100.000 € (Selbstbehalt 500 € für Werkstattschäden/überlassene Sachen)
Produktvermögensschäden 100.000 € (Selbstbehalt 250 €)
Produktvermögensschäden 100.000 € (Selbstbehalt 250 €)
Produktvermögensschäden 500.000 € inkl. Herstellung (Selbstbehalt 250 €)
100.000 €
100.000 €
100.000 € (Selbstbehalt 500 €)
100.000 €
250.000 €
500.000 €
inkl. Folgeschäden bis 250.000 €
500.000 € (Selbstbehalt 500 €)
(Selbstbehalt 500 €)
100.000 €
250.000 €
3.000.000 €
500.000 € (Selbstbehalt 250 €)
bis 5.000 €
100.000 € (Selbstbehalt 10 % min. 500 € max. 5.000 €)
Wann greift die Betriebshaftpflichtversicherung?
BHV leistet
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bei Personenschäden: Beim Servieren eines Tees in Ihrem Café fällt Ihnen die Kanne aus der Hand. Das heiße Wasser verbrüht die Hand Ihres Gastes. Die BHV zahlt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.
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bei Sachschäden: Beim Aufspielen neuer Software auf den Computer einer Kundin legt ein Virus den Rechner lahm. Die BHV reguliert den Schaden, der am Computer Ihrer Kundin entstanden ist.
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bei Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden: Durch den Computerausfall muss Ihre Kundin einen Auftrag ablehnen. Die BHV kommt für den finanziellen Verlust auf.
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bei Mietsachschäden: In Ihrer Goldschmiede-Werkstatt fällt Ihnen ein schweres Werkzeug herunter. Es schlägt ein Loch ins Parkett. Die BHV bezahlt die Renovierungskosten.
BHV leistet nicht
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wenn eine Reinigungskraft sich beim Putzen Ihrer Büroräume verletzt.
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bei Schäden an Ihrem eigenen Inventar: Die Kaffeetasse kippt auf Ihr Laptop.
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bei Schäden durch Vorsatz: Sie beschädigen bei einem Wutanfall Eigentum Ihrer Kundschaft.
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bei echten Vermögensschäden: Sie sind Vermögensberaterin und empfehlen Ihrem Kunden eine riskante Geldanlage. Ihr Kunde verliert viel Geld und verlangt Schadenersatz.
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bei Vertragsstrafen: Sie arbeiten als Lektor und liefern Ihre Arbeit zwei Tage zu spät beim Verlag ab. Der Drucktermin platzt und Sie müssen den Schaden ersetzen.
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bei Bußgeldern und Strafen, zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
BHV – Pflicht oder freiwillig?
In Deutschland gibt es keine Branche, in der eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dennoch kann es sein, dass Ihr Auftraggeber den Nachweis einer BHV von Ihnen verlangt: Zum Beispiel, wenn Sie Maler sind und für einen größeren Auftrag ein Subunternehmen beschäftigen. Oder wenn Sie für Ihre Tätigkeit Geschäftsräume anmieten. Umfassende Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag.
BHV stärkt das Vertrauen
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist die BHV gerade für Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige absolut sinnvoll und notwendig: Sie schützt nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern erhöht auch Ihre Glaubwürdigkeit im Geschäftsleben. Denn wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, handeln Sie verantwortungsbewusst. Sie sorgen vor, sodass Sie im Ernstfall für einen Haftpflichtschaden aufkommen können. Das gibt nicht nur Ihnen ein gutes Gefühl, sondern auch allen, mit denen Sie zusammenarbeiten.
Berufshaftpflicht: Schutz für Ihre beratende Tätigkeit
Sind Sie beratend tätig? Zum Beispiel als Unternehmensberaterin, Vermögensberater, Rechtsanwältin oder Steuerberater? Dann besteht nur eine geringe Gefahr, dass Sie versehentlich Kundeneigentum beschädigen. Umso größer ist aber das Risiko, dass Ihrem Kunden oder Ihrer Kundin durch fehlerhafte Beratung ein finanzieller Verlust entsteht. In diesem Fall schützt die Berufshaftpflichtversicherung Sie vor Schadenersatzansprüchen. Sie ist auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar.
Fehler können teuer werden
Ob Behandlungsfehler eines Arztes oder Planungsfehler einer Architektin: Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlern bei der beruflichen Tätigkeit, die zu einem Vermögensschaden Dritter führen.
Für manche Berufe ein Muss
Im Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung besteht für einige Berufsgruppen sogar die gesetzliche Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung und/oder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Letztere ist in vielen Fällen in der Berufshaftpflicht enthalten. Die Berufshaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben für Ärzte, Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Versicherungsvermittler und -makler.
Betriebs- und Berufshaftpflicht: die Unterschiede im Überblick
schützt Unternehmen aller Art (auch Handwerksbetriebe, Handel, Gastronomie)
schützt freie Berufe (Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, Steuerberater etc.)
versichert Schäden, die durch den Betrieb entstehen (durch Mitarbeitende, Betriebsmittel, Produkte), z. B. Kunde/Kundin stürzt im Laden, Sie oder Mitarbeitende beschädigen Kundeneigentum oder ein fehlerhaftes Produkt verursacht einen Schaden
versichert Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse beim Ausüben der beruflichen Tätigkeit entstehen, z. B. Behandlungsfehler, fehlerhafte Rechtsberatung, Planungsfehler
Personen- und Sachschäden; Vermögensschäden können eingeschlossen oder separat in einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert werden
Vermögensschäden durch fehlerhafte Dienstleistungen; Personen- und Sachschäden sind oft eingeschlossen oder können zusätzlich versichert werden
Was kostet die Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen?
Scherben statt Eröffnung
Für Milena Dravska geht ein Traum in Erfüllung: Heute
eröffnet sie ihre Modeboutique mit selbst entworfener Kleidung. Als sie früh am
Morgen noch bunte Luftballons an die Decke hängen will, beschädigt sie mit der
Leiter eine große, in die Wand eingelassene Spiegelfläche. Der gesamte Spiegel zersplittert.
Milena muss nicht nur einen riesigen Scherbenhaufen beseitigen, sondern auch die
Eröffnung verschieben. Zudem stellt ihr der Vermieter 5.600 Euro für die Reparatur
der Spiegelwand in Rechnung.
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Die gesamten Kosten müsste Milena ohne Betriebshaftpflicht selbst tragen.
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Unsere BHV inklusive Privathaftpflicht schützt sie schon zu einem Jahresbeitrag von 180,13 Euro (Jahresumsatz: 30.000 Euro).
Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer erhalten Sie bei SIGNAL IDUNA eine BHV nach Maß, denn wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation.
Ihr Beitrag richtet sich nach individuellen Faktoren wie:
- Branche und Art der Tätigkeit: Je risikoreicher Ihre Branche ist, desto höher ist die Versicherungsprämie. Denn je nach Berufsfeld können Schadenersatzforderungen ganz unterschiedlich hoch ausfallen.
- Umsatz: Je höher der Umsatz Ihres Unternehmens ist, desto höher ist in der Regel auch Ihr Beitrag zur BHV. Umgekehrt gilt: Wer (noch) nicht viel Gewinn macht, zahlt einen niedrigen Beitrag.
- Deckungssumme: Sie haben die Wahl: Je umfassender Sie Ihr Unternehmen absichern möchten (hohe Deckungssumme), desto höher ist Ihre Versicherungsprämie. Lassen Sie sich beraten und passen Sie die Deckungssumme regelmäßig an Ihren Bedarf an.
- Selbstbeteiligung: Wenn Sie sich finanziell an der Regulierung eines Schadens beteiligen, sinkt Ihr Beitrag zur BHV deutlich. Bei Schadenfreiheit gewährt SIGNAL IDUNA Ihnen mit der dynamischen Selbstbeteiligung einen Bonus: Ihr Eigenanteil halbiert sich, wenn Sie drei Jahre lang keinen Schaden melden.
- Zusatzleistungen: Wenn Sie sich mehr Schutz wünschen – etwa eine zusätzliche Privathaftpflicht –, zahlen Sie eine höhere Versicherungsprämie.
Schon für einen zweistelligen Monatsbeitrag können Sie sich mit der Betriebshaftpflicht von SIGNAL IDUNA vor hohen Schadenersatzforderungen schützen. Das ist für einen derart existenziellen Schutz gut investiertes Geld. Die Beiträge zur BHV können Sie zudem von der Steuer absetzen.
So sparen Selbstständige mit der BHV
- Kostenloser Rechtsbeistand: Sie können sich bei Haftpflichtschäden jederzeit kostenlos beraten lassen. Im Schadensfall trägt die BHV sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
- Versicherungsschutz nach Maß durch variable Deckungssumme: Sie können die Höhe der Deckungssumme frei wählen und je nach Geschäftsentwicklung laufend an Ihre Bedürfnisse anpassen. SIGNAL IDUNA unterstützt Sie dabei mit individuellen Deckungskonzepten für verschiedene Branchen.
- besonders günstig durch Selbstbeteiligung: Dank unserer dynamischen Selbstbeteiligung halbiert sich Ihr Eigenanteil (250, 500 oder 1.000 Euro), wenn Sie drei Jahre lang keinen Schaden melden.
Ihren Beitrag zur Betriebshaftpflicht können Sie ganz einfach berechnen. Die Basis dafür ist Ihr jährlicher Nettoumsatz.
Jetzt wechseln – und günstige Konditionen sichern
Unsere Top-Schutz-Garantie garantiert Ihnen bei einem Versicherungswechsel zu SIGNAL IDUNA, dass die Konditionen Ihrer Vorversicherung weitgehend erhalten bleiben. Unsere umfassenden Leistungen erhalten Sie obendrein. So profitieren Sie gleich doppelt von unserer Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige.
Fragen und Antworten zur BHV für Einzelunternehmen
Jede berufliche Tätigkeit birgt Risiken. In Ihrem Fall sind diese sicherlich geringer als zum Beispiel bei einem Bauunternehmen. Aber wenn Sie für Ihre Kundschaft beispielsweise Abrechnungen erstellen oder Texte übersetzen, können Ihnen Fehler passieren. Für den finanziellen Verlust, den Ihre Kundin oder Ihr Kunde erleidet, müssen Sie Schadenersatz leisten. Dafür haften Sie ohne BHV mit Ihrem privaten Vermögen.
- Nehmen Sie sich genügend Zeit, um den passenden Schutz zu finden.
- Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen.
- Lassen Sie sich beraten, vor allem hinsichtlich der Deckungssumme.
- Achten Sie darauf, im Vertrag alle betrieblichen Tätigkeiten genau zu benennen.
- Passen Sie die Deckungssumme und andere wichtige Eckdaten Ihres Vertrages regelmäßig an die aktuelle Situation an.
In Deutschland gibt es keine Branche und keine Berufsgruppe, für die eine BHV gesetzlich vorgeschrieben ist. Trotzdem ist es gerade für Selbstständige absolut sinnvoll und empfehlenswert, eine solche Versicherung abzuschließen. Schon aus kleinen Fehlern oder Unfällen in Ihren Betriebsräumen können hohe Schadenersatzforderungen entstehen, für die Sie in der Regel mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen. Die Kosten für eine BHV sind vergleichsweise gering.
Ohne Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie sich selbst gegen unberechtigte Forderungen wehren – womöglich sogar vor Gericht. Mit einer BHV können Sie sich jederzeit rechtlich beraten lassen. Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt die komplette Kommunikation mit dem oder der (vermeintlich) Geschädigten sowie alle Anwalts- und Gerichtskosten.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige sind die Beiträge deutlich niedriger als für Unternehmen mit vielen Beschäftigten und einem hohen Umsatz. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ferner davon ab, in welcher Branche Sie tätig sind. Durch die Wahl der Deckungssumme und einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag selbst beeinflussen.