Gilt für vor dem 01.01.2009 abgeschlossene KV-Vollversicherungen:
Für das Jahr 2020 verursachen Krankheiten und Gesundheitsprobleme in Deutschland Kosten in Höhe von 431,8 Milliarden Euro. So haben sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Krankheitskosten laut Information des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von 2015 bis 2020 um 25 % auf 5.190 Euro erhöht.
Die Pro-Kopf-Krankheitskosten nehmen nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung mit fortschreitendem Alter zu. Im Jahr 2020 lagen die Kosten pro Kopf der 65- bis 84-Jährigen doppelt so hoch wie der Durchschnitt. Bei den 85-Jährigen und Älteren waren die Krankheitskosten pro-Kopf sogar fast fünfmal so hoch wie der Durchschnitt.
Die Alterungsrückstellung ist auch einer der Hauptgründe dafür, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht empfiehlt. Dieser Grundsatz gilt im Regelfall auch nach dem 01.01.2009 (zu diesem Termin wurden die Anforderungen aus dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz umgesetzt).
Folgendes Beispiel aus unserer Praxis zeigt Ihnen, wie sich der Mehrbeitrag nach einer notwendigen Beitragsanpassung auf die Komponenten Risikobeitrag, Sparanteil und Sonstiges aufteilt: