Arbeitsunfall im Homeoffice: Bin ich versichert?

Ortsunabhängiges Arbeiten schenkt Ihnen viel Freiheit. Doch es bedeutet auch mehr Eigenverantwortung - besonders in puncto Versicherungsschutz.

Anselm Krücker
04.09.2025
5 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie im Homeoffice heute deutlich besser als noch vor einigen Jahren. Seit einer Gesetzesänderung sind Wege zur Toilette und in die Küche unter bestimmten Voraussetzungen versichert. 
  • Dennoch bleibt eine gravierende Versicherungslücke bestehen: Unfälle bei privaten Tätigkeiten oder in Ihrer Freizeit sind nicht abgedeckt. 
  • Wenn Sie umfassend abgesichert sein möchten, ist eine private Unfallversicherung für Sie unerlässlich. Sie schließt die Lücke, zahlt 24 Stunden am Tag und bietet umfangreichere Leistungen. 

Flexible Arbeitsmodelle wie das Homeoffice haben sich im Alltag etabliert. Wenn Sie von zuhause aus arbeiten, stellt sich schnell die Frage: Welcher Versicherungsschutz greift bei einem Unfall? 

Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten werden oft synonym verwendet. Für Ihren Versicherungsschutz und die rechtlichen Pflichten Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers ist die korrekte Unterscheidung jedoch relevant: 

Die gesetzliche Unfallversicherung hat in den vergangenen Jahren den Schutz für Personen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten weitgehend dem Versicherungsschutz im Unternehmen angeglichen. Der entscheidende Faktor ist die sogenannte Handlungstendenz: Steht die Tätigkeit objektiv im Interesse Ihrer beruflichen Aufgaben? 

Was ist eigentlich die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die automatisch für alle Arbeitnehmenden gilt. Ihre Beiträge werden vollständig von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber getragen. Sie schützt Sie ausschließlich bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Im Schadensfall übernimmt sie die Kosten für ärztliche Behandlungen, Rehabilitation und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit ein sogenanntes Verletztengeld. Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit können Sie zudem Anspruch auf eine Unfallrente haben – allerdings erst, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice: Aktuelle Rechtslage

Stolpern Sie auf dem Weg zum Drucker im Büro, ist der Fall klar: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt. Aber wie sieht das in den eigenen vier Wänden aus, wenn der Unfall auf dem Weg zu Küche oder Toilette passiert? 

Wesentliche Erweiterung des Unfallschutzes seit 2021 

Bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2021 war die Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Sphäre im Homeoffice sehr streng. Unfälle auf Wegen zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette galten als private, sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und waren nicht versichert. 
Heute profitieren Sie von einer Gleichstellung mit dem Schutz, den Sie in der Betriebsstätte genießen. Seitdem ist der Weg in die Küche oder zum Bad unter bestimmten Voraussetzungen versichert. 


Wann greift der erweiterte Schutz?    

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von zuhause aus arbeiten, gilt: 

  • Versichert ist der Weg: Stürzen Sie auf dem direkten Weg von Ihrem Arbeitsplatz im Homeoffice zur Toilette oder zum Holen eines Getränks in der Küche, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.  
  • Nicht versichert ist der Aufenthalt: Der Aufenthalt selbst (zum Beispiel auf der Toilette oder beim eigentlichen Essen) bleibt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und ist nicht versichert.  

Aus dem Leben gegriffen: versichert vs. nicht versichert

Joy ist Marketingmanagerin in einem Energiekonzern. Sie arbeitet im Homeoffice, um in Ruhe die neue Kampagne zu planen. 
 
Szenario 1 (versichert)

Nach einem langen Call braucht Joy dringend einen Kaffee. Sie geht auf direktem Weg von ihrem Arbeitszimmer in die Küche, um die Kaffeemaschine zu bedienen. Auf der Treppe stolpert sie und verletzt sich am Knöchel. 

Beurteilung: Dieser Unfall gilt als Arbeitsunfall. Der Weg, um Kaffee zu holen, wird heute als unmittelbare Verrichtung Ihrer Arbeit angesehen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt. 
 
Szenario 2 (nicht versichert)

Am Mittag bereitet Joy in der Küche ihr Essen zu. Beim Schneiden von Gemüse gleitet das Messer ab, und sie schneidet sich tief in den Finger.

Beurteilung: Das Zubereiten des Essens ist eine rein private, sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Obwohl es während der Arbeitszeit und im Homeoffice passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht. 

 
Diese Beispiele zeigen, wie streng die Grenze zwischen beruflicher Notwendigkeit und privater Tätigkeit gezogen wird. Während der Weg zur Tasse Kaffee versichert ist, fällt die Vorbereitung des Mittagessens aus dem Schutzrahmen.

Wichtige versicherte und nicht versicherte Tätigkeiten

Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn eine Tätigkeit unmittelbar in Verbindung mit Ihrer versicherten Tätigkeit steht:

Versichert

  • Die eigentliche berufliche Tätigkeit am Schreibtisch
  • Wege zum Drucker, ins Archiv oder in einen anderen Raum, um Arbeitsmaterialien zu holen
  • Wege von Ihrem Homeoffice zur externen Kinderbetreuung und zurück
  • Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme im Haushalt
  • Der Weg vom Homeoffice zum Unternehmenssitz

Nicht versichert

  • Private Telefonate, Surfen im Internet
  • Wege, um private Gegenstände zu holen (z. B. Wäsche, Bücher)
  • Unfall bei Sport- oder Freizeitaktivitäten
  • Unfälle beim Essen, Trinken oder dem Aufenthalt auf der Toilette
  • Der Weg zur Supermarktkasse oder zur Postfiliale (wenn nicht ausdrücklich im Auftrag)

Die Lücke schließen: Warum eine private Unfallversicherung unverzichtbar ist

Trotz der rechtlichen Erweiterungen bleibt die gesetzliche Unfallversicherung ein Basisschutz, der eine große Lücke offenlässt. 

Beweispflicht und die strengen Grenzen 

Im Falle eines Unfalls liegt die Beweispflicht bei Ihnen: Sie müssen nachweisen, dass der Unfall in direktem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stand. Das kann im privaten Umfeld schwierig sein. 

Begrenzte Leistungen und enger Fokus 

Die gesetzliche Unfallversicherung fokussiert sich ausschließlich auf Unfälle, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passieren. Sie zahlt also: 

  1.  Nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen 
  2. Nicht bei Freizeitunfällen (die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt) 
  3. Rentenzahlungen erst ab einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens zwanzig Prozent  


Der Vorteil Ihrer privaten Unfallversicherung 

Eine private Unfallversicherung deckt die Lücke ab. Sie greift nicht nur bei der Arbeit, sondern rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Sie stellt Ihre finanzielle Sicherheit sicher, da sie unabhängig von der gesetzlichen Versicherung zahlt. 

  • Jederzeit Schutz: Die Versicherung greift im Homeoffice, im Büro und in der gesamten Freizeit. 
  • Umfangreiche Leistungen: Eine private Unfallversicherung zahlt oft schon ab einem Prozent Invalidität.  
  • Volle Leistung: Sie können die Leistung individuell anpassen und entscheiden, welche Summen Sie im Invaliditätsfall erhalten möchten. Die private Unfallversicherung zahlt zum Beispiel auch für kosmetische Operationen, Umbau des Hauses oder für einen Menüservice. 

Workation, Büro-Equipment und Ergonomie: Weitere wichtige Themen

Wenn Sie mobil arbeiten, tauchen weitere versicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen auf.

Workation und Homeoffice im Ausland 

Planen Sie, vorübergehend aus dem Ausland zu arbeiten (sogenannte Workation)? Das ist komplex und muss unbedingt mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber abgestimmt werden. 

  • Sozialversicherung und Steuern: Je nach Land und Dauer können sich die Sozialversicherungspflicht und das Steuerrecht ändern. 
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nur im deutschen Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie außerhalb der EU arbeiten, kann der Schutz entfallen. 
  • Ihre private Unfallversicherung schützt Sie in der Regel weltweit und ist daher für Workation-Aufenthalte besonders wichtig. 


Weitere Informationen zum Thema Workation finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Welche Versicherungen brauche ich beim Arbeiten im Ausland?“. 
 

Wer zahlt bei Schaden am Arbeitsrechner?  

Beschädigen Sie im Homeoffice versehentlich Ihren vom Unternehmen gestellten Laptop, brauchen Sie Klarheit über die Haftung: 

  • Privathaftpflichtversicherung: Ob Ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden am gemieteten oder geliehenen Arbeitsgerät zahlt, hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab. Achten Sie auf eine Klausel zur Mitversicherung von beruflichem Equipment.
  •  Hausratversicherung: Ihre Hausratversicherung deckt Schäden am Firmeneigentum ab, die durch versicherte Gefahren (wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm) entstehen. 

Die Cyberversicherung bietet zudem Schutz für Selbstständige und Unternehmen bei Schäden durch Hackerangriffe oder Datenverlust. Als Angestellte oder Angestellter sind Sie normalerweise über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber versichert. 

Ergonomie: Zahlt die Krankenkasse bei Rückenschmerzen?

Rückenschmerzen und Verspannungen zählen nicht als Unfall, sondern als Erkrankung. Sie fallen daher nicht unter die Unfallversicherung. Hier ist die Krankenkasse zuständig. 
 
Der Arbeitsschutz verpflichtet Unternehmen dazu, Sie über ergonomische Risiken zu informieren – auch im Homeoffice. Die Kosten für spezielle Büromöbel, z. B. einen höhenverstellbaren Schreibtisch, übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber jedoch nur, wenn der Arbeitsplatz als Telearbeitsplatz eingerichtet wurde (siehe oben) oder sie sich freiwillig dazu entschließen.

Fazit: Die private Unfallversicherung als sinnvolle Ergänzung im Homeoffice

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, sind Sie zwar besser versichert als früher, aber der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist weiterhin eng begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, diese Lücke mit einer privaten Unfallversicherung zu schließen. Sie sind damit nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in der Freizeit umfassend abgesichert. 

Die private Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA zahlt bereits ab einem Prozent Invalidität und unterstützt Sie mit umfassenden Leistungen – 24 Stunden am Tag und weltweit. 

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? 

  • Unfälle während der Arbeitszeit, auf dem Weg dorthin und auf dem Weg zur Toilette/Küche 
  • Rente erst bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit ab min. 20 % 
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten 

Wann zahlt die private Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA? 

  • Unfälle während der Arbeitszeit und in der Freizeit (24/7) 
  • Kapitalleistung bei Invalidität schon ab 1 % Invaliditätsgrad 
  • Professionelles Reha-Management: Wir begleiten Sie aktiv, damit Sie schnell und stressfrei wieder gesund werden
  • Bei Infektionen (z. B. Zeckenbissen), Bewusstseinsstörungen oder Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall 
  • Wenn nach einem Unfall Umbaumaßnahmen am Haus oder ein behindertengerechtes Auto notwendig werden 
  • Wenn im Todesfall Hinterbliebene versorgt werden müssen 

 

FAQ

Ja, seit der Gesetzesänderung im Juni 2021 sind diese Wege im eigenen Zuhause den Wegen in der Unternehmensstätte gleichgestellt. Das bedeutet: Wenn Sie auf dem Weg zur Toilette oder zum Holen eines Getränks in der Küche stolpern, gilt dies als Arbeitsunfall. Wichtig: Der Schutz gilt nur für den Weg, nicht für den dortigen Aufenthalt.

Nein. Die Zubereitung von Essen sowie die Nahrungsaufnahme selbst zählen zu den sogenannten eigenwirtschaftlichen (privaten) Tätigkeiten. Schneiden Sie sich also beim Kochen in den Finger oder verbrühen sich am Herd, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Hier hilft nur eine private Unfallversicherung. 

Ja, Wege, um Kinder in fremde Obhut (z. B. Kindergarten, Schule oder Tagesmutter) zu geben, sind gesetzlich versichert, sofern diese Wege notwendig sind, um Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dies gilt auch, wenn Sie anschließend im Homeoffice arbeiten und nicht ins Firmenbüro fahren. 

Das kommt auf die Art des Schadens an. Wenn Sie versehentlich Kaffee über den Laptop schütten, kann Ihre private Haftpflichtversicherung einspringen (achten Sie auf die Klausel für gemietete/geliehene Sachen). Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl ist oft Ihre Hausratversicherung zuständig. 

Die gesetzliche Versicherung deckt nur Unfälle ab, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport – also genau dann, wenn der gesetzliche Schutz nicht greift. Zudem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente erst ab einer Erwerbsminderung von 20 Prozent. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke und schützt Sie weltweit und rund um die Uhr.  

Bei der Telearbeit richtet der Arbeitgeber einen festen Arbeitsplatz in Ihrem Privatbereich ein, der vertraglich vereinbart ist und strengen Arbeitsschutzregeln unterliegt. Mobiles Arbeiten (Homeoffice) ist flexibler: Sie arbeiten ortsunabhängig (z. B. am Küchentisch oder im Zug), ohne dass ein fest eingerichteter Arbeitsplatz vorgeschrieben ist. Für den gesetzlichen Unfallschutz spielt dieser Unterschied mittlerweile kaum noch eine Rolle, für die Ausstattungspflicht des Arbeitgebers hingegen schon. 

Die perfekte Absicherung im Homeoffice