- Die Jagdhaftpflicht ist für Jägerinnen und Jäger gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden an Dritten im Zusammenhang mit der Jagd.
- Der Schutz umfasst die Überprüfung von Schadenersatzansprüchen, die Deckung berechtigter sowie die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche.
- Wichtig für alle jagdlich Aktiven: Der Nachweis der Jagdhaftpflicht ist in Deutschland notwendig, um Jagdscheine zu beantragen oder zu verlängern.
- Der Schutz bietet Deckung für Personen- und Sachschäden (pauschal mit 5 Mio. Euro) sowie daraus resultierende Vermögensschäden (mit 100.000 Euro) an Dritten.
Warum ist eine Jagdhaftpflichtversicherung bei SIGNAL IDUNA unverzichtbar?
Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht, um einen Jagdschein zu erhalten oder zu verlängern. Bis zur Deckungsgrenze schützt sie vor hohen Kosten, die zum Beispiel bei Personenschäden für Behandlungen, lebenslange Renten oder Verdienstausfall entstehen können. Ohne gültigen Vertrag müsste dies aus dem Privatvermögen getragen werden.
Als Versicherungsverein a. G. deckt SIGNAL IDUNA Schäden an Personen und Sachen pauschal mit 5 Mio. Euro, an Vermögen pauschal mit 100.000 Euro.
Brauche ich eine Jagdhaftpflicht oder genügt eine Privathaftpflicht?
Für die Ausübung der Jagd ist eine normale Privathaftpflichtversicherung nicht ausreichend. Die Jagd ist mit speziellen Risiken verbunden, wie einem fehlgeleiteten Schuss oder einem Unfall mit dem Jagdhund, die durch eine PHV in der Regel nicht abgedeckt sind. Insbesondere der Besitz und der Gebrauch von Schusswaffen sind im Rahmen der Privathaftpflicht üblicherweise ausdrücklich ausgeschlossen.
In Deutschland ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen speziellen Versicherungsschutz darf die Jagd nicht ausgeübt werden. Sie ist genau auf die Gefahren und Verantwortlichkeiten von Jägerinnen und Jägern zugeschnitten und bietet einen weitreichenden und zuverlässigen Schutz.
Wann greift die Jagdhaftpflicht, wann nicht?
Hier leistet Ihre Jagdhaftpflicht
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Personen- und Sachschäden bei der Jagdausübung sind bis zur Deckungssumme versichert, ebenso Schäden durch den Gebrauch der Waffe, auch auf dem Schießstand. Schadenfälle durch versicherte Jagdhunde sind ebenfalls abgedeckt.
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Die Abwehr von unberechtigten Forderungen gegen Sie als Jägerin oder Jäger ist inbegriffen.
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Schäden im Ausland während einer Jagdreise sind weltweit gedeckt.
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Eine fahrlässige Überschreitung des Notwehrrechts schließt der Schutz ein.
Hier leistet Ihre Jagdhaftpflicht nicht
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Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert.
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Für Schäden an Ihren eigenen Sachen haften Sie als Jägerin oder Jäger selbst, ebenso bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (zum Beispiel eine geliehene Waffe).
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Schäden, die Sie mit Ihrem Auto auf dem Weg zur Jagd verursachen, deckt die Jagdhaftpflicht nicht ab. Dafür kommt Ihre Kfz-Versicherung auf.
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Strafen und Bußgelder müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
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Für Schäden unter mitversicherten Familienangehörigen im selben Haushalt kommt Ihre Jagdhaftpflicht nicht auf – einzige Ausnahme: Bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch greift Ihre Jagdhaftpflicht.
Für wen lohnt sich eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Inhaberinnen & Inhaber von Jagdscheinen sowie Jungjagenden
Hobby oder Beruf: Gesetzlich ist die Jagdhaftpflichtversicherung für alle vorgeschrieben, die zur Jagd gehen möchten, denn dieser Schutz deckt die spezifischen Risiken ab. Wichtig: Ohne gültige Jagdhaftpflicht-Police erhalten Sie keinen Jagdschein.
Jagdpächterinnen und -pächter sowie für Jagdveranstaltungen
Aufgrund der erhöhten Verantwortung – zum Beispiel für die Sicherheit von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen oder bei der Organisation von Gesellschaftsjagden – ist die Jagdhaftpflichtversicherung unerlässlich.
Berufsjagenden, Jagdaufsehenden sowie Försterinnen & Förster
Üben Sie die Jagd beruflich aus, sind Sie besonderen Risiken ausgesetzt. Die Jagdhaftpflicht sichert Sie weitreichend ab und schützt Sie im versicherten Schadenfall vor hohen Kosten.
Was kostet die Jagdhaftpflichtversicherung?
Nichtberufsjäger (Jagdpächter, -veranstalter)
- 1 Jahr Jagdschein
- 1 Jahr Vertragslaufzeit
- 59,58 € im Jahr
Berufsjäger (Förster, Forstbeamter, Jagdaufseher)
- 3 Jahre Jagdschein
- 3 Jahre Vertragslaufzeit
- 53,62 € im Jahr
Tagesjagdschein
- Geltungsdauer 14 Tage
- 23,84 €