Personenschäden betreffen die Gesundheit sowie das körperliche und geistige Wohlbefinden eines Menschen. Wenn sich beispielsweise eine Kundin oder ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt, können Behandlungskosten, Schmerzengeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen und weitere Kosten anfallen. Beispiele: Knochenbrüche, Schnittwunden, Verbrennungen oder Gehirnerschütterungen.
Sachschäden entstehen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden Kundeneigentum oder gemietete Geräte und Werkzeuge versehentlich beschädigen oder zerstören. Sie führen zu Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten oder Wertminderungen.
Vermögensschäden ziehen finanzielle Verluste für Kundinnen und Kunden oder andere Unternehmen nach sich, die ausgeglichen werden müssen. Dabei unterscheiden Versicherer zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Der Unterschied:
- Ein unechter Vermögensschaden entsteht als Folge eines Personen- und Sachschadens. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Gutachter- oder Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall anfallen.
- Ein echter Vermögensschaden entsteht direkt durch eine unerlaubte Handlung, ohne dass dabei eine Person oder Sache beschädigt wird. Beispiel: Eine Kundin oder ein Kunde verliert durch die fehlerhafte Beratung eines Anlageberatenden viel Geld.
Nicht alle Versicherer decken echte Vermögensschäden ab. Dafür benötigt man eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA sind auch unechte Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.