AVRG & Altersvorsorgedepot einfach erklärt

Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2027 eine der größten Reformen der privaten Altersvorsorge beschlossen: Ein neues Fördermodell soll die bekannte Riester-Rente ersetzen. Im Mittelpunkt steht dabei oft das neue Altersvorsorgedepot. Was Sie jetzt über das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) wissen müssen.

Veröffentlicht am 15.07.2026
Eine junge Frau sitzt am Laptop in einer hellen Wohnung und arbeitet
  • Staatlich gefördert: Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr + steuerliche Vorteile
  • Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind  
  • Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 Euro für Sparende unter 25 Jahre  
  • Einfacher & flexibler: Zwischen drei Produkten wählen 
  • Mehr Rendite möglich: In Fonds und ETFs investieren und auf Wunsch mit Beitragsgarantie absichern 
  • Neu: Auch für Selbstständige und freiberuflich arbeitende Personen 

AVRG: Was bedeutet das eigentlich?

Wir alle wünschen uns doch für später dasselbe. Wir möchten im Ruhestand das Leben genießen und uns keine Sorgen um Geld machen müssen. Immerhin haben wir hart für unseren Lebensstandard gearbeitet. Sich dabei voll und ganz auf die gesetzliche Rente zu verlassen, ist aber ziemlich riskant. Denn es ist kein Geheimnis mehr, dass unser aktuelles Rentensystem an seine Grenzen stößt. Laut dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung zahlten früher noch sechs Berufstätige für einen Rentner ein, heute liegt dieses Verhältnis nur noch bei zwei zu eins. Dass man da ins Grübeln kommt und sich Sorgen wegen der Rentenlücke macht, ist absolut verständlich.

Genau aus diesem Grund ist das AVRG, also das Altersvorsorge-Reformgesetz, entstanden. Mit dieser Reform dreht der Staat die private Altersvorsorge ab 2027 einmal auf links und schafft einige neue Anreize. Dafür wird es drei Produkte geben – das Altersvorsorgedepot, ein Garantieprodukt und ein Standardprodukt. Wichtig zu wissen ist, dass bestehende Riester-Verträge absolut sicher sind und wie gewohnt weiterlaufen. Durch die Reform können Sie Ihr Geld einfach noch flexibler und renditestärker in Fonds und ETFs anlegen. Egal ob bewährt oder ganz neu: Am Ende geht es darum, dass Sie Ihren Ruhestand später genau so genießen können, wie Sie es sich heute vorstellen.

Von Riester zu AV-Depot, Garantie- oder Standardprodukt: Was ändert sich genau?

Riester

  • 5 Euro monatlicher Mindestbeitrag (60 Euro/Jahr) 
  • Bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr, Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind + Steuervorteile 
  • Alle Beiträge sind zu 100 Prozent garantiert 
  • Förderung vom Vorjahreseinkommen abhängig (4 Prozent-Regel), jährliche Anpassung 
  • Feste, lebenslange Monatsrente + auf Wunsch bis zu 30 Prozent Einmalauszahlung bei Rentenbeginn 

AVRG

  • 10 Euro monatlicher Mindestbeitrag (120 Euro/Jahr)
  • Erhöhte Grundzulage auf bis zu 540 € pro Jahr, Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind + Steuervorteil
  • Höhere Renditechancen, zum Beispiel mit ETFs
  • Fester staatlicher Zuschuss für jeden eingezahlten Euro bis 1.800 Euro pro Jahr
  • Freie Wahl zwischen lebenslanger Rente oder Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr

Staatliche Zulagen im Überblick

Das neue Fördersystem zahlt Ihnen staatliche Zulagen. Wie viel Sie bekommen, hängt jetzt von drei Faktoren ab: wie viel Sie selbst einzahlen, wie viele Kinder Sie haben und wie alt Sie sind.

  • Grundzulage

    Wenn Sie bis zu 360 Euro im Jahr einzahlen, erhalten sie pro gezahltem Euro 50 Cent vom Staat dazu. Wenn Sie darüber hinaus 361 - 1.800 Euro im Jahr einzahlen, erhalten Sie pro eingezahltem Euro 25 Cent. Die maximal mögliche Grundzulage beträgt also 540 Euro im Jahr.

  • Kinderzulage

    Für jedes Kind erhalten Sie pro eingezahltem Euro 1 Euro vom Staat. Die maximal mögliche Kinderzulage beträgt hier 300 Euro im Jahr. 

  • Berufseinsteiger-Bonus

    Als unter 25-jährige Person erhalten Sie einmalig einen zusätzlichen staatlichen Bonus von 200 Euro. Dafür muss der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen werden. 

Eine Beispiel-Rechnung

Angenommen, Sie zahlen 1.440 Euro jährlich (also 120 Euro im Monat) ein und haben zwei Kinder, für die Sie noch Kindergeld bekommen. Dann erhalten Sie:

Grundzulage:

  • 50 Prozent von 360 Euro = 180 Euro
  • 25 Prozent von 1.080 Euro = 270 Euro

Kinderzulage (2 Kinder):

  • 2 x 300 Euro = 600 Euro

Insgesamt bekommen Sie: 

  • 180 Euro + 270 Euro + 600 Euro = 1.050 Euro

Für wen lohnen sich die neuen AVRG-Produkte besonders?

Angestellte mit Rentenlücke

Selbst die Grundzulage ist schon ein Gewinn für sich. Wer zum Beispiel jährlich 1.800 Euro (150 Euro/Monat) einzahlt, erhält die maximalen 540 Euro pro Jahr als Zuschuss obendrauf. Das Vermögen arbeitet chancenreich in Fonds und ETFs. Dabei bleibt die Vorsorge absolut flexibel. Weniger einzuzahlen ist jederzeit möglich, denn der Mindestbeitrag liegt bei nur 10 Euro/Monat.

Selbstständige

Selbstständige und freiberuflich arbeitende Personen erhalten ab 2027 erstmals Zugang zu den staatlichen Zulagen von jährlich bis zu 540 Euro inklusive Steuervorteile. Ganz ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente können sie flexibel und renditestark mit Fonds und ETFs vorsorgen und sich eine eigene, steuerlich geförderte Absicherung aufbauen. 

Eltern

Familien sichern sich pro Jahr und Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage vom Staat. Das Besondere daran ist, dass die staatliche Förderung die eigenen Beiträge oft übersteigt. Da sich auch der Zuschuss renditestark in Fonds und ETFs investieren lässt, kann das Familienpolster über die Jahre besonders schnell heranwachsen. 

Berufseinsteiger bis 25 Jahre

Unter 25-Jährige sichern sich direkt den einmaligen staatlichen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro und können schon ab 10 Euro im Monat starten. Der größte Vorteil ist der Zinseszins-Effekt. Weil das Geld renditestark in Fonds und ETFs fließt, wachsen selbst kleine Beiträge über die Jahrzehnte zu einem echten Vermögen heran. 

Welche Produkte sieht das AVRG ab 2027 vor?

Garantieprodukt

  • 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie
  • Kombination aus Fonds und klassischer Anlage
  • Für maximale Sicherheit und Planbarkeit

Standardprodukt

  • Keine Beitragsgarantie 
  • Besteht aus zwei Fonds Kostendeckelung von 1 Prozent pro Jahr 
  • Für den einfachen Einstieg in den Kapitalmarkt 

Altersvorsorgedepot (AV-Depot)

  • Keine Beitragsgarantie 
  • Zugang zu Portfolio aus weltweit angelegten Fonds und ETFs 
  • Maximale Renditechancen bei bewusster Risikobereitschaft 

Damit Sie ab dem 1. Januar mit Ihrer neuen Altersvorsorge durchstarten und alle Förderungen für 2027 mitnehmen können, arbeiten wir bereits fleißig an den passenden Produkten.  

Fragen und Antworten

Ihr Vertrag bleibt so, wie er ist. Sie können auch weiterhin in Ihre Riester-Rente einzahlen. Die aktuellen Förderregeln gelten dabei auch nach dem 1. Januar 2027 wie gewohnt weiter. Zum neuen Modell wechseln müssen Sie nicht. Das heißt: Sie können sich entspannen. 

Ob sich darüber hinaus ein Wechsel zum neuen Fördermodell für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA, um sich individuell beraten zu lassen.

Nein, eine Kündigung hat oft finanzielle Nachteile für Sie und ist überhaupt nicht nötig, um die neuen AVRG-Produkte zu nutzen. Um herauszufinden, ob sich ein Wechsel in das neue Fördermodell für Sie lohnt, vereinbaren Sie am besten schon heute einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA.

Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) als eine von drei neuen staatlich geförderten Vorsorgelösungen. Im Prinzip funktioniert es wie ein Wertpapierdepot: Sie sparen direkt und ohne Beitragsgarantien in ein ausgewähltes Portfolio aus Fonds und ETFs. So nutzen Sie die Renditechancen des Aktienmarkts, während der Staat das Sparen mit Zulagen und Steuervorteilen bezuschusst.

Ob Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standardprodukt – die neuen Lösungen für Ihre private Altersvorsorge starten zum 1. Januar 2027. Nutzen Sie bis dahin die Zeit, um sich umfassend zu informieren. Wir beraten Sie gerne.

Nein, die steuerliche Förderung ändert sich nicht. Ihre Beiträge und die erhaltenen Zulagen können Sie weiterhin steuerlich geltend machen. Wenn Sie mehr Steuern sparen, als Sie an Zulagen erhalten haben, bekommen Sie die Differenz als Steuererstattung zurück.

Nein, man muss sich für ein Fördermodell entscheiden. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann diesen wie gewohnt weiterführen oder das Riester-Vermögen flexibel in das neue Fördermodell übertragen. Wichtig zu wissen: Wer einmal in die neue Förderung gewechselt ist, kann nicht mehr in die bisherige Riester-Förderung zurückkehren.

Das hängt stark von individuellen Faktoren ab: zum Beispiel, wie viel Risiko Sie eingehen möchten, ob Sie eher sicherheitsorientiert sind, oder wie lange Ihr Vertrag läuft. Vereinbaren Sie am besten schon heute einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.