- Die neue Förderung richtet sich nur noch danach, wie viel Sie selbst für Ihre private Altersvorsorge einzahlen. Die alte Regelung der Riester-Rente, die sich an Ihrem Einkommen orientiert hat, entfällt.
- Sie können künftig aus drei neuen Vorsorgeprodukten wählen: dem chancenreichen Altersvorsorgedepot, einem sicherheitsorientierten Garantieprodukt und einem Standardprodukt.
- Der Kreis der Förderberechtigten wird größer: Neben Beamtinnen, Beamten und Arbeitnehmenden können künftig auch Selbstständige profitieren.
- Sie haben schon einen Riester-Vertrag? Kein Problem: Sie können zum neuen Modell wechseln oder Ihre aktuelle Riester-Förderung weiterlaufen lassen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Altersvorsorgedepot: Was verbirgt sich hinter dem Begriff?
Aktuell wird im Zusammenhang mit der Riester-Reform häufig der Begriff Altersvorsorgedepot, oft auch als AV-Depot abgekürzt, verwendet. Fachlich korrekt bezeichnet dieser Begriff eines von drei neuen Vorsorgeprodukten: das chancenreiche Investmentdepot ohne Garantie, bei dem Sie voll in Fonds oder ETFs sparen können. Daneben wird es auch ein Garantieprodukt geben, das sich an sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer richtet, die aber auch nicht komplett auf Renditechancen verzichten möchten. Ein gesetzlich vorgegebenes Standardprodukt komplettiert das Produktangebot. Die staatliche Förderung funktioniert dabei für alle drei Produktarten nach einem neuen, einheitlichen Prinzip.
Neues Förderprinzip ab 2027
Das neue Fördersystem zahlt Ihnen staatliche Zulagen. Wie viel Sie bekommen, hängt jetzt davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen. Wie schon bei der Riester-Rente, gibt es eine Grundzulage für Sie als Vertragsinhaberin oder Vertragsinhaber und Kinderzulagen für alle Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten.
Grundzulage
Kinderzulage
Für jedes Kind erhalten Sie 1 Euro für jeden Euro Ihrer eigenen Sparleistung bis maximal 25 Euro im Monat (bis zu 300 Euro pro Jahr).
Rechenbeispiel zum neuen Fördermodell
Angenommen, Sie zahlen 1.440 Euro jährlich (also 120 Euro im Monat) ein und haben zwei Kinder, für die Sie noch Kindergeld bekommen. Dann erhalten Sie:
Grundzulage:
- 50 Prozent von 360 Euro = 180 Euro
- 25 Prozent von 1.080 Euro = 270 Euro
Kinderzulage (2 Kinder):
- 2 x 300 Euro = 600 Euro
Insgesamt bekommen Sie:
- 180 Euro + 270 Euro + 600 Euro = 1.050 Euro
Was ist, wenn ich schon einen Riester-Vertrag habe?
Ihr Vertrag bleibt so, wie er ist. Sie können weiterhin in Ihre Riester-Rente einzahlen, die aktuellen Förderregeln gelten für Sie wie gewohnt weiter. Sie müssen nicht zum neuen Modell wechseln.
Ob sich ein Wechsel zum neuen Fördermodell für Sie persönlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine allgemeine Empfehlung können wir Ihnen nicht geben.
Das Gute ist: Sie haben keinen Handlungsdruck. Die neue Förderung und die neuen Produkte starten erst zum 1. Januar 2027. Bis dahin profitieren Sie wie gewohnt von der Förderung der Riester-Rente. Ihre Ansprechperson oder Ihre betreuende Agentur von SIGNAL IDUNA prüft gerne gemeinsam mit Ihnen, ob das neue Modell Vorteile für Sie hat.
Fragen und Antworten
Nein, eine Kündigung hat häufig finanzielle Nachteile für Sie. Sprechen Sie zunächst mit Ihrer persönlichen Beraterin oder Ihrem persönlichen Berater, ob das neue Fördermodell ab 2027 Ihnen Vorteile bringt.
Die neuen Lösungen für Ihre private Altersvorsorge starten, sobald die Bundesregierung das Altersvorsorge-Reformgesetz beschlossen hat. Das ist aktuell zum 1. Januar 2027 geplant. Nutzen Sie bis dahin die Zeit, um sich umfassend zu informieren. Unser Newsletter hilft Ihnen dabei.
Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab: zum Beispiel, wie viel Risiko Sie eingehen möchten, ob Sie eher sicherheitsorientiert sind, oder wie lange Ihr Vertrag läuft. Wir beraten Sie dazu gerne. Außerdem hält Sie unser Newsletter auf dem Laufenden.
Nein, die steuerliche Förderung ändert sich nicht. Ihre Beiträge und die erhaltenen Zulagen können Sie weiterhin steuerlich geltend machen. Wenn Sie mehr Steuern sparen, als Sie an Zulagen erhalten haben, bekommen Sie die Differenz als Steuererstattung zurück.
Nein, man muss sich für ein Fördersystem entscheiden. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann dort verbleiben oder in die neue Förderung wechseln. Aber Achtung: Wer einmal in die neue Förderung gewechselt ist, kann nicht mehr in die bisherige Riester-Förderung zurückkehren.