Steuern sparen mit dem Bürgerentlastungsgesetz

David Bläsing
5 Min. Lesezeit

Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes können Beiträge zur Kranken- und Pflegepflicht­versicherung deutlich stärker berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich für Sie in vielen Fällen ein höheres Nettoeinkommen.

Veröffentlicht am 22. Februar 2024

Ein Paar sitzt auf der Couch und guckt gemeinsam auf einen Laptop.
Das finden Sie hier:

Steuerentlastung insbesondere für Familien

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können gesetzlich und privat Krankenversicherte ihre Beiträge - bei Arbeitnehmern ohne Arbeitgeberanteil - als Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Das Finanzamt erstattet unter Umständen einen großen Teil dieser Beiträge. Berücksichtigt werden auch Beiträge, die die steuerpflichtige Person als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin für die Absicherung des Ehegatten oder Ehegattin, der Kinder oder des eingetragenen Lebenspartners oder -partnerin leistet. Damit profitieren Familien besonders stark.

Welche Beiträge sind steuerlich abzugsfähig?

Nicht berücksichtigt wird bei gesetzlich Krankenversicherten mit Krankengeldanspruch der Beitragsanteil, der auf das Krankengeld entfällt. Hier setzt das Finanzamt einen pauschalen Kürzungssatz von vier Prozent an, sodass 96 Prozent des Gesamtbeitrags steuerlich geltend gemacht werden können. Eventuelle Beitragsrückerstattungen oder ein Arbeitgeberzuschuss mindern den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag.

Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind mit dem Beitragsanteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Pflegepflicht­versicherungsbeiträge können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Eine Höchstgrenze gibt es hierfür nicht. Eventuelle Beitragsrückerstattungen oder ein Arbeitgeberzuschuss mindern den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag.

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Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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