Drohnen­versicherung

Wer hoch hinaus will, sollte eine gute Versicherung einplanen.

Junger Geschäftsmann baut auf der Arbeit eine Drohne zusamme

Gut zu wissen – wir schützen Sie jetzt sogar, wenn Sie in die Luft gehen.

Flugdrohnen werden in Deutschland immer beliebter. Mit „Flugdrohne“ sind alle mit einem Elektromotor betriebenen Drohnentypen gemeint, wie beispielsweise: Quadrocopter, Hexacopter, Multicopter und Octocopter. Der Grund für die zunehmende Bedeutung liegt auf der Hand. Flugdrohnen sind vielseitig einsetzbar und es kann viel Zeit und Geld durch diese praktischen Helfer eingespart werden. Auch das eigene Risiko kann minimiert werden, da man sich seltener selbst in die Höhe begeben muss, um beispielsweise eine Dachinspektion durchzuführen. Videoaufnahmen können dann ganz einfach und völlig wetterunabhängig am Rechner geprüft und analysiert werden.

Wenn auch Sie in Ihrem Betrieb Flugdrohnen nutzen, sollten Sie allerdings nicht vergessen, dass der Einsatz auch viele Risiken birgt, die nicht selten unterschätzt werden. Wird einem Dritten ein Schaden durch Ihre Flugdrohne zugefügt, müssen Sie für die entstehenden Kosten aufkommen. In solchen Situationen haben Sie mit der gewerblichen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung einen starken Rückhalt. Werden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Sie gerichtet, prüfen wir für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, befriedigen wir die Ansprüche und bewahren Sie davor, Ihr betriebliches Vermögen zu riskieren. Ist das nicht der Fall, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.

Stürzt Ihre Flugdrohne einmal ab, ist meist nicht nur ein Personen- oder Sachschaden eines Dritten die Folge. Auch die Flugdrohne selbst wird vermutlich Schäden davon tragen. Die Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden nicht auf. Mit unserer Luftfahrt-Kaskoversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen bei einer Beschädigung an Ihrer Flugdrohne.

Was Sie vor der Nutzung noch beachten müssen und weitere Informationen finden Sie unter Details.

Passende Ergänzung

Luftfahrt-Haftpflicht

Mit der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen eine passende Ergänzung zu Ihrer Betriebs-Haftpflichtversicherung. Stürzt Ihre Flugdrohne ab und verletzt dabei eine Sache oder eine Person, müssen Sie für den Schaden aufkommen – und das grundsätzlich unbegrenzt. Notfalls sogar unter Inkaufnahme einer Insolvenz. Mit der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung können Sie mit Ihrer Flugdrohne unbeschwert den Luftraum erobern, da wir Sie im Schadensfall vor den finanziellen Folgen schützen.

 

Ohne Versicherungsschutz keine Aufstiegsgenehmigung

Um Flugdrohnen auch im gewerblichen Bereich nutzen zu dürfen, müssen Sie vorher einige Vorkehrungen treffen. Und zwar benötigen Sie eine gebührenpflichtige Aufstiegserlaubnis von der zuständigen Landes-Luftfahrtbehörde. Diese muss entweder für jeden Aufstieg einzeln eingeholt werden oder aber sie wird für eine gewisse Laufzeit ausgestellt (beispielsweise für 2 Jahre). Da die Nutzung in Deutschland einer Versicherungspflicht unterliegt, benötigen Sie in jedem Fall eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung um die erforderliche Genehmigung zu erhalten.

 

Zusammenfassung und Highlights

  • Ergänzung zur Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Versicherungsschutz wählbar zwischen 1, 3, 5 und 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Versicherungsschutz bis 250.000 Euro für Vermögensschäden
  • Angebote bis 25 kg Startgewicht der Flugdrohne
  • Einholung einer Aufstiegsgenehmigung ist Pflicht
  • Schutz auch für alle Betriebsangehörigen,
  • alle Personen, die zum Führen dieser Flugdrohne berechtigt sind, gelten im Rahmen der Tätigkeit als mitversichert
Auch für Ihre Flugdrohne der perfekte Schutz

Luftfahrt-Kasko

Mit der Luftfahrt-Kaskoversicherung von Flugdrohnen brauchen Sie sich keine Gedanken mehr machen, falls Ihre Flugdrohne durch einen Absturz zerstört wird. Wir schützen Sie vor den finanziellen Schäden unter anderem vor folgenden Gefahren:

  • während des Flugbetriebes (z. B. Absturz, Zusammenstoß, Bedienungsfehler, Blitzschlag)
  • während der Lagerung (z. B. Verlust oder Zerstörung durch Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub)
  • während des Transportes (z. B. bei einem Unfall des Transportmittels)

 

Flugdrohnen sind oft mit weiterer Technik ausgestattet. So gehören beispielsweise Foto-, Videokameras oder Vermessungsgeräte fast zur Grundausstattung. Auch fest mit der Flugdrohne verbundene Objekte, inkl. dem beantragten Zubehör, sind im Rahmen der Luftfahrt-Kaskoversicherung vor den versicherten Gefahren geschützt. Somit können Sie weiterhin unbesorgt und ganz einfach Fotos und Videos erstellen – und das aus einer bisher schwer zugänglichen Sicht.

 

Zusammenfassung und Highlights

  • Absicherung der Flugdrohne und der fest verbundenen Objekte während des Flugbetriebes, während der Lagerung und während des Transportes
  • Abwahl der Gefahren Lagerung und/oder Transport gegen Beitragsnachlass
  • Selbstbeteiligung von 1% der Versicherungssumme, mind. aber 50 Euro
  • Erweiterte Neuwertversicherung (Goldene Regel)
  • Unbemannte Fluggeräte/Flugdrohnen bis 25 kg Startgewicht versicherbar (inkl. aller Anbauteile)
  • Versicherungssummen bis zu 30.000 Euro

Leistungsbeispiele

Sollte durch Ihre Flugdrohne ein Schaden entstehen, müssen Sie den Geschädigten zumindest wirtschaftlich so stellen, als wäre der Schaden nie geschehen. Dabei spielt das Vermögen des Schädigers keine Rolle: Ein angerichteter Schaden muss wieder ausgeglichen werden.

Sie steuern Ihre Flugdrohne um das Haus herum, um die zu streichende Fläche auszumessen. Durch starken Wind kommt die Flugdrohne ins straucheln und stürzt auf die Motorhaube des neben dem Haus geparkten Autos. Dabei entstehen Kosten für die neue Motorhaube und dessen Lackierung in Höhe von 3.200 Euro.

Ein Mitarbeiter verliert die Kontrolle über das Fluggerät. Die Flugdrohne stürzt ab und verletzt einen Fußgänger schwer am Kopf. Das Opfer erleidet einen Schädelbruch. Länger andauernde Lähmungserscheinungen im rechten Arm und Verdienstausfälle sind die Folge. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich insgesamt auf 385.000 Euro.

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