Was übernimmt die Hausratversicherung nach einem Einbruch

Einbruchdiebstähle verursachen jährlich mehrere hundert Millionen Euro Schaden. Was zahlt die Versicherung und was können Sie tun, um sich zu schützen?

Lars Schliewe
Veröffentlicht am 18.09.2026
6 Min. Lesezeit

Wohnungseinbrüche in Deutschland: Zahlen und Fakten

Die dunkle Jahreszeit von Oktober bis Februar ist Hochsaison für Einbrecher. Doch auch die Urlaubszeit im Sommer wird oft genutzt. Statistiken zeigen, dass Einbrüche in Städten häufiger vorkommen als auf dem Land und Wohnungen im Erdgeschoss besonders gefährdet sind. 

Ein typischer Einbruch geschieht tagsüber, wenn niemand zu Hause ist, und dauert oft nur wenige Minuten. Die Täter kommen meist durch unzureichend gesicherte Fenster und Terrassentüren. Gestohlen wird, was wertvoll und leicht zu transportieren ist: Bargeld, Schmuck, Laptops, Smartphones und Tablets.

Die psychologischen Folgen wiegen dabei oft schwerer als der materielle Schaden. Das Gefühl der Unsicherheit im eigenen Zuhause führt dazu, dass 10 bis 15 Prozent der Opfer nach einem Einbruch umziehen.

Was genau zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch?

Die Hausratversicherung ist der zentrale Schutz bei einem Einbruch. Sie deckt eine Vielzahl von Schäden und Kosten ab.

Welches Eigentum ist versichert?

Versichert ist Ihr gesamter beweglicher Hausrat. Dazu gehören:

  • Möbel, Teppiche und Lampen
  • Elektronische Geräte wie Fernseher und Laptops
  • Kleidung und persönliche Gegenstände
  • Küchenutensilien und sogar Lebensmittelvorräte
  • Gegenstände in Nebengebäuden wie Garagen, Kellern oder Geräteschuppen.

Auch Wertsachen, also Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Uhren und Wertpapiere, sind je nach Tarif bis zu definierten Entschädigungsgrenzen mitversichert. 

Welche Kosten werden übernommen?

Neben dem Ersatz gestohlener Gegenstände zum Neuwert deckt eine gute Hausratversicherung auch folgende Kosten ab:

  • Reparaturkosten: Für Schäden am Gebäude, die durch den Einbruch entstanden sind, wie aufgebrochene Türen oder eingeschlagene Fenster (Vandalismus).
  • Aufräum- und Reinigungskosten: Für die Beseitigung der Einbruchsfolgen.
  • Schlossänderungskosten: Wenn Schlüssel gestohlen wurden und Schlösser ausgetauscht werden müssen.
  • Hotelkosten: Wenn die Wohnung nach dem Einbruch vorübergehend unbewohnbar ist.
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub: Wenn Sie aufgrund des Einbruchs Ihre Reise abbrechen müssen.

Fallbeispiele aus der Praxis: Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Einbruch in die Wohnung: Ein Einbrecher verschafft sich gewaltsam Zutritt und stiehlt Laptop, Schmuck und Bargeld. Er bricht zudem eine Schreibtischschublade auf. Die Hausratversicherung zahlt: Sie erstattet die gestohlenen Gegenstände zum Neuwert und übernimmt die Kosten für die Reparatur des Türschlosses und der Schublade. 

Diebstahl aus dem Garten: Jemand knackt das Gartentor und stiehlt teure Gartenmöbel von der Terrasse. Die Zahlung hängt vom Tarif ab: Nicht jede Hausratversicherung deckt Diebstahl aus dem Garten ab. Der Premium-Tarif der SIGNAL IDUNA schließt den Garten sowie Terrasse und Balkon explizit mit ein.

Raub auf der Straße: Sie werden nachts unter Androhung von Gewalt überfallen. Der Täter nimmt Ihnen Bargeld, Telefon und Schmuck ab. Die Hausratversicherung zahlt: Raub ist über die Außenversicherung abgedeckt. Die gestohlenen Gegenstände werden zum Neuwert ersetzt.

Trickdiebstahl an der Haustür: Jemand wird unter einem Vorwand in die Wohnung gelassen und stiehlt unbemerkt Wertsachen. Die Zahlung hängt vom Tarif ab: Da kein gewaltsames Eindringen stattfand, ist einfacher Diebstahl in vielen Tarifen nicht gedeckt. Der Premium-Tarif der SIGNAL IDUNA ist hier eine Ausnahme und deckt auch Schäden durch Trickdiebstahl ab.

Einbruch ins Auto: Ihre Handtasche wird aus dem aufgebrochenen Auto gestohlen. Die Zahlung ist oft nur über einen Zusatzbaustein abgedeckt: Der Premium-Tarif der SIGNAL IDUNA sichert den Diebstahl von Gegenständen aus dem Kfz bis zu 1.000 Euro zusätzlich ab. Den Schaden am Auto selbst übernimmt die Kaskoversicherung.

Diebstahl des Fahrrads: Ihr abgeschlossenes Fahrrad wird auf der Straße gestohlen. Hierfür benötigen Sie einen Zusatzbaustein: Die normale Hausratversicherung deckt das Fahrrad nur, wenn es aus einem verschlossenen Raum (Wohnung, Keller) gestohlen wird. Für Diebstähle unterwegs ist eine spezielle Fahrraderweiterung notwendig. 

Einbruch: Was zahlt die Versicherung, wenn ich keine Belege mehr habe?

Bei Ihnen wurde eingebrochen und einige teure Gegenstände wie Laptops und Küchengeräte sind weg. Sie haben aber keine Belege mehr. Was können Sie tun?

Sie können auf anderen Wegen beweisen, dass das Diebesgut wirklich in Ihrer Wohnung gewesen ist. Gibt es Fotos oder Videos, auf denen die gestohlenen Gegenstände im Hintergrund zu sehen sind? Fragen Sie auch Freunde und Verwandte, die vielleicht schon einmal in Ihrer Wohnung fotografiert haben. Auch Gebrauchsanweisungen oder altes Verpackungsmaterial für die gestohlenen Geräte können Ihnen helfen, den Besitz nachzuweisen.

Damit Sie erst gar nicht Detektiv spielen müssen: Dokumentieren Sie Ihren Besitz. Bewahren Sie alle Kaufbelege auf. Machen Sie am besten ein Video von jedem Raum in Ihrer Wohnung. Benennen Sie die Objekte und kommentieren Sie alles, was zu sehen ist. Speichern Sie das Video dann entweder in einer externen Cloud oder auf einem USB-Stick, den Sie Freunden zur Aufbewahrung geben können.

Bei einem Einbruch ist Bargeld gestohlen worden: Haftet die Hausratversicherung?

Bargeld fällt, wie Uhren, Schmuck und Wertpapiere unter die Kategorie Wertsachen. Die sind je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich hoch versichert, meist bis rund 20 Prozent der Versicherungssumme. Bargeld ist oft bis zu einer Entschädigungsobergrenze versichert. In allen Hausrat Tarifen der SIGNAL IDUNA ist Bargeld außerhalb eines Tresors versichert, im Premium Tarif bis zu 4.000 Euro. 

Nach dem Einbruch: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Es ist passiert: Sie kommen nach Hause und finden die Wohnungstür aufgebrochen und die Wohnung verwüstet vor. Jetzt ist schnelles, besonnenes Handeln gefragt. 

  1. Bringen Sie sich in Sicherheit: Betreten Sie die Wohnung nicht. Der Täter könnte noch da sein. Rufen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110. Warten Sie draußen, bis die Beamten eintreffen.
  2. Sichern Sie den Tatort: Fassen Sie nichts an und verändern Sie nichts, um keine Spuren zu verwischen. Die Polizei muss den Tatort erst aufnehmen und freigeben.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden: Nachdem die Polizei ihre Arbeit beendet hat, fotografieren oder filmen Sie alle Schäden (aufgebrochene Türen, durchwühlte Schränke, zerstörte Gegenstände).
  4. Sperren Sie Karten und Konten: Lassen Sie alle gestohlenen Bank-, Kredit- und SIM-Karten sofort sperren. Der zentrale Sperr-Notruf lautet 116 116.
  5. Melden Sie den Schaden der Versicherung: Informieren Sie Ihre Hausratversicherung und ggf. Wohngebäudeversicherung unverzüglich über den Einbruch. Besprechen Sie das weitere Vorgehen. Eventuell wird ein Gutachter beauftragt.
  6. Erstellen Sie eine Stehlgutliste: Fertigen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen Gegenstände für die Polizei und die Versicherung an. Notieren Sie Marke, Modell, Alter und den ungefähren Neuwert.
  7. Erstatten Sie Strafanzeige: Dies geschieht nicht automatisch mit dem Notruf. Sie müssen bei der Polizei formell eine Anzeige erstatten. Notieren Sie sich das polizeiliche Aktenzeichen – Ihre Versicherung benötigt es.
  8. Reichen Sie die Unterlagen ein: Senden Sie die Stehlgutliste, das Aktenzeichen, die Schadensdokumentation und Kopien von Kaufbelegen an Ihre Versicherung, um die Regulierung einzuleiten.
  9. Holen Sie sich Unterstützung: Ein Einbruch ist eine enorme psychische Belastung. Organisationen wie der WEISSE RING bieten Opfern professionelle Hilfe und Beratung. 

Wichtige Begriffe und Konzepte einfach erklärt

  • Unterversicherung: Ihr Hausrat ist mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadensfall würde die Versicherung dann nur anteilig leisten. Tarife mit Unterversicherungsverzicht, wie sie die SIGNAL IDUNA anbietet, schließen dieses Risiko aus und erstatten den vollen Schaden bis zur Versicherungssumme.
  • Stehlgutliste: Dies ist die detaillierte Aufstellung aller entwendeten Gegenstände, die Sie für die Polizei und Versicherung erstellen müssen.
  • Nachweis des Besitzes: Sie haben keine Belege mehr? Auch Fotos, Videos, Bedienungsanleitungen oder Originalverpackungen können als Nachweis dienen, dass Sie die gestohlenen Gegenstände besessen haben.

Fazit: Vorbeugen ist der beste Schutz

Sie können selbst viel tun, um Ihr Zuhause sicherer zu machen. Verschließen Sie Türen und Fenster immer, auch bei kurzer Abwesenheit. Überlegen Sie die Investition in ein Sicherheitsschloss – die meisten Diebe geben schnell auf, wenn sie auf Widerstand stoßen. Vermeiden Sie es, Urlaubsankündigungen in sozialen Medien zu posten.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bietet eine leistungsstarke Hausratversicherung die finanzielle Sicherheit, die im Ernstfall unverzichtbar ist. Sie schützt Sie nicht nur bei Einbruch, sondern auch bei anderen Gefahren wie Feuer- und Wasserschäden.

Über den Autor

Lars Schliewe

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflichtversicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

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