Dienstunfähigkeits­versicherung

  • Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
  • Monatliche Rente
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Das finden Sie hier:

Wer verbeamtet ist, übt eine abwechslungsreiche Tätigkeit aus und trägt Verantwortung – zum Beispiel als Polizistin und Polizist, Feuerwehrmann und -frau oder Lehrerkraft. Sie schaffen mit Ihrer Arbeitskraft die finanzielle Grundlage für Ihren Lebensstandard und den ihrer Familie. Doch was passiert mit Wohnung, Urlaub, Freizeit oder Ihren persönlichen Träumen, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig werden und Ihre regelmäßigen Bezüge plötzlich wegbrechen? Schützen Sie sich vor diesem finanziellen Risiko mit unserer Dienstunfähigkeitsabsicherung: Sie sichert mit einer monatlichen Rente Ihr Einkommen.   

Jüngere Beamtinnen und Beamten werden am häufigsten durch Freizeitunfälle dienstunfähig. Später führen Krankheiten in neun von zehn Fällen zu Dienstunfähigkeit. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig über eine passende Absicherung nachzudenken.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung

Teildienstunfähigkeit: Zusätzlich absicherbar mit Leistungen bereits ab 20% Arbeitszeitreduzierung
Automatische jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung durch Einschluss einer Dynamik.
Optionale Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr)

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für jeden Beamten wichtig – denn tatsächlich erreicht jeder sechste Beamte die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht. Die gesetzliche Versorgung bei Verlust der Arbeitskraft ist nur eine Grundabsicherung. Zunächst erhalten Sie bei Verlust Ihrer Arbeitskraft für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum weiterhin Ihre Besoldung. Stellt der Amtsarzt nach Ablauf dieses Zeitraums Ihre dauerhafte Dienstunfähigkeit fest, werden Sie entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Ihr Beamtenstatus und die Ursache der Dienstunfähigkeit sind für Ihre Versorgungsansprüche von entscheidender Bedeutung!

Beamte auf Widerruf

Kommt es während der Ausbildung, als Beamter auf Widerruf, zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung, haben Beamte keinerlei Versorgungsanspruch. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamte auf Probe

Auch direkt nach der Ausbildung, als Beamter auf Probe, erhalten Beamte in der Regel noch kein Ruhegehalt. Gerade die häufigste Ursache für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Freizeitunfall – führt dann immer noch zu einer Entlassung ohne Versorgungsansprüche. Nur bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall werden sie in den Ruhestand versetzt und bekommen ein Ruhegehalt beziehungsweise ein Unfall-Ruhegehalt.

Beamte auf Lebenszeit

Nach der Lebenszeitverbeamtung wird bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt gezahlt. Für dienstjunge Beamte gilt dies allerdings mit der Einschränkung, dass bei einem Freizeitunfall oder einer Krankheit die fünfjährige Wartezeit erfüllt sein muss. Anderenfalls werden sie ohne Versorgungsanspruch entlassen. Bei einer Dienstbeschädigung gilt die Wartezeit immer als erfüllt. Ist die fünfjährige Wartezeit erfüllt, haben Beamte auf Lebenszeit einen sog. Mindestversorgungsanspruch. Dieser ist aber nur eine Basisabsicherung. Erst wenn viele Dienstjahre zurückgelegt sind (idR mehr als 15) übersteigt das erdiente Ruhegehalt die Mindestversorgung, erreicht aber nicht mehr als ca. 70% der letzten Dienstbezüge.

Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung trägt im Fall der Fälle entscheidend dazu bei, Ihr Einkommen zu schützen und Ihren Lebensstandard zu erhalten.

Dabei gilt: je früher, desto besser. Gegen das am Anfang Ihrer Laufbahn besonders hohe finanzielle Risiko der Dienstunfähigkeit können Sie sich mit langfristig niedrigen Beiträgen absichern. Unser Leistungsversprechen: Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit die volle vereinbarte Rente.

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