- Die Bundesregierung hat eine umfassende Gesundheitsreform beschlossen.
- Gestiegene Kosten im Gesundheitswesen setzen die gesetzlichen Krankenkassen unter finanziellen Druck.
- Um die Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgebende stabil zu halten, sind unterschiedliche Maßnahmen geplant. Diese betreffen auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
- Um bestmöglich versorgt zu sein, bieten sich private Zahn- und ambulante Zusatzversicherungen an.
- Für freiwillig gesetzlich Versicherte lohnt sich jetzt der Wechsel in die private Krankenversicherung.
Das steckt hinter der Gesundheitsreform
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter hohem finanziellem Druck, denn seit Jahren steigen die Ausgaben an: Lagen Sie 2020 noch bei rund 249 Milliarden Euro, waren es zuletzt bereits 336 Milliarden Euro (Quelle: Tagesschau). Für das kommende Jahr rechnet eine Kommission der Bundesregierung mit einem Defizit von 15 Milliarden Euro. Die Kostentreiber sind vielfältig: Teurer medizinischer Fortschritt, eine höhere Lebenserwartung und die allgemeine Inflation erhöhen die Ausgaben für Behandlungen, Energie und medizinisches Material.
Als Reaktion hat die Bundesregierung eine umfassende Gesundheitsreform beschlossen, um die Kosten zu decken, ohne die Beitragssätze für Versicherte weiter zu erhöhen. Die Reform tritt ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.
Diese Folgen hat die Gesundheitsreform für gesetzlich Versicherte
Für gesetzliche Versicherte wird die Gesundheitsreform spürbare Veränderungen mit sich bringen. Diese betreffen sowohl die Leistungen der Krankenkassen als auch höhere Zuzahlungen durch die Versicherten. Sprich: Die Krankenkassen werden ihre Leistungen einschränken und gesetzlich Versicherte müssen selbst mehr Kosten übernehmen.
Ein Auszug über geplante Kürzungen und entstehenden Lücken (laut Kabinettentwurf vom 29.04.2026):
Einige gesetzliche Zuzahlungen steigen um 50 Prozent. Die Erhöhungen betreffen unter anderem die Bereiche Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel oder auch die gesetzliche Zuzahlung bei Aufenthalten im Krankenhaus.
Der Eigenanteil beim Zahnersatz steigt um 10 Prozentpunkte, denn der reguläre Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz verringert sich von bisher 60 % auf nur noch 50 % der Regelversorgungskosten. Auch bei regelmäßiger Vorsorge wird der Zuschuss gekürzt, so sinkt er z. B. bei 5-jähriger Vorsorge von 70 % auf 60 %. Versicherte zahlen entsprechend mehr. Bei hochwertigem Zahnersatz sind die Zuzahlungen deutlich höher.
Kieferorthopädische Behandlungen dürfen nur noch von zertifizierten Fachzahnärzten oder Zahnärzten mit nachgewiesener Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Homöopathie entfällt als kassenindividuelle Satzungsleistung.
Das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren steht auf dem Prüfstand.
Das können Sie jetzt tun
Die Gesundheitsreform betrifft voraussichtlich überwiegend Leistungen in der ambulanten und in der zahnmedizinischen Behandlung. Ob Medikamente, Zahnersatz oder Physiotherapie: Gesetzlich Versicherte werden unter anderem hier mehr zuzahlen müssen. Zudem fallen Kassenleistungen weg oder stehen auf dem Prüfstand.
Diese Versorgungslücken können Sie schließen, indem Sie sich privat absichern. Zusatzversicherungen sind bereits jetzt sinnvoll, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ohnehin begrenzt ist: Kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und Zahnreinigung werden meist nur begrenzt übernommen, ebenso Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie. Mit der neuen Gesundheitsreform kommen noch weitere Lücken hinzu. Unsere Krankenzusatzversicherungen schützen Sie heute und morgen.
Warum freiwillig Versicherte jetzt in die PKV wechseln sollten
Sie arbeiten selbstständig oder Ihr Gehalt liegt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro)? Sie sind freiwillig gesetzlich versichert? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihren Versicherungsstatus zu überdenken. Denn die private Krankenversicherung bietet Ihnen wesentliche Vorteile.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben die Leistungen in Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) unverändert – und das ein Leben lang. Leistungen, die einmal vertraglich vereinbart wurden, können nachträglich durch den Versicherer nicht gekürzt werden. Privat Versicherte bleiben also vor dem geschützt, was gesetzlich Versicherten mit der neuen Gesundheitsreform droht.
Neben den Leistungskürzungen müssen freiwillig Versicherte, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen, mit einer erheblichen Beitragserhöhung rechnen. Denn zusätzlich zur regelmäßigen jährlichen Erhöhung der BBG gibt es zu 2027 eine einmalige Erhöhung um 3.600 Euro. Hochrechnungen gehen von einem GKV-Höchstbeitrag von knapp 1.400 Euro aus. (Quelle: PKV-Verband)
Der Zeitpunkt für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist jetzt besonders gut: Denn die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird zum 1. Januar 2027 deutlich erhöht – und ein Wechsel in die PKV somit erschwert. Derzeit liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro brutto, ab 1. Januar 2027 steigt sie laut Prognosen auf 84.800 Euro Bruttojahresgehalt an (Quelle: PKV-Verband). Wenn Sie aktuell mehr als 77.400 Euro aber weniger als 84.800 Euro verdienen, sollten Sie die Vorteile der PKV jetzt abwägen.
Private und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich:
Ihre Vorteile in der PKV
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Leistungen ein Leben lang garantiert
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Zugang zu den besten Therapien
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Planbare Kosten und Versorgung im Alter
Die Realität in der GKV
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Leistungen können jederzeit gekürzt werden
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Oft nur Standardversorgung
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Steigende Zuzahlungen im Alter, ungewisse Zukunft
Sie hadern noch mit dem Wechsel in die Private Krankenversicherung? Dann lassen Sie sich gerne von einem persönlichen Ansprechpartner beraten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Gesundheit.
Verpassen Sie nicht den Stichtag: 30. September 2026!
Fragen und Antworten
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Längerem stetig an. Die größten Kostentreiber sind der medizinische Fortschritt und der demografische Wandel:
- Behandlungen und Medikamente werden immer besser, aber auch teurer;
- die Menschen werden immer älter und brauchen deshalb längere und intensivere medizinische Betreuung.
Um langfristig sicherzustellen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten weiterhin tragen können, müssen die vorhandenen Strukturen angepasst werden. Deshalb ist die Gesundheitsreform notwendig.
Es werden unterschiedliche Änderungen diskutiert. Das Bundeskabinett hat bereits konkrete Vorschläge erarbeitet, diese sollen demnächst zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden. Beschlossen sind die Anpassungen derzeit also noch nicht, aber folgende Änderungen stehen unter anderem im Raum:
- Die Zuzahlung für Medikamente und Hilfsmittel steigt auf 7,50 Euro bis 15 Euro.
- Für Heilmittel und medizinische Behandlungspflege müssen Versicherte zukünftig pro Verordnung 15 Euro zuzahlen.
- Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich weiter um 300 Euro.
- Der Kassenanteil beim Zahnersatz sinkt um 10 Prozentpunkte.
- Homöopathie entfällt als Kassenleistung.
- Hautkrebs-Screening auf dem Prüfstand: Die bisherige kostenfreie Vorsorge ab 35 Jahren wird bis Ende 2027 neu bewertet und voraussichtlich auf ein risikobasiertes Modell umgestellt; bei einem konkreten Krankheitsverdacht bleibt die Untersuchung jedoch weiterhin kostenfrei.
- Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung: Ab 2028 wird für mitversicherte Ehepartner ein Zuschlag von 2,5 % auf das Einkommen des Hauptversicherten fällig – ausgenommen sind unter anderem Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, pflegende Angehörige sowie Rentner.
Das Hauptziel der beschlossenen Gesundheitsreform ist es, das Gesundheitssystem finanziell zu stabilisieren. Für Versicherte bringt dies konkrete Leistungskürzungen und höhere Eigenleistungen mit sich: Im Standardkatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden Leistungen spürbar begrenzt, während gleichzeitig die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Zahnersatz steigen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen: Der Bundestag hat das Reformpaket beschlossen und das Gesetz hat den Bundesrat passiert. Die beschlossenen Maßnahmen werden nun schrittweise umgesetzt: Der Großteil der Neuregelungen – wie die höheren Zuzahlungen und Leistungskürzungen – tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, während weitere strukturelle Änderungen (wie die Einschränkung der Familienversicherung) zum 1. Januar 2028 folgen.
Weitere und aktuelle Informationen können Sie der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, der Berichterstattung zur Gesundheitspolitik bei der Tagesschau und bei der Stiftung Gesundheitswissen entnehmen.
Wer noch in diesem Jahr in die PKV wechselt profitiert von der niedrigeren Jahresarbeitsgentgeltgrenze. Damit das möglich ist, muss die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV gekündigt werden. Der späteste Eintritt in die PKV ist der 1. Dezember 2026.
Damit dies fristgerecht möglich ist, muss Ihrer Krankenkasse die Kündigung spätestens bis zum 30. September 2026 vorliegen.