Betriebshaftpflicht­versicherung

  • umfassender Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Prüfung von Ansprüchen und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • individuelle Lösungen für jede Branche – passgenau und ohne Lücken
Eine junge Frau lehnt sich über einen Tisch mit Sägespänen, telefoniert und macht sich Notizen.

Eine der wichtigsten Versicherungen für Ihr Unternehmen

Warum ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Eine Elektrikerin mit Sicherheitsbrille und Helm untersucht die Elektronik eines Schaltkastens.

Schadensersatzansprüche greifen die Existenz an

Könnten Sie mit einem Schlag auf 275.000 Euro verzichten? So teuer kann es zum Beispiel für ein Elektrounternehmen werden, wenn Ihr Mitarbeiter aus Versehen die Steuerungselektronik einer Großdruckerei beschädigt. Für viele Kleingewerbe können bereits vier- bis fünfstellige Schadensummen ohne Schutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung existenzbedrohend sein.

Haftungsforderungen sind Zeitfresser

Im Falle einer Haftungsforderung müssen Sie sich mit der geschädigten Person auseinandersetzen oder die Rechtsverteidigung abklären. Damit Sie im Betrieb keine wertvolle Zeit verlieren, kümmert sich Ihre Betriebshaftpflichtversicherung um die Abwicklung: Sie prüft, ob Sie zu Schadenersatz verpflichtet sind, kommuniziert mit der geschädigten Person und reguliert den Schaden. Im Falle unberechtigter Ansprüche wehrt sie diese ab – notfalls auch gerichtlich.

Ein Mann sitzt in einem Café am Tisch und schreibt etwas auf einen Notizblock.

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

  • Alle, die ihr Unternehmen finanziell absichern wollen. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften in Deutschland sind streng geregelt. Auch kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadensersatzforderungen verursachen.
  • Egal, in welcher Branche Sie tätig sind. Fehlerhafte Dienstleistungen im Handwerk und Handel haben genauso finanzielle Folgen wie Lebensmittelvergiftungen in Hotels.
  • Auch für Freischaffende und Selbstständige sinnvoll. Hier ist vor allem eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll – eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die auf jeweilige Risiken des Berufs zugeschnitten ist. Beispiel: Sie arbeiten in der Wirtschaftsprüfung und Ihnen passiert ein Beratungsfehler.

 

Wichtig zu wissen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In bestimmten Fällen kann Sie allerdings vertraglich notwendig sein – beispielsweise, wenn Sie Geschäftsräume anmieten oder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Anders bei einer Berufshaftpflichtversicherung: Für bestimmte freischaffende Berufsgruppen ist sie Pflicht. Beispiele sind Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten, Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende.

Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung beginnen bereits bei wenigen hundert Euro im Jahr. Die genaue Zusammensetzung Ihres Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab: Branche, Umsatz, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen.

Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung – Was ist der Unterschied?

Eine Frau lächelt und hält eine Kaffeetasse in der Hand.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Freischaffende wie Ärztinnen und Ärzte, Steuerberatende oder Architektinnen und Architekten vor den Folgen beruflicher Fehler. Verursacht beispielsweise ein Arzt einen Behandlungsfehler, eine Anwältin einen Beratungsfehler oder ein Architekt einen Planungsfehler, springt die Versicherung ein und deckt die dadurch entstandenen Vermögensschäden. Oft sind auch Personen- und Sachschäden mitversichert oder können zusätzlich abgesichert werden. Die genauen Regelungen weichen nach Beruf und Bundesland ab.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen aller Art vor Schäden, die durch den Betrieb, Mitarbeitende, Betriebsmittel oder Produkte verursacht werden. Beispiele: Ein Kunde stürzt im Laden, ein Mitarbeitender beschädigt Kundeneigentum oder ein fehlerhaftes Produkt verursacht einen Schaden. Der Fokus liegt auf Personen- und Sachschäden.

Schnell-Check: Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung, wann nicht?


Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn
  • Sie einen Personenschaden verursachen: Die BHV zahlt die Kosten für eine ärztliche Behandlung, den Krankenhausaufenthalt sowie Schmerzensgeld und eventuelle Verdienstausfälle.

  • ein Sachschaden entsteht: Hier können Sie sich bei der Betriebshaftpflicht auf eine Schadensregulierung verlassen.

  • eine Kundin oder ein Kunde durch Ihren Fehler einen Produktionsausfall hat ein Vermögensschaden entsteht.

  • wenn Sie als Mieterin oder Mieter die Büroräume beschädigen. Die Betriebshaftpflicht deckt zum Beispiel Mietsachschäden durch Wasserrohrbruch.


Die Betriebshaftpflicht zahlt nicht, wenn
  • Sie Schäden an Ihrem Eigentum haben. Dafür brauchen Sie eine Inhalts- oder Gebäude­versicherung.

  • Sie einen Schaden absichtlich begehen. Vorsatz ist nicht mitversichert.

  • Sie einen Vertrag verletzen: Dadurch entstandene Strafen sind nicht abgedeckt.

  • Sie eine Straftat begangen haben oder Sie ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen müssen.

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Passgenaue Lösungen für jede Branche

Als starker Gewerbepartner kennen wir Branchenbedürfnisse und schneiden den Haftpflichtschutz individuell auf jeden Betrieb zu. Ihr Vorteil: keine Über- oder Unter­versicherung.
Wechselbonus

Upgrade bei Versicherungswechsel

Die Leistungen Ihrer Vor­versicherung bleiben automatisch bestehen. Als Bonus profitieren Sie automatisch von den Leistungen unserer Betriebshaftpflicht­versicherung.

Dynamische Selbstbeteiligung

Wenn Sie eine dynamische Selbstbeteiligung wählen und innerhalb von drei Jahren keinen Schaden melden, halbiert sich Ihre Selbstbeteiligung – nach weiteren drei Jahren sogar um weitere 50 %.

Die Tarife der Betriebshaftpflichtversicherung

Pur
Basis
Premium
Sonstige Tätigkeitsschäden inkl. Werkstattschäden, Datenlöschungs-/-neuordnungskosten und Schäden an überlassenen Sachen
100.000 € (Selbstbehalt 500 € für Werkstattschäden/überlassene Sachen)
Erweiterte Produkthaftpflicht für den Handel mit Erzeugnissen Dritter inkl. Schäden an Sachen im Eigentumsvorbehalt
Produktvermögensschäden 100.000 € (Selbstbehalt 250 €)
Produktvermögensschäden 100.000 € (Selbstbehalt 250 €)
Produktvermögensschäden 500.000 € inkl. Herstellung (Selbstbehalt 250 €)
Öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen Vermögensschäden aus versehentlicher Alarmauslösung
100.000 €
100.000 €
Schäden an Subunternehmerleistungen
100.000 € (Selbstbehalt 500 €)
Nebenberufliche Sachverständigentätigkeit
100.000 €
Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder (auch für gemietete Räume)
250.000 €
500.000 €
inkl. Folgeschäden bis 250.000 €
Arbeitsgeräten, -vorlagen, Werzeugen oder sonstigen Hilfsmitteln inkl. Abhandenkommen von Dokumenten Dritter
500.000 € (Selbstbehalt 500 €)
(Selbstbehalt 500 €)
Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) unbegrenzte Rückwärts-Versicherung und 3 Jahre Nachmeldefrist
100.000 €
250.000 €
3.000.000 €
Nachbesserungsbegleitschäden (inkl. Eigenleistung, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall)
500.000 € (Selbstbehalt 250 €)
Neuwertentschädigung (12 Monate)
bis 5.000 €
Rückrufkosten (Eigen-/Fremdrückruf ohne Kraft-/Luft-/Raumfahrzeuge und -teile)
100.000 € (Selbstbehalt 10 % min. 500 € max. 5.000 €)
= enthalten
= wählbar
= nicht enthalten / nicht wählbar
Enthalten: Mitversichert bis zur Höhe der gewählten Versicherungssummen, soweit keine Begrenzung angegeben ist.

Aus dem Unternehmensalltag

Darum lohnt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung

Ein junger Mann schraubt an einer Elektronikleiste.
Vertauschte Bauteile, hohe Kosten

Bernd Großkowski, Chef eines Elektrobetriebs, vertraut seinem Gesellen Tim die Wartung der Steuerungsanlage einer Druckerei an. Doch beim Austausch von Bauteilen passiert Tim ein folgenschwerer Fehler: Er verwechselt die Komponenten. Die Elektronik spielt verrückt, die Pressen tanzen Samba und die Druckwalzen sind beschädigt. Ob die noch zu retten sind? Eine Spezialfirma muss den Schaden zunächst begutachten: Die gesamte Anlage muss ausgewechselt werden. Gut, dass Bernd mit einer Betriebshaftpflicht­versicherung abgesichert ist. Denn auch kleine Fehler können große Folgen haben.

  • Wert der Anlage: 250.000 € 

  • Montagekosten: 25.000 €

  • Schadenkosten gesamt: 275.000 €

Eine Frau steht in ihrem Friseursalon und lächelt in die Kamera. Im Hintergrund bedient ein Mann einen Kunden.
Eine haarige Angelegenheit

Lena Kasumba liebt ihren Friseursalon. Die frisch vom Vermieter renovierten Räume sind ein Hingucker, besonders der edle Granitboden. Die Freude hält jedoch nur kurz an. Eines Morgens, Sarah stößt versehentlich die Stativ-Trockenhaube um und sie knallt direkt auf die glänzenden Fliesen. Die Oberfläche der Granitfliesen platzt ab. Mehrere Fliesen müssen ausgetauscht, der Boden neu versiegelt werden. Die Rechnung vom Vermieter landet prompt im Briefkasten. Lena schluckt. Zum Glück hat sie mit einer Betriebshaftpflicht vorgesorgt.

  • Reparaturkosten: 4.120 €

  • Neue Bodenfliesen inkl. Neu-Versiegelung des Bodens: 2.000 €

  • Schadenkosten gesamt: 6.120 €

Eine Frau steht in einem Modeladen und überprüft die Stoffqualität eines Pullovers am Ärmel.
Der verlorene Schlüssel

Endlich! Elin Aydins neue Boutique im City-Center ist eröffnet, die Einweihung war ein voller Erfolg. Stolz und glücklich schließt Elin am späten Abend die Tür zu ihrem kleinen Modeparadies ab. Doch im Auto kriegt sie einen Schreck: Ihr Schlüsselbund ist weg! Daran baumelt auch der Generalschlüssel, gut sichtbar mit dem Namen ihres Ladens markiert. Und nun? Der Sicherheitsdienst muss ran und die ganze Nacht das City-Center bewachen. Am nächsten Morgen kommt die nächste Hiobsbotschaft: Aus Sicherheitsgründen müssen alle Schlösser ausgetauscht und die Alarmanlage neu programmiert werden. Die Rechnung vom Center-Management lässt nicht lang auf sich warten. Doch Elins Eröffnungseuphorie bleibt ungetrübt. Denn sie hat rechtzeitig eine Betriebshaftpflicht­versicherung abgeschlossen, die ihre Kosten auffängt.

  • Sicherheitsdienst für City-Center: 3.700 €

  • Austausch Schließzylinder inkl. Neu-Programmierung der Alarmanlage: 6.205 €

  • Schadenkosten gesamt: 9.905 €

Ein Mann mit Schutzbrille und Ohrenschützer pustet Sägespäne von einer Holzlatte.
Ungeahnte Stolperfallen

Michael Mehringer, Inhaber einer Schreinerei, hat einen schlechten Tag: Seine Mitarbeiterin Lea ist krank und eine Lieferung trifft zu früh ein. Überall stapeln sich Kisten und Holzmaterial. Im Gewusel des Tagesgeschäfts bleibt eine Kabeltrommel mitten im Gang stehen. Ausgerechnet Stammkunde Klaus Bleidick stolpert darüber und bricht sich den Oberschenkelhals. Ein Albtraum! Zum Glück hat Klaus vorgesorgt. Seine Betriebshaftpflicht­versicherung übernimmt alle Behandlungskosten. So kann Klaus gesund werden und Michael bleibt von einem finanziellen Schaden verschont.

  • Behandlungs- und Heilbehandlungskosten, Reha-Kosten und Schmerzensgeld: 33.330 €

  • Gewinnausfall und Ersatzkraft für Klaus: 10.550 €

  • Schadenkosten gesamt: 43.880 €

Ein Mann mit Kochschürze lehnt an einer Restauranttheke und lächelt in die Kamera.
Das verkorkste Firmenjubiläum

Julian Petrovics uriges Fischrestaurant gehört zu den besten Adressen der Stadt. Deswegen feiern auch die Inhaber einer erfolgreichen Werbeagentur ihr 25-jähriges Jubiläum bei ihm. Beim Servieren eines Pfannengerichts verliert seine Mitarbeiterin die Balance und stürzt. Die Pfanne samt Inhalt landet im Schoß einer Gästin. Nicht nur das Designer-Seidenkleid ist dahin. Die Frau erleidet durch das heiße Fett und die Pfanne schwere Verbrennungen an den Oberschenkeln. Sie ist einen Monat lang arbeitsunfähig und hat viele Folgebehandlungen. Julian hat ein schlechtes Gewissen, doch zum Glück muss er keinen finanziellen Ruin fürchten. Die Betriebshaftpflicht deckt die Schadenkosten. 

  • Behandlungskosten, Heilmittelkosten und Schmerzensgeld: 10.950 €

  • Kosten für Ersatzkraft in der Werbeagentur: 7.800 €

  • Schadenkosten gesamt: 18.750 €

Wie hoch sollte meine Deckungssumme sein?

  • Deckungssumme an Risiko für Ihr Unternehmen anpassen. Als Orientierungspunkt empfehlen wir mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Millionen für Vermögensschäden. Für größere Unternehmen und risikoreiche Branchen wie das Baugewerbe können höhere Summen ab 10 Millionen Euro sinnvoll sein.
  • Individuelle Faktoren beachten. Grundsätzlich gibt es keine pauschale Antwort zur Deckungssumme. Sie hängt zum Beispiel von Faktoren wie Branche und Tätigkeit oder Unternehmensgröße ab. Es spielt außerdem eine Rolle, ob ihr Unternehmen im Ausland tätig ist oder ob Auftraggeber vertraglich eine Mindestdeckungssumme fordern.
  • Unterversicherung vermeiden. Fällt Ihre Deckungssumme zu niedrig aus, müssen Sie im Schadenfall bei einem Haftungsanspruch die Kostendifferenz zur Schadenhöhe selbst zahlen. Rechnen Sie im Zweifelsfall lieber mit einer höheren Deckungssumme – die Mehrkosten sind im Vergleich zum potenziellen Risiko gering.

Fragen und Antworten zur Betriebshaftpflichtversicherung

Nein. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in Deutschland für Gewerbe keine Pflicht. Allerdings kann sie vertraglich vorgeschrieben sein, zum Beispiel beim Anmieten von Geschäftsräumen oder bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Bestimmte Berufsgruppen sind allerdings verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist auf die speziellen Risiken des Berufs zugeschnitten, zum Beispiel für:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Tierärztinnen und Tierärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare oder Patentanwältinnen und Patentanwälte
  • Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende

Schließen Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung am besten sofort ab, sobald Sie Ihr Unternehmen starten. So sind Sie von Beginn an vor unvorhersehbaren Risiken abgesichert.

Der Unterschied zwischen einer Berufs- und einer Betriebshaftpflichtversicherung liegt darin, für wen sie Schäden abdeckt:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung sichert sie finanziell ab, wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit anderen einen Schaden zufügen. Sie deckt also Schäden, die durch Fehlberatung, Fahrlässigkeit oder Versehen im Rahmen der beruflichen Leistung entstehen. Typische Beispiele sind Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten oder Beratende.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt das Unternehmen vor Schäden, die durch den Betrieb an Dritten entstehen. Das können Personen- oder Sachschäden sein, die durch Mitarbeitende oder Sie selbst verursacht werden. Beispiele sind ein Kunde, der im Geschäft ausrutscht und sich verletzt, oder ein Mitarbeitender, der beim Kunden versehentlich einen teuren Gegenstand beschädigt.

Kurz gesagt: Die Berufshaftpflicht schützt vor Schäden durch fehlerhafte Dienstleistung, die Betriebshaftpflicht vor Schäden durch den Betrieb oder Mitarbeitende selbst. Für manche Berufe ist eine doppelte Absicherung sinnvoll. Lassen Sie sich hierzu ausführlich beraten.

Personenschäden betreffen die Gesundheit sowie das körperliche und geistige Wohlbefinden eines Menschen. Wenn sich beispielsweise eine Kundin oder ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt, können Behandlungskosten, Schmerzengeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen und weitere Kosten anfallen. Beispiele: Knochenbrüche, Schnittwunden, Verbrennungen oder Gehirnerschütterungen.

Sachschäden entstehen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden Kundeneigentum oder gemietete Geräte und Werkzeuge versehentlich beschädigen oder zerstören. Sie führen zu Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten oder Wertminderungen.

Vermögensschäden ziehen finanzielle Verluste für Kundinnen und Kunden oder andere Unternehmen nach sich, die ausgeglichen werden müssen. Dabei unterscheiden Versicherer zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Der Unterschied:

  • Ein unechter Vermögensschaden entsteht als Folge eines Personen- und Sachschadens. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Gutachter- oder Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall anfallen.
  • Ein echter Vermögensschaden entsteht direkt durch eine unerlaubte Handlung, ohne dass dabei eine Person oder Sache beschädigt wird. Beispiel: Eine Kundin oder ein Kunde verliert durch die fehlerhafte Beratung eines Anlageberatenden viel Geld. 

Nicht alle Versicherer decken echte Vermögensschäden ab. Dafür benötigt man eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA sind auch unechte Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Nein. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Personen- Sach- oder Vermögensschäden ab, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden versehentlich anderen zufügen. 

Sie greift also nicht bei Schäden an Ihrem Eigentum. Dafür benötigen Sie eine Inhaltsversicherung  oder eine Gebäudeversicherung

Definitiv! Auch in kleineren Betrieben können schnell Unachtsamkeiten passieren, die hohen Schadenssummen zur Folge haben. Insbesondere bei geringen Umsätzen kann ein Haftungsanspruch mit Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe schnell Ihre unternehmerische Existenz bedrohen. Das Risiko sollten Sie nicht eingehen. 

Ja. In einer Betriebshaftpflichtversicherung sind nicht nur Schäden versichert, die Sie persönlich verursachen. Falls Ihren Mitarbeitenden bei Ihrer Arbeit  Fehler unterlaufen, sind daraus resultierende Schadensersatzkosten ebenfalls durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Wichtige Versicherungen neben der Betriebshaftpflicht

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