Reiserücktritts­versicherung

  • komplette Erstattung von Stornokosten ohne Eigenanteil
  • Übernahme von Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt
  • Reiseabbruchversicherung inklusive
Eine Mutter küsst ihre Teenager-Tochter am Strand, während beide in einer Decke eingewickelt sind.

Lieber auf gepackten Koffern als auf Reisekosten sitzen

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude steigt. Doch was ist, wenn etwas dazwischenkommt? Mit unserer Reiserücktrittsversicherung sehen Sie der schönsten Zeit des Jahres entspannt entgegen. Sie schützt bei unvorhergesehenen Ereignissen vor der Reise und sogar bei Reiseabbruch: weltweit und günstig, für einzelne Reisen oder zum Jahrestarif, für Singles, Paare und Familien. So bleiben Sie höchstens auf den gepackten Koffern sitzen, aber nicht auf Ihren Kosten.

Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

Übernahme von Mehrkosten bei Verspätung

Flugzeug verpasst wegen Zugverspätung? Wir übernehmen die Mehrkosten, wenn Ihre An- oder Weiterreise nicht planmäßig läuft. 

Top-Vorteil

Hunde und Katzen sind mitversichert

Ihr treuer Begleiter auf vier Pfoten soll mitreisen, wird aber kurzfristig schwer krank? Hunde und Katzen sind in der Reiserücktrittsversicherung ebenfalls mitversichert.

Kein Eigenanteil

Wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, haben Sie keine Selbstbeteiligung: Sie zahlen also keinen Cent dazu.

Hilfe rund um die Uhr

Unser Notfall-Telefon ist weltweit 24 Stunden erreichbar und organisiert bei Verspätung Ihre Weiterreise oder bei Krankheit Ihre Rückreise. 

Was kostet die Reiserücktrittsversicherung?

Das hängt von Ihrer Reise ab: Wo machen Sie Urlaub? Wie lang und mit wem  sind Sie unterwegs? Wie teuer ist die Reise? Brauchen Sie die Reiserücktrittsversicherung nur einmalig für eine Reise innerhalb eines Jahres oder fahren Sie öfter in den Urlaub? Bei uns geht’s ab 58,30 Euro pro Jahr los. Mit wenigen Angaben erfahren Sie im Online-Antrag Ihren Beitrag.

Darum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll

  • Urlaubsträume platzen kurzfristig: Reisewillige erkranken schwer, erleiden einen schweren Unfall, oder ein Wohnungseinbruch macht die Abreise oder die Fortsetzung des Urlaubs unmöglich. Ohne Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung fallen hohe Stornokosten für Unterkunft, Flug oder Zug an.

  • Absicherung im Notfall, auch wenn andere betroffen sind: Der Reiserücktrittsschutz greift auch dann, wenn nicht Sie als versicherte Person von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen sind: beispielsweise, wenn ein Familienmitglied eine Blinddarmentzündung hat oder Sie einen Trauerfall in der Familie haben.

  • Schutz für Familien und Gruppen: Wenn eine Person schwer erkrankt oder aus anderen versicherten Gründen ausfällt, möchten die anderen womöglich auch nicht verreisen. Ob Paar, Familie oder Freundesgruppe – eine Reiserücktrittsversicherung ist daher für alle Reisende sinnvoll.

Ein Tourist steht auf dem Bürgersteig einer großen Straße und hält sein Handy in der Hand.

Die Reiserücktrittsversicherung greift zum Beispiel, wenn …

Reiseabbruch

… Sie bereits im Urlaub sind und die Reise zum Beispiel wegen schweren Krankheit oder eines schweren Unfalls abbrechen müssen. Die Mehrkosten bekommen Sie erstattet.

Verspätung

… Ihre Anreise nicht so verläuft wie geplant – zum Beispiel, weil ein Zug oder Flug ausgefallen ist und Sie den Anschluss verpasst haben.

Schwangerschaft

… Sie ein Kind erwarten und unvorhersehbare Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, die eine Reise unmöglich machen.

Arbeitsplatzwechsel

… unerwartet die Kündigung ins Haus flattert oder Sie den Job wechseln müssen und wegen der Probezeit nicht reisen können.

Schaden an Wohnung oder Haus

… Sie zum Beispiel wegen eines Wasserrohrbruchs, Einbruchs oder Brands Ihre Reise nicht antreten können, weil Sie den Schaden beheben müssen.

Todesfall

… Sie nicht reisen können, weil eine Angehörige oder ein Angehöriger (zum Beispiel Eltern, Partnerin oder Partner) gestorben ist.

Diese Ereignisse sichert die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls ab:

  • Impfunverträglichkeit

  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung (die Nachprüfung muss unerwartet während oder bis zu 14 Tage nach Reiseende stattfinden)

  • Unerwartete gerichtliche Ladung

  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers 

  • Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben

  • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken

  • Diebstahl von Reisedokumenten

Tarifübersicht der Reisrücktrittsversicherung

1.000 €
pro Reise
2.500 €
pro Reise
5.000 €
pro Reise

Aus dem Leben gegriffen

Zwei Frauen sitzen auf dem Sofa vor der Couch und trinken aus einer Tasse.

Rohrbruch statt Rafting

Bei Karla Winkelmann und Olga Ustinova könnte es nicht besser laufen: Sie sind frisch zusammengezogen. Nun freut sich das Paar auf den Urlaub: An der Algarve-Küste wollen die Rafting-Fans einen Sportreise machen. Zwei Tage vor Abflug steht die ganze Wohnung steht unter Wasser. Rohrbruch! Karla und Olga müssen sich um Handwerker kümmern und können die aufwendige Reparatur nicht aus dem Urlaub koordinieren. Zum Glück haben sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen: Sie zahlt die kompletten Stornokosten.

  • Geplante Reisedauer: 10 Tage

  • Reisekosten: 2.500 Euro

  • Beitragsbeispiel: 114 Euro für zwei Erwachsene im Jahrestarif

Young couple taking a selfie using a mobile phone  outdoors

Wenn Liebe durch den Magen geht

Stella und Francesco Gottlieb sind frisch verheiratet – in die Flitterwochen geht’s nach Kuba. Doch bereits am dritten Abend grummelt Stellas Magen. Leider liegt es nicht an den Schmetterlingen im Bauch – sie hat sich einen schweren Infekt eingefangen: Sie muss in Havanna zum Arzt. Trotz Medikamenten verschlechtert sich ihr Zustand. Tom und Stella müssen die Reise abbrechen. Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Umbuchungskosten für Flug und Hotel.

  • Geplante Reisedauer: 21 Tage

  • Reisekosten: 4.000 Euro

  • Beitragsbeispiel: 148 Euro für zwei Erwachsene im Jahrestarif

Dann sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen

Urlaub gebucht? Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung ab besten zeitnah ab – denn das ist nur bis 30 Tage vor Antritt der Reise möglich.

Für Last-Minute-Urlaubende geht es auch kurzfristig: Hier sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung sofort abschließen, spätestens jedoch am dritten Werktag nach der Buchung. Gut zu wissen: Entscheidend ist das Datum Ihrer Buchungsbestätigung.

Überblick: Wann greift die Reiserücktrittsversicherung und wann die Reiseabbruchversicherung?
Die Infografik erklärt den Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung anhand eines Zeitstrahls einer Reise. Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Beginn der Reise, wenn man die Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kann. Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt oder bei Last-Minute-Reisen spätestens am dritten Werktag nach der Buchung, aber immer vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Die Reiseabbruchversicherung greift während oder nach dem Reisebeginn, wenn man die Reise abbrechen oder unterbrechen muss. Der Zeitraum beginnt mit dem Start der Reise und endet mit der Rückkehr. Die Versicherung deckt auch verspätete Weiter- oder Rückreisen ab.

Schnell-Check: Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?


Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten bei:

  • unerwarteter schwerer Erkrankung

  • Tod, schwerer Verletzung

  • Schwangerschaft bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft

  • Impfunverträglichkeit

  • Bruch von Prothesen oder unerwarteter Lockerung von implantierten Gelenken

  • unerwartetem Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Gewebe

  • unerwartetem Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers

  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat einer dritten Person

  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber

  • unerwarteter Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die Arbeitslosigkeit bei der Reisebuchung bestand

  • Verpassen des versicherten Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden bei An- oder Rückreise

  • Fahruntauglichkeit des auf der Hin- oder Rückreise geführten Kraftfahrzeuges infolge eines Verkehrsunfalles oder einer Panne

  • Wiederholung einer nicht-bestandenen Prüfung

  • Versäumen des Anschlussfluges wegen Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden während der Weiterreise

  • außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung der Reise

  • Elementarereignis/ Naturkatastrophe während der Reise


Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei:

  • bestehende Erkrankungen und deren unerwartete Verschlechterung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise bzw. Versicherung behandelt wurden

  • Suchterkrankungen

  • auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen (z. B. absichtliche Selbstverletzung)

  • vorsätzlich herbeigeführten Schäden

  • Vermittlungsentgelten, die der Reisevermittler wegen der Stornierung der Reise beansprucht

  • Kosten für eine stornierte oder abgebrochene Reise aus einem der nicht versicherten Gründe

  • Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen oder Bergung bei Panne oder Unfall sowie Schäden am Fahrzeug durch Unfall oder Panne

  • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Gefahrumstände, vor denen das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Einreise in das jeweilige Gebiet gewarnt hat (Versicherungsschutz besteht maximal 14 Tage, wenn das Auswärtige Amt erst nach Einreise der versicherten Person in das Gebiet warnt)

  • Expeditionen

Reiserücktrittsversicherung in fünf Minuten online abschließen

Für den Online-Abschluss brauchen wir nur wenige Angaben: Reisebeginn, Dauer des Urlaubs, Datum der Buchungsbestätigung, Höhe der Reisekosten und Reiseland.

Unser Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt bis zum Abschluss. Ihre Vertragsunterlagen schicken wir Ihnen im Anschluss zu.

Sie wünschen eine ausführliche Beratung? Hinterlassen Sie einfach Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen zurück.

Fragen und Antworten

Damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine Reisekrankenversicherung und gegebenenfalls eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Besonders praktisch für den Rundum-Schutz sind unsere Komplettpakete Reiseversicherung zum günstigen Preis.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen (zum Beispiel Erkrankung) nicht antreten können. Sie deckt auch Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Pläne ändern müssen, und entstehende Mehrkosten, falls Sie Ihre Reise erst später antreten können.

 

Eine Reiseabbruchversicherung schützt im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen während der Urlaubsreise – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Reise wegen einer Krankheit oder eines Unfalls abbrechen müssen. Die Versicherung übernimmt daraus entstehende Kosten wie Rückreise- oder Stornierungskosten. Bei SIGNAL IDUNA ist die Reiseabbruchversicherung bereits in der Reiserücktrittsversicherung enthalten.

Dieser Begriff ist ein Synonym für die Reiserücktrittsversicherung. Sie zahlt Stornokosten, wenn Sie Ihren Urlaub aus einem versicherten Grund nicht antreten können.

Ja, das ist problemlos möglich, solange der Abschluss vor Reiseantritt erfolgt. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, müssen Sie die Versicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung abschließen. In allen anderen Fällen gilt die reguläre Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt.

Ja – und das ist sogar empfehlenswert, wenn Sie häufiger verreisen. Der Jahrestarif lohnt sich oft schon ab zwei Reisen pro Jahr. Er schließt alle privaten Reisen bis zu 65 Tagen und alle dienstlichen Reisen bis zu 10 Tagen ein. Bei längeren privaten Reisen besteht der Versicherungsschutz allerdings nur für die ersten 65 Tage. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jährlich, sodass Sie dauerhaft einen guten Schutz genießen und nicht an den neuen Abschluss denken müssen.

Ja – mit nur einem Abschluss ist die ganze Familie günstig geschützt. Mitversichert sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Bei SIGNAL IDUNA profitieren Familien von besonderen Rabatten und speziellen Leistungen. Wir leisten auch:

  • für Schulkinder und Studierende: bei Wiederholung einer nicht bestandenen Schul- oder Universitätsprüfung
  • bei Klassenfahrten: im Falle von Nicht-Versetzung oder Schulwechsel
  • bei Familienzuwachs: im Falle von Schwangerschaft und unerwarteter Adoption
  • bei Scheidung

Übrigens: Wenn Sie mit einer befreundeten Familie verreisen und beide Familien ihre Reise versichern, sind Sie und Ihre Freunde mit unserer Reiserücktrittsversicherung auch untereinander versichert.

Ja. In nur einem Vertrag können Sie unverheiratete, in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) beitragsfrei mitversichern – bis zum 25. Lebensjahr. Ob Einmal- oder Jahresabschluss: Bis zu sieben Kinder können eingeschlossen werden.  

Ja, die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn eine Risikoperson von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen ist. Als Risikopersonen gelten

  • Angehörige der versicherten Person (Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner bzw. Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Großeltern sowie Schwägerinnen und Schwäger, im Todesfall auch Tanten, Onkel, Neffen und Nichten)
  • Betreuungspersonen
  • diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, sowie deren Familie (Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner).

Am besten schließen Sie den Versicherungsvertrag gleich bei Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch 30 Tage, bevor Sie die Reise antreten. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn müssen Sie die Versicherung direkt bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch am dritten Tag danach abschließen. Der Abschluss muss in jedem Fall vor Reiseantritt erfolgen.

Selbstbehalt bedeutet, dass Sie sich im Schadenfall an den Kosten beteiligen müssen bzw. auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Mit SIGNAL IDUNA kann Ihnen das nicht passieren: Bei der Reiserücktrittsversicherung verzichten wir auf den Selbstbehalt.

In Pandemiezeiten reist das Risiko einer Corona-Infektion stets mit. Auch eine Erkrankung im Vorfeld kann die Urlaubspläne durchkreuzen. SIGNAL IDUNA bietet Ihnen als Extra bei der Reiserücktrittsversicherung einen inkludierten Zusatzschutz rund um Corona.

Der Baustein Corona-Protect versichert die folgenden Ereignisse und übernimmt die entstandenen Kosten bei:

  • Verdacht auf eine Infektion (Nachweis durch einen positiven Schnelltest, erstellt durch ein zugelassenes Testzentrum)

  • Diagnose einer Covid-19-Infektion

  • behördlich angeordneter, persönlicher/häuslicher Quarantäne (auch Isolation)

  • Verweigerung des Boarding, der Beförderung oder des Betretens eines Mietobjekts (zum Beispiel wegen erhöhter Temperatur)

Gut zu wissen: Corona-Protect leistet nicht nur für die versicherte Person selbst, sondern auch für mitreisende und nicht mitreisende Familienangehörige. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person reiseunfähig ist.

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