Dienstunfähigkeits­versicherung

  • Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
  • Monatliche Rente
Ein junger Geschäftsmann macht eine Pause an seinem Schreibtisch im Büro.
Das finden Sie hier:

Beamte üben eine abwechslungsreiche Tätigkeit aus und tragen Verantwortung – z.B. als Polizist(in), Feuerwehrmann/-frau oder Lehrer(in). Sie schaffen mit Ihrer Arbeitskraft die finanzielle Grundlage für Ihren Lebensstandard und den ihrer Familie. Doch was passiert mit Wohnung, Urlaub, Freizeit oder Ihren persönlichen Träumen, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig werden und Ihre regelmäßigen Bezüge plötzlich wegbrechen? Schützen Sie sich vor diesem finanziellen Risiko mit unserer Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung

Teildienstunfähigkeit: Zusätzlich absicherbar mit Leistungen bereits ab 20% Arbeitsreduzierung
Automatische jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung durch Einschluss einer Dynamik.
Optionale Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr)

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienstunfähigkeits­versicherung ist für jeden Beamten wichtig – denn tatsächlich erreicht jeder fünfte Beamte die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht. Die gesetzliche Versorgung bei Verlust der Arbeitskraft ist nur eine Grundabsicherung. Zunächst erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum weiterhin Ihre Besoldung. Stellt der Amtsarzt nach Ablauf dieses Zeitraums Ihre dauerhafte Dienstunfähigkeit fest, werden Beamte entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Der Beamtenstatus und die Ursache der Dienstunfähigkeit sind für die Versorgungsansprüche von entscheidender Bedeutung!

 

Beamte auf Widerruf

Kommt es während der Ausbildung, als Beamter auf Widerruf, zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung, haben Beamte keinerlei Versorgungsanspruch. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert.

 

Beamte auf Probe

Auch direkt nach der Ausbildung, als Beamter auf Probe, erhalten Beamte idR noch kein Ruhegehalt. Gerade die häufigste Ursache für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Freizeitunfall – führt dann immer noch zu einer Entlassung ohne Versorgungsansprüche. Nur bei einer Dienstbeschädigung werden sie in den Ruhestand versetzt und bekommen ein Ruhegehalt.

 

Beamte auf Lebenszeit

Nach der Lebenszeitverbeamtung wird bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt gezahlt. Für dienstjunge Beamte gilt dies allerdings mit der Einschränkung, dass bei einem Freizeitunfall oder einer Krankheit die fünfjährige Wartezeit erfüllt sein muss. Anderenfalls werden sie ohne Versorgungsanspruch entlassen. Bei einer Dienstbeschädigung gilt die Wartezeit immer als erfüllt. Ist die fünfjährige Wartezeit erfüllt, haben Beamte auf Lebenszeit einen sog. Mindestversorgungsanspruch. Dieser ist aber nur eine Basisabsicherung. Erst wenn viele Dienstjahre zurückgelegt sind (idR mehr als 15) übersteigt das erdiente Ruhegehalt die Mindestversorgung, erreicht aber nicht mehr als ca. 70% der letzten Dienstbezüge.

Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung trägt im Fall der Fälle entscheidend dazu bei, Ihr Einkommen zu schützen und Ihren Lebensstandard zu erhalten.

Dabei gilt: je früher, desto besser. Gegen das am Anfang Ihrer Laufbahn besonders hohe finanzielle Risiko der Dienstunfähigkeit können Sie sich mit langfristig niedrigen Beiträgen absichern. Unser Leistungsversprechen: Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit die volle vereinbarte Rente.

Fragen und Antworten

Eine Anordnung des Dienstherrn zur Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. In den meisten Fällen von Dienstunfähigkeit liegt keine Erwerbsunfähigkeit nach den Regelungen der gesetzlichen Renten­versicherung vor. Diese setzt voraus, dass die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist. Eine Dienstunfähigkeit, wegen der ein Beamter eine bestimmte Aufgabe nicht mehr erfüllen kann, wird oft schon früher attestiert. Dienstunfähigkeit bedeutet auch nicht automatisch Berufsunfähigkeit i.S.d. Versicherungsbedingungen und der Versicherte erhält keine Leistungen aus einer privaten BU-Versicherung.

Die häufigsten Ursachen von Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen an Skelett- und Bewegungsapparat und Krebs. Jeder fünfte Beschäftigte wird berufs- oder dienstunfähig – das zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, auch ohne spezielle Risiken von diesem Schicksal getroffen zu werden.

Im Durchschnitt tritt eine Dienstunfähigkeit bei Frauen mit 46, bei Männern mit 48 Jahren ein, also deutlich vor der Alterspension. Es müssen also im Schnitt rund 20 Jahre überbrückt werden, in denen das Einkommen fehlt. Außerdem: Gerade bei Dienstanfängern besteht in den ersten fünf Jahren keine staatliche Absicherung.

Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit in der Regel kein Ruhegehalt und werden entlassen. In der Regel haben sie keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente und auch aus der Arbeitslosen­versicherung besteht kein Anspruch. Für Beamte auf Lebenszeit gilt: Die bei Dienstunfähigkeit gezahlte Pension hängt vom Dienstalter ab und es wird eine finanzielle Lücke entstehen, die sich lebenslang auswirkt, denn die Pension bei DU bleibt auch im Alter unverändert.

Die Art der Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte im Ernstfall entscheidend. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass ein Beamter infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder auch wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen.

 

Mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt, d.h. bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit (aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines amtsärztlichen Gutachtens) als Berufsunfähigkeit. „Unvollständig“ ist die Klausel, wenn nur die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. (Hier besteht nur Versicherungsschutz für Beamte auf Lebenszeit). Eine „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel liegt vor, wenn das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit beim Beamten vom Versicherer nach der Berufsunfähigkeitsdefinition (Krankheit, Körperverletzung, ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall) beurteilt wird.  

 

Eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bedeutet also, dass der Versicherer bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit immer an das amtsärztlich Zeugnis oder amtsärztliche Gutachten gebunden ist und kein eigenes Prüfungsrecht hat.

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