Der Tarifvertrag gilt für Angestellte, gewerbliche Beschäftigte, saisonal beschäftigte Personen, Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende und sieht einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 240 Euro jährlich vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Auszubildende nur dann, wenn sie zusätzlich freiwillig Entgelt umwandeln. Ausgenommen sind nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte, gesetzliche Vertreter juristischer Personen und leitende Angestellte.
Der Anspruch entsteht nicht sofort mit Eintritt in das Unternehmen. Die beschäftigte Person muss eine Wartezeit erfüllen:
- Mindestens 2 Jahre ununterbrochen dem Unternehmen angehören.
- Wenn bereits eine hogarente oder hogarenteplus aus einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis besteht, entsteht der Anspruch bereits nach einem Jahr.
- Wird freiwillig zusätzlich Entgelt umgewandelt (mindestens 120 Euro im Jahr), entsteht der Anspruch mit der Entgeltumwandlung, frühestens nach 6 Monaten