Vollkasko

  • umfassender Rundum-Schutz für Ihr Auto
  • Erstattung des Neu-/Kaufwerts bis zu 36 Monate*
  • Schäden durch eigenes Verschulden und Vandalismus abgesichert
Handsome young businessman in full suit smiling while driving a new car. View from behind.

Vollkasko: Der beste Schutz für Ihr Auto

Sorglos einsteigen, entspannt ankommen: Dafür bietet die Vollkaskoversicherung optimale Voraussetzungen. Falls Sie einen Unfall verursachen, deckt sie die Reparaturkosten an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie bewahrt den Wert Ihres Neuwagens oder geliebten Oldtimers und springt ein bei Schäden durch Unwetter sowie Vandalismus. Und: Führerschein-Neulinge fahren mit der Vollkasko stets auf Nummer sicher.

Vorteile der Vollkaskoversicherung

Top-Service in Partnerwerkstätten

Unsere zahlreichen Partnerwerkstätten bieten Ihnen viele Extras – vom 24 h-Abschleppdienst bis zur Sechs-Jahres-Garantie auf die Reparatur.

Schutz bei grober Fahrlässigkeit

Rote Ampel übersehen? Selbst bei grober Fahrlässigkeit** genießen Sie bei SIGNAL IDUNA die vollen Leistungen.

Eigentum mitversichert

Das eigene E-Bike umgefahren? Unsere Produkt-Linie „Premium“ deckt nicht nur den Schaden an Ihrem Fahrzeug, sondern auch an Ihrem sonstigen Eigentum ab (Eigenschaden) – bis zu 100.000 Euro.

Vollkasko – was heißt das?

Mehr Schutz geht nicht

Wer ein Fahrzeug hält, braucht in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt allerdings nur für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen. Die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Teilkasko oder Vollkasko können Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz freiwillig erweitern – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

 

Die Teilkasko springt bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel oder Wildunfall ein. Die Vollkasko deckt diese ebenfalls ab und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Sie sichert Ihr Fahrzeug zudem gegen Schäden durch Fahrerflucht und Vandalismus ab.

 

Die Vollkaskoversicherung schützt Sie folglich vor wesentlich mehr Risiken als jede andere Kfz-Versicherung. Hier zwei Beispiele:

Beispiel 1: Missgeschick beim Parken

Sie fahren ein neues Auto und sind mit den Abmessungen noch nicht ganz vertraut. Beim Einparken streifen Sie ein abgestelltes Fahrzeug. Ihre Kfz-Haftpflicht bezahlt die Reparatur des beschädigten Autos. Doch auch Ihr Wagen hat tiefe Schrammen, sodass Sie zwei Türen lackieren lassen müssen. Zum Glück trägt die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten!

Beispiel 2: Bedienfehler an der Ladestation

Durch einen ärgerlichen Bedienfehler beschädigen Sie beim Laden Ihres E-Autos den Akku. Er muss komplett ausgetauscht werden. Weder Kfz-Haftpflicht noch Teilkasko kommen für diesen selbst verschuldeten Schaden auf. Gut, dass Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben: Sie erstattet die Kosten für den neuen Akku.

Leistungen von Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Basisschutz oder Rundum-sorglos-Paket? Wie Sie sich und Ihr Fahrzeug absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Kaskoversicherungen erweitern die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Sie gewährleisten, dass im Schadenfall auch Ihr eigenes Fahrzeug und Sie selbst vor hohen Folgekosten geschützt sind. Hier erfahren Sie, welche Leistungen die unterschiedlichen Versicherungen abdecken.

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie sorgt dafür, dass die von Ihnen geschädigte Person nicht auf ihren Kosten sitzenbleibt, und schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen. Die Pflichtversicherung kommt auf für Schäden, die Sie Dritten zufügen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Wichtig: Schäden, die Ihnen selbst entstanden sind, ersetzt die Kfz-Haftpflicht nicht.

Teilkasko

Die Teilkasko ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung (Diebstahl und Raub)
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch oder Berg- und Dachlawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art (je nach Tarif)
  • Kurzschluss an der Verkabelung (ohne Folgeschäden)
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen inkl. Folgeschäden am Fahrzeug (je nach Tarif)
  • Fährüberfahrt (z. B. mit dem Wohnmobil)

Vollkasko

Die Vollkasko versichert

  • alle Schadenereignisse der Teilkasko
  • Unfallschäden, unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat
  • mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
  • in der Produkt-Linie Premium zusätzlich:
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
  • selbstverschuldete Totalschäden
  • Eigenschäden am Eigentum (z. B. Garagentor, Zaun, Fahrrad)
  • Elektro- und Hybridfahrzeuge (Elektropaket)

Auf einen Blick: Leistungsvergleich

Basis
Premium
Kfz-Haftpflicht
Deckungssumme je Schadenfall
100 Mio. Euro Pauschaldeckung
100 Mio. Euro Pauschaldeckung
Teilkasko
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge
12 Monate
24 Monate
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
12 Monate
24 Monate
Sonderzubehör unbegrenzt mitversichert (Motortuning bis zu 10.000 Euro)
Genereller Verzicht auf den Abzug „neu für alt“ bei vollständiger, fachgerechter Reparatur
Tierbiss-Schäden an Dämmmatten, Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten
Mit Erweiterung auf Folgeschäden bis zu 5.000 Euro
Schäden durch Dachlawinen (zusätzlich zu Berglawinen, Erdrutsch, Muren, Erdbeben und Vulkanausbruch)
Fährrisiko
Übernahme von Entsorgungskosten bei Totalschaden
Nach Totalschaden: Übernahme der Ab- und Anmeldekosten bis zu 150 Euro und der Überführungskosten des fabrikneuen Pkw bis zu 1.000 Euro
Nach Glasbruch: Erstattung der Umwelt- und Feinstaubplaketten sowie Vignetten
Vollkasko (inkl. Teilkasko)
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
Eigenschäden bis zu 100.000 Euro je Schadenfall (SB 500 Euro)
Erweiterte Leistungen für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge
Totalschadenschutz: Mietwagen, Gebrauchtwagencheck, Taxifahrt und Ab- und Anmeldekostenerstattung

Leistungsbeispiele für Ihren Versicherungsschutz

In welchen Fällen und für wen ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll? Anhand der folgenden Beispiele können Sie prüfen, ob sich der Extra-Schutz für Sie lohnt.

Für den Sommerurlaub mit der Familie ist Ihnen keine Fahrt zu weit? Mit der Vollkasko sind Sie gut beraten: Denn wer viel unterwegs ist, trägt ein höheres Unfallrisiko.
Nach mehreren Pannen und viel Ärger mit Ihrem alten Auto haben Sie sich einen Neuwagen gekauft. Die Vollkasko hilft, den Wert zu erhalten und springt für Reparaturkosten ein.
Mit Herzblut hegen und pflegen Sie Ihren Oldtimer. Jede Reparatur ist kostspielig, denn es ist nicht einfach, ein beschädigtes Teil zu ersetzen. Daher zahlt sich der Extra-Schutz der Vollkasko aus.
Bei einem Unfall schlittern Sie gegen die Leitplanke. Ihnen geschieht nichts, doch am Auto entsteht ein Totalschaden. Die Vollkasko leistet Schadenersatz und schützt Sie vor finanziellen Verlusten.
Auf der ersten großen Urlaubsreise, wird Ihr neuer Kombi eines Nachts gestohlen. Zum Glück erstattet die Vollkaskoversicherung in der Produkt-Linie Premium den Neuwert des Wagens.
Laut Statistik ist das Unfallrisiko bei Führerschein-Neulingen besonders groß. Eine Vollkaskoversicherung schützt Sie und Ihren Nachwuchs zumindest vor finanziellen Schäden.

Wie lange ist eine Vollkasko sinnvoll?

Wie lange sich eine Vollkaskoversicherung für Ihr Auto lohnt, hängt vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab. Denn diese Variante ist meist teurer als die Teilkasko – außer Sie haben in der Vollkasko eine sehr günstige Schadenfreiheitsklasse. Meist ist eine Vollkasko sinnvoll, solange …

  • … Ihr Auto recht neu oder neuwertig ist (bis zu fünf Jahre).
  • … Ihr Fahrzeug einen hohen Wert hat (z. B. Elektroauto oder Oldtimer).
  • … Sie beruflich oder privat auf den Pkw angewiesen und viel damit unterwegs sind.
  • … ein Führerschein-Neuling oder mehrere Personen den Wagen (mit-)nutzen.

 

Gut zu wissen: Reif für den Wechsel von Voll- auf Teilkasko?

Wenn der Neuwagen in die Jahre kommt oder die Kinder das Familienauto nicht mehr mitnutzen, sollten Sie über den Wechsel von der Vollkasko auf die Teilkasko nachdenken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie hoch der Unterschied bei den Beiträgen ist. Falls die Differenz gering ist oder andere Aspekte dafürsprechen, lohnt sich der umfangreiche Schutz einer Vollkasko womöglich auch für ein älteres Fahrzeug.

Wann zahlt die Vollkasko, wann nicht?

Grundsätzlich gilt: Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch ein im Vertrag benanntes Ereignis – zum Beispiel einen selbst verschuldeten Unfall – entstanden sind.

  • Die Vollkasko zahlt Reparaturen bis zu einer Obergrenze. Diese richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
  • Bei Diebstahl oder Totalschaden erstattet die Vollkasko den Neuwert, und zwar bis zu 12, 24 oder sogar 36 Monate nach Erstzulassung (abhängig von der gewählten Produkt-Linie und eventuellen Zusatzbausteinen). Gleiches gilt, falls die erforderliche Reparatur 80 Prozent des Neuwerts übersteigt.

Die Vollkasko zahlt:
  • selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Missgeschick

  • Fahrzeugschäden, die auf einem öffentlichen Parkplatz entstanden sind (auch bei Fahrerflucht)

  • Fahrzeugschäden durch Vandalismus (z. B. zerkratzte Seitentür)

  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch Schlaglöcher o. Ä. (z. B. Achsenbruch)

  • in der Produkt-Linie Premium: Überspannungsschäden an der Bordelektronik oder am Akku Ihres E- oder Hybridfahrzeugs (z. B. durch Blitzeinschlag)

  • in der Produkt-Linie Premium: zusätzlich Akkuschäden an Ihrem E- oder Hybridfahrzeug durch Kurzschluss oder falsche Bedienung


Die Vollkasko zahlt nicht:
  • Schäden, die Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursachen

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden (z. B. durch Fahren ohne Fahrerlaubnis)

  • Schäden an der Ladung des Fahrzeugs

  • Fahrzeugschäden durch Verschleiß (z. B. Reifenschäden) und Mängel, die nicht durch einen Schaden entstanden sind (z. B. nicht erforderliche Schönheitsreparaturen)

Was kostet eine Vollkaskoversicherung?

Wie hoch Ihr Beitrag für die Vollkaskoversicherung ausfällt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ihr individueller Tarif richtet sich nach

  • der Art des Fahrzeugs bzw. der Typklasse
  • Ihrem Wohnort (bzw. der Regionalklasse des Zulassungsbezirks)
  • dem gewählten Versicherungsschutz
  • den schadenfrei gefahrenen Jahren (Schadenfreiheitsrabatt = SFR)
  • den gefahrenen Kilometern pro Jahr
  • der Anzahl der regelmäßigen Fahrerinnen und Fahrer

So fahren Sie mit der Vollkasko besonders günstig

Selbstbehalt anpassen

Je höher der Eigenanteil, den Sie für den Schadenfall vereinbaren, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Wählen Sie Ihre Selbstbeteiligung frei von 150 bis 5.000 Euro.

Schadenfreiheitsrabatt nutzen

Jedes unfallfrei gefahrene Jahr senkt Ihren Tarif in der Vollkasko. In der Teilkasko gibt es diesen Vorteil nicht, da sie nur Schäden durch äußere Einflüsse versichert.

Werkstattbindung wählen

In der Vollkasko mit Werkstattbindung erhalten Sie 15 Prozent Nachlass auf Ihren Beitrag und genießen zusätzliche Serviceleistungen.

auf Details achten

Sie können sparen, indem Sie eine andere Zahlungsweise wählen oder im Vertrag möglichst genau die jährlich gefahrenen Kilometer angeben. Auch wer sein Fahrzeug in der Garage parkt, zahlt weniger.

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

Kaskoversicherungen erweitern den Mindestschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Während die Teilkasko nur Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel oder Diebstahl abdeckt, versichert die Vollkasko darüber hinaus auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus oder Fahrerflucht. Sie bietet also deutlich umfangreichere Leistungen.

Gilt die Vollkasko auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz besteht in ganz Europa sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Er richtet sich nach den gesetzlichen Gegebenheiten in dem Land, in das Sie mit Ihrem Fahrzeug reisen.

Greift die Vollkasko auch bei Alkohol am Steuer?

Nein. Wenn Sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben und einen Unfall verursachen, erstattet die Vollkasko den entstandenen Schaden nicht.

Zahlt die Vollkasko bei grober Fahrlässigkeit?

Wenn Sie durch Ihr schreiendes Baby abgelenkt sind und eine rote Ampel überfahren, zahlt SIGNAL IDUNA im Schadenfall trotz dieser groben Fahrlässigkeit. Führen Sie jedoch vorsätzlich einen Schaden herbei – zum Beispiel durch Ignorieren einer roten Ampel –, so springt die Versicherung nicht ein.

Wer haftet bei Fahrerflucht für den Schaden?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und die verursachende Person Fahrerflucht begeht, steht die Vollkasko Ihnen zur Seite. Das gilt auch, wenn die Person nicht zu ermitteln oder nicht versichert ist. Stellt die Polizei die schuldige Person, so kommt deren Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden auf.

Welche Kosten erstattet die Vollkasko im Schadenfall?

  • Bei einem Unfall erstattet die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten in der Regel komplett. Diese dürfen allerdings nicht höher ausfallen als die Kosten für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs.
  • Bei Autodiebstahl oder Totalschaden ersetzt die Vollkasko den Neu- bzw. Kaufpreis Ihres Fahrzeugs bis zu zwölf Monate nach Erstzulassung („Neu-/Kaufwertentschädigung“). Bei SIGNAL IDUNA können Sie diesen Zeitraum in der Produktlinie Premium auf 24 Monate erweitern, mit dem Zusatzbaustein Autoschutz sogar auf 36 Monate.

Lohnt sich die Vollkasko auch für ältere Autos?

Ob sich eine Vollkaskoversicherung in diesem Fall rechnet, hängt von verschiedenen Faktoren wie Nutzung des Fahrzeugs und Schadenfreiheitsklasse ab. Als Faustregel gilt: Je neuer oder wertvoller ein Fahrzeug, desto sinnvoller ist ein Vollkaskoschutz. Wenn Ihr Auto älter als fünf Jahre ist, können Sie einen Wechsel zur Teilkasko erwägen. Prüfen Sie, ob dieser Tarif für Sie deutlich günstiger wäre. Für besonders wertvolle, finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sowie für Führerschein-Neulinge empfiehlt sich in jedem Fall die Vollkasko.

Gibt es bei der Vollkasko eine Selbstbeteiligung?

Ja. Die Selbstbeteiligung können Sie nutzen, um Ihre Versicherungsbeiträge zu senken. Bei einem Selbstbehalt von 300 Euro bezahlen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug bis zu dieser Summe selbst. Bei höheren Reparaturkosten zieht die Versicherung den Selbstbehalt von der Erstattungssumme ab. Bei SIGNAL IDUNA können Sie folgende Selbstbeteiligungen wählen: ohne/0 €, 150 €, 300 €, 500 €, 1.000 €, 2.500 € oder 5.000 €.

*je nach Wahl der Produkt-Linie bzw. des Bausteins "Autoschutz"

**Ausnahmen: Alkohol/Drogen am Steuer und schuldhaft ermöglichter Diebstahl

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