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Frau informiert sich am Laptop über Abmahnschutz
Ab umgerechnet 24,99€ im Monat

Abmahnschutz

Lässt Sie online gut aussehen und auf Nummer sicher gehen – Ihr Schutz vor Abmahnungen im Internet.

Mo - Fr von 8:00 - 17:00 Uhr
Kooperationspartner-Logo DHL

DHL und der Handelsverband HDE haben eine Kooperation vereinbart, die dem Einzelhandel in Deutschland Hilfestellung bei der digitalen Transformation geben soll.

Um im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig zu sein, wird ein eigener Online-Auftritt für Händler immer wichtiger. Kunden suchen online nach Informationen über Ihr Geschäft. Zudem kann ein eigener Webshop ein umsatzstarker zusätzlicher Vertriebskanal sein.

Doch online präsent zu sein bringt Risiken mit sich. Jeder zweite Händler wurde schon mal abgemahnt. Dies liegt einerseits an einer undurchsichtigen, dynamischen Gesetzeslage bzgl. der Anforderungen an Ihre Website. Andererseits haben sich eine Vielzahl von Anwälte darauf spezialisiert, Websites nach Verstößen zu scannen und Ansprüche geltend zu machen. Diese Abmahnungen sind für Sie nicht nur teuer, sondern gehen mit einer hohen zeitlichen und nervlichen Belastung einher.

Hier kommt der Abmahnschutz ins Spiel.

Vorteile des Abmahnschutzes

  • Prüfung der Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und Verteidigung der Rechte

  • Expertenberatung bei Unterlassungserklärungen

  • Ersatz der Abmahngebühren, auch außergerichtliche, bis
    100.000 Euro

Unsere Lösung: Der Abmahnschutz

Keine Angst mehr vor teuren Abmahnungen - werden Sie abgemahnt, veranlassen wir die sorgfältige Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Bei berechtigten Ansprüchen ersetzen wir Ihnen die Abmahngebühren. Bei unberechtigten Ansprüchen übernehmen wir die Kosten für Ihre Rechtsverteidigung. Bei Abmahnungen stehen wir als starker Partner an Ihrer Seite. Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben sollen, kümmern wir uns um eine gute Beratung, um unberechtigte und unverhältnismäßige Vereinbarungen zu vermeiden und ggf. anzupassen. Mit dem Abmahnschutz können Sie sich wieder auf das konzentrieren, was Sie am liebsten tun: Ihre Produkte verkaufen und einen hervorragenden Service für Ihre Kunden bieten.

Der Abmahnschutz unterstützt Sie mit folgenden Leistungen

  • Schutz bei Abmahnungen für die eigene Website und den eigenen Webshop
  • Schutz bei Veröffentlichungen im Internet (auch in sozialen Medien und Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Ihres Unternehmens
  • Veranlassung und Kostenübernahme für die rechtliche Prüfung der Abmahnung
  • Vollständiger Ersatz der gerichtlichen und außergerichtlichen Abmahnkosten
  • Veranlassung und Kostenübernahme für Beratungen wegen Unterlassungserklärungen
  • Zahlung von Schadensersatzforderungen
  • Versicherungssumme in Höhe von 100.000,00 €, keine Selbstbeteiligung
  • Optionale Erweiterung um den Handel auf Plattformen wie beispielsweise Ebay oder Amazon

Der Abmahnschutz kurz und knapp erklärt

Mit Start des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Durch YouTube können Cookies gesetzt werden. Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wie sollten Sie am Besten auf eine Abmahnung reagieren?

  • Icon: Notepad Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht sofort unterschreiben
  • Icon: Regenschirm Geforderten Betrag nicht sofort bezahlen
  • Icon: Uhr Die erhaltene Abmahnung innerhalb von 7 Tagen an uns senden

Tipps & Tricks für Ihre Website

Mit einem automatisierten Tool, werden unterschiedliche Rechtstexte, die zu Abmahnungen führen können, maschinell überprüft. Unser Kooperationspartner WBS Law gibt Ihnen Tipps und Tricks mit an die Hand, wie Sie die Prüfung erfolgreich bestehen:

  • Information zur Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes: Unternehmer sind gegenüber Verbrauchern verpflichtet mitzuteilen, welche Vertragssprachen zur Verfügung stehen und ob der Vertragstext gespeichert wird oder nicht. Nicht vorgeschrieben ist zwar, an welcher Stelle die Information zu erfolgen hat, die AGB bieten sich dafür jedoch an.
  • Gewährleistung und Mängelrecht: Sie müssen Ihre Verbraucher-Kunden zwingend darüber informieren, dass gesetzliche Gewährleistungsrechte für die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen bestehen. Für diesen Hinweis bietet sich eine Platzierung in den AGB an.
  • Klauseln zum Gerichtsstand sowie zum Erfüllungsort: Klauseln in den AGB, mit welchen der Erfüllungsort für Ansprüche des Verbrauchers sowie der Gerichtsstand pauschal und für alle Fälle festgelegt werden (z. B. auf Sitz des Anbieters), sind unzulässig. Klauseln wie „Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.“ verstoßen gegen § 474 Abs. 2 BGB, denn beim Verbrauchsgüterkauf liegt eine Bringschuld vor. Eine bestellte Ware ist dem Verbraucher vom Händler zu liefern. Der Erfüllungsort liegt daher beim Verbraucher. Achten Sie daher darauf, die Klauseln nicht pauschal zu formulieren.
  • Salvatorische Klausel: Um sich vor Abmahnungen aufgrund unwirksamer AGB-Klauseln zu schützen, empfehlen wir Ihnen die Klauseln möglichst transparent zu gestalten, genau zu regeln wie der Vertragsschluss zustande kommt und ggf. zwischen der Anwendung gegenüber Verbraucher- und gegenüber Unternehmerkunden zu differenzieren, um eine unangemessene Verbraucherbenachteiligung zu vermeiden.

Eine Datenschutzerklärung soll darüber informieren, an welcher Stelle Daten des Users erhoben und verarbeitet werden. Auch einen möglichen Zugriff auf die Daten durch Dritte (z. B. über Facebook und Twitter) müssen Sie kenntlich machen.

Folgende Angaben müssen im Impressum vollständig genannt werden:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Vertretungsberechtigte/-r
  • Verantwortliche/-r im Sinne des Presserechts
  • Angabe zur Widerrufsfrist: Auf  Ihrer Website müssen Sie vollständig darüber informieren, dass der Käufer nach Erhalt der Ware 14 Tage Zeit für einen Widerruf hat. 
  • Ausübung des Widerrufs: Der Widerruf kann auf unterschiedlichen Kanälen erfolgen. Daher müssen Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung sowohl E-Mail-Adresse, als auch Faxnummer, Telefonnummer und Anschrift aufführen. 
  • Muster-Widerrufsbelehrung: Halten Sie Ihre Widerrufsbelehrung stets auf dem aktuellen Stand. Dazu gehört zum Beispiel eine genaue Aufklärung über die Erstattung der Lieferkosten.
  • Widerrufsformular: Sie müssen dem Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen und ihn über dieses informieren.
     

Unsere Kooperationsanwälte

Lassen Sie Ihre Homepage durch einen unserer Kooperationsanwälte auf eine Vielzahl von möglichen Abmahngründen überprüfen und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Anleitung zur Behebung gefundener Mängel
  • Einmalige Prüfung inklusive Überprüfung der Mängelkorrektur
  • Leitfaden zur rechtssicheren Werbung
  • Attraktiver Nachlass auf den Versicherungsbeitrag von mindestens 149 Euro im Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren

Nach erfolgreicher Mängelkorrektur erhalten Sie von unserem Kooperationsanwalt einen Rabatt-Code zur Eingabe im Online-Abschluss. Dieser Rabatt-Code ist für drei Jahre gültig. Die Prüfung durch unseren Kooperationsanwalt kostet Sie 399,- Euro netto, finanziert sich allerdings spätestens nach drei Jahren aufgrund des Beitragsnachlasses von selbst!

  • Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Tel.: 0221 400 67 55 22
    E-Mail: signaliduna@wbslaw.de

Weitere Informationen zum SI-Abmahnschutz zum Download

FAQ – Fragen und Antworten

Unter einer Abmahnung versteht man die formelle Anordnung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen oder vorzunehmen. Bei einer Abmahnung im Online-Bereich sind meistens Urheberrecht und Wettbewerbsrecht die Auslöser.

Die häufigsten Abmahngründe einer Homepage betreffen falsche oder fehlende Angaben im Impressum sowie Datenschutz-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen. Setzen Sie außerdem auf Ihrer Homepage keine Links auf rechtswidrige Inhalte, wie beispielsweise illegale Musik- oder Film-Downloads. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zudem schnell und einfach auf Ihrer Website zu finden sein, wenn diese Vertragsbestandteil sein sollen.

Einen 100%-igen Schutz vor Abmahnungen gibt es nicht. Durch den Abmahnschutz kann allerdings das Risiko stark minimiert werden, da Schwächen durch die Vorab-Prüfung erkannt werden, damit diese direkt behoben werden können. Außerdem sollte auf Gesetzesänderungen direkt reagiert werden, sowie aktuell gültige Rechtstexte eingebunden werden. Sollten Sie doch eine Abmahnung erhalten, haben Sie mit dem Abmahnschutz einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten übernimmt und Schadensersatzforderungen zahlt.

Wenn Sie sich für den Abmahnschutz entschieden haben, ist die wohl erstmals wichtigste Frist bei Erhalt einer Abmahnung, diese innerhalb von 7 Tagen an uns zu melden. Innerhalb der Abmahnung werden Ihnen Fristen genannt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Die Firsten beziehen sich zum Einen auf die Beseitigung der angemahnten Fehler und zum Anderen auf die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Fristen in keinem Fall verstreichen, sonst droht Ihnen ggf. eine einstweilige Verfügung.

Sollten Sie abgemahnt werden, wird in den meisten Fällen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mitgesendet. Mit dieser Unterlassungserklärung wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt und dient dazu, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern und die Wiederholungsgefahr zu minimieren. Unterschreiben Sie so eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht direkt, sondern sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über das weitere Vorgehen.

  1. Nutzen Sie nur Ihr eigenes geistiges Eigentum in den Inhalten Ihrer Homepage. Denn was Sie selbst schreiben, kann von niemand anderem sein. Die größten Probleme treten bei Fotos auf. Nutzen Sie hier entweder selbst gemachte Bilder oder seien Sie sicher, dass Sie die Nutzungsrechte besitzen, sollten Sie ein Bild aus dem Internet verwenden, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
  2. Ein Impressum ist zwingend erforderlich und muss den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

Ihr Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland liegen. Sollten jedoch Schadensersatzansprüche von im Ausland gelegenen Unternehmen oder Kunden geltend gemacht werden, sind auch diese über den Abmahnschutz mitversichert, abgesehen von Versicherungsfällen, die in der USA oder Kanada vorkommen.

Es gibt Waren und Dienstleistungen, zu denen Abmahnungen nicht mitversichert sind. Wenn sich also eine Abmahnung dem Inhalt nach auf die Waren und Dienstleistungen (zum Beispiel die Produktbeschreibungen und Preise) bezieht, gibt es keinen Versicherungsschutz über den Abmahnschutz. Für Ihre Homepage und alle versicherbaren Waren können Sie den Abmahnschutz selbstverständlich abschließen und erhalten den Versicherungsschutz. Ausgeschlossene Waren sind beispielsweise Mobiltelefone und Smartphones, Akkumulatoren und Batterien, Medikamente und Tiere.

Informationen zum Preisbeispiel

Der angezeigte Beitrag gilt für folgendes Beispiel:

24,99 €pro Monat

Umgerechneter Preis im Monat bei jährlicher Zahlungsweise.

Schutz für die eigene Website und den eigenen Webshop (kein Handel auf Plattformen Dritter).