Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Online-Angebote von SIGNAL IDUNA

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Online-Angebote von SIGNAL IDUNA

Joseph-Scherer-Straße 3 
44139 Dortmund

Neue Rabenstraße 15-19 
20354 Hamburg

Als Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des BFSG sowie der Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Konformitätsstatus

Die Anforderung der Barrierefreiheit ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Barrierefreiheit wird entsprechend der konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit aus dem BFSGV umgesetzt.

Die konkreten Maßnahmen orientieren sich an den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe A und AA. Kriterien des Levels AAA gelten laut EN 301 549 nicht verpflichtend, werden jedoch für einen höheren Grad an Barrierefreiheit für einige Kriterien zusätzlich erfüllt. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer seit Januar 2025 kontinuierlich durchgeführten Selbstbewertung.

Zur Qualitätssicherung werden darüber hinaus auch interne Stichproben der Selbstbewertungen durchgeführt. 

Kontakt aufnehmen / Barriere melden

Wir streben an, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Daher sind wir dankbar für Hinweise auf Inhalte, die nicht barrierefrei nutzbar sind.

Falls Sie uns eine digitale Barriere melden oder uns zum Thema 'Digitale Barrierefreiheit bei der SIGNAL IDUNA' kontaktieren möchten, schreiben Sie uns gerne an barrierefreiheit@signal-iduna.de

Bitte beachten Sie:

  • Nutzen Sie die Adresse ausschließlich zur Meldung von digitalen Barrieren oder zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Barrierefreiheit. 

  • Geben Sie in Ihrer E-Mail keine personenbezogenen Daten an. 

  • Wir behalten uns vor, Sie bei Rückfragen zu Ihrer Meldung per E-Mail zu kontaktieren.

Es gelten unsere Datenschutzhinweise

Schlichtungsverfahren

Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Einrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Marktüberwachungsbehörde

In Deutschland sind die Bundesländer für die Kontrolle der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständig. Dafür wurde eine zentrale Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehört es, Beschwerden und Meldungen von Verbrauchern und Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Bis die zentrale Marktüberwachungsbehörde formal eingerichtet ist, können Anfragen und Meldungen an diese Adresse gerichtet werden:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Beschreibung unserer Dienstleistung und ihrer Durchführung

Die SIGNAL IDUNA Gruppe bietet ihren Kundinnen und Kunden diverse digitale Dienstleistungen rund um Versicherungen und Finanzen.

Über die Online-Angebote von SIGNAL IDUNA können sich Kundinnen und Kunden umfassend über die angebotenen Produkte informieren. Dazu gehören z. B. detaillierte Produktbeschreibungen, Tarifinformationen, Leistungsvergleiche, FAQs und Online-Rechner zur Beitrags- und Leistungseinschätzung.   

Viele Versicherungsprodukte können auch direkt online abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss umfasst dabei in der Regel eine Identitätsprüfung sowie eine digitale Unterschrift. Im Anschluss erfolgt die Antragstellung, gegebenenfalls verbunden mit einer Risikoprüfung.

Bei erfolgreicher Antragstellung erfolgt daraufhin die Policierung. 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.03.2025 erstellt und zuletzt am 08.07.2025 aktualisiert.