Auf Krücken durchs Paradies – so hatte Alina Matzek sich ihr Auslandsabenteuer nicht vorgestellt. Ein Bandscheibenvorfall durchkreuzte gleich zu Beginn des mehrmonatigen Trips ihre Pläne. Doch Aufgeben war keine Option. Mit viel Disziplin arbeitete sie daran, wieder gesund zu werden, und trotz der schmerzhaften Erfahrung sagt sie: „Diese Reise ist die beste Entscheidung meines Lebens.“
Zum RatgeberStellen Sie sich vor: Sie hatten einen Unfall oder leiden unter einer Krankheit und können Ihren Job nicht ausüben. Jetzt kommt es darauf an: Sind Sie arbeitsunfähig oder berufsunfähig?
- Arbeitsunfähigkeit bedeutet: Sie können nicht arbeiten – vielleicht wegen eines Beinbruchs oder eines Burnouts. Bei Angestellten springt ab sechs Wochen die Krankentagegeldversicherung ein und zahlt einen Teil Ihres Gehalts weiter. Selbstständige können schon eher Krankengeld erhalten.
- Berufsunfähigkeit ist viel weitreichender: Sie greift, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Hier greift die Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert mit einer Rente Ihren Lebensstandard ab.