Unsere unternehmerische Verantwortung
Verantwortungsvolles Handeln verstehen wir als SIGNAL IDUNA als unabdingbaren Bestandteil unseres Konzerns. Auch aufgrund unserer Historie als Handwerksversicherer, entstanden aus einem starken Mittelstand, berücksichtigen wir die Auswirkungen auf unsere Umwelt und die Gesellschaft bei unseren unternehmerischen Entscheidungen. Das Miteinander und Füreinander steht bei uns durch die Rechtsform unserer Obergesellschaften als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Zentrum unserer Tätigkeit. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Geschäftstätigkeit nur dann nachhaltig und langlebig ausgerichtet ist, wenn das Bewusstsein unserer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung, die Wahrung und den Schutz der Menschenrechte und die diese beeinflussenden Umweltaspekte in all unseren Unternehmensprozessen fest verankert ist. Dazu gehört für uns in allen Geschäftsbereichen ein konsequentes Handeln in dem Bewusstsein unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Wir betreiben eine konsistente Prävention von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte und wirken auf die konsequente Beendigung von festgestellten Rechtsverletzungen in unserem Geschäftsbereich und unseren Lieferketten hin. Betroffenen ermöglichen wir den Zugang zu Abhilfe. Wir verpflichten uns mit den Elementen dieser Menschenrechtsstrategie in unserem eigenen Geschäftsbereich wie auch in Bezug auf unsere Lieferketten, nach bestem Wissen und Gewissen nachteilige Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschen- und Umweltrechte zu verhindern. Mit dieser durch den Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA verabschiedeten Grundsatzerklärung legen wir die Menschenrechtsstrategie der nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichteten Gesellschaften SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. und der mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen dar. Verbundene Unternehmen sind solche, deren Anteile mehrheitlich von den beiden genannten Gesellschaften gehalten werden und die zudem eigene Beschäftigte, eigene Beschaffungsprozesse oder einen eigenen operativen Bereich sonstiger Art aufweisen.
Verpflichtung zu internationalen Standards
Wir bekennen uns zur Achtung, zum Schutz und zur Wahrung der Menschenrechte, wie sie in internationalen Standards festgelegt wurden. Die Menschenrechte genießen universelle Geltung, sind unteilbar und unveräußerlich. Ebenso bekennen wir uns zur Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten, deren Verletzung unmittelbare oder mittelbare nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte haben können. Unser Verständnis dieser Rechte entspringt folgenden internationalen Standards:
- Internationale Menschenrechtscharta mit ihren Bestandteilen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit den Grundprinzipien der Vereinigungsfreiheit, dem Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
- Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
- Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
- Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.
Darüber hinaus unterstützen wir versicherungsspezifische Initiativen, die von den Vereinten Nationen initiiert wurden. So haben wir uns im Jahr 2021 den Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (UN PRI) und im Folgejahr den Prinzipien für nachhaltige Versicherungen (UN PSI) angeschlossen.
Vermeidung von LkSG-Risiken
Das LkSG definiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken (LkSG-Risiken). Wir erfüllen die auf diese Risiken bezogenen Sorgfaltspflichten nach Art und Umfang unserer Geschäftstätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen.
Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit
Die SIGNAL IDUNA missbilligt jede Form der Kinderarbeit, des Menschenhandels, der Zwangsarbeit, der Sklaverei und alle weiteren Praktiken ausbeuterischer und erniedrigender Arten der Arbeit, die mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen oder ein menschenrechtsbezogenes Risiko darstellen.
Missachtung geltenden Arbeitsrechts
Geltendes Arbeitsrecht ist für die SIGNAL IDUNA die Grundlage aller Zusammenarbeit. Wir setzen uns für die Einhaltung, Durchsetzung und Stärkung dieser Rechte ein. Dazu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit durch die Einhaltung universell gültiger Standards, wie dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie allen dazu ergangenen Verordnungen und technischen Regeln.
Diskriminierung
Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung ab und setzen uns für Gerechtigkeit, Gleichstellung und Vielfalt ein. Dazu haben wir Stellen zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie zur Diversitätsförderung geschaffen.
Mitarbeitende werden ausschließlich anhand ihrer Eignung ausgewählt. Wir setzen uns dafür ein, dass gleichwertige Arbeit auch gleichwertig vergütet wird.
Missachtung der Koalitionsfreiheit
Die SIGNAL IDUNA erkennt die Koalitionsfreiheit in all ihren Ausprägungen an. Mitarbeitende haben das Streikrecht und können in Koalition von ihrem Recht der Kollektivverhandlungen Gebrauch machen. Die Gründung oder der Beitritt zu einer Gewerkschaft steht allen Mitarbeitenden frei.
Verstoß gegen Umwelt- und Landrechte
Wir verurteilen jede Form der menschenrechtsgefährdenden Umweltveränderung sowie Landrechtsverstöße. Praktiken, die mit dem widerrechtlichen Entzug der Lebensgrundlage von Menschen einhergehen, widersprechen unseren Grundwerten. Wir handeln im Bewusstsein der besonderen Relevanz des Umweltschutzes für die Menschenrechte.
Missbräuchlicher Einsatz von Sicherheitskräften
Wir lehnen jegliche Nutzung von Sicherheitskräften mit widerrechtlichen, menschenrechtsverachtenden Praktiken ab. Die SIGNAL IDUNA wirkt bei eigenem Einsatz von privaten Sicherheitskräften darauf hin, dass diese die Menschenrechte achten und es insbesondere zu keinen Verstößen gegen das Folterverbot, das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben und die Koalitions- und Vereinigungsfreiheit kommt.
Erwartungen
Unsere Bekenntnisse und unsere Selbstverpflichtungen gehen mit der Erwartung an unsere Mitarbeitenden und Lieferanten einher, im Bewusstsein unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte zu handeln. Wir verlangen die Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen und die Kommunikation dieser entlang der Lieferketten. Die Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten sind in verschiedenen internen Leitlinien, Richtlinien und Kodizes für die SIGNAL IDUNA konkretisiert und umgesetzt. Zu diesen gehören zum Beispiel der Compliance-Kodex der SIGNAL IDUNA sowie die Kapitalanlageleitlinie.