Unterstützungskasse

Ihr kompetenter Partner für Ihre betriebliche Altersversorgung: Die HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe
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HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e.V.

Ihr kompetenter Partner für Ihre betriebliche Altersversorgung

Die HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e.V. (kurz „HHG Unterstützungskasse“) ist eine rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse mit langjähriger Erfahrung. Sie übernimmt für ihre Mitglieder die Abwicklung und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.

Sämtliche vertraglich anfallenden Verwaltungsarbeiten werden von der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH durchgeführt. Erteilte Versorgungszusagen sichert die HHG Unterstützungskasse durch Rückdeckungsversicherungen bei der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG ab.

Organisieren Sie Ihre Vorsorge

Viele Arbeitgeber möchten ihren Arbeitnehmern betriebliche Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenvorsorgeleistungen zusagen, aber anders als bei der Pensionszusage wünschen sie keine bilanziellen Auswirkungen durch die Versorgungsverpflichtungen.

 

Das ideale Instrument dafür ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Und da der Aufwand für Gründung und Betrieb der Unterstützungskasse für den Mittelstand meist zu hoch ist, gibt es die überbetriebliche Lösung der SIGNAL IDUNA mit der HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e.V..

 

Sie sagen Ihren Mitarbeitern über die HHG Unterstützungskasse eine Versorgung zu. Art und Höhe der Leistungen werden nach Ihren Wünschen in einem Leistungsplan geregelt. Für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung zahlen Sie Zuwendungen an die HHG Unterstützungskasse, die im Versorgungsfall die Auszahlung der Leistungen übernimmt.
Um die Leistungen finanzieren zu können, verwendet die HHG Unterstützungskasse die Zuwendungen als Beitrag zum Abschluss von entsprechenden Rückdeckungsversicherungen bei der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG.

Für das Alter vorsorgen

Die Altersleistung kann in Form einer lebenslangen Altersrente oder als einmalige Kapitalleistung gezahlt werden.

Die Hinterbliebenen schützen

Für den Todesfall kann eine einmalige Hinterbliebenenkapitalleistung vereinbart werden. Die Hinterbliebenen können zusätzlich durch eine individuelle Hinterbliebenenrente abgesichert werden.

Die eigene Arbeitskraft absichern

Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Befreiung von den Zuwendungen und zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.

Förderung

  • Die Zuwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Versorgungsverpflichtung muss nicht bilanziert werden.
  • Für Ihre Mitarbeiter sind die Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei, bei Entgeltumwandlung besteht Sozialversicherungsfreiheit bis zu 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze/West in der allgemeinen Rentenversicherung (2022: 3.384 Euro).
  • Bei Fälligkeit versteuern Ihre Mitarbeiter die Leistungen aus der Unterstützungskasse als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu einem dann meist geringeren Steuersatz als in ihrem aktiven Berufsleben. Für die Versteuerung einer Kapitalleistung gelten günstigere Regelungen. Die Leistungen sind in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig. Gesetzlich Versicherte werden bei der Verbeitragung ihrer Betriebsrente durch eine dynamische Freigrenzen- bzw. Freibetragsregelung deutlich entlastet.