Reiserücktritts­versicherung

  • Reisen ohne Risiko: komplette Erstattung der Stornogebühren oder Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt 
  • Alles drin: Reiseabbruch­versicherung inklusive – bis zu 100 % Kostenübernahme 
  • Extra-Schutz bei Covid-19
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Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude steigt. Doch was ist, wenn etwas dazwischenkommt? Mit unserer Reiserücktrittsversicherung sehen Sie der schönsten Zeit des Jahres entspannt entgegen. Sie schützt bei unvorhergesehenen Ereignissen vor der Reise und sogar bei Reiseabbruch: weltweit und günstig, für einzelne Reisen oder zum Jahrestarif, für Singles, Paare und Familien. So bleiben Sie höchstens auf den gepackten Koffern sitzen, aber nicht auf Ihren Kosten.

Vorteile der Reiserücktrittsversicherung – auch für Last-Minute-Reisen

Noch mehr Schutz bei Verspätung

Wir übernehmen die Mehrkosten, wenn Ihre Anreise oder Weiterreise nicht plangemäß verläuft.

Hilfe rund um die Uhr

Unser Notfall-Telefon ist weltweit 24 Stunden erreichbar. Unsere Reise-Assistance organisiert Ihre Weiter- oder Rückreise.

Kein Selbstbehalt

Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen Sie keinen Cent dazu.
Reiselustig?

Schutz fürs ganze Jahr ab 56,- Euro!

Im Sommer an die Ostsee und Weihnachten auf die Kanaren? Bei SIGNAL IDUNA lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung zum günstigen Jahrestarif meist schon ab zwei Reisen pro Jahr. Für Familien gibt es attraktive Extras. Da sind Sie hin und weg!

 

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Die meisten Urlaubsträume platzen kurzfristig, das heißt in den letzten 14 Tagen vor Beginn der Reise: Reisewillige erkranken, erleiden einen Unfall, oder ein Wohnungseinbruch macht die Abreise unmöglich. Für die Stornierung der Unterkunft, des Flugs oder der Rundreise fallen dannn ohne Reisestornoversicherung hohe Kosten an.

Auch wenn Sie glücklich an Ihrem Urlaubsort landen, kann die Reise jäh enden: Daheim bekommt der minderjährige Sohn eine Blinddarmentzündung, oder die betagte Patentante stirbt. Ein Abbruch der Reise ist unvermeidlich.

Häufige Gründe für den Reiserücktritt oder Reiseabbruch:

  • Unfall oder Krankheit vor Antritt der Reise
  • Trauerfall
  • Schaden am Eigentum (z. B. Einbruch, Brand, Wasserschaden)
  • unvorhergesehene berufliche Ereignisse (z. B. Jobwechsel)
  • unerwartete private Ereignisse (z. B. Schwangerschaft)

Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie davor, im Ernstfall auf den Reisekosten sitzenzubleiben. Gut zu wissen: Sie schützt auch dann, wenn nicht Sie als versicherte Person von einem unvorhergesehenen Ereignis betroffen sind, sondern eine sogenannte Risikoperson. Als Risikopersonen gelten zum Beispiel Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen.

Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch:

  • Die Reiserücktrittsversicherung oder auch Reisestornoversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie oder eine Risikoperson die Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten können.
  • Die Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, die bei einer nicht planmäßigen Beendigung der Reise entstehen.

Bei SIGNAL IDUNA bekommen Sie diese beiden wichtigen Reiseversicherungen in einer Police. Unsere Reiserücktrittsversicherung deckt gleich zwei häufige Risiken ab.

Schutz für Alleinreisende, Familien und Gruppen

Ob Single, Paar, Familie oder Freundesgruppe: Ein unvorhergesehenes Ereignis kann Ihre Urlaubspläne zunichtemachen oder Sie zur vorzeitigen Abreise zwingen. Daher ist die Reiserücktrittsversicherung für alle Reisenden empfehlenswert. Paare, Gruppen und Familien sollten zudem bedenken: Wenn eine Person erkrankt oder aus anderen Gründen ausfällt, möchten die anderen womöglich auch nicht verreisen.

Stornieren kostet – auch bei Pauschalreisen

Wer Anreise und Unterkunft selbst bucht, bekommt in vielen Fällen bei einer Stornierung gar kein Geld zurück. Aber auch bei Absage einer Pauschalreise fallen vertraglich festgelegte Stornogebühren an. Diese sind meist gestaffelt: je näher der Reisetermin, desto höher die Gebühren. Genaue Angaben finden Sie im Vertrag mit Ihrem Reiseanbieter („Allgemeine Reisebedingungen“). Fazit: Sie haben zwar jederzeit das Recht, vom Vertrag mit Ihrem Reiseveranstalter zurückzutreten, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.

Ein Beispiel: Kristina und Marek Kamratzki haben eine zweiwöchige Mittelmeer-Kreuzfahrt gebucht. Drei Tage vor dem Abflug stirbt Mareks Mutter an einem Herzinfarkt. Das Paar kann nicht reisen und muss dennoch 90 Prozent der Reisekosten tragen.

Unsere Reiserücktrittsversicherung kommt in diesem Fall für die kompletten Stornierungskosten auf. Sind die Kamratzkis bereits auf hoher See, als Mareks Mutter stirbt, zahlt sie ebenfalls beim vorzeitigen Abbruch der Reise.

Fristen für den Abschluss – Last-Minute-Reisen auch kurzfristig abschließbar

Urlaub gebucht? Dann sollten Sie direkt daran denken, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Denn der Abschluss ist in der Regel nur bis 30 Tage vor dem Antritt Ihrer Reise möglich.

Für Last-Minute-Reisen geht es auch kurzfristig:  Falls zwischen Ihrer Buchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, müssen Sie die Reiserücktrittsversicherung sofort abschließen, spätestens jedoch am dritten Werktag nach der Buchung. Entscheidend ist das Datum Ihrer Buchungsbestätigung.

Reiseversicherungen:

Wann abschließen, wann greifen sie?

 Überblick: Wann greift die Reiserücktrittsversicherung und wann die Reiseabbruchversicherung?

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Gute Planung und Urlaubsvorbereitung schützen nicht vor Zwischenfällen vor oder während der Reise. Unsere Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie davor, dass die Unwägbarkeiten des Lebens Sie womöglich teuer zu stehen kommen.

Sollten Sie wegen eines unvorhergesehenen versicherten Ereignisses:

  •  Ihre Reise nicht antreten oder ein Mietobjekt nicht nutzen können bzw.
  •  Ihre Reise umbuchen oder verspätet antreten

übernimmt SIGNAL IDUNA die laut Vertrag fälligen Storno- oder Umbuchungskosten und Mehrkosten, die Ihnen nachweislich entstanden sind.

Versicherte Ereignisse

Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie Ihre Reise wegen eines der folgenden versicherten Ereignisse nicht antreten können:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder Verletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Scheidung
  • gerichtliche Ladung

Leistungen bei Verspätung

Die Versicherung umfasst außerdem einen erweiterten Schutz bei Verspätungen.

  • Wir leisten für die Mehrkosten, wenn die Anreise oder die Weiterreise mal nicht so läuft wie geplant.
  • Wir geben Sicherheit, wenn Sie durch Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels bei der An- oder Rückreise um mehr als zwei Stunden Ihren Anschlussflug verpassen oder wenn dies durch Unfall oder Panne Ihres Fahrzeugs geschieht.
  • Wir leisten bei Flugreisen mit Umsteigen, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden verpassen.

Reiseabbruchversicherung

Unsere Reiserücktrittsversicherung enthält auch eine Reiseabbruchversicherung. Sie leistet bei:

  • Unterbrechung der Reise
  • außerplanmäßigem Ende der Reise
  • verspätetem Antritt der Rückreise

 

infolge einem der nachfolgenden versicherten Ereignisse:

  • Tod
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • schwerer Unfall am Urlaubsort
  • Elementarereignis während der Reise (zum Beispiel Unwetter)

Notfall-Telefon

Wir stehen Ihnen im Falle eines Falles zur Seite und organisieren Ihre Weiter- oder Rückreise. Unser Notfall-Telefon ist weltweit rund um die Uhr erreichbar.

Leistungen im Überblick

Reise-Rücktrittsversicherung

Diese Leistungen erhalten Sie:

  • Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Stornokosten bei Nichtnutzung des Mietobjekts
  • Umbuchungskosten
  • Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise (auch als Folge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels)

Beim Eintritt folgender Ereignisse:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 € durch Feuer, Elementarereignisse oder die Straftat eines Dritten)
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust oder konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung (die Nachprüfung muss unerwartet während oder bis zu 14 Tage nach Reiseende stattfinden)
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben
  • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Diebstahl von Reisedokumenten

Reise-Abbruchversicherung (immer kostenfrei eingeschlossen)

Diese Leistungen erhalten Sie:

  • Erstattung des Reisepreises oder der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Reisehälfte (max. bis 8. Reisetag) von 100%
  • Erstattung des Reisepreises oder der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise bei Reiseabbruch innerhalb der zweiten Reisehälfte (spät. ab 9. Reisetag) anteilig
  • Zusätzliche Rückreisekosten bei Abbruch
  • Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Rückreise (auch als Folge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels)
  • Zusätzliche Rückreisekosten oder Mehrkosten durch einen verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort (aufgrund Feuer, Explosion oder Elementarereignisse)
  • Mehrkosten durch eine zwingend notwendige Aufenthaltsverlängerung (bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall einer mitreisenden Risikoperson am Unfallort)
  • Betreuung und Service über das 24h-Notfall-Telefon

Beim Eintritt folgender Ereignisse:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung am Urlaubsort
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 € durch Feuer, Elementarereignisse oder die Straftat eines Dritten)
  • Arbeitsplatzverlust (aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung)
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwarteter Termin zur Spende/Empfang von Organen oder Geweben
  • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken

Die genannten Leistungen sind ein Auszug und exemplarisch beschrieben. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittversicherungen.

    Einmaltarif oder Schutz fürs ganze Jahr?

    Wenn Sie einen Jahresvertrag für die Reiserücktrittsversicherung abschließen, müssen Sie nicht auf Fristen achten und genießen das ganze Jahr über auf jeder Reise umfassenden Schutz. Der Jahrestarif lohnt sich meist bereits bei zwei Reisen pro Jahr. Damit sind alle privaten Reisen bis zu 65 Tagen versichert. Praktisch: Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch.

    Der Einmaltarif eignet sich für alle, die nur unregelmäßig verreisen oder sich nicht binden möchten. Der Versicherungsschutz besteht dann nur für eine bestimmte private oder berufliche Reise. Die Prämie richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und den Reisedetails.

    Gut zu wissen: Ob Einmal- oder Jahrestarif – alle Verträge sind bei SIGNAL IDUNA ohne Selbstbehalt. Das heißt, es kommen im Versicherungsfall keine versteckten Kosten auf Sie zu.

    Was kostet die Reiserücktrittsversicherung?

    1.000 €
    pro Reise
    2.500 €
    pro Reise
    5.000 €
    pro Reise
    Für Familien
    Jahresvertrag mit Corona Protect
    78,00 €
    114,00 €
    184,00 €
    Einzelabschluss mit Corona Protect
    57,24 €
    125,28 €
    216,00 €
    Für Singles
    Jahresvertrag mit Corona Protect
    56,00 €
    96,00 €
    166,00 €
    Einzelabschluss mit Corona Protect
    49,98 €
    112,70 €
    215,25 €

    Corona und Versicherungsschutz

    In Pandemiezeiten reist das Risiko einer Corona-Infektion stets mit. Auch eine Erkrankung im Vorfeld kann die Urlaubspläne durchkreuzen. Sie möchten auf Nummer sicher gehen? SIGNAL IDUNA bietet Ihnen als Extra bei der Reiserücktrittsversicherung einen Zusatzschutz rund um Corona.

    Gut zu wissen: Der Baustein Corona-Protect ist immer automatisch inkludiert.

     

    Zusatzschutz mit Corona-Protect

    Der Baustein Corona-Protect versichert die folgenden Ereignisse und übernimmt die entstandenen Kosten bei:

    • Verdacht auf eine Infektion (Nachweis durch einen positiven Schnelltest, erstellt durch ein zugelassenes Testzentrum)
    • Diagnose einer Covid-19-Infektion
    • behördlich angeordneter, persönlicher/häuslicher Quarantäne (auch Isolation)
    • Verweigerung des Boarding, der Beförderung oder des Betretens eines Mietobjekts (zum Beispiel wegen erhöhter Temperatur)

     

    Ihr Vorteil: Selbst bei einer Reisewarnung wegen Covid-19 genießen Sie in den oben beschriebenen Fällen vollen Versicherungsschutz. Zudem leistet Corona-Protect nicht nur für die versicherte Person selbst, sondern auch für mitreisende und nicht mitreisende Familienangehörige. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person reiseunfähig ist.

    Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

    Durch ein unvorhergesehenes Ereignis kann es passieren, dass Sie Ihre Reise nicht antreten, nicht wie geplant durchführen oder Ihren Urlaubsort am Abreisetermin nicht verlassen können. Dann greift die Reiserücktrittsversicherung. Die Ursache dafür kann entweder die versicherte Person selbst betreffen oder auch eine Risikoperson. Dennoch sind nicht alle denkbaren Fälle versichert.

    Hier ein Überblick:


    Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in den folgenden Fällen:
    • Tod, schwere Verletzung durch Unfall

    • unerwartete schwere Erkrankung

    • Schwangerschaft bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft

    • Impfunverträglichkeit

    • Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken

    • unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Gewebe

    • unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers

    • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat einer dritten Person

    • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber

    • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die Arbeitslosigkeit bei der Reisebuchung bestand

    • Verpassen des versicherten Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden bei An- oder Rückreise

    • Fahruntauglichkeit des auf der Hin- oder Rückreise geführten Kraftfahrzeuges infolge eines Verkehrsunfalles oder einer Panne

    • Versäumen des Anschlussfluges wegen Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden während der Weiterreise

    • außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung der Reise (Reiseabbruch)

    • Elementarereignis/Naturkatastrophe während der Reise (Reiseabbruch)


    Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel:
    • bestehende Erkrankungen und deren unerwartete Verschlechterung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise bzw. Versicherung behandelt wurden (Kontrolluntersuchungen ausgenommen)

    • Suchterkrankungen

    • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen (z. B. absichtliche Selbstverletzung)

    • vorsätzlich herbeigeführte Schäden

    • Vermittlungsentgelte, die der Reisevermittler wegen der Stornierung der Reise beansprucht

    • Kosten für eine stornierte oder abgebrochene Reise aus einem der nicht versicherten Gründe

    • Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen oder Bergung bei Panne oder Unfall sowie Schäden am Fahrzeug durch Unfall oder Panne

    • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Gefahrumstände, vor denen das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Einreise in das jeweilige Gebiet gewarnt hat (Versicherungsschutz besteht maximal 14 Tage, wenn das Auswärtige Amt erst nach Einreise der versicherten Person in das Gebiet warnt)

    • Expeditionen

    Reiseabbruch – und jetzt?

    Einen schönen Urlaub vorzeitig abbrechen – das wünscht sich niemand. Doch manchmal lassen die Umstände keine andere Wahl. Ebenso kann es passieren, dass Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unwetters länger an Ihren Urlaubsort gebunden sind. Um Sie in diesen Fällen zumindest vor finanziellen Verlusten zu schützen, springt unsere Reiserücktrittsversicherung ein.

     

    Das erstatten wir Ihnen:

    • Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund schon in der ersten Urlaubshälfte (maximal in den ersten acht Tagen) vorzeitig beenden müssen, erstatten wir Ihnen den vollen Reisepreis. Bei einem Abbruch in der zweiten Hälfte des Urlaubs kommen wir anteilig für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen auf.
    • Falls Sie wegen einer Naturkatastrophe, einer schweren Erkrankung oder infolge eines Unfalls länger am Urlaubsort verweilen als geplant, übernehmen wir die zusätzlich entstehenden Kosten.

     

    Wo auch immer Sie unterwegs sind: Wir helfen schnell weiter. Wenn Sie Ihre Urlaubspläne ändern müssen, organisieren wir Ihre Weiter- oder Rückreise.

    So melden Sie Ihren Schaden:

    • Das 24-Stunden-Notfall-Telefon ist weltweit unter der Rufnummer +49 221 8277557 erreichbar. Tipp: Speichern Sie die Nummer mit Ihrer Versicherungsnummer auf Ihrem Handy ab.
    • Sie können Ihren Schaden auch bequem online melden.

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