Ihre Krankenversicherung im Sabbatical

Einfach mal raus aus dem Job: für einen Monat oder für ein Jahr? Ihr Sabbatical können Sie nach eigenen Wünschen gestalten. Ein absolutes Muss ist eine Krankenversicherung – privat oder gesetzlich. Wie funktioniert die Krankenversicherung im Sabbatical? Was müssen Sie außerdem beachten?

Veröffentlicht am 02. März 2023

Frau bei Bergwanderung macht Rast, sitzt auf einem Stein und schaut ins Tal.

Kurzer Überblick

  • Ein Sabbatical ist eine berufliche Auszeit von individueller Dauer mit dem Ziel, die Berufstätigkeit anschließend wieder aufzunehmen. Üblich sind Zeitspannen zwischen drei Monaten und einem Jahr, auch Sabbatjahr genannt.
  • Trotz der beruflichen Auszeit ist der Abschluss bzw. die Fortführung einer Krankenversicherung in Deutschland Pflicht.
  • Ob eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung den notwendigen Schutz bietet, hängt von der Art und der Dauer des Sabbaticals ab. Hier gibt es unterschiedliche Modelle.
  • Planen Sie während des Sabbaticals einen längeren Auslandsaufenthalt, benötigen Sie gegebenenfalls einen speziellen Auslandskrankenversicherungsschutz.
  • Vor der Auszeit sollten Sie auch die Bedingungen Ihrer Pflege-, Ihrer Renten- sowie eventuell Ihrer Arbeitslosenversicherung im Blick halten. Stellen Sie sicher, dass wertvolle Ansprüche bestehen bleiben.

Was ist ein Sabbatical?

Ein Sabbatical ist eine Auszeit vom Berufsleben. Ob aus purem Fernweh, aus familiären Gründen, zur Weiterbildung oder zur Erholung – die Gründe für Sabbaticals sind so individuell wie die Personen, die sich diese Auszeit vom Job nehmen. Dementsprechend variiert die Dauer, wobei Spannen zwischen drei Monaten und einem Jahr (Sabbatjahr) üblich sind.

 

Wer kann ein Sabbatical nehmen?

Grundsätzlich jeder und jede. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist oder als Beamtin oder Beamter sein Brot verdient, hat einen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Auszeit. Andere Angestellte müssen sich im Vorfeld mit ihrem Arbeitgeber über ein Sabbatical verständigen. Eine rechtliche Grundlage hierfür gibt es nicht.

 

Wissenswert

Auch während der beruflichen Auszeit muss der Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein. Grund ist die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Wer in der Bundesrepublik lebt, muss eine gesetzliche (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) haben. Auch im Sabbatical. Eine Erweiterung des bestehenden Schutzes ist hier unter Umständen sinnvoll, zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt.

Gesetzlich oder privat: Bin ich während des Sabbaticals krankenversichert? Ein Faktencheck

Sabbaticals gibt es in unterschiedlichsten Formen. Dementsprechend verschiedenartig gestaltet sich der Krankenversicherungsschutz während der Auszeit. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses, die Dauer des Sabbaticals, eventuelle Reiseziele oder auch die familiäre Situation haben Auswirkungen darauf, welcher Krankenversicherungsschutz im konkreten Fall besteht, was sich ändern kann oder welche zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Der Faktencheck nimmt die beliebtesten Sabbatical-Modelle unter die Lupe und zeigt die wichtigsten Kriterien für gesetzlich und privat Versicherte während der Auszeit. Sie sehen, wo Sie gut abgesichert sind und wann Sie selbst aktiv werden müssen, damit Sie nicht von Lücken im Versicherungsschutz überrascht werden. 

Faktencheck: GKV-Schutz für die beliebtesten Sabbatical-Modelle

Abbau von Wertguthaben
(z.B. Überstunden)
Lohnverzicht
Pflichtversicherte
bei unbezahltem Urlaub
Freiwillig Versicherte
bei unbezahltem Urlaub
Sabbatical im 1. Monat

Während das Wertguthaben abgebaut wird, bleibt der GKV-Versicherungsschutz unverändert erhalten.

Lohnverzicht im Vorfeld ermöglicht den Erhalt des Versicherungsschutzes für die Zeit des Sabbaticals.

Versicherungsschutz bleibt im 1. Monat unverändert bestehen, keine Beitragszahlung erforderlich.

Versicherungsschutz bleibt im 1. Monat bestehen, Beitragshöhe ändert sich nicht.

Sabbatical ab dem 2. Monat

s.o.

s.o.

Arbeitgeber meldet die versicherte Person bei der bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung ab; Möglichkeit einer Weiterversicherung bei diesem Versicherungsträger.

Beschäftigung gilt als beendet; Prüfung auf Weiterversicherung durch den Versicherungsträger.

Optionen

keine (s. o.)

keine (s. o.)

Weiterversicherung in der GKV ab dem 2. Monat entweder über eine Familienversicherung (ggf. beitragsfrei), unter Berücksichtigung der maximalen Einkommensgrenze, oder über eine freiwillige Versicherung, mit einem Beitrag entsprechend der monatlichen Einkünfte.

Weiterversicherung in der GKV ab dem 2. Monat entweder über eine Familienversicherung (ggf. beitragsfrei), unter Berücksichtigung der maximalen Einkommensgrenze, oder über eine freiwillige Versicherung, mit einem Beitrag entsprechend der monatlichen Einkünfte.

Faktencheck: PKV-Schutz für die beliebtesten Sabbatical-Modelle

Beamtinnen/Beamte
bei Entgeltreduzierung
Höherverdienende
bei Entgeltreduzierung
Unbezahlter Urlaub
Selbstständigkeit
Versicherungsschutz im Sabbatical

Versicherungsschutz bleibt bestehen, Versicherung wird nach Beihilfetarif fortgeführt.

Gefahr der Unterschreitung der Jahresarbeitsentgelt-grenze, ggf. Überprüfen der Befreiung von der Versicherungspflicht (GKV), evtl. Eintreten der Versicherungspflicht (GKV) ohne Befreiung.

Keine Versicherungs-pflicht in der GKV, da dies als Beschäftigung ohne Entgelt gewertet wird; PKV bleibt unverändert bestehen.

Versicherungs-schutz bleibt unverändert erhalten.

Optionen

keine (s. o.)

Bei Eintreten der Versicherungspflicht kann eine Anwartschafts-versicherung den PKV-Status erhalten¸ Anwartschaft ist kostenpflichtig.

keine (s. o.)

keine (s. o.)

Beachten Sie: Die Varianten zur Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes während eines Sabbaticals sind höchst unterschiedlich und unterliegen individuellen Faktoren. Planen Sie ein Sabbatical, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater. Sie oder er kennt die für Sie sinnvollen Optionen. 

Wichtige Versicherungen während des Sabbaticals

Krankenversicherungsschutz bei längerem Auslandsaufenthalt

Ein Beispiel:
Mit dem Segelboot quer über den Pazifik – ein lang gehegter Traum von Thomas Schulz. Der 38-Jährige ist Abteilungsleiter in einem Energiekonzern und aufgrund seines guten Verdienstes als höherverdienender Angestellter privat krankenversichert. Gemeinsam mit seiner Frau Sarah und dem vierjährigen Sohn plant er die Auszeit vom Beruf für acht Monate. Mit seinem Chef hat Thomas Schulz unbezahlten Urlaub vereinbart, wodurch sein Versicherungsschutz während des Sabbaticals bestehen bleibt. Für die Fernreise möchte der Familienvater optimal krankenversichert sein. Er entscheidet sich für eine Reisekrankenversicherung bei seinem bisherigen Versicherer, inklusive Rücktransport im Notfall. Dafür zahlt er bei SIGNAL IDUNA 1.620 Euro für die ganze Familie für die achtmonatige Reise.

Mann steht auf Segelboot auf dem Meer und lacht.

Ein Sabbatical ist eine gute Möglichkeit, einen lang gehegten Traum in die Tat umzusetzen.

Endlich Zeit, die Welt zu entdecken? Ein Sabbatical ist hierfür ideal. Bevor Sie die Koffer packen, sollten Sie den Umfang Ihres Krankenversicherungsschutzes überprüfen. Sind Sie auch jenseits der Grenze ausreichend abgesichert?

Wichtig: Gesetzlich Krankenversicherte sind nicht automatisch weltweit in vollem Umfang abgesichert. Planen Sie als Mitglied der GKV einen längeren Auslandsaufenthalt, empfiehlt sich eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung für Ihre Ziele in aller Welt. Die schützt Sie während eines Sabbaticals passgenau, wohin auch immer Ihr Fernweh Sie führt.

Privat Krankenversicherte kennen die Vorzüge der maßgeschneiderten Absicherung bereits. Je nach Reiseziel und bestehendem PKV-Leistungsumfang ist auch hier ergänzend ein passender Auslandsreiseschutz ratsam. Wer im Ausland ärztliche Behandlung benötigt oder stationär ins Krankenhaus muss, kann dann auf gute medizinische Hilfe setzen und ist zugleich vor hohen Kosten sicher. Sonst kann ein Beinbruch schnell finanziell schmerzen.

Ein Versicherer wie SIGNAL IDUNA bietet optimalen Schutz für Ihre Auslandsreise und im Bedarfsfalle Hilfe rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

 

Sozialversicherungen während des Sabbaticals

Planen Sie in einem Anstellungsverhältnis ein Sabbatical in Form eines vierwöchigen Sonderurlaubs, sind Sie weiterhin sozialversichert. Geht die Auszeit über vier Wochen hinaus, ändert sich Ihr Versicherungsschutz in vielfacher Hinsicht. Neben der Krankenversicherungspflicht müssen Sie auch Entscheidungen über die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit treffen.

Bei der Rentenversicherung sollten Sie bedenken: Sie sind während eines längeren Sabbaticals nicht verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Setzen Sie die Zahlungen jedoch aus, verringert sich Ihre Rente im Alter. Durch freiwillige Beiträge erhalten Sie Ihre Ansprüche.

Mit welchen Beiträgen zur Sozialversicherung Sie Ihre Ansprüche sichern können, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich rechtzeitig von Fachleuten beraten.

Fazit

Wie der Krankenversicherungsschutz während eines Sabbaticals funktioniert, hängt vom Einzelfall ab. Gesetzliche Regelungen für diese Auszeit vom Beruf gibt es nicht. Beamtinnen, Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical und sind dadurch in vielen Bereichen abgesichert. Andere Arbeitnehmende müssen sich um die Absicherung für die Dauer der Auszeit selbst kümmern. Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt, müssen Sie diesen Punkt besonders im Blick behalten. Wichtig: Je nach Art und Dauer des Sabbaticals kann sich der bestehende Krankenversicherungsschutz ändern. Und: Wer im Sabbatical ins Ausland möchte, sollte – ganz gleich, ob gesetzlich oder privat krankenversichert – für eine Krankenversicherung mit ausreichendem Leistungsumfang sorgen. Private Zusatzversicherungen können im Krankheitsfall weltweit eine gute Versorgung gewährleisten und hohe Kosten auffangen. Lassen Sie sich frühzeitig umfassend beraten.

Fragen und Antworten

Gesetzliche Regelungen für ein Sabbatical gibt es nicht. Sind Sie im öffentlichen Dienst angestellt oder in einem Beamtenverhältnis tätig, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Auszeit vom Beruf. Für diese Zeitspanne läuft sogar Ihre Krankenversicherung weiter. Andere Angestellte müssen die Konditionen der Abwesenheit mit ihrem Arbeitgeber verhandeln und in den meisten Fällen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Denn: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, ganz gleich, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Planen Sie während des Sabbaticals zum Beispiel einen längeren Auslandsaufenthalt, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Krankenversicherungsschutz hierfür ausreicht. Eine private Krankenzusatzversicherung schützt Sie auf Reisen in aller Welt und bewahrt Sie vor hohen Kosten im Krankheitsfalle. 

Das hängt von Ihrem Versicherungsschutz ab. Planen Sie eine Auslandsreise für längere Zeit oder in ferne Regionen, sollten Sie mit einer guten Zusatzversicherung vorsorgen. Die Option Rücktransport ist generell wichtig. SIGNAL IDUNA bietet sogar eine Auslandskrankenversicherung mit Extra-Schutz für Familien: Erkranken Sie als versicherter Elternteil, organisiert und bezahlt SIGNAL IDUNA für Ihre mitreisenden minderjährigen Kinder eine Betreuung. 

Sollten Sie als PKV-Mitglied beispielsweise aufgrund eines Sabbaticals Ihre Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung verlieren und in die GKV wechseln müssen (Eintreten der Versicherungspflicht), kann eine Anwartschaft enorme Vorteile bringen. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich die Rückkehr in Ihre PKV zu einem späteren Zeitpunkt sichern, und nicht nur das. Die Anwartschaft ermöglicht Ihnen eine spätere Versicherung in Ihrer PKV zu vergleichbaren Konditionen. Außerdem bleiben Ihre Alterungsrückstellungen erhalten und eine erneute Risikoprüfung entfällt

Eine Entgeltreduzierung ist zum Beispiel bei Beamtinnen und Beamten beliebt, um für eine berufliche Auszeit vorzusorgen, die diesem Personenkreis per Gesetz zusteht. Das Modell funktioniert so: Besteht mit dem Dienstherrn eine Vereinbarung über eine Entgeltreduzierung, verzichtet die oder der Angestellte beispielsweise für den Zeitraum von drei Jahren bei voller Stundenanzahl auf 25 Prozent des Entgelts. Als Ausgleich dafür bezieht die Person im vierten Jahr, hier dem Sabbatjahr, ein Entgelt in Höhe von 75 Prozent. Der große Vorteil bei dieser Form des Sabbaticals: Der Versicherungsschutz bleibt vollständig erhalten. Achtung: Bei höherverdienenden Arbeitnehmenden, die privat krankenversichert sind, kann eine Entgeltreduzierung zur Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze führen. Das wiederum hätte eventuell eine Versicherungspflicht in der GKV ohne Befreiung zur Folge.

Über den Autor

David Bläsing

Marketing Spezialist

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personenversicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Krankenversicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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