Mussten oder wollten Sie während der Arbeitslosigkeit in die GKV wechseln, gilt nach Ende der Arbeitslosigkeit Folgendes: Nehmen Sie ein Anstellungsverhältnis mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, bleiben Sie in der GKV pflichtversichert.
Sind Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit, können Sie sich im Anschluss an die Arbeitslosigkeit freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn Sie über eine 12-monatige Vorversicherungszeit verfügen. Alternativ dazu können Sie sich gegebenenfalls für den Zeitraum der letzten fünf Jahre eine mindestens 24-monatige Versicherungszeit anrechnen lassen, um freiwillig in der GKV versichert zu bleiben.
Erfüllen Sie diese Vorversicherungszeiten nicht, ist eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV nicht möglich. Ein Anbieter wie SIGNAL IDUNA kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder privat krankenversichern. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Versicherungsberater.