Beitragsrückerstattung für privat Versicherte

David Bläsing
5 Min. Lesezeit

Sie achten auf Ihre Gesundheit und kontaktieren Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nur für Vorsorgetermine? Lassen Sie sich belohnen: durch Beitragsrückerstattungen (BRE) Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Welche Optionen gibt es? Wie erhalten Sie eine Rückerstattung und wie viel erstattet die PKV?

Veröffentlicht am 05. März 2025

Kurzer Überblick

  • Privat Krankenversicherte können Geld von ihrer privaten Krankenversicherung zurückerhalten. Eine Beitragsrückerstattung (BRE) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. 
  • Mit einer Rückerstattung honorieren private Krankenversicherer das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten.  
  • Erstattete Beiträge motivieren Versicherte, auch künftig Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu übernehmen. Gleichzeitig schärft die Prämie den Blick für Kostenfaktoren im Gesundheitswesen. 
  • Beitragsrückerstattungen können erfolgsabhängig gezahlt werden – wenn der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet hat – oder erfolgsunabhängig: als tarifliche Pauschalleistung.  
  • Geld zurück erhalten Versicherte außerdem durch die erfolgreiche Teilnahme an Bonusprogrammen ihrer Anbieter, zum Beispiel über einen Gesundheits-, Verhaltens- oder Treuebonus.  
  • Sowohl Beitragsrückerstattungen als auch Bonuszahlungen mindern den Zahlbeitrag der Versicherten: Der Effektivbeitrag zur PKV verringert sich.  

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Eine Beitragsrückerstattung, kurz BRE, ist eine Art Prämie: bares Geld für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Damit belohnen private Krankenversicherer ihre Mitglieder, insbesondere bei gesundheitsbewusstem und kostenorientiertem Verhalten. Bei einer BRE erhalten Sie bereits gezahlte monatliche Beiträge anteilig zurück. Ein Beispiel: 

Carina Weber, 36, ist als Wirtschaftspsychologin in einem größeren Unternehmen angestellt und verdient 5.900 Euro brutto im Monat. Sie ist seit drei Jahren im Tarif EXKLUSIV 0 von SIGNAL IDUNA als höherverdienende Arbeitnehmerin privat krankenversichert. Sie achtet auf gesunde Ernährung und hält sich mit regelmäßigem Lauftraining fit. Da sie keinerlei gesundheitliche Beschwerden hat, nimmt sie ausschließlich Vorsorgetermine wahr. Über die Beitragsrückerstattung ihrer privaten Krankenversicherung freut sie sich jedes Jahr, denn ihr Effektivbeitrag reduziert sich dadurch deutlich:

Carina Weber zahlt monatlich für Ihre PKV*: 402,55 Euro

Die Beitragsrückerstattung beträgt am Jahresende: 1.261,08 Euro

Effektiv zahlt sie dadurch für ihre private Krankenversicherung monatlich nur 297,46 Euro. 

Im Vergleich: In einer gesetzlichen Krankenversicherung müsste sie monatlich ca. 603 Euro zahlen**.

Das Beispiel zeigt: Privat Krankenversicherte können sich maßgeschneidert absichern und dabei aktiv sparen. Die Höhe einer Beitragsrückerstattung variiert je nach gewähltem Tarif und Versicherungsunternehmen zwischen 15 Prozent und drei Monatsbeiträgen.

*Beitrag für den Tarif Exklusiv 0, inkl. 10 % Vorsorgezuschlag, Pflegepflichtversicherung sowie einem Krankentagegeld von 150 €, abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.

**Arbeitnehmeranteil in der GKV inkl. Pflegebeitrag für eine kinderlose Person bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5%.

Voraussetzungen für eine BRE

Die Voraussetzungen für eine BRE hängen von den konkreten Konditionen Ihres PKV-Vertrags ab. Grundsätzlich können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie:

  • bei dem Versicherungsunternehmen einen laufenden, ungekündigten PKV-Vertrag haben,
  • wenn Sie einen Tarif mit BRE gewählt haben und
  • Ihre Beiträge fristgerecht gezahlt haben.

Außerdem ist eine BRE an die sogenannte Leistungsfreiheit geknüpft. Dies bedeutet, dass Sie für das jeweilige Kalenderjahr keine Rechnungen (außer für Vorsorgeuntersuchungen) einreichen dürfen.
Aber: Solche Regularien sollten Sie niemals davon abhalten, im Ernstfall medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen – auch wenn Sie dann Ihren Anspruch auf eine BRE verlieren.  

Formen der Beitragsrückerstattung

Junge Frau joggt und lächelt.

Gesundheitsbewusstes Verhalten hilft unter anderem, Gesundheitskosten zu senken. Das belohnen viele private Krankenversicherungen durch Beitragsrückerstattungen. 

Der Sparfaktor: Beitragsrückerstattungen

Eine Beitragsrückerstattung (BRE) ist immer an Voraussetzungen geknüpft. Im Wesentlichen gibt es zwei Formen der BRE

Erfolgsabhängige Rückerstattungen sind in der PKV gängige Praxis. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Versicherungsunternehmens, finanziert aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Die Zahlungen sind an die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Versicherers geknüpft: Hat das Unternehmen Überschüsse erwirtschaftet, können Gelder an die Versicherten zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die Bedingungen in den Versicherungsverträgen erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel der Faktor Leistungsfreiheit sein. Leistungsfrei ist, wer im Laufe eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreicht und bis auf Vorsorgeuntersuchungen keine ärztlichen Behandlungen in Anspruch nimmt.  

1.       Erfolgsunabhängige Rückerstattungen kommen vergleichsweise seltener vor. Sie sind vom Versicherer garantiert und vertraglich fixiert. Als tarifliche Pauschalleistung sind diese Beträge bereits in den Beitrag eingerechnet. Eine Auszahlung ist ebenfalls an gewisse Voraussetzungen gebunden.
In den Genuss einer erfolgsunabhängigen BRE kommen Sie üblicherweise bei bestimmten Produktlinien oder Tarifvarianten. Ein Beispiel: Bei SIGNAL IDUNA gibt es die erfolgsunabhängige BRE in den PLUS-Varianten der Produktlinie „privat“ als Gesundheitsbonus und im Tarif EXKLUSIV-PLUS zusätzlich als Verhaltensbonus.

Das Extra: Bonuszahlungen

Private Krankenversicherungen belohnen verantwortungsvolles Verhalten ihrer Versicherten gerne mit einem Bonus. Je nach Anbieter gibt es Bonusprogramme für unterschiedliche Gesundheitsthemen oder Altersstufen – von Sport bis Schwangerschaft, für Kinder oder Erwachsene.

Beispielsweise punkten Versicherte bei SIGNAL IDUNA über das Highlight Gesundheitsbonus und Verhaltensbonus in außergewöhnlichem Maße:

  • Zusätzlich zur erfolgsabhängigen BRE erhalten bei SIGNAL IDUNA Versicherte in ausgewählten Tarifen bei Leistungsfreiheit noch einmal einen Gesundheitsbonus von bis zu 900 Euro.
  • Nachgewiesenes gesundheitsbewusstes Verhalten honoriert SIGNAL IDUNA besonders: Auf Antrag erhalten Versicherte je nach Tarif zusätzlich zur erfolgsabhängigen BRE und zum Gesundheitsbonus einen Verhaltensbonus von bis zu 300 Euro. Leistungsfreiheit ist hier nicht erforderlich.

Gut zu wissen: Beitragsrückerstattungen und Bonuszahlungen mindern Ihren Zahlbeitrag zur privaten Krankenversicherung spürbar. Ihr Effektivbeitrag zur PKV verringert sich dadurch.

Höhe einer BRE

Da die Voraussetzungen für eine BRE je nach Anbieter und gewähltem Tarif variieren, gibt es auch in der Höhe der möglichen Erstattung große Unterschiede. Üblich sind Erstattungen zwischen 15 Prozent und drei Monatsbeiträgen.

Einzelne Versicherer bieten überdurchschnittlich hohe Rückerstattungen. SIGNAL IDUNA vergütet und fördert das kostenbewusste Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden in besonderem Maße und erstattet ihnen eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung – über 2.300 Euro pro Jahr sind möglich. Prozentual liegt die Quote für Rückerstattungen bei SIGNAL IDUNA damit deutlich über dem Marktdurchschnitt.

Die Höhe der Beitragsrückerstattungen wird auch durch die sogenannten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) deutlich und vergleichbar. Die RfB sind die finanziellen Rücklagen, die private Krankenversicherungen bilden, um daraus die Beitragsrückerstattungen zu zahlen. Im folgenden Schaubild zeigen wir Ihnen, wie sich die RfB der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung und die des Marktes in den vergangenen Jahren entwickelt haben.

Infografik Beitragsrueckerstattung
Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen und vergleicht dabei SIGNAL IDUNA (gelbe Linie) und den Marktdurchschnitt (rote Linie) zwischen den Jahren 2013 und 2023. Während die rote Linie von ca. 42% (2013) auf 34% (2023) abfällt, entwickelt sich die gelbe Linie zwischen 2018 und 2023 positiv und steigt von ca. 35% auf 47,3% an.

Tipp: Bares Geld und Steuern sparen

Einen Hustensaft bekommen Sie für kleines Geld. Für eine professionelle Zahnreinigung hingegen verlangt die Praxis gern einen Hunderter oder mehr. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie je nach Tarif die meisten Kosten für Medikamente, Prophylaxe oder spezifische Behandlungen geltend machen.

Aber: Bevor Sie solche Rechnungen einreichen, sollten Sie die Höhe Ihrer voraussichtlichen BRE einmal selbst überschlagen und abwägen: Bringt Ihnen die Kostenerstattung finanzielle Vorteile? Wenn Sie kleinere Beträge selbst übernehmen und auf das Kalenderjahr gerechnet leistungsfrei bleiben, zahlt Ihr Versicherer möglicherweise eine höhere BRE an Sie zurück.

Unsere Empfehlung: Reichen Sie Rechnungen für Medikamente oder Behandlungen nur ein, wenn die Summe Ihrer Rechnungen die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung übersteigt (bei SIGNAL IDUNA bedeutet das für Tarife mit Gesundheitsbonus: BRE + Gesundheitsbonus).

Und bedenken Sie, dass Sie Beiträge zur Kranken- und zur Pflegepflichtversicherung generell als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können. Ihre Beitragsrückerstattungen müssen Sie mit den gezahlten PKV-Beiträgen verrechnen, was sich wiederum steuerlich auswirkt. Überlegen Sie im Vorfeld, bei welchen Maßnahmen Sie am meisten sparen. Sind Sie in diesen Fragen unsicher, hilft Ihnen eine Steuerberatung. 

Gut zu wissen

  • Der Arbeitgeber profitiert nicht: Sind Sie angestellt, müssen Sie die Gelder aus Ihrer BRE nicht mit Ihrem Arbeitgeber teilen – obwohl Ihr Arbeitgeber die regelmäßigen Beiträge zur PKV hälftig mitfinanziert.
  • Der Fiskus rechnet mit: In Ihrer Steuererklärung müssen Sie jede Beitragserstattung mit Ihren gezahlten PKV-Beiträgen verrechnen. Relevant hierfür ist das Kalenderjahr, in dem die Erstattung auf Ihrem Konto eingeht.

Fazit

Je nach gewähltem PKV-Tarif und Versicherer gelten für Beitragsrückerstattungen unterschiedliche Bedingungen. Häufig sind diese vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens abhängig und den Versicherten damit nicht garantiert. Das ist die erfolgsabhängige BRE. Einzelne private Krankenversicherer bieten Verträge mit garantierten Zahlungen, also eine erfolgsunabhängige BRE. Erstattungen sind zudem über Bonusprogramme möglich. Gelder aus einer Rückerstattung müssen Sie immer mit bereits gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen verrechnen. Das wirkt sich steuerlich aus. Ob Sie dabei insgesamt sparen, sollten Sie frühzeitig abwägen.

Fragen und Antworten

Bei SIGNAL IDUNA nicht. SIGNAL IDUNA belohnt und fördert das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten in vielfältiger Weise. Nehmen Sie beispielsweise Leistungen für Präventionskurse in Anspruch, hat dies bei SIGNAL IDUNA keinen Einfluss auf eine mögliche Beitragsrückerstattung oder auf tarifliche Selbstbehalte. Da die Regelungen je nach Anbieter variieren können, sollten Sie Ihr Anliegen direkt mit Ihrem Versicherungsunternehmen klären. 

Die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes hat dazu geführt, dass seit 2010 sowohl Beiträge zur Krankenversicherung als auch zur Pflegepflichtversicherung stärker berücksichtigt werden: Sie sind als Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Haben Sie eine PKV bei SIGNAL IDUNA, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Sofern Sie Ihre Einwilligung hierfür erteilt haben, meldet SIGNAL IDUNA alle berücksichtigungsfähigen Beiträge an die Finanzbehörde. Gleiches gilt für die Beitragsrückerstattung und Bonuszahlungen. Diese mildern den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag. Sind Sie unsicher, ob Sie durch eine Beitragsrückerstattung tatsächlich Geld sparen, wenden Sie sich an eine Steuerberatung.

Das ist unterschiedlich und hängt von Ihrem Anbieter beziehungsweise von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ein Beispiel: SIGNAL IDUNA zahlt erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen automatisch Anfang Juli eines jeden Jahres aus. Den Gesundheitsbonus bei vertraglich zugesicherten Leistungen erhalten Versicherte jährlich automatisch Ende Juli. Den Verhaltensbonus als vertraglich zugesicherte Leistung zahlt SIGNAL IDUNA auf Antrag für das abgelaufene Kalenderjahr. Voraussetzung hierfür sind die entsprechenden Nachweise. 

Das haben Sie selbst in der Hand. Grundsätzlich können Sie Beitragsrückerstattungen für jedes Jahr erhalten, in dem Sie die Bedingungen dafür erfüllen. Einzelheiten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Über den Autor

David Bläsing

Marketing Spezialist

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personenversicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Krankenversicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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