Gerade beim Umzug ist es üblich, im Freundeskreis oder in der Familie um Hilfe zu bitten. Das erweist sich oft als Glücksgriff, denn je mehr Hände anpacken, desto schneller ist der Umzug erledigt. Allerdings sind damit auch Risiken verbunden, schließlich kann jedem mal ein Missgeschick passieren.
Grundsätzlich gilt: Auch freiwillige Helfende haften für Schäden, die sie verursachen. Rechtlich gesehen gilt das jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Handelt eine Person, die Ihnen beim Umzug hilft, leicht fahrlässig, kann sie nicht haftbar gemacht werden.
Wie können Sie also verhindern, dass Sie auf Kosten sitzenbleiben? Klären Sie vorab mit Ihren Umzugshelfenden, ob Sie eine Haftpflichtversicherung mit Gefälligkeitsschäden haben. So sind auch Schäden mitversichert, die bei freiwilligen, kostenlosen Hilfstätigkeiten entstehen.
Wenn Ihre Freundin beispielsweise die teure Designerlampe fallen lässt und ihre Haftpflichtversicherung auch bei Gefälligkeitsschäden einspringt, übernimmt die Versicherung Ihrer Freundin die Rechnung für eine Neuanschaffung auch bei leichter Fahrlässigkeit.