Selbstständig im Handwerk: Erfolgreich gründen, gut absichern

Mit den eigenen Händen etwas erschaffen: Aus diesem Traum kann eine Geschäftsidee werden. Denn gutes Handwerk ist gefragt. Hier erfahren Sie, wie Sie erfolgreich einen Handwerksbetrieb gründen und wer Sie dabei unterstützt.

Veröffentlicht am 18.03.2026

Kurzer Überblick

  • Mit der Gründung eines Handwerksbetriebes gewinnen Sie Freiheit und übernehmen zugleich viel Verantwortung. 
  • Neben handwerklichem Können sollten Sie kaufmännisches Wissen und unternehmerische Kompetenzen mitbringen. 
  • Wägen Sie gut ab, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt. 
  • Ein Businessplan ist nicht nur wichtig, um Fördermittel zu akquirieren. Er dient auch als persönlicher Fahrplan für den Weg in die Selbstständigkeit. 
  • Lassen Sie sich zum passenden Versicherungsschutz beraten. Eine Betriebshaftpflicht ist unerlässlich, wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen.  

Vor der Gründung

Selbst entscheiden, eigene Ideen verwirklichen: Wer einen Handwerksbetrieb gründet, gewinnt viel Freiheit. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit bedeutet auch eine große Verantwortung. Wichtig ist, dass Sie sich zunächst ehrlich mit Ihren Vorstellungen und Zielen, Kenntnissen und Fähigkeiten auseinandersetzen. 

Eine erfolgreiche Gründung verlangt mehr als handwerkliches Geschick und Mut. Als Chefin oder Chef eines Handwerksbetriebes müssen Sie zum Beispiel:

  • Aufträge akquirieren und Kundschaft beraten 
  • Angebote erstellen, Rechnungen schreiben 
  • gegebenenfalls Mitarbeitende führen 
  • Finanzen planen 

Doch keine Sorge: Vieles davon können Sie lernen – auch auf dem zweiten Bildungsweg. 

Handwerksbetrieb gründen: Voraussetzungen klären

Mit der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Startbedingungen stimmen:

Brauche ich einen Meisterbrief?

Für einige Handwerke (wie Elektrotechnik, Maurer-, Bäcker- und Friseurhandwerk) brauchen Sie laut Handwerksordnung einen Meisterbrief, um sich selbstständig zu machen. Für „zulassungsfreie Handwerke“ (zum Beispiel Kosmetik- oder Fotostudio) und „handwerksähnliche Gewerbe“ (wie Bodenlegebetrieb, Maskenbildner/Maskenbildnerin) genügen eine abgeschlossene Gesellenprüfung oder einschlägige Berufserfahrung.

Greift die Altgesellenregelung? 

Haben Sie einen Gesellenbrief und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Position? Dann profitieren Sie von der „Altgesellenregelung“ und dürfen auch ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb gründen. 

Wird mein Abschluss anerkannt? 

Haben Sie Ihren Abschluss im Europäischen Wirtschaftsraum erworben? Mit einer gleichwertigen beruflichen Qualifikation dürfen Sie auch in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen. 

Muss ich etwas dazulernen?

Bringen Sie neben Ihrer fachlichen Qualifikation auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit, etwa in Buchhaltung, Kalkulation und Marketing? Verfügen Sie über unternehmerische Kompetenzen (Personalführung, Kommunikation etc.)? Falls nicht, können Sie sich gezielt fortbilden – zum Beispiel bei einem Gründungsseminar Ihrer Handwerkskammer. 

Habe ich genug Geld und die nötige Ausstattung?

Startkapital ist wichtig für eine erfolgreiche Gründung: Sie müssen in die Betriebsausstattung (Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge etc.) investieren, Büros und Werkstätten einrichten, Material kaufen und Anmeldegebühren bezahlen. Das Geld für Miete, Gehälter und Versicherungen müssen Sie ebenfalls aufbringen, bevor Sie die ersten Umsätze verzeichnen.

Tipp: Lassen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer kostenlos beraten. Handwerkskammern kennen Ihre Branche gut und bieten viele Seminare rund um die Unternehmensgründung an.  

Wichtige Entscheidungen treffen

Die folgenden Fragen helfen, die Weichen für Ihren Weg zum eigenen Handwerksbetrieb zu stellen: 

1. Was für einen Betrieb möchte ich gründen?

Wofür schlägt Ihr Herz? Was können Sie besonders gut? Reflektieren Sie Ihre persönlichen Interessen und Fähigkeiten. Darüber hinaus sollten Sie den Markt sorgfältig analysieren:  

  • Was macht der Wettbewerb?  
  • Wer ist Ihre Zielgruppe?  
  • Welcher Standort ist günstig?  
  • Was sind die aktuellen Trends und Entwicklungen?  
  • Gibt es einen speziellen Bedarf, eine Nische für Ihr Angebot?

Wichtig für Ihren Erfolg ist, dass Sie sich gut informieren und klar positionieren.

2. Wie groß soll mein Betrieb sein?

Möchten Sie als Alleinunternehmerin oder -unternehmer starten oder planen Sie, gleich zu Beginn Mitarbeitende einzustellen? Haben Sie vor, zügig zu expandieren? Darüber sollten Sie sich zunächst klar werden. Denn die Betriebsgröße spielt für die Wahl der Rechtsform eine wichtige Rolle. 

3. Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Welche Rechtsform Sie für Ihren Handwerksbetrieb wählen, wirkt sich maßgeblich auf Haftung, Besteuerung, Stammkapital sowie den Verwaltungsaufwand aus.

Hier ein Überblick über mögliche Rechtsformen für Handwerksbetriebe:

Rechtsform

Haftung

Mindestkapital

Besteuerung*

Aufwand

Geeignet für

Einzel­unternehmen

unbeschränkt, auch­ mit Privatvermögen

kein Mindestkapital

Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer

sehr gering; einfache Buchführung möglich

kleine Betriebe, Existenzgründung, Solo-Selbstständig

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

unbeschränkt und gesamtschuldnerisch durch alle Gesellschafter­innen und Gesellschafter

kein Mindestkapital

Einkommensteuer bei Gesellschafter­innen und Gesellschaftern, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

gering; einfacher Gesellschaftsvertrag reicht aus

gemeinsame Gründung von zwei und mehr Personen, kleine Teams

Unternehmergesellschaft (UG, haftungs­beschränkt)

beschränkt auf Gesellschafts­vermögen

ab 1 €; Pflicht zur Bildung von Rücklagen (25 % d. Jahresüberschusses bis 25.000 €)

Körperschaft­steuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

mittel; notarielle Gründung, Pflicht zur Bilanzierung

Haftung­sbegrenzung mit geringem Startkapital

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

beschränkt auf Gesellschafts­vermögen

25.000 € (mind. 12.500 € bei Gründung einzuzahlen)

Körperschaft­steuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

hoch; Bilanzierung, Notar, umfangreiche Formalien

größere Betriebe, höhere Reputation, Risiko minimieren

Offene Handels­gesellschaft (OHG)

unbeschränkt durch alle Gesellschafter­innen und Gesellschafter

kein Mindestkapital

Einkommensteuer bei Gesellschafter­innen und Gesellschaftern, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

mittel; Eintrag ins Handelsregister, kaufmännische Buchführung

Handelsorientierte Betriebe mit zwei und mehr Personen

* Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. 

Das A & O: Ein guter (Business-)Plan

Zugegeben: Es macht viel Arbeit, einen Businessplan zu schreiben. Doch das Erstellen ist mehr als eine lästige Pflicht. Der Businessplan dient nicht nur als Entscheidungsgrundlage für Banken, Förderinstitute und alle anderen, die Geld in Ihre Geschäftsidee investieren sollen. Er ist auch ein wichtiger Fahrplan für Sie selbst. 

Das sind die wichtigsten Bestandteile eines Businessplans:

  • Zusammenfassung: kurze Darstellung der wichtigsten Punkte 
  • Darstellung Ihrer Geschäftsidee: Was bieten Sie an? Welche Probleme lösen Sie? 
  • Gründungsprofil: Wer sind die Personen hinter der Idee? Welche Qualifikationen bringen sie mit? 
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Wie sieht Ihr Markt aus? Wer ist Ihre Zielgruppe? Was bietet die Konkurrenz? 
  • Marketing- und Vertriebsstrategie: Wie gewinnen und binden Sie Ihre Kundschaft? 
  • Organisation und Management: Welche Rechtsform wählen Sie, welchen Standort? Wie sieht Ihre Personalplanung aus?  
  • Finanzplan: detaillierte Darstellung von Kapitalbedarf, Finanzierungsquellen, Liquiditätsplanung und Rentabilität
  • Risikobewertung: Welche Risiken birgt Ihre Geschäftsidee? Wie können Sie gegensteuern? 

Fördermittel für die Gründung Ihres Handwerksbetriebs

Ihr Businessplan zeigt es: Bevor Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb Geld verdienen, müssen Sie investieren – vom Werkzeug bis zur Miete der Räumlichkeiten. Fördermittel helfen, die Gründungsphase ohne finanzielle Engpässe zu überstehen.

Hier gibt es Geld für die Gründung:

  1. KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet bundesweit zinsgünstige Darlehen für Gründerinnen und Gründer an. 
  2. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit mit dem Ziel der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen und sichert den Lebensunterhalt in der Startphase. 
  3. Meistergründungsprämien: Einige Bundesländer bieten Prämien für Handwerksmeisterinnen und -meister an, die einen Betrieb gründen oder übernehmen (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz). Die Höhe und Voraussetzungen variieren. 
  4. Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer, Kommunen und Wirtschaftsförderungsgesellschaften haben eigene Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer (Zuschüsse, Bürgschaften, zinslose Darlehen). 
  5. Beratungsförderung: Auch für professionelle Gründungsberatungen gibt es Zuschüsse.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer, der IHK, der Wirtschaftsförderung vor Ort oder Ihrer Hausbank über mögliche Förderungen.

Den Betrieb anmelden – Schritt für Schritt

  • Schritt 1: Eintrag in die Handwerksrolle

    Der wichtigste Schritt für fast alle Handwerke (Ausnahme: handwerksähnliche Gewerbe): Gehen Sie zu Ihrer Handwerkskammer. Der kostenpflichtige Eintrag ist notwendig, damit Sie Ihr Gewerbe anmelden können.

  • Schritt 2: Gewerbe anmelden

    Jetzt können Sie beim örtlichen Gewerbeamt Ihr Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Behörden.

  • Schritt 3: Steuernummer erhalten

    Das Finanzamt sendet Ihnen einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung. Das Formular müssen Sie ausfüllen, um eine Steuernummer zu erhalten. Lassen Sie sich dabei von Ihrer Steuerberatung unterstützen.

  • Schritt 4: der Berufsgenossenschaft beitreten

    Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung – also zum Beispiel für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – zuständig. Daher muss jeder Handwerksbetrieb Mitglied werden. Die Berufsgenossenschaft kommt auf Sie zu, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben.

  • Schritt 5: Mitglied der Handwerkskammer werden

    Eine Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer ist für alle Handwerksbetriebe Pflicht. Ob Sie darüber hinaus auch in die Handwerkerinnung eintreten möchten, ist Ihre Entscheidung. Der Vorteil: Sie können dort von Branchenwissen und Netzwerken profitieren.

Den Start in die Selbstständigkeit absichern

Den Handwerksbetrieb erfolgreich gegründet, erste Aufträge akquiriert – und dann passiert es: Ein Malergeselle lässt versehentlich einen Spachtel vom Baugerüst fallen, und eine Passantin erleidet durch das Werkzeug eine schwere Kopfverletzung. Ein solches Missgeschick kann Sie ohne Versicherungsschutz die Existenz kosten.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte durch die Geschäftstätigkeit Ihres Betriebes erleiden. Sie prüft, wer für den Schaden haften muss, wehrt unbegründete Ansprüche ab und zahlt bei berechtigten Forderungen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist also absolut unverzichtbar für Handwerksbetriebe aller Art. Welchen Versicherungsschutz Sie zusätzlich benötigen, hängt von der Art und Größe Ihres Betriebes, Ihrem individuellen Risiko und Schutzbedürfnis ab. 

  • Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt das gesamte Inventar Ihres Betriebes, also Geräte Maschinen, Werkzeuge, Material, Warenbestand und Büroeinrichtung. Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und auf Wunsch auch bei Elementarschäden ersetzt sie den Wiederbeschaffungs- oder Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift, wenn ein versicherter Schaden (z. B. Brand oder Wasserschaden) den Geschäftsbetrieb für längere Zeit lahmlegt. Sie übernimmt den entfallenen Gewinn und die laufenden Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasingraten), solange der Betrieb stillsteht oder eingeschränkt ist.
  • Die Firmenrechtsschutzversicherung steht Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit zur Seite, zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Kundschaft, Mitarbeitenden oder in Mietangelegenheiten.
  • Die Cyberversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen durch IT-Ausfälle.
  • Zu den wichtigsten privaten Absicherungen für Gründerinnen und Gründer zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Krankenversicherung und die private Altersvorsorge. Sie sichern die Arbeitskraft und die persönliche Altersvorsorge.

Beratung ist sinnvoll

Ihr Versicherungsschutz sollte Ihre Existenz und Ihr Vermögen bestmöglich absichern, sodass Sie sich ganz aufs Kerngeschäft konzentrieren können. Beim Start in die Selbstständigkeit ist es nicht leicht zu entscheiden, welche Versicherungen diese Zwecke erfüllen und keine unnötigen Kosten verursachen. Lassen Sie sich individuell und professionell beraten – zum Beispiel von SIGNAL IDUNA, vor mehr als 110 Jahren gegründet aus dem Handwerk für das Handwerk.

Fallbeispiele

Gut geschützt auf dem Dach

Wer wagt gewinnt, denkt sich Noah Schmidt (19): Direkt nach seiner Ausbildung zum Dachdecker wagt er den Schritt in die Selbstständigkeit. Der junge Mann steckt voller Tatendrang, hat allerdings kaum Rücklagen. Noah weiß um die körperlichen Anforderungen und Risiken seines Handwerks. Seine größte Sorge: Was passiert, wenn ich krank werde oder einen Unfall habe und nicht arbeiten kann? 

Bei SIGNAL IDUNA rät man ihm neben den geschäftlichen Absicherungen Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung (Jahresbeitrag: 2.030,25 Euro) zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist für Noah wegen seines jungen Alters und seines körperlich anspruchsvollen Berufs existenziell wichtig. Nach eingehender Beratung entscheidet der Existenzgründer sich für einen Tarif mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro. Dafür bezahlt er 177,35 Euro pro Monat. Eine private Krankenversicherung – so die weitere Empfehlung – wird Noah ebenfalls abschließen.  

Traumhafte Fliesenkunst

Zehn Jahre lang hat die gelernte Fliesenlegerin Lena Brasgalla (32) als Angestellte ihr Handwerk perfektioniert. Jetzt möchte sie ihren Traum verwirklichen: mit einem eigenen Betrieb für individuelle, hochwertige Badgestaltungen. Sie investiert in professionelles Werkzeug und einen Firmenwagen. Trotz der perfekten Vorbereitung ist Lena unruhig: Was passiert, wenn bei ihrer Arbeit mal etwas schiefgeht und ein hoher Schaden entsteht? Ein Missgeschick könnte ihren Ruf und ihre finanzielle Existenz gefährden. 

Bei einer Beratung durch SIGNAL IDUNA erfährt die Gründerin, dass sie als Einzelunternehmerin in der Tat ein hohes privates Haftungsrisiko trägt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Privathaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Als Deckungssumme legt man gemeinsam 5 Millionen Euro fest. Dafür bezahlt Lena monatlich 82,53 Euro. Zudem entscheidet die Unternehmerin sich für eine Geschäftsinhaltsversicherung ohne Betriebsunterbrechung für ihre Werkzeuge (14,12 Euro monatlich) und eine Rechtschutzversicherung (19,20 Euro monatlich). Darüber hinaus schließt sie eine private Unfallversicherung ab. Jetzt fühlt die Fliesenlegerin sich rundum sicher und kann wieder ruhig schlafen.  

Ein Händchen für Gäste

Marija und Ivan Horvat (beide 29), sind ein dynamisches junges Paar. In Kroatien haben sie das Bäckerhandwerk gelernt. Nun möchten sie in ihrer neuen Heimat München eine traditionelle kroatische Bäckerei mit modernem Café eröffnen. Sie haben erhebliche private Mittel investiert und einen Existenzgründerkredit aufgenommen, um hochwertige Backöfen, eine Spezialkaffeemaschine, Kühlschränke und einladende Möbel anzuschaffen. Auch sie machen sich Gedanken, wie sie ihre hohen Investitionen und ihren Lebensunterhalt absichern können.

SIGNAL IDUNA begleitet Marija und Ivan von Anfang an. Der Versicherungsberater weist das Gründerpaar auf die Risiken ihres Lebensmittelbetriebs hin und empfiehlt eine Geschäftsinhaltsversicherung für die teuren Maschinen, die Einrichtung und den Warenbestand (Versicherungssumme 97.000 Euro, Monatsbeitrag: 50,72 Euro). Sinnvoll sei zudem eine Betriebsunterbrechungsversicherung, um bei einem unvorhergesehenen Stillstand die laufenden Kosten und Gewinne zu sichern, sowie die unverzichtbare Betriebshaftpflicht (Umsatz: 132.000 Euro, Monatsbeitrag: 18,12 Euro). Darüber hinaus empfiehlt der fachkundige Berater Marija und Ivan eine private Vorsorge. Da sie als Selbstständige keine staatliche Absicherung aus der Kranken- oder Rentenversicherung erhalten, rät er unter anderem zu einer privaten Krankenversicherung

Hinweis: Die Fallbeispiele dienen nur der Veranschaulichung und ersetzen keine umfassende, persönliche Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Vertrags. 

Erfolgreich starten – Kundschaft gewinnen

Die Finanzierung steht, das Gewerbe ist angemeldet und Ihr Unternehmen abgesichert. Jetzt kann es endlich losgehen! Hier noch ein paar Tipps für die Kundenakquise im Handwerk:

Zeigen Sie online Präsenz

  • Nutzen Sie Ihre Website als digitale Visitenkarte: Sie sollte professionell und ansprechend gestaltet sein und Ihre Leistungen klar beschreiben. Referenzen – womöglich mit Vorher-/Nachher-Bildern und Preisinformationen – sind im Handwerk besonders wichtig. Ein Kontaktformular und ein aussagekräftiges Impressum runden den Auftritt ab.  
  • Damit Ihre Seite auch gefunden wird, sollte sie für Suchmaschinen optimiert sein (SEO). Es kann sinnvoll sein, gezielt Anzeigen bei Google (Google Ads) zu schalten (Suchmaschinenwerbung). So erzielen Sie viele Treffer bei lokalen Suchanfragen. 
  • Erstellen Sie für Ihr Unternehmen ein Google Unternehmensprofil. Das ist ein kostenloser Eintrag bei Google, der Ihre Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Leistungen, Fotos sowie Kundenbewertungen aufführt. Der Eintrag verbessert Ihre Sichtbarkeit in Google Maps und bei der lokalen Google-Suche. 
  • Tragen Sie Ihre Unternehmensdaten auch in Online-Branchenbücher und -Portale ein (Gelbe Seiten, GoYellow, Das Örtliche, MyHammer etc.). 
  • Betreiben Sie Social Media Marketing: Nutzen Sie Plattformen wie Facebook, Instagram oder sogar TikTok, um Referenzen zu zeigen, Einblicke in Ihre Arbeit zu geben, Aktionen zu bewerben und direkt mit Ihrer Kundschaft in Kontakt zu treten. Dafür benötigen Sie „visuellen Content“ wie Fotos und kurze Videos.

Überzeugen Sie offline

  • Zufriedene Kundschaft ist die beste Referenz: Durch Mundpropaganda und Empfehlungen gewinnen Sie viele neue Aufträge, wenn Sie mit exzellenter Arbeit, Zuverlässigkeit und gutem Service punkten. 
  • Zeigen Sie lokale Präsenz – ob mit Schaufensterwerbung, Fahrzeugbeschriftung, Flyern in Geschäften oder Anzeigen in örtlichen Medien (Tageszeitung, Gemeindeblatt etc.). 
  • Netzwerken Sie: Nehmen Sie an lokalen Messen teil, besuchen Sie Handwerkerstammtische, werden Sie Mitglied in Innungen und Unternehmervereinen. 
  • Setzen Sie auf Kooperationen: Arbeiten Sie mit anderen Gewerken (z. B. Architekturbüros, Immobilienagenturen, anderen Handwerksbetrieben) zusammen und empfehlen Sie sich gegenseitig. 
  • Betreiben Sie Baustellen-Marketing: Nutzen Sie Ihre – natürlich saubere und aufgeräumte – Baustelle als Aushängeschild und präsentieren Sie dort Ihr Firmenlogo und Ihre Kontaktdaten. 

Fazit

Der Schritt in die Selbstständigkeit im Handwerk ist mit großen Chancen, aber auch mit Herausforderungen verbunden. Wichtig für den Erfolg ist, neben handwerklichem Können auch unternehmerische Kompetenzen mitzubringen und sich im Wettbewerb klar zu positionieren. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan bietet die beste Grundlage dafür und erleichtert den Zugang zu Fördermitteln. Denken Sie bei der Gründung auch daran, Ihren Handwerksbetrieb und sich selbst abzusichern. Eine professionelle Beratung schützt Sie vor Deckungslücken und überhöhten Kosten.

FAQ

In bestimmten Fällen ist das möglich. Für zulassungsfreie Handwerke wie Kosmetik, Fotografie, Textil- und Gebäudereinigung sowie handwerksähnliche Gewerbe (z. B. Bodenlegebetrieb, Maskenbildner/Maskenbildnerin) reicht eine abgeschlossene Gesellenprüfung oder einschlägige Berufserfahrung. Falls Sie einen Gesellenbrief und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung haben (vier davon in leitender Position), dürfen Sie ebenfalls ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb gründen.

  • Sie vertreten die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Öffentlichkeit. 
  • Sie führen die Handwerksrolle, in die sich alle zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe eintragen müssen. 
  • Sie engagieren sich für die Ausbildung des Nachwuchses und bieten Fach- und Führungskräften im Handwerk viele Weiterbildungsmöglichkeiten. 
  • Sie beraten kostenlos bei der Unternehmensgründung und zu Themen wie Recht, Umwelt, Digitalisierung und Nachfolge. 
  • Sie benennen und vereidigen Sachverständige im Handwerk. 
  • Sie vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Kundschaft.

Unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter durch die Geschäftstätigkeit Ihres Betriebes. Der weitere Versicherungsschutz hängt von individuellen Faktoren ab wie Art und Größe Ihres Betriebes. Sinnvoll ist in vielen Fällen eine Geschäftsinhaltsversicherung, die das Inventar Ihres Betriebes schützt. Auch gegen eine Betriebsunterbrechung zum Beispiel nach einem Wasserschaden können Sie sich versichern, ferner für Rechtsstreitigkeiten. Ihre wertvollen Firmendaten schützt die Cyberversicherung. Wichtig für Gründerinnen und Gründer ist zudem die private Absicherung, etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung und private Altersvorsorge. 

Zugegeben – der Fachkräftemangel erschwert die Suche nach geeignetem Personal. Zeigen Sie, dass Ihr Betrieb ein attraktiver Arbeitgeber ist. Werben Sie mit fairer Bezahlung und Sozialleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, moderner Ausstattung und Technologie und einer guten Work-Life-Balance durch moderne, flexible Arbeitszeitmodelle.

  • Für Gründerinnen und Gründer gibt es die Existenzgründungsförderung (z. B. durch KfW, Gründungszuschuss oder Meistergründungsprämien).  
  • Bestehende Handwerksbetriebe können von Investitionszuschüssen und -darlehen sowie diversen Förderprogrammen (z. B. für energetische Sanierung oder für innovative Handwerksbetriebe) profitieren. 
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landesförderbanken sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.