Mit der folgenden Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Startbedingungen stimmen:
Brauche ich einen Meisterbrief?
Für einige Handwerke (wie Elektrotechnik, Maurer-, Bäcker- und Friseurhandwerk) brauchen Sie laut Handwerksordnung einen Meisterbrief, um sich selbstständig zu machen. Für „zulassungsfreie Handwerke“ (zum Beispiel Kosmetik- oder Fotostudio) und „handwerksähnliche Gewerbe“ (wie Bodenlegebetrieb, Maskenbildner/Maskenbildnerin) genügen eine abgeschlossene Gesellenprüfung oder einschlägige Berufserfahrung.
Greift die Altgesellenregelung?
Haben Sie einen Gesellenbrief und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Position? Dann profitieren Sie von der „Altgesellenregelung“ und dürfen auch ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb gründen.
Wird mein Abschluss anerkannt?
Haben Sie Ihren Abschluss im Europäischen Wirtschaftsraum erworben? Mit einer gleichwertigen beruflichen Qualifikation dürfen Sie auch in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen.
Muss ich etwas dazulernen?
Bringen Sie neben Ihrer fachlichen Qualifikation auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit, etwa in Buchhaltung, Kalkulation und Marketing? Verfügen Sie über unternehmerische Kompetenzen (Personalführung, Kommunikation etc.)? Falls nicht, können Sie sich gezielt fortbilden – zum Beispiel bei einem Gründungsseminar Ihrer Handwerkskammer.
Habe ich genug Geld und die nötige Ausstattung?
Startkapital ist wichtig für eine erfolgreiche Gründung: Sie müssen in die Betriebsausstattung (Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge etc.) investieren, Büros und Werkstätten einrichten, Material kaufen und Anmeldegebühren bezahlen. Das Geld für Miete, Gehälter und Versicherungen müssen Sie ebenfalls aufbringen, bevor Sie die ersten Umsätze verzeichnen.
Tipp: Lassen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer kostenlos beraten. Handwerkskammern kennen Ihre Branche gut und bieten viele Seminare rund um die Unternehmensgründung an.