Sinnvolle Geschenke zur Geburt: Schon heute an morgen denken

Wie schön, dass Sie Onkel oder Oma werden! Herzlichen Glückwunsch an die stolze Patentante. Sicher suchen Sie gerade nach dem perfekten Geschenk für den Nachwuchs: etwas Persönliches, das Ihre Fürsorge zeigt. In unserem Ratgeber finden Sie bestimmt die passende Idee. 

Marisa Reinhard
Veröffentlicht am 17.02.2026
7 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Materielle Dinge verlieren schnell an Bedeutung, doch sinnvolle Geschenke bleiben auf Dauer wertvoll. 
  •  Krankenzusatzversicherungen schützen Kinder langfristig und geben extra Sicherheit. 
  • Fonds-Sparpläne fördern durch ihre lange Laufzeit die finanzielle Unabhängigkeit des Kindes. 
  • Entscheiden Sie sich für ein individuelles Geschenk, das Nähe und Verbundenheit ausdrückt.  

Sicherheit und Zukunft schenken

Wenn ein Kind geboren wird, hält die Welt kurz inne. Der erste Blick auf das zarte Wesen weckt bei den frischgebackenen Eltern eine Verantwortung und eine Liebe, die sie vorher nicht kannten. Und zugleich erwacht im Verwandten- und Freundeskreis der innige Wunsch, diesem neuen Menschen etwas von echtem Wert zu schenken.  

Doch seien wir ehrlich: Muss es wirklich der zehnte Strampler oder das zwanzigste Kuscheltier sein? So bezaubernd sie auch sind, materielle Dinge geraten in der wachsenden Welt eines Kindes rasch in Vergessenheit. Warum also nicht etwas schenken, das über den Augenblick hinaus Bedeutung hat? 

Mit Herzensgeschenken zeitlose Erinnerungen schaffen

Sinnvolle Geschenke zur Geburt begleiten ein Leben lang: Sie bieten Sicherheit, schaffen Freiräume und öffnen Türen zur Zukunft. Ob sie zur Gesundheit beitragen, Schutz in unerwarteten Situationen geben oder den Grundstein für ein erstes Sparguthaben legen – solche Gaben zeigen auf besondere Weise Ihre Liebe und Fürsorge. 

Unsere drei Geschenkideen zeigen, wie Sie mit Herz und Weitblick schenken: Gesundheit, Unfallschutz und Vermögensaufbau – drei Wege, dem neuen Leben mehr als nur Materielles zu geben: eine strahlende Zukunft. 

1. Krankenhauszusatzversicherung für Kinder: Schenken Sie Gesundheit und Geborgenheit

Die Welt eines Kindes steckt voller Abenteuer. Alles wird bestaunt, jeder Schritt ist ein Wunder, und nichts ist gewohnt. Doch aus dem Spiel kann blitzschnell Ernst werden. Ein Moment der Unachtsamkeit und das Kind stürzt vom Klettergerüst. Eine unruhige Nacht und das Thermometer zeigt hohes Fieber. Ein unbedachter Augenblick und das Spielzeugteil ist verschluckt. Manchmal enden solche Schreckmomente sogar im Krankenhaus.  

Für Kinder bedeutet die fremde Umgebung mit Ärztinnen und Ärzten im weißen Kittel zusätzlichen Stress. Nur Mama oder Papa können Trost spenden und die Angst lindern. Wie gut, dass junge Eltern jetzt von Ihrem Geschenk profitieren, das wertvoller ist als jedes Spielzeug. Eine Krankenhauszusatzversicherung gibt ihnen die Gewissheit, dass ihr Kind in dieser Ausnahmesituation nicht allein ist. Dieses Geschenk bietet Geborgenheit, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.  

Mehr Komfort im Krankenhaus 

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht immer alle Leistungen ab. Besonders nicht die Annehmlichkeiten, die einen Aufenthalt im Krankenhaus erträglicher machen. Unsere Krankenhauszusatzversicherung garantiert dem Kind Schutz und Sicherheit.  
So kann das Kind in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden. Zudem dürfen Eltern selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus und bei welchem Arzt oder welcher Spezialistin sie ihr Kind behandeln lassen möchten. Am wichtigsten für Kinder ist jedoch das „Rooming-in“: Die Kosten für die Übernachtung der Eltern im Krankenhaus bei ihrem Kind werden von der Versicherung übernommen. 

Weitere Krankenzusatzversicherungen für Kinder

Die Basisversicherung der gesetzlichen Krankenkassen kann durch weitere Krankenzusatzversicherungen sinnvoll ergänzt werden. Eine ambulante Krankenzusatzversicherung erweitert den Schutz bei Arztbesuchen, egal ob diese notwendig oder optional sind. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, für Brillen sowie für Leistungen von Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern, für Osteopathie oder Physiotherapie.  

Eine Zahnzusatzversicherung empfiehlt sich, sobald das Milchzahngebiss vollständig entwickelt ist. Am besten schließt man sie ab einem Lebensalter von drei bis vier Jahren ab, aber unbedingt vor dem ersten Zahnarztbesuch. Diese Versicherung deckt die Kosten für Kieferorthopädie, einschließlich Zahnspangen, hochwertigen Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung.  

Wichtige Fragen und Antworten:

Nein. Sie können die Krankenhauszusatzversicherung erst nach Geburt des Kindes abschließen, da eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Entscheiden Sie sich deswegen so früh wie möglich für diese Versicherung. Am besten, bevor ein Arzt oder eine Ärztin eine mögliche Erkrankung des Kindes feststellt.  
 
Wenn die Eltern selbst eine Krankenhauszusatzversicherung bei SIGNAL IDUNA abgeschlossen haben, können sie im Rahmen der sogenannten Kindernachversicherung bis zu zwei Monate nach der Geburt des Kindes eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Fragen Sie also am besten bei den Eltern nach, ob diese Möglichkeit besteht. 

Sie können die Krankenhauszusatzversicherung für ein Kind, das nicht Ihr eigenes ist, in einer unserer Agenturen abschließen. Online ist es nicht möglich, weil die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in Ihrer Nähe, um den Antrag mit unserem Team vor Ort zu besprechen. 

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zahlen Sie die monatlichen Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung. Im Versicherungsfall reichen Sie die Rechnungen von Krankenhaus, Arzt oder Ärztin ein. Danach werden Ihnen die Kosten erstattet.  

Ja. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin ist problemlos möglich. So können nach einigen Jahren die Eltern diese Krankenzusatzversicherung für ihr Kind übernehmen und die Beiträge zahlen. Zum besseren Verständnis: Wenn Sie zur Geburt eine Krankenhauszusatzversicherung verschenken, sind Sie Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin und das Kind ist die versicherte Person.  

2. Unfallversicherung für Kinder: Das Sicherheitsnetz für den Ernstfall

Welch wertvolles Geschenk, zu wissen, dass ein Kind im Notfall im Krankenhaus nicht allein sein muss und optimal versorgt wird. Doch was, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung bleibt? Solche Momente verändern das Leben einer Familie für immer. Mit einer Unfallversicherung als Geschenk zeigen Sie Verantwortung und Zuneigung zugleich.  

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn ein Unfall im Kindergarten, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin oder zurück passiert. Doch die meisten Unfälle von Kindern ereignen sich zu Hause oder in der Freizeit, etwa beim Sport, und sind dann nicht abgesichert. Zudem stellt ein solcher Schicksalsschlag oft alles auf den Kopf und zwingt die Familie, sich komplett neu zu organisieren.  

Finanzielle Absicherung für neue Lebenswege 

Die wichtigste Frage ist jetzt: Was ermöglicht dem Kind trotz aller Hürden ein selbstbestimmtes Leben? Ein behindertengerechter Umbau der Wohnung ist teuer, und spezielle Rehamaßnahmen übernimmt die Krankenkasse oft nicht. Die Kernleistung einer privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung. Diese sogenannte Invaliditätsleistung gibt einer Familie die finanziellen Mittel, um die neuen Herausforderungen nach einem Unglücksfall zu meistern und die Zukunft des Kindes bestmöglich zu gestalten.  
 

Wichtige Fragen und Antworten:

Eine private Unfallversicherung lässt sich erst ab der Geburt eines Kindes abschließen, da das Geburtsdatum erforderlich ist.  

Besprechen Sie mit Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater einen „Vertrag zugunsten Dritter“. Sie können als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin den Vertrag abschließen und das Kind als versicherte Person und Begünstigten eintragen lassen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall die Leistungen dem Kind zugutekommen. 

Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge. Beziehen Sie die Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes in jedem Fall ein, da im Leistungsfall die Versicherungsleistung an die begünstigte Person ausgezahlt wird. Bei minderjährigen Kindern erhalten die Eltern als gesetzliche Vertreter das Geld. 

Sie können den Vertrag später an die Eltern übergeben, wenn diese die Versicherung für ihr Kind weiterführen und die Beiträge zahlen möchten. Lehnen die Eltern dies ab, können Sie den Vertrag kündigen. Allerdings erlischt dann der Versicherungsschutz für das Kind.  

Im Versicherungsfall erhält das begünstigte Kind das Geld. Bei Minderjährigen erhalten es die Eltern als gesetzliche Vertreter. Deswegen ist es wichtig, die Eltern möglichst frühzeitig einzubeziehen, auch wenn ihre Zustimmung beim Vertragsabschluss nicht nötig ist. Die Todesfallleistung geht ebenfalls an die Bezugsberechtigten. 

3. Fondssparplan für Kinder: Schon jetzt an später denken 

Ein Neugeborenes erfreut sich an den kleinen Dingen: dem geliebten Kuscheltier, dem Mobile über dem Bettchen oder der Welt, die es vom sicheren Arm Mamas oder Papas aus entdeckt. Doch bald wächst der Drang nach größeren Abenteuern. Und diese wollen finanziert werden.   

Mit 17 Jahren wollen viele frei und unabhängig sein. Das Ziel heißt jetzt, den Führerschein zu machen. Nach der Schule lockt die weite Welt. Einige träumen von einer unvergesslichen Rucksack-Reise, andere von einem Auslands-Semester in einer fremden Kultur. Später wächst vielleicht der Wunsch nach der ersten eigenen Wohnung oder nach finanzieller Freiheit, um sich auf den Studienabschluss zu konzentrieren. Wie wäre es, wenn Ihr Geschenk zur Geburt der Schlüssel ist, der einige dieser Türen öffnen könnte?  

Das Wunsch-Erfüller-Depot  

Schenken Sie dem Kind ein Zukunfts-Ticket. Zahlen Sie monatlich mindestens 100 Euro in einen Fondssparplan ein. Nach einigen Jahren können aus diesem Grundstein die großen Abenteuer des Lebens wachsen. Das ist mehr als ein einfaches Geldgeschenk. Sie investieren damit in das zukünftige Glück des Kindes, tragen zu seiner finanziellen Unabhängigkeit bei und ermöglichen Bildung und Freiheit.  

Wichtige Fragen und Antworten:

Ja, Sie können den Sparplan schon vor der Geburt auf Ihren Namen einrichten. Später können Sie das Depot dem Kind überschreiben, etwa zum 18. Geburtstag. Dann kann das Kind selbst über das angesparte Vermögen verfügen und sich seine Wünsche erfüllen. Wichtig ist, dass je nach Höhe der Schenkung steuerliche Aspekte relevant werden können. Beachten Sie daher bitte die geltenden Freibeträge bei der Schenkungssteuer.  

Soll das Depot mit dem Sparplan direkt auf den Namen des Kindes laufen, muss er von den Sorgeberechtigten eröffnet werden. Die Eltern verwalten den Vertrag dann für ihr Kind, bis es volljährig wird.  

Je mehr Beiträge Sie einzahlen, desto höher wird das Sparziel nach ungefähr 18 Jahren. Doch der Fondssparplan ist kein Versicherungsvertrag mit festen monatlichen Beiträgen. Sie können den Vertrag auch ohne Einzahlungen ruhen lassen. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, können auch andere jederzeit darauf einzahlen. Beispielsweise als Sonderzahlung, etwa zu Geburtstagen.  

Der Zugriff auf das Geld hängt davon ab, auf wessen Namen das Depot läuft. Steht Ihr Name auf dem Konto, haben Sie die volle Kontrolle darüber. Wird das Depot im Namen des Kindes eröffnet, verwalten die Eltern das Depot bis zur Volljährigkeit des Kindes. 

Tipps für die perfekte Übergabe: Einfache Lösungen für gestresste Eltern

Junge Eltern sind kurz nach der Geburt überwältigt vom Glück über ihr Kind – und zugleich ausgelastet mit all den neuen Aufgaben, die auf sie einprasseln. Doch wertvolle Geschenke wie Versicherungen oder Fondssparpläne brauchen früher oder später die Mitarbeit der Eltern: eine Einverständniserklärung, eine Unterschrift, eine Gesundheitsprüfung. Dieser zusätzliche Papierkram kann sie leicht überfordern – und Sie wollen doch, dass sie sich freuen.  

Schenken Sie ein Versprechen

Überreichen Sie deshalb nie ein Antragsformular. Bieten Sie stattdessen einen Rundum-Sorglos-Service. Dazu gehört, dass Sie von Anfang an klar sagen: „Ich regle alles, ihr müsst euch um nichts kümmern.“ Verschenken Sie die fürsorgliche Idee von Sicherheit, Geborgenheit oder Zukunftschancen für das Kind.  

Kreative Verpackung

Mit guter Planung und einer liebevoll gestalteten Verpackung, die das Thema des Geschenks aufgreift, liegen Sie genau richtig. Das kann ein hochwertiges Zukunfts-Ticket sein oder eine Gründungsurkunde für ein bereits eingerichtetes Depot, kombiniert mit einer symbolischen Spardose, einem Kinderbuch über Träume oder einer kleinen Schatztruhe. 

Für Versicherungen bietet sich ein persönlich formulierter Schutzengel-Brief an, der die Idee hinter dem Geschenk erklärt. Gestalten Sie dafür einen symbolischen Gutschein, etwa unter dem Motto: „Mein Versprechen für deine Sicherheit“. Dazu passt ein kleines Geschenk wie ein Schutzengel-Anhänger, ein besonders weiches Kuscheltier, das Geborgenheit symbolisiert oder ein Regenschirm als Zeichen für Schutz.  

Perfekte Vorbereitung – unkomplizierte Abwicklung

Beim Antrittsbesuch nach der Geburt überreichen Sie ausschließlich die sorgfältig gepackte Geschenke-Box mit Brief, Gutschein und Symbol. Bereiten Sie die Unterlagen im Hintergrund vor und bieten Sie an, später in Ruhe vorbeizukommen, um die benötigten Unterschriften einzuholen. Melden Sie sich erst einige Wochen später unaufdringlich wieder. Bitten Sie um zehn Minuten Zeit, um das Geschenk für den kleinen Schatz fertigzustellen. Bringen Sie den vorausgefüllten Antrag mit und klären Sie vorab, wo die Eltern unterschreiben müssen. 

Fazit: Eine Geste der Verbundenheit und Fürsorge für das Kind

In unserer schnelllebigen Zeit können wir nicht immer persönlich anwesend sein, auch wenn wir es uns wünschen. Doch sinnvolle Geschenke zur Geburt begleiten das Kind in entscheidenden Lebensphasen und bekräftigen Ihre dauerhafte Verbundenheit. Ob Sie langfristig Sicherheit bieten oder dem Kind neue Chancen eröffnen – wählen Sie das, was am besten zu Ihnen passt und Ihre Zuneigung am deutlichsten zum Ausdruck bringt. 

Über den Autor

Marisa Reinhard

Marketingmanagerin

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbeversicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie.