Wer ein Kleingewerbe betreibt, haftet bei Eigen-und Fremdschäden mit dem privaten Vermögen.
Ein solider Versicherungsschutz deckt die größten Risiken und sichert im Schadensfall die Existenz. Unverzichtbar sind für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer die Betriebshaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung.
Sinnvoll ist es zudem, die eigene Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit und Krankheit zu versichern. Persönliche Beratung hilft, die individuellen Risiken passgenau und ohne unnötige Ausgaben abzusichern.
Werte schaffen und schützen
Den Gewerbeschein in der Tasche und die ersten Aufträge in Aussicht? Glückwunsch! Mit der Gründung Ihres Kleingewerbes entscheiden Sie sich für unternehmerische Freiheit. Mit dem Start in die Selbstständigkeit wächst zugleich Ihre Verantwortung, denn:
- Ihr Kleingewerbe sichert Ihre berufliche und private Existenz.
- Ihre Betriebsräume, Waren, Mobiliar und Technik stelle große Vermögenswerte dar.
- Als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Ihre Beschäftigten.
- Sie haften für alle Schäden, die Sie mit Ihrem Kleingewerbe bei der Kundschaft und im eigenen Betrieb verursachen.
Diese Risiken müssen Sie nicht alleine tragen. Ein solider Schutz sichert Ihr mit Herzblut betriebenes Kleingewerbe bedarfsgerecht ab. Auch wenn Sie ganz am Anfang stehen und auf jeden Euro achten müssen: Sparen Sie nicht am Versicherungsschutz. Informieren Sie sich gründlich und lassen Sie sich individuell beraten: Die passenden Produkte schützen Sie schon für kleines Geld vor großem finanziellem Schaden.
Kurz erklärt: Kleingewerbe...
...sind meist als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert.
...dürfen einen Jahresumsatz von bis zu 800.000 Euro und max. 80.000 Euro Gewinn machen.
...sind nicht im Handelsregister eingetragen, aber beim Gewerbeamt angemeldet.
...profitieren von einer einfachen Form der Buchhaltung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
...zahlen erst ab 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuern.
Die wichtigsten Versicherungen für Ihr Kleingewerbe
Ein absolutes Muss für Kleingewerbetreibende sind
- Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) oder Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflicht),
- Inhaltsversicherung inklusive Betriebsunterbrechung sowie
- Firmenrechtsschutzversicherung.
Lesen Sie, was die einzelnen Versicherungen leisten und worauf es ankommt.
Haftung absichern: Betriebs- und Berufshaftpflicht
Beim Fliesenlegen oder Fensterreinigen, beim Auto oder PC reparieren: Im Eifer des Gefechts können Kundeneigentum oder Menschen Schaden nehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie bei berechtigten Schadenersatzansprüchen mit Ihrem gesamten Vermögen. Schützen Sie sich und Ihr Kleingewerbe daher unbedingt mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV).
Sie sind Architektin und planen Immobilien? Sie beraten vermögende Kundschaft rund um Geldanlagen? Dann benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung. Denn schon ein kleiner Planungs- oder Beratungsfehler kann Ihre Klientel gegen Sie aufbringen und zu einer Schadenersatzforderung veranlassen.
Eckpunkte zur Betriebshaftpflicht
- wichtigste Versicherung für Kleingewerbe aller Art
- für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden
- Empfohlene Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden: mind. 3 Mio. €, besser 5 Mio. €
- Beispiel: Ein Kunde stolpert in Ihrem Laden über ein loses Kabel und verletzt sich.
Eckpunkte zur Berufshaftpflicht
- wird oft auch als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet
- für beratende, planende oder verwaltende Berufe (Vermögensberaterin, Architekt etc.)
- Deckungssumme abhängig vom Schaden, der durch einen Fehler entstehen kann: i.d.R. zwischen 250.000 € und 1 Mio. €
- wichtig: Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag prüfen, damit alle Leistungen gedeckt sind
- Beispiel: Ein Vermögensberater übersieht eine wichtige Frist für den Verkauf von Aktien. Dadurch entgeht seiner Kundin viel Geld.
Hab und Gut schützen: Inhaltsversicherung
Im Haushalt leistet Ihre Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Und in Ihrem Betrieb? Je nach Branche und Tätigkeit kommen dort für Laptops, Maschinen, Werkzeug oder Waren beträchtliche Werte zusammen. Die Inhaltsversicherung schützt die gesamte kaufmännische und technische Einrichtung Ihres Betriebes.
Unser Tipp: Die Absicherung „Betriebsunterbrechung“ ist empfehlenswert, um bei Stillstand nach einem Schaden laufende Fixkosten zu decken und entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Eckpunkte zur Inhaltsversicherung
- entspricht einer Hausratversicherung für den Betrieb
- unbedingt mitversichern: Betriebsunterbrechung (Haftzeit mind. 12 bis 24 Monate bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Betriebes)
- Versicherungssumme sollte den Neuwert des gesamten Inventars decken
- Beispiel: In einer Änderungsschneiderei kommt es abends zu einem
Wasserrohrbruch. Die Kundenware ist durchnässt, Teile des Mobiliars sind beschädigt. Erst nach einer Woche kann der Betrieb weitergehen.
Das eigene Recht durchsetzen: Firmenrechtsschutz
Ob Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden oder Ärger mit Geschäftspartnern: Im Recht zu sein heißt nicht unbedingt, es auch zu bekommen. Zudem gehen Rechtsstreitigkeiten oft ordentlich ins Geld. Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen rund um Ihr Kleingewerbe. Sie stärkt Ihnen den Rücken und hilft, Ihr gutes Recht durchzusetzen.
Eckpunkte zum Firmenrechtsschutz
- Beistand bei Rechtsstreitigkeiten rund um Ihr Kleingewerbe
- übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
- wichtig: auf bedarfsgerechte Leistungsbausteine achten
- bei Verkehrsrechtsschutz: Firmenfahrzeug einschließen
- Beispiel: In einer Schreinerei erbringt ein Mitarbeiter regelmäßig schlechte Leistungen. Daher kündigt die Inhaberin ihm. Der Angestellte reicht eine Kündigungsschutzklage ein.
Aus dem Leben gegriffen
Tischler Mike hat vor kurzem den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und sich seinen Traum vom eigenen Kleingewerbe erfüllt. In einem Gewerbehof hat er eine kleine Werkstatt gemietet und sein Erspartes in professionelle Maschinen und ein erstes Holzlager investiert.
Der Gesamtwert seiner Ausstattung und Vorräte beläuftsich auf rund 38.000 €. Er erwirtschaftet einen Umsatz von 32.000 €.
Ein Funke, zwei Katastrophen
Schon wenige Monate nach dem Start des eigenen Betriebes passiert es: Bei Schleifarbeiten an einem großen Eichentisch entsteht ein Funkenflug. Ein unbemerkter Funke entzündet einen Lappen mit Ölresten. Das Feuer breitet sich rasend schnell in der Werkstatt aus. Es zerstört einen Großteil von Mikes Maschinen und Holzvorräten und greift auf die benachbarte Werkstatt eines Lackierers über. Dort beschädigt es die Lackierkabine und das Materiallager.
Der Schaden bei Mike und seinem Nachbarn ist enorm: insgesamt 105.000 Euro.
Eigener Schaden (Fall für die Inhaltsversicherung): 45.000 €
- Mikes eigene Maschinen sind zerstört, sein Holzlager ist verbrannt. Er kann nicht weiterarbeiten.
- Sachschaden am Inventar: 30.000 €
- Betriebsausfall für 2 Monate: 15.000 €
Fremdschaden (Fall für die Betriebshaftpflicht): 60.000 €
- Die Lackierkabine der benachbarten Werkstatt ist
beschädigt, das Materiallager ruiniert. - Schadenersatzforderung des Lackierers: 60.000 €
Glimpflicher Ausgang
Bei seinem Start in die Selbstständigkeit hatte Mike sich
zum Glück beraten lassen. Daher besitzt er mehrere für ihn passende
Gewerbeversicherungen:
Seine Inhaltsversicherung ersetzt den Neuwert seiner zerstörten Maschinen und des Materials. Die enthaltene Betriebsunterbrechungsversicherung fängt den Ertragsausfall auf, sodass Mike seine laufenden Kosten decken und den Betrieb neu aufbauen kann. Für diesen Schutz bezahlt der Schreiner 35,03 Euro pro Monat.
Mikes Betriebshaftpflichtversicherung (Monatsbeitrag: 34,65 €, Deckungssumme: 3 Mio. €) prüft die Forderung des Nachbarn. Da Mike für den Brand verantwortlich ist, übernimmt die Versicherung den kompletten Schaden von 60.000 Euro am Eigentum des Lackierers. Ohne Versicherungspaket hätte dieser kleine Funke mit einem Gesamtschaden von 105.000 Euro das gerade erst gestartete Kleingewerbe in Sekundenschnelle ruiniert.
Was kostet der Basisschutz für ein Kleingewerbe?
Diese Frage beschäftigt Gründerinnen und Gründern vor allem in der Anfangsphase, wenn jeder Euro zählt. Doch die Beiträge zu den wichtigsten Versicherungen für Kleingewerbe sind im Vergleich zu den möglichen finanziellen Folgen eines Schadens gering. Die Kostenfrage lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten, da die Beiträge sich am individuellen Betriebsrisiko bemessen.
Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben unter anderem folgende Faktoren:
Branche und genaue Tätigkeit: Ein Bürodienstleister hat ein anderes Risiko als ein Handwerksbetrieb auf einer Baustelle.
Deckungssumme (Haftpflicht) bzw. Versicherungssumme (Inhaltsversicherung): Je mehr Schutz Sie sich wünschen, desto höher ist Ihre Prämie.
Jahresumsatz: Er dient meist als Grundlage, um die Betriebshaftpflichtversicherung zu berechnen.
Anzahl der Beschäftigten: Je mehr Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten, desto höher ist in der Regel das Betriebsrisiko.
Höhe der Selbstbeteiligung: Mit Ihrer Bereitschaft zu einem höheren Eigenanteil im Schadensfall senken Sie die Höhe Ihrer Beiträge.
Unser Tipp
Lassen Sie sich professionell beraten, welche Deckungssummen und welche Selbstbeteiligung in Ihrem Fall sinnvoll sind. Die Expertinnen und Experten von SIGNAL IDUNA geben hierzu gerne unverbindlich Auskunft. Individuelle Beratung hilft, eine kostspielige Überversicherung zu vermeiden und keine Unterversicherung zu riskieren.
Mehr Schutz gefällig? Extras nach Maß
Sie sind mit Ihrem Kleingewerbe besonderen Risiken ausgesetzt? Sie möchten Ihre Arbeitskraft umfassend absichern? Neben den Kernversicherungen Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht und Inhalts- sowie Rechtsschutzversicherung können Sie Ihren Schutz nach Bedarf ergänzen. Passend zu Ihrer Branche und Ihrem Geschäftsmodell bietet SIGNAL IDUNA Ihnen dafür verschiedene zusätzliche Bausteine.
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Sie führen einen Handwerksbetrieb...
...oder eine Handelsvertretung und transportieren regelmäßig mit dem Firmenfahrzeug Werkzeug, Material oder Waren? Die Autoinhaltsversicherung sichert Ihre
Ladung gegen Diebstahl oder Beschädigung bei einem Unfall. -
Ihr Kleingewerbe ist auf teure IT-Hardware...
...(Server, PCs) oder elektronische Geräte angewiesen? Schützen Sie sich mit einer Elektronikversicherung vor Schäden durch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit oder Überspannung.
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Unerlässlich für alle Unternehmen,...
...die digitale Daten verarbeiten: Die Cyber-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Hackerangriffen, Datenverlust und Betriebsunterbrechungen durch Cyber-Vorfälle. Sie übernimmt auch Kosten für IT-Forensik und Krisen-PR.
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Ohne Maschinen läuft in der Produktion...
...und im Handwerk oft nichts. Die Maschinenversicherung versichert stationäre und mobile Maschinen gegen klassische Gefahren wie Feuer und Schäden durch Bedienfehler.
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Ein Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit...
...und nichts ist mehr, wie es einmal war? Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist die wichtigste private Versicherung für Selbstständige, denn sie sichert die private Existenz.
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Sie müssen ins Krankenhaus oder brauchen Zeit,...
...um nach einer Erkrankung wieder arbeitsfähig zu werden? Die private Krankenversicherung sichert Ihnen den Zugang zu bester medizinischer Versorgung; das Krankentagegeld fängt Einkommensverluste auf.
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Niemand ist unersetzlich,...
...aber qualifiziertes Personal kostet Geld. Eine Inhaber-Ausfallversicherung sichert Ihr Kleingewerbe ab, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Sie erstattet die Kosten für eine Ersatzkraft, damit der Betrieb weiterlaufen kann.
Für einen erfolgreichen Start in Ihr Kleingewerbe sollten Sie Kosten und Nutzen von Versicherungen genau abwägen. Mit einer professionellen, unverbindlichen Beratung lässt sich ermitteln, welche Versicherungen die individuellen Risiken am besten und günstigsten abdecken. Einen soliden Grundschutz braucht jede Unternehmerin und jeder Unternehmer: Ohne Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung steht nicht nur das mühevoll aufgebaute Kleingewerbe, sondern auch das private Vermögen auf dem Spiel.
FAQ
Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, haben Sie die Wahl:
Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern (GKV) und – wenn Sie aus einem Angestelltenverhältnis kommen – Mitglied in Ihrer bisherigen Kasse bleiben. Ihr Beitrag richtet sich prozentual nach Ihrem Einkommen.
Sie können sich privat krankenversichern (PKV). Ihr Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Für junge, gesunde Gründerinnen und Gründer kann dies die günstigere Option mit umfassenderen Leistungen sein.
Ob GKV oder PKV: In jedem Fall sollten Selbstständige ein Krankentagegeld abschließen. Es sichert das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit und ist daher existenziell.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Versicherungsbeiträge hängen von Ihrem Sicherheitsbedürfnis und verschiedenen Faktoren ab:
Für die Absicherung eines Kleingewerbes bemessen sich die Beiträge am gewünschten Versicherungsumfang und außerdem an der Betriebsgröße, dem Umsatz sowie der Höhe der Deckungssumme.
Bei der persönlichen Absicherung wirken sich neben dem Versicherungsumfang auch individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand auf die Höhe der Beiträge aus.
Unverzichtbar sind die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützen vor Schadenersatzansprüchen und sichern somit Ihre Existenz. Wenn Sie betriebliches Inventar wie Computer oder Maschinen besitzen, brauchen Sie auch eine Inhaltsversicherung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Arbeitskraft absichern, denn diese ist Ihr wertvollstes Kapital. Dafür eignen sich die Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld.
Ja, mit einer kleinen Einschränkung: In Sachen Krankenversicherung sind Sie bei einem anderen Haupterwerb möglicherweise über den Arbeitgeber abgesichert. Für die Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht und Inhaltsversicherung gilt: Das Risiko, dass Ihr Firmeneigentum beschädigt wird oder Sie mit Ihrem Gewerbe einen Schaden verursachen, ist im Nebenberuf nicht geringer als bei einem hauptberuflichen Kleingewerbe. Gerade im Nebenerwerb kann ein Schaden schnell die Existenz kosten. Der finanzielle Aufwand für den Basisschutz ist im Verhältnis zu einem möglichen Schaden gering.