Implantateregister Deutschland (IRD)

Steigerung der Sicherheit und Qualität in der medizinischen Implantatversorgung

Was ist das Implantateregister Deutschland?

Mature Female Doctor Meeting With Male Patient Discussing Joint Pain In Hip Using Anatomical Model

Das Implantateregister Deutschland ist eine bundesweite Datenbank, in der Daten und Informationen über medizinische Implantate, die implantierten Personen sowie die durchführende Einrichtung gesammelt werden. Hierdurch kann die medizinische Versorgung mit Implantaten besser überwacht werden und im Fall von Problemen können schneller Maßnahmen ergriffen werden.


Ist bei Ihnen eine implantatbezogene Maßnahme geplant? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Implantateregister und welche Schritte für Ihren Eingriff notwendig sind.

Vorteile des IRD

Mehr Patientensicherheit

Mögliche Komplikationen und Fehlfunktionen von Implantaten können schneller erkannt und betroffene Personen können für Rückrufaktionen schneller identifiziert und informiert werden.

Transparenz

Patienten können nachvollziehen, welche Daten an das Register gemeldet wurden. Die Daten erhält der Patient von der Gesundheitseinrichtung, die die Operation durchgeführt hat.

Unterstützung von Forschungsarbeiten

Die im Implantateregister gesammelten Daten können für wissenschaftliche Studien genutzt werden, um die Sicherheit und Qualität von Implantaten weiter zu verbessern.

Registrierung: Voraussetzungen für die Meldung der Daten im IRD

Daten im Implantateregister Deutschland können ausschließlich von autorisierten medizinischen Einrichtungen erfasst werden. Dazu gehören Kliniken und Arztpraxen, die Implantationen oder Explantationen durchführen.

 

Nach dem Eingriff sind diese Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, die relevanten Informationen zum Implantat, zur Behandlung und zu Ihrer Person (pseudonymisiert) an das Register zu melden. Sie als Patient und Versicherter müssen sich nicht selbst um die Meldung kümmern.

 

Falls ein Implantat außerhalb Deutschlands eingesetzt wurde, kann Ihr behandelnder Arzt in Deutschland prüfen, ob und wie eine Nachregistrierung möglich ist.

  1. Erfassung der Patientendaten:
    Vor dem Eingriff nimmt die medizinische Einrichtung Ihre persönlichen Daten auf, darunter Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR). Diese Daten werden später pseudonymisiert, sodass ein direkter Rückschluss auf Ihre Person nicht möglich ist.

    Wichtig: Ihre Krankenversichertennummer ist nicht die Versicherungsnummer! Beantragen Sie Ihre KVNR, sofern diese Ihnen noch nicht vorliegt. 

  2. Erfassung der Implantatdaten:
    Nach der Implantation werden wichtige Informationen zum eingesetzten Implantat erfasst. Dazu gehören: Hersteller und Modell, Serien- oder Chargennummer, Art und Ort der Implantation.

  3. Meldung an das Implantateregister:
    Die Klinik oder Praxis übermittelt die erfassten Daten verschlüsselt und sicher an das Implantateregister Deutschland. Dies muss innerhalb einer vorgeschriebenen Frist erfolgen.

  4. Bestätigung der Eintragung:
    Die Daten werden im Register geprüft und gespeichert. Sie erhalten keine direkte Benachrichtigung, können aber auf Wunsch über Ihren behandelnden Arzt oder das Register eine Auskunft über die gespeicherten Daten anfordern.
     

Hinweis: Als Patient müssen Sie selbst keine Maßnahmen ergreifen. Ihre Aufgabe beschränkt sich darauf, Ihre Versichertendaten sowie die KVNR bereitzustellen und gegebenenfalls Fragen zu klären. Dieser Prozess stellt sicher, dass Ihre Implantatdaten sicher und zuverlässig dokumentiert werden und bei Bedarf später für Ihre bestmögliche medizinische Versorgung verfügbar sind.

Arzt zeigt Patientin Hüftimplantat

Ist bei Ihnen eine implantatbezogene Maßnahme geplant?

Beantragen Sie Ihre Krankenversichertennummer (KVNR)

Damit Ihre Daten im Implantateregister Deutschland erfasst werden können, müssen Sie als Patient eindeutig zu identifizieren sein. Dies erfolgt über die Telematikinfrastruktur mit der Krankenversichertennummer (KVNR) – Ihre persönliche und eindeutige Identifikationsnummer. Sofern Sie noch nicht über eine KVNR verfügen, müssen Sie diese im Vorfeld beantragen.

Wichtig: Ihre Krankenversichertennummer ist nicht die Versicherungsnummer!

 

Die Krankenversichertennummer ist für privat Krankenversicherte eine neue, zusätzliche Nummer. Sie begleitet Sie ein Leben lang, unabhängig davon, wo Sie versichert sind. Damit werden Sie eindeutig identifiziert. Ohne die Krankenversichertennummer können Sie das Implantateregister Deutschland nicht nutzen.

Die KVNR besteht aus zehn Zeichen und wird aus der Rentenversicherungsnummer (RVNR) abgeleitet. Das erste Zeichen ist immer ein Buchstabe, danach folgen 9 Zahlen, z.B. A123451234.

Ihre Versicherungsnummer (auch Vertragsnummer genannt) bezieht sich auf Ihre Verträge bei der SIGNAL IDUNA. Sie brauchen diese für alle Versicherungsangelegenheiten. Wenn Sie beispielsweise einen Schaden in der Hausrat­versicherung melden oder einen Kostenvoranschlag für die Kranken­versicherung einreichen wollen, geben Sie Ihre Versicherungsnummer an. Sie finden Ihre Versicherungsnummer zum Beispiel auf Ihrer „Card für Privatversicherte”.

Sie haben noch keine Krankenversichertennummer und möchten Ihre Daten im IRD erfassen lassen?
Füllen Sie einfach unseren Online-Antrag aus und fordern Sie Ihre persönliche KVNR an. Dies dauert nur wenige Minuten. Sie benötigen dafür die Zugangsdaten Ihres SIGNAL IDUNA Kundenkontos. Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, senden wir Ihnen Ihre Nummer innerhalb weniger Tage zu. 

Für mitversicherte Personen benötigen wir aus technischen Gründen den KVNR-Antrag in schriftlicher Form. Diesen können Sie sich hier herunterladen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Implantateregister Deutschland finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Gesundheit (BMG).

Fragen und Antworten

Aktuell werden Brustimplantate, Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie Aortenklappenprothesen erfasst. Weitere Implantate werden sukzessive hinzugenommen.

Folgende Implantate sollen auf Dauer erfasst werden:
 

  • Gelenkendoprothesen (für Hüfte, Knie, Schulter, Ellenbogen und Sprunggelenk)
  • Brustimplantate
  • Herzklappen und andere kardiale Implantate
  • Implantierbare Defibrillatoren und Herzschrittmacher
  • Neurostimulatoren
  • Cochlea-Implantate
  • Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen
  • Stents
     

Zahnimplantate werden demnach nicht im IRD erfasst.

 

Patientendaten

  • Ihre persönlichen Daten, wie Name und Geburtsdatum, werden nicht im Register verarbeitet, sondern pseudonymisiert erfasst. Das bedeutet, dass diese Informationen durch eine Kennung ersetzt werden, um Ihre Identität zu schützen.
  • Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) bildet für Sie ein „Pseudonym“ und wird aufgenommen, um die Zuordnung zum Versicherungsverhältnis zu ermöglichen.
     

Implantatdaten

Informationen über das eingesetzte oder entfernte Implantat, darunter:

  • Herstellername
  • Modellbezeichnung 
  • Serien- oder Chargennummer
  • Art und Zweck des Implantats

 

Medizinische Daten

Daten über Sie als Patient, dazu gehören:

  • Alter, Körpergröße, Gewicht und Geschlecht
  • Befunde, die sich auf das Implantat auswirken
  • mögliche vorherige Operationen
  • Entlassungsdiagnosen

 

Behandlungsdaten

Details zur medizinischen Behandlung, wie:

  • Datum der Implantation oder Explantation
  • Name und Anschrift der durchführenden Gesundheitseinrichtung

Alle erfassten Daten werden streng vertraulich behandelt und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Pseudonymisierung stellt sicher, dass Ihre Identität nur in Ausnahmefällen (z. B. bei gesundheitlichen Rückfragen) entschlüsselt werden kann.

Als Patient müssen Sie sich nicht selbst im Implantateregister registrieren. Die Registrierung wird von der Klinik oder Arztpraxis übernommen, die das Implantat einsetzt, austauscht oder entfernt.
 

Das Register erfasst alle Personen, die eines der erfassten medizinischen Implantate erhalten oder deren Implantat ausgetauscht bzw. entfernt wird. Ihre Aufgabe als Patient besteht lediglich darin, Ihre Versichertendaten, wie Ihre Krankenversichertennummer (KVNR), bereitzustellen. Der Rest wird durch die behandelnden medizinischen Einrichtungen abgewickelt.

Der Datenschutz im Implantateregister Deutschland wird durch die Zusammenarbeit zweier zentraler Stellen gewährleistet: der Vertrauensstelle und der Registerstelle.
 

Die Vertrauensstelle erhält Ihre personenbezogenen Daten, wie Name, Geburtsdatum und Krankenversichertennummer (KVNR), von der behandelnden Klinik oder Arztpraxis. Diese Daten werden pseudonymisiert, das heißt, durch eine Kennung ersetzt, die Ihre Identität schützt. Die Vertrauensstelle verwaltet diese Verknüpfung, hat jedoch keinen Zugriff auf medizinische Details. Die Verantwortung für die Vertrauensstelle liegt bei dem Robert-Koch-Institut (RKI). 


Die Registerstelle erhält ausschließlich pseudonymisierte Daten, wie medizinische Informationen zu Ihrem Implantat und dem Eingriff. Diese werden in der zentralen Datenbank des Implantateregisters gespeichert und nur für festgelegte Zwecke genutzt, wie die Verbesserung der Patientensicherheit. Ein direkter Rückschluss auf Ihre Identität ist dabei ausgeschlossen. Die Registerstelle ist beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verortet.


Durch die strikte Trennung der personenbezogenen Daten (Vertrauensstelle) von den medizinischen Daten (Registerstelle), die verschlüsselte Übertragung und Speicherung sowie strenge Zugriffsbeschränkungen wird der Schutz Ihrer Daten sichergestellt. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  

Die behandelnde Klinik oder Arztpraxis muss die relevanten Daten innerhalb von 14 Tagen nach der Implantation, Explantation oder einem Austausch an das Implantateregister übermitteln.
 

Als Patient müssen Sie nichts selbst tun. Wichtig ist, dass Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) vorliegt, da sie für die Registrierung benötigt wird.

Sollte ein Implantat fehlerhaft sein oder zurückgerufen werden, ermöglicht das Implantateregister Deutschland eine schnelle Identifizierung der betroffenen Implantate und Patienten. Die gesammelten Daten helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reagieren.
 

In solchen Fällen wird Ihre behandelnde Klinik oder Ihr Arzt informiert und kann Sie als betroffenen Patienten kontaktieren. Sie erhalten Hinweise zu den nächsten Schritten, wie etwa notwendigen Untersuchungen, einer Kontrolle des Implantats oder einem Austausch.


Durch die zentrale Erfassung im Register wird sichergestellt, dass betroffene Patienten schnellstmöglich informiert und medizinisch versorgt werden können. Das erhöht Ihre Sicherheit und minimiert gesundheitliche Risiken.

Ja, als Patient haben Sie das Recht, die über Sie im Implantateregister Deutschland gespeicherten Daten einzusehen. Auf Antrag erhalten Sie Auskunft darüber, welche Informationen zu Ihrem Implantat und Ihrer Behandlung erfasst wurden.
 

Den Antrag auf Datenauskunft können Sie über Ihre behandelnde Klinik bzw. Ihren Arzt veranlassen. Beim Implantateregister direkt können Patientinnen und Patienten keinen Antrag stellen. Die Auskunft erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben und ist für Sie kostenfrei.
 

So haben Sie jederzeit Transparenz darüber, welche Daten im Register gespeichert sind und wie diese verwendet werden.


Die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen sind außerdem verpflichtet, den Patientinnen und Patienten nach dem Eingriff eine Kopie der gemeldeten Daten auszuhändigen. Diese Kopie informiert Sie darüber, welche konkreten Daten zu Ihrer Person in der Vertrauens- und Registerstelle des Implantateregisters gespeichert sind. 

Für Sie als Patient entstehen keine Kosten durch die Registrierung im Implantateregister Deutschland. Die Erfassung und Übermittlung der Daten wird von der behandelnden Klinik oder Arztpraxis übernommen und ist für Sie kostenlos.

Die im Implantateregister Deutschland erfassten Daten bleiben dauerhaft gespeichert. Diese langfristige Aufbewahrung ist notwendig, um die Sicherheit und Qualität von Implantaten über deren gesamte Lebensdauer hinweg zu gewährleisten und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.


Die Speicherung erfolgt unter strengen Datenschutzmaßnahmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Implantateregistergesetz (IRegG).

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