- Die Bundesregierung arbeitet an einer umfassenden Gesundheitsreform.
- Gestiegene Kosten im Gesundheitswesen setzen die gesetzlichen Krankenkassen unter finanziellen Druck.
- Um die Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgebende stabil zu halten, sind unterschiedliche Maßnahmen geplant. Diese betreffen auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
- Um bestmöglich versorgt zu sein, bieten sich private Zahn- und ambulante Zusatzversicherungen an.
- Für freiwillig gesetzlich Versicherte lohnt sich jetzt der Wechsel in die private Krankenversicherung.
Das steckt hinter der Gesundheitsreform
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter hohem finanziellem Druck, denn seit Jahren steigen die Ausgaben an: Lagen Sie 2020 noch bei rund 249 Milliarden Euro, waren es zuletzt bereits 336 Milliarden Euro (Quelle: Tagesschau). Für das kommende Jahr rechnet eine Kommission der Bundesregierung mit einem Defizit von 15 Milliarden Euro. Die Kostentreiber sind vielfältig: Teurer medizinischer Fortschritt, eine höhere Lebenserwartung und die allgemeine Inflation erhöhen die Ausgaben für Behandlungen, Energie und medizinisches Material.
Als Reaktion plant die Bundesregierung eine umfassende Gesundheitsreform, um die Kosten zu decken, ohne die Beitragssätze für Versicherte weiter zu erhöhen. Die Reform soll noch im Sommer beschlossen werden und könnte ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Diese Folgen hat die Gesundheitsreform für gesetzlich Versicherte
Für gesetzliche Versicherte wird die Gesundheitsreform spürbare Veränderungen mit sich bringen. Diese betreffen sowohl die Leistungen der Krankenkassen als auch höhere Zuzahlungen durch die Versicherten. Sprich: Die Krankenkassen werden ihre Leistungen einschränken und gesetzlich Versicherte müssen selbst mehr Kosten übernehmen.
Ein Auszug über geplante Kürzungen und entstehenden Lücken (laut Kabinettentwurf vom 29.04.2026):
Einige gesetzliche Zuzahlungen steigen um 50 Prozent. Die Erhöhungen betreffen unter anderem die Bereiche Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel oder auch die gesetzliche Zuzahlung bei Aufenthalten im Krankenhaus.
Der Eigenanteil beim Zahnersatz soll um 10 Prozentpunkte steigen, denn der reguläre Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz verringert sich von bisher 60 % auf nur noch 50 % der Regelversorgungskosten. Auch bei regelmäßiger Vorsorge wird der Zuschuss gekürzt, so sinkt er z. B. bei 5-jähriger Vorsorge von 70 % auf 60 %. Versicherte zahlen entsprechend mehr. Bei hochwertigem Zahnersatz sind die Zuzahlungen deutlich höher.
Kieferorthopädische Behandlungen sollen nur noch durch Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.
Homöopathie entfällt als kassenindividuelle Satzungsleistung.
Das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren steht auf dem Prüfstand und könnte sogar ganz wegfallen.
Das können Sie jetzt tun
Die Gesundheitsreform betrifft voraussichtlich überwiegend Leistungen in der ambulanten und in der zahnmedizinischen Behandlung. Ob Medikamente, Zahnersatz oder Physiotherapie: Gesetzlich Versicherte werden unter anderem hier mehr zuzahlen müssen. Zudem fallen Kassenleistungen weg oder stehen auf dem Prüfstand.
Diese Versorgungslücken können Sie schließen, indem Sie sich privat absichern. Zusatzversicherungen sind bereits jetzt sinnvoll, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ohnehin begrenzt ist: Kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und Zahnreinigung werden meist nur begrenzt übernommen, ebenso Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie. Mit der neuen Gesundheitsreform kommen noch weitere Lücken hinzu. Unsere Krankenzusatzversicherungen schützen Sie heute und morgen.
Warum freiwillig Versicherte jetzt in die PKV wechseln sollten
Sie arbeiten selbstständig oder Ihr Gehalt liegt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro)? Sie sind freiwillig gesetzlich versichert? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihren Versicherungsstatus zu überdenken. Denn die private Krankenversicherung bietet Ihnen wesentliche Vorteile.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben die Leistungen in Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) unverändert – und das ein Leben lang. Leistungen, die einmal vertraglich vereinbart wurden, können nachträglich durch den Versicherer nicht gekürzt werden. Privat Versicherte bleiben also vor dem geschützt, was gesetzlich Versicherten mit der neuen Gesundheitsreform droht.
Neben den Leistungskürzungen müssen freiwillig Versicherte, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen, mit einer erheblichen Beitragserhöhung rechnen. Denn zusätzlich zur regelmäßigen jährlichen Erhöhung der BBG gibt es zu 2027 eine einmalige Erhöhung um 3.600 Euro. Hochrechnungen gehen von einem GKV-Höchstbeitrag von knapp 1.400 Euro aus. (Quelle: PKV-Verband)
Der Zeitpunkt für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist jetzt besonders gut: Denn die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird zum 1. Januar 2027 deutlich erhöht – und ein Wechsel in die PKV somit erschwert. Derzeit liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro brutto, ab 1. Januar 2027 steigt sie laut Prognosen auf 84.800 Euro Bruttojahresgehalt an (Quelle: PKV-Verband). Wenn Sie aktuell mehr als 77.400 Euro aber weniger als 84.800 Euro verdienen, sollten Sie die Vorteile der PKV jetzt abwägen.
Private und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich:
Ihre Vorteile in der PKV
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Leistungen ein Leben lang garantiert
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Zugang zu den besten Therapien
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Planbare Kosten und Versorgung im Alter
Die Realität in der GKV
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Leistungen können jederzeit gekürzt werden
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Oft nur Standardversorgung
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Steigende Zuzahlungen im Alter, ungewisse Zukunft
Sie hadern noch mit dem Wechsel in die Private Krankenversicherung? Dann lassen Sie sich gerne von einem persönlichen Ansprechpartner beraten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Gesundheit.
Verpassen Sie nicht den Stichtag: 30. September 2026!
Fragen und Antworten
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Längerem stetig an. Die größten Kostentreiber sind der medizinische Fortschritt und der demografische Wandel:
- Behandlungen und Medikamente werden immer besser, aber auch teurer;
- die Menschen werden immer älter und brauchen deshalb längere und intensivere medizinische Betreuung.
Um langfristig sicherzustellen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten weiterhin tragen können, müssen die vorhandenen Strukturen angepasst werden. Deshalb ist die Gesundheitsreform notwendig.
Es werden unterschiedliche Änderungen diskutiert. Das Bundeskabinett hat bereits konkrete Vorschläge erarbeitet, diese sollen demnächst zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden. Beschlossen sind die Anpassungen derzeit also noch nicht, aber folgende Änderungen stehen unter anderem im Raum:
- Die Zuzahlung für Medikamenten und Hilfsmittel soll auf 7,50 Euro bis 15 Euro steigen.
- Für Heilmittel und medizinische Behandlungspflege sollen Versicherte pro Verordnung 15 Euro zuzahlen.
- Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze soll sich weiter um 300 Euro erhöhen.
- Der Kassenanteil beim Zahnersatz soll um 10 Prozentpunkte sinken.
- Homöopathie soll als Kassenleistung entfallen.
- Es soll geprüft werden, ob das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren weiterhin Kassenleistung bleiben soll.
- Wegfall der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner/Ehepartnerinnen unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Hauptziel der Gesundheitsreform ist es, das Gesundheitssystem zu stabilisieren. Für Versicherte sind aber Leistungsanpassungen möglich, sprich: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Leistungen im Standardkatalog der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt werden und Versicherte für bestimmte Behandlungen und Medikamente höhere Eigenleistungen tragen müssen. Das zeigen auch die Vorschläge, die derzeit diskutiert werden.
Ein Gesetzgebungsverfahren ist ein langer Prozess. Von den ersten Entwürfen über die Debatten im Bundestag bis zum Inkrafttreten können Monate vergehen. Einige Teile der Reform könnten schrittweise umgesetzt werden. Dem Bundeskanzler zufolge sollen die vom Bundeskabinett erarbeiteten Vorschläge noch vor der Sommerpause in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht werden. Die meisten der geplanten Maßnahmen sollen dann kurzfristig oder ab 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Weitere und aktuelle Informationen können Sie dem detaillierten Gesetzentwurf des Bundeskabinetts, der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, der Berichterstattung zur Gesundheitspolitik bei der Tagesschau und bei der Stiftung Gesundheitswissen entnehmen.
Wer noch in diesem Jahr in die PKV wechselt profitiert von der niedrigeren Jahresarbeitsgentgeltgrenze. Damit das möglich ist, muss die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV gekündigt werden. Der späteste Eintritt in die PKV ist der 1. Dezember 2026.
Damit dies fristgerecht möglich ist, muss Ihrer Krankenkasse die Kündigung spätestens bis zum 30. September 2026 vorliegen.