Versicherungen für Polizeianwärter

Sie haben den herausfordernden Einstieg in diesen spannenden Beruf gemeistert – Gratulation! Wir freuen uns, dass mit Ihnen ein weiterer ambitionierter, fitter Mensch für Sicherheit sorgt. Lassen Sie uns mit Ihrer eigenen Sicherheit anfangen.

Deutsche Polizeibeamte im Dienst auf der Straße.

Die richtige Absicherung für Ihre Polizei-Karriere

Als Polizeianwärterin oder Polizeianwärter gibt es für Sie zum Thema Sicherheit & Vorsorge einiges zu tun und zu bedenken. Was genau – und wann und wie – erfahren Sie hier. Kurz und auf den Punkt. Damit Sie gezielt handeln und sich dann wieder auf Ihre frische Laufbahn konzentrieren können. Mit dem guten Gefühl, richtig abgesichert zu sein.

Verpflichtende Versicherungen

Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Absicherung funktioniert für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter jedoch etwas anders aus als bei den meisten anderen Berufen.

Pflegepflichtversicherung

Pflege­versicherung kurz & knapp

  • Von Dienstbeginn an Pflicht
  • Leistet im Pflegefall
  • Sie erhalten Sach- und/oder Finanzleistungen

Auch junge Menschen wie Sie als angehende Polizistinnen und Polizisten können durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung plötzlich pflegebedürftig werden. Das bedeutet, dass alltägliche Dinge, die Sie jetzt als selbstverständlich ansehen, wie Anziehen, Essen oder Körperpflege, nicht mehr ohne Unterstützung möglich sind. Diese Unterstützung kann hohe Kosten verursachen, die Ihre finanzielle Situation stark belastet.

Als angehende Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, eine Pflege­versicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz ist essenziell, da niemand vor unerwarteter Pflegebedürftigkeit geschützt ist. Ab Dienstbeginn haben Sie drei Monate Zeit, um eine solche Pflegepflicht­versicherung abzuschließen.

Sollten Sie als Polizistinnen oder Polizisten pflegebedürftig werden, springt Ihre Pflege­versicherung ein. Sie unterstützt Sie je nach Schweregrad Ihrer Pflegebedürftigkeit mit Sach- und/oder Geldleistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem vom festgestellten Pflegegrad ab, der den Umfang Ihrer benötigten Unterstützung widerspiegelt.

Heilfürsorge und Anwartschaft

Heilfürsorge kurz & knapp:

  • Ihr Dienstherr übernimmt Ihre Krankheitskosten
  • Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Kranken­versicherung
  • Keine Leistungen für Ehepartner und Kinder
  • Endet spätestens mit dem Ruhestand
  • Wird von Beihilfe abgelöst

Anwartschaft kurz & knapp:

  • Sollte sofort abgeschlossen werden
  • Garantiert Ihnen den günstigen Abschluss einer privaten Kranken­versicherung
  • Die kleine Anwartschaft ist für Sie als GdP-Mitglied während der Ausbildung kostenlos

 

Heilfürsorge

Ganz gleich, wie fit Sie sind und wie gesund Sie leben – krank wird jeder Mensch mal. Ihre Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr entweder ganz (Heilfürsorge) oder teilweise (Beihilfe). In beiden Fällen gibt es für Sie einiges zu tun und zu bedenken.

Als Polizeianwärter sind Sie durch die Beihilfe und die Heilfürsorge gut abgesichert. 

Die genauen Leistungen sind zwar nicht identisch mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung, aber durchaus vergleichbar. Sie sind also bei Krankheit finanziell abgesichert.

Falls Sie euch zusätzliche Leistungen wünschen, können Sie private Zusatz­versicherungen abzuschließen.

In folgenden Bundesländern gilt Heilfürsorge während der Polizei-Ausbildung

  • Bundespolizei*
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin*
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein*
  • Thüringen

*Hier gelten besondere Regeln. Ihr PVAG-Experte hilft Ihnen gerne bei der Klärung der Details.

 

Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird diese von der Beihilfe abgelöst. Die übernimmt nur noch einen Teil der Kosten, Sie brauchen also eine zusätzliche private Kranken­versicherung. Das ist möglicherweise noch sehr lange hin. Aber gerade darin liegt Ihr Vorteil.

Als Polizeianwärter und Polizeianwärterin sind Sie zwar zunächst über die Heilfürsorge krankenversichert, haben aber auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Ob und zu welchen Konditionen das möglich ist, hängt von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand ab.

Eine interessante Option ist es, sich schon jetzt um eine private Kranken­versicherung zu kümmern und eine Anwartschaft abzuschließen. Damit "frieren" Sie sozusagen Ihren aktuellen Gesundheitszustand ein.

Wenn Ihre Heilfürsorge später endet und Sie Ihre Anwartschaft in eine vollwertige Kranken­versicherung umwandeln, wird Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft zugrunde gelegt – unabhängig davon, wie alt Sie dann sind oder ob sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat.

Bei einer privaten Kranken­versicherung für Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen haben Sie die Wahl zwischen zwei Arten von Anwartschaften:

 

  • Kleine Anwartschaft: Diese Variante "friert" Ihren aktuellen Gesundheitszustand ein. Später, wenn Ihre Heilfürsorge endet, können Sie trotz eventueller Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes in die private Kranken­versicherung wechseln.
  • Große Anwartschaft: Hiermit sichern Sie sich nicht nur euren Gesundheitszustand, sondern bauen auch schon Altersrückstellungen auf. Das Ergebnis: Deutlich günstigere Beiträge später!

 

Tipp: Kombinieren Sie Ihre Anwartschaft am besten direkt mit einer privaten Pflege­versicherung. So sichern Sie sich optimal ab und profitieren von günstigen Konditionen.

  • Pflege­versicherung abschließen
  • Anwartschaft abschließen
  • Zusatz­versicherungen checken

Beihilfe

Beihilfe kurz & knapp

In folgenden Bundesländern gilt Beihilfe bereits ab Beginn der Polizei-Ausbildung

  • Berlin*
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein*

* Hier gelten besondere Regeln. Ihr PVAG-Experte hilft Ihnen gerne bei der Klärung der Details.

 

  • 50% Ihrer Krankheitskosten werden von der Beihilfe erstattet (in Hessen 70%)
  • Familienmitglieder sind teilweise mitversorgt
  • Beihilfe wird nur für „beihilfefähige Aufwendungen“ gezahlt
  • Sie sind verpflichtet, zusätzlich eine Kranken- und Pflege­versicherung abzuschließen

 

Ganz gleich, wie fit Sie sind und wie gesund Sie leben – krank wird jeder Mensch mal. Ihre Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr entweder ganz (Heilfürsorge) oder teilweise (Beihilfe). In beiden Fällen gibt es für Sie einiges zu tun und zu bedenken.

 Die Beihilfe, die Ihre Krankheitskosten während der Zeit als Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen abdeckt, übernimmt in der Regel nicht alles, sondern zwischen 50% und maximal 70% der Kosten. Wie hoch der genaue Prozentsatz ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von Ihrem Familienstand, Ihrem Bundesland und Ihrem Dienstherrn.

Die restlichen 30% bis 50% müssen Sie selbst tragen – idealerweise mit einer privaten Kranken­versicherung. Keine Sorge, hier gibt es spezielle Beihilfetarife, die genau auf Beamte  und Beamtinnen und eben auch auf Anwärter und Anwärterinnen zugeschnitten sind. Das Tolle: Während Ihrer Ausbildung sind diese Tarife besonders günstig!

Als Polizeianwärter und Polizeianwärterin haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Wichtig zu wissen ist, dass Beihilfe nur für bestimmte Kosten, die "beihilfefähigen Aufwendungen", geleistet wird. Das bedeutet, dass nicht alle Kosten Ihrer Gesundheitsversorgung von der Beihilfe abgedeckt werden und es zu Erstattungslücken kommen kann. Auch Selbstbeteiligungen können anfallen, die Sie selbst tragen müssen.

Um diese Lücken zu schließen und hohe Zuzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Beihilfeergänzung. Mit so einem Tarif können Sie die Lücken in Ihrer Gesundheitsversorgung schließen und sicherstellen, dass Sie im Krankheitsfall optimal abgesichert sind.

Als Polizeianwärter und Polizeianwärterin profitieren Sie von einem echten Vorteil! Während Ihrer Ausbildungszeit bekommen Sie Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz, also Beihilfe- und Beihilfeergänzungstarife, besonders günstig - bis zu 70% Nachlass sind für Sie drin!

Nutzen Sie diese Chance und sichern Sie sich optimal ab, damit Sie während Ihrer Ausbildung ganz beruhigt in die Zukunft blicken können.

  1. Pflege­versicherung abschließen
  2. Behilfekonforme Kranken­versicherung abschließen
  3. Beihilfeergänzungstarife checken

Besonders wichtige Versicherungen

Für diese Absicherungen besteht zwar kein gesetzlicher Zwang, allerdings empfehlen wir diese unbedingt abzuschließen. 

Unfallversicherung

Unfall­versicherung kurz & knapp

  • Leistet bei Dienst- UND Freizeitunfällen
  • Einmalzahlung nach Unfall
  • Schutz passgenau für Sie und Ihren Beruf

Als Polizeianwärter denken Sie bei einem Unfall wahrscheinlich zuerst an spektakuläre Einsätze mit Verfolgungsjagden und Crashs. Doch die Realität sieht oft anders aus: Schon kleine Missgeschicke können zu Verletzungen führen, die Sie im Dienst ausbremsen.

Es muss nicht immer ein Einsatz sein - ein Schnitt beim Kochen reicht aus, um Ihren Abzugsfinger zu verletzen und Sie dienstunfähig zu machen.

 Die Absicherung durch Ihren Dienstherrn greift leider nur begrenzt. Nach einem Dienstunfall erhalten Sie zwar Unterstützung, aber nach einem Unfall in der Freizeit gehen Sie leer aus.

Erschreckend dabei: Die meisten Unfälle passieren tatsächlich in der Freizeit! Das bedeutet, dass Sie nach einem Unfall in der Freizeit mit dem Fahrrad, beim Sport oder im Haushalt auf Sich allein gestellt sind.

Sicher kennen Sie das: Nach einem Unfall fallen oft unerwartete Kosten an - für Hilfsmittel, die Sie plötzlich brauchen, für Betreuung oder sogar für Umbauten in Ihrem Zuhause. Eine Unfall­versicherung kann Ihnen in so einer Situation helfen. Im Falle eines Unfalls erhälten Sie eine Einmalzahlung, mit der Sie solche Kosten direkt stemmen können.

Doch Vorsicht: Für laufende Kosten wie Miete und Lebensunterhalt reicht diese Einmalzahlung meist nur kurze Zeit.

Als GdP-Mitglied sparen Sie bis zu 25 % der Beiträge und genießen kostenlose Zusatzleistungen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsabsicherung kurz & knapp:

  • Sie vereinbaren eine monatliche Rente von bis zu 2.000 EUR
  • Bei Dienstunfähigkeit wird diese garantiert gezahlt.
  • Während Sie Rente bekommen, zahlen Sie keine Beiträge.
  • Besonders günstige Konditionen für GdP-Mitglieder.

Die Dienstunfähigkeitsabsicherung gehört zu den wichtigsten Sicherheitsbausteinen für Sie – JETZT. Denn während Ihrer Ausbildung bei der Polizei haben Sie so gut wie keinen Schutz, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

 

Kurzer Ausflug nach „Was wäre wenn?“

 

Sie stehen gerade erst am Anfang Ihrer Dienstlaufbahn und sollen sich schon Gedanken darüber machen, wie sie enden könnte? Genau. Zugegeben, das Thema Dienstunfähigkeit ist nicht gerade unterhaltsam, dafür aber umso wichtiger.

Werden Sie als Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen während Ihrer Ausbildung dienstunfähig, so werden Sie aus dem Polizeidienst entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert. Hier haben Sie in der Regel keine Leistungen zu erwarten, denn es gilt eine 5-jährige Wartezeit.

Unterstützung erhalten Sie nur dann, wenn Sie selbst dafür sorgen. Dienstunfähigkeit können Sie auf zwei Wegen absichern, die sich optimal ergänzen: 

 

Dienstunfähigkeitsabsicherung

  • Leistet bei Krankheit UND Unfall (Dienst & Freizeit)
  • Monatliche Rente
  • Deckt den Lebensunterhalt

 

Unfall­versicherung

  • Leistet bei Unfall (Dienst & Freizeit)
  • Einmalzahlung
  • Deckt plötzliche Ausgaben

Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit?

Nein. Von einer Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU) erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Ohne Prüfung, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zu einem bestimmten Prozentsatz ausüben könnten, wie es bei einer normalen Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) der Fall wäre.

 

Die ECHTE Dienstunfähigkeitsabsicherung

Von einer echten Dienstunfähigkeitsabsicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Der Versicherer folgt dieser Entscheidung und verzichtet auf ein eigenes Prüfrecht.

 

Wichtig: Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel

Sie erhalten auch Leistungen, wenn Sie zwar noch allgemein dienstfähig sind aber nicht mehr im Polizeivollzugsdienst arbeiten können.

Was heißt Dienstunfähigkeit?

Die Beamtin oder der Beamte kann aus Mangel an körperlichen oder geistigen Kräften seine Dienstpflichten nicht erfüllen. Das ist zum Beispiel bei einem Burnout der Fall.

 

Was heißt Polizeidienstunfähigkeit?

Die Beamtin oder der Beamte erfüllt die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht. Beispiele sind Hörsturz, Stauballergie oder auch dauerhafte Schädigung des Abzugfingers.

  • Unfall­versicherung abschließen
  • ECHTE Dienstunfähigkeitsabsicherung abschließen
  • Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel mit einschließen
  • BU vorhanden? Prüfen Sie, ob sie Sie auch bei Dienstunfähigkeit schützt

Diensthaftpflichtversicherung

Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, werden Sie persönlich haftbar gemacht – in unbegrenzter Höhe. Im Privatleben schützt Sie die Privathaftpflicht.

Für Schäden aus grob fahrlässigen Missgeschicken, die Sie in Ausübung Ihres Dienstes verursachen, besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht­versicherung. Hier bietet die Diensthaftpflicht­versicherung Schutz vor den finanziellen Folgen.

Gut zu wissen: Für GdP-Mitglieder ist die Diensthaftpflicht kostenlos.

Weitere sinnvolle Versicherungen

Gut zu wissen: Bei diesen Versicherungen profitieren Sie als Polizistin oder Polizist von attraktiven Vorteilen.

KFZ-Versicherung

Versichern Sie Ihr Auto beim x-fachen „Fairness-Sieger“ in Folge. Einfach top: Ausgezeichneter Service, umfassender Versicherungsschutz und günstige Beiträge. Das gilt besonders für Sie: Statt mit 100% Beitragssatz starten Sie bei uns mit 70 % (Schadenfreiheitsklasse ½) in die Kfz-Haftpflicht­versicherung. Und das im besonders günstigen Polizei-Sondertarif.

Rechtsschutz­versicherung

Sie handeln verantwortungsvoll und vermeiden unnötige Streitigkeiten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie im privaten oder dienstlichen Umfeld rechtliche Unterstützung brauchen. Dafür empfehlen wir eine leistungsstarke Rechtschutz­versicherung.

GdP-Mitglieder erhalten automatisch einen Arbeitsrechtsschutz.

Hausrat­versicherung

Zu Hause ist’s am schönsten? Das soll auch so bleiben. Sichern Sie Ihren Hausrat, also alle Sachen, die Sie zu Hause haben, ordentlich ab. Gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Gewitter, Wasser, Sturm und Hagel. Natürlich zum Neuwert. Und das alles für GdP-Mitglieder mit günstigen Beiträgen und extra Leistungen.

Fragen & Antworten

Für Polizisten besonders wichtig sind:

  • Private Kranken­versicherung (PKV) / Beihilfeergänzung: Notwendig für Beamte, da die Beihilfe nicht alle Kosten deckt.
  • Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU): Schutz bei Dienstunfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Freizeitunfall.
  • Unfall­versicherung: Finanzielle Absicherung bei Unfällen im Dienst und in der Freizeit.
  • Risikolebens­versicherung: Sichert die Familie im Todesfall ab.

Zusätzlich empfehlenswert: Haftpflicht- und Hausrat­versicherung.

Im Dienst:

  • PKV/Beihilfe: Ja
  • DU: Bei Dienstunfall und Krankheit 
  • Private Unfall­versicherung: Ja.

Freizeit:

  • PKV/Beihilfe: Ja
  • DU: Ja
  • Private Unfall­versicherung: Abhängig vom Vertrag

Wichtig: Kombination verschiedener Versicherungen!

Als Polizeibeamter bzw. -beamtin sind Sie in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt jedoch nicht die gesamten Krankheitskosten, sondern nur einen Teil. Den Rest müssen Sie selbst tragen.

 

Daher ist eine private Kranken­versicherung in Ergänzung zur Beihilfe notwendig und zwar verpflichtend!

 

Diese Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­versicherung (PKV) bietet Ihnen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse einige Vorteile:

 

  • oft bessere Leistungen: z.B. bei Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, Zahnzusatzleistungen
  • Beitragsstabilität: Die Beiträge orientieren sich am individuellen Risiko und Gesundheitszustand, nicht am Einkommen.
  • Private Unfall­versicherung (weltweit): Wichtig für Dienst & Freizeit!
  • Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU): Leistung bei Dienstunfähigkeit.
  • Private Pflege­versicherung: Übernimmt Pflegekosten.
  • Risikolebens­versicherung: Sichert Familie im Todesfall ab.

Altersvorsorge für Polizisten:

  • Beamtenpension: Gesetzlich, aber Versorgungslücke
  • Private Renten­versicherung: Flexibel, lebenslange Rente, Förderung möglich.
  • Immobilien: Inflationsschutz, aber hohe Kosten.
  • Aktienfonds-Sparplan: Hohe Renditechancen, aber höheres Risiko.
  • Schulden tilgen: Entlastung im Ruhestand, aber Kapitalbindung.